14. September 2016 Archiv

Fauxpass der Vorsitzenden der Familienrichter Mag. Doris Täubel-Weinreich

Fauxpass der Vorsitzenden der Familienrichter Mag. Doris Täubel-Weinreich

Replik des Vereines "Väter ohne Rechte" auf den Artikel "Harte Bandagen im Kampf ums Kind" vom 12.09.2016 im Kurier
Artikel Kurier

 

Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht in Österreich

Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht in Österreich

Der gemeinnützige Verein Väter ohne Rechte (VoR) setzt sich seit beinahe 10 Jahren für die Rechte von Kindern, besonders nach Trennung/Scheidung auf beide Elternteile ein. Die drei in dem Artikel aufgelisteten Fälle stellen keineswegs Einzelfälle, sondern häufig vorkommende, man kann durchaus von einem Systemfehler in der Familienjustiz sprechen, dar.

FAUXPASS DER VORSITZENDEN DER FAMILIENRICHTER MAG. DORIS TÄUBEL-WEINREICH

Die Verhinderung des Kontaktes geschieht ja selten mutwillig  wird Doris Täubel-Weinreich in dem Artikel u.a. zitiert.

 

Eine solche Aussage erscheint unter dem Gesichtspunkt der steigenden Aufträge der Familiengerichtshilfe, allen anderen Organisationen und den Erfahrungen von VoR wie ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Väter und Kinder.

Tagtäglich ist der Verein mit einer Vielzahl wie in dem Artikel aufgelisteten und ähnlichen Fällen seit Jahren konfrontiert, wobei die Blüten der Kontaktrechtsverweigerung durchaus noch deutlich gröbere Spitzen mit sich bringen. Die Kontaktrechtsvereitelung beginnt meist mit dem krank sein des Kindes, überraschenderweise immer am Kontaktwochenende des Vaters. Regelmäßig kommt es auch zu deutlich dramatischeren Schritten um den Vater aus dem Leben der gemeinsamen Kinder zu elemenieren. Systematisch werden Falschanschuldigungen von Gewaltvorwürfen bis hin zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des Kindes als Instrument der Väterentsorgung vorgebracht. Die aufgewandten Mittel zum Ausschluss des Vaters aus dem Leben der Kinder reichen aber auch von Nichtannahme von Post, Geschenken und Telefonaten an die Kinder bis über Wegzug in andere Bundesländer oder gar ins Ausland – regelmäßig auch widerrechtlich im Sinne einer Kindesentziehung. (Kindesentführung)

 

Oft erfolgt die Trennung, wenn die Kinder klein sind, und erst nach Jahren will zum Beispiel der Vater den abgebrochenen Kontakt wieder aufnehmen. wird Doris Täubel-Weinreich ebenso zitiert,

 

Diese Fälle mag es auch geben, die Regel ist allerdings, dass die Väter sofort nach der Trennung regelmäßigen Kontakt zu den gemeinsamen Kindern suchen. Vielmehr verhält es sich so, dass Monate vergehen, bis die Verantwortlichen (Richter, Jugendamt, Sachverständige, etc.)  agieren - jede Menge Zeit zum Manipulieren der Kinder. Nicht selten werden auch, obwohl in der Scheidungsvereinbarung die Kontaktzeiten und die Obsorge einvernehmlich geregelt wurden, unmittelbar danach entgegengesetzte Anträge eingebracht!

Regelmäßig hören wir von Rechtsvertretern, aber auch von Richtern selbst wie z.B. Doris Täubel-Weinreich  vielleicht sollten wir einmal Ruhe einkehren lassen und einmal nicht auf Kontakt drängen!  Ruhe einkehren lassen in eine Eltern-Kind-Beziehung?  Ein pädagogisches Fiasko, da gerade die Beziehung der Kinder zu ihren Eltern von Verlässlichkeit und Konstanz geprägt sein sollten. Nahezu immer will das bereits von einem Elternteil getrennte Kind auch den Kontakt zum anderen Elternteil, nur der hauptsächlich betreuende Elternteil will SEINE Ruhe.

Fr. Mag. Täubl-Weinreich muss als langjährige Familienrichterin bestens über die Entfremdungsmethoden vieler Mütter Bescheid wissen ODER sie hat ihre Aufgaben nicht ernst genug wahrgenommen. Falls beides nicht zutreffen sollte, muss man davon ausgehen, dass sie ideologisch behaftet Entscheidungen trifft und in dem Interview des Kuriers die Unwahrheit sagt. Das sollte für eine Vorsitzende einer RichterInnnevereinigung ein Rücktrittsgrund sein.

 

Betroffene sind aber nicht nur die Kinder selbst und die Väter, häufig sind eben auch der komplette familiäre Bund des Kindesvaters plötzlich Ausgeschlossene, das betrifft nicht nur Großeltern, sondern auch alle anderen Verwandten zu denen vorher ein inniges Verhältnis bestand. Aus der Erfahrung vieler Jahre heraus wissen wir, dass der Elternteil mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) - und das sind zu 94,7 Prozent Mütter, Abstand zum vormaligen Partner gewinnen wollen. Manchen davon ist dazu jedes Mittel recht. Vor allem aber dann, wenn ein neuer Partner ins Spiel kommt, will man doch ungestört ein neues Leben aufbauen. Der ehemalige Partner wird zum Störfaktor. Viele dieser mit dem Lebensmittelpunkt des Kindes beauftragten Eltern (meistens Mütter), vergessen dabei aber, dass auch der Vater eine mindest ebenso wichtige Rolle im Leben der/des Kindes spielt  Abgewiesene Beugestrafen helfen dabei, die geplante Entfremdung noch zu fördern - werden zum Freibrief.

 

BEUGESTRAFEN

 

Bereits mehrmals hat VoR auf die Problematik bei Beugestrafen hingewiesen – hier wäre eine Reform dringend notwendig! Zum einen erleben wir sehr häufig, dass sich Richter scheuen eine solche auszusprechen; oft mit der Begründung dass damit dem Kind weniger Geld zur Verfügung stehen würde, weiters wird diese zumeist in einem so geringen finanziellen Rahmen angesetzt, dass dies Mütter in Kauf nehmen. Zum Anderen liegt häufig ein wesentliches Mißverständnis der Betroffenen über die Beugestrafe vor, denn keineswegs kann diese ausgesprochen werden für bereits begangene Kontaktrechtsvereitelungen, sondern findet nur dann Anwendung, wenn auch in Zukunft mit weiterer Boykottierung zu rechnen ist. Dies hat zur Folge, dass dann Mütter vor Gericht zusagen, dass die weiteren Kontakte funktionieren werden – dies ist häufig nur bei den ersten ein- bis zweimal der Fall, dann beginnt das Prozedere von Neuem. Beugehaft wird praktisch nie ausgesprochen.

 

Selbstverständlich ist das Signal an die entziehenden Mütter verheerend, wenn mehr oder weniger willkürlich und ohne Konsequenzen ein solcher Boykott oft über Jahre vorangetrieben wird, häufig mit dem Ergebnis, dass das Kind den Vater als Feind betrachtet und erst z.B.: wieder Besuchscafes zur finanziellen Einzellast des Vaters herangezogen werden müssen. VoR fordert daher die österreichische Vereinigung der Richter und das Bundesministerium für Justiz auf bei der bald anstehenden Reform des betreffenden Gesetzes (KindNamRäg) eine Nachschärfung einzuarbeiten. Eine weitere Forderung von VoR ist es PAS (Eltern-Kind-Entfremdung) als Straftatbestand einzuführen.

 

Nicht aus der Verantwortung sind hier die Richter zu nehmen, die mit solchen Beschlüssen und mangelnder Konsequenz, auch in Kooperation mit den Sachverständigen die Entfremdung des Kindes zum Vater noch vorantreiben.Verschleppte Anträge spielen hier zumeist die größte Rolle um Anträge wie zb. Durchsetzungsanträge auf Kontaktrecht, welche über mehrere Wochen - ja sogar Monate - unbeantwortet bleiben. Während aber der eine Elternteil um Durchsetzung seiner Kontaktrechte kämpft, treibt der andere die Kindesentfremdung ungehindert voran und werden somit, teils ganz bewusst (!), vom Richter Fakten geschaffen! Nicht selten sind Kinder dann bereits derart entfremdet und manipuliert, sodass sie den anderen Elternteil nicht mehr sehen wollen. Der Kindeswille wurde neu kreiert.

 

RESOLUTION 2079 DES EUROPARATES

Hier das engl. Original und eine deutsche Übersetzung

Im vergangenen Jahr forderte der Europarat einstimmig, auch unter der Unterstützung Österreichs alle Mitgliedsstaaten auf, das Doppelresidenzmodell als Standard einzuführen. In einigen Ländern Europas ist dies bereits seit geraumer Zeit der Fall und die Folgen daraus waren dramatische Rückgänge der Familienrechtsverfahren und Entlastung der Gerichte.

Plötzlich begegnen einander beide Elternteile gleichberechtigt auf Augenhöhe, da kein Machtunverhältnis zwischen den Eltern mehr vorhanden ist. Dieses Ungleichgewicht der Machtverteilung ist es, das zu Missbrauch – sowohl auf Väter-, als auch auf Mütterseite verleitet.

VoR betreut mit einem 42 prozentigen Frauenanteil eben nicht nur Väter, sondern auch betroffene Mütter und Großeltern, da sich diese bei den klassischen Frauenorganisationen nicht ausreichend unterstützt und einseitig beraten fühlen.

Wesentlichstes Argument für eine Doppelresidenz, die nicht zwangsläufig eine 50:50 Aufteilung zur Folge haben muss, ist die in dutzendfach internationalen Studien wissenschaftlich verifizierbare physische und psychische Entlastung für Kinder im Zuge von Trennungen, die sonst regelmäßig in Loyalitätskonflikte regelrecht hineingetrieben werden.

 

per Mail an:

service@kurier.at

sekretariat@richtervereinigung.at

minister.justiz@bmj.gv.at

doris.taeubel-weinreich@justiz.gv.at

 

 

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