März 2020 Archiv

Corona und Unterhalt

 

CORONA und Unterhalt

Der Verein Väter ohne Rechte (VoR) nimmt Stellung zur Pressekonferenz vom 25.03.2020 geführt von der Frauenministerin Susanne Raab, Justizministerin Alma Zadic und Familienministerin Christine Aschbacher bzgl. Änderungen im Familienrecht. Es steht außer Frage, dass diese Zeiten besondere Maßnahmen erfordern.

 

Väter ohne Rechte bedauert, dass Frauen und Mütter seitens der Bundesregierung besonders in Pressekonferenzen informiert werden, während unterhaltspflichtige Väter keine gesonderten Informationen oder gleichwertige Unterstützung erhalten.

Hier die Pressekonferenz:

Die Änderungen im Überblick:

1. Der staatliche Unterhaltsvorschuss wird beschleunigt – es ist bis 30. April 2020 kein Exekutionsantrag des Kindes mehr notwendig. Die Auszahlungen gelten für die nächsten 6 Monate - Unterhaltsbeschlüsse finden weiterhin statt .

2. Bei Wegweisungen durch die Polizei haben diese die Anträge auf einstweilige Verfügungen dabei.

Liebe Bundesregierung, wie sollen unterhaltspflichtige Väter mit ihrem Einkommensverlust umgehen? Mehrere hunderttausend neue AMS-Meldungen, hunderttausende in Kurzarbeit, weit über 100.000 Einzelunternehmen?

Die rechtliche Lage:

Väter müssen trotz Einkommensverlust weiterhin den vollen Unterhalt bezahlen. Ein eigenmächtiges Kürzen oder Einstellen des Unterhalts wäre rechtswidrig.

Die einzige rechtliche Option von Vätern ist daher nun, dass sie einen Herabsetzungsantrag stellen, denn wobei erst mit Aufgabedatum die Frist der Neuberechnung, die wohl mit ziemlicher Sicherheit viele Monate auf sich warten lassen wird, beginnt.

Zumindest besteht die Hoffnung, dass nach Beschlussfassung der inzwischen zu viel geleistete Unterhalt gegengerechnet wird. Sicher ist aber auch das nicht! Verzichten Väter darauf, einen solchen Herabsetzungsantrag zu stellen, gibt es rechtlich gesehen keine rückwirkende Handhabe!

Bis dato war es immerhin stets gelebtes Recht, dass zuviel bezahlter Unterhalt mit dem Hinweis, die Kindesmutter hätte ihn »in gutem Glauben verbraucht« nicht rückforderbar war!

VoR betont ausdrücklich, dass dies nur Väter betrifft die Einkommensverluste durch Kündigung, Zeitarbeit, etc. hinnehmen müssen.

Gerne steht Ihnen unser Team unter office@vaeter-ohne-rechte.at und unsere Helpline unter 0660/ 315 67 85 mit Hilfestellungen und Informationen  zur Verfügung

 

Bitte bleiben Sie gesund!

 

 

 

 

 

 

 

 

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Justizministerium zu Kontaktrecht während der COVID-19 Pandemie

Dürfen Kinder trotz der verordneten Maßnahmen zu einem Elternteil, bei dem sie nicht oder nicht hauptsächlich wohnen, gebracht werden (zB. bei Scheidungskindern)?

Es ist auch unter den aktuellen Maßnahmen zulässig, das Haus zu verlassen, um vorgesehene Kontaktrechte zwischen Eltern und Kindern auszuüben. Die derzeit geltende Verordnung erlaubt die Betretung des öffentlichen Raums für diesen Zweck (siehe dazu https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen.htm)

Kinder, die schon bisher zur Hälfte in dem einen und zur Hälfte in dem anderen Haushalt lebten, können daher wie gewohnt wechseln. Ebenso sind die üblichen Wochenendkontakte oder stundenweisen Kontakte mit einem Elternteil durch die Verordnung nicht eingeschränkt.

Eltern können auch - wie bisher - einvernehmlich andere Besuchsregelungen treffen (im Streitfall müsste das zuständige Pflegschaftsgericht entscheiden).

Überlegen Sie gemeinsam, wie vorzugehen ist, wenn in einem Haushalt besonders gefährdete Personen leben (zB Großeltern oder Menschen mit Vorerkrankungen). Gehen Sie zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Ihrer Kinder gemeinsam mit Hausverstand vor und nehmen Sie die Gefahren ernst. Überlegen Sie gemeinsam, ob Sie zum Schutz von besonders gefährdeten Menschen den Kontakt nicht vorübergehend einschränken und vermehrt auf Telefonate und Videotelefonie umsteigen können.

Wir können nur an alle appellieren, die Gefahren ernst zu nehmen und in dieser Krisenzeit eine einvernehmliche Lösung zu finden, die zu der konkreten Situation passt. Helfen Sie mit, diese Krisensituation gemeinsam zu bewältigen.

Im Fall einer behördliche verhängten Quarantäne sind natürlich die behördlichen Auflagen jedenfalls einzuhalten.

Ist es in diesen Zeiten möglich, entführte Kinder zurückzuführen?

Der Betrieb der Gerichte und des BMJ steht für dringende Angelegenheiten des Kindschaftsrechts weiterhin zur Verfügung. Dazu zählen zweifellos auch Rückführungen entführter Kinder. Inwieweit es allerdings faktisch möglich ist, die Rückführung in der Praxis umzusetzen, wenn Einreisesperren bestehen und Flugverbindungen reduziert werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei kann auch das BMEIA behilflich sein.

Quelle: https://www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen--corona-und-justiz~7bd.de.html

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Zu viel Nähe als Konfliktpotential?

Stellungnahme des Vereins „Väter ohne Rechte“ zum ORF Artikel „Zu viel Nähe als Konfliktpotential“ vom 19.3.2020. https://orf.at/stories/3157761/

Sehr geehrte ORF Redaktion!

Abgesehen davon, dass schon der Ausdruck „Nähe“ in Ihrem Artikel aus unserer Sicht als negativ besetzte Assoziation im Zusammenhang mit Familie dargestellt wird, sind wir der Meinung, dass inhaltlich völlig unhaltbare schwere Anschuldigungen und Vorurteile gegenüber Vätern und Männern in Form eines angeblichen prinzipiellen Bedrohungspotentials durch diese als propagandistische Auflistung zu finden sind. Zusätzlich wird unserer Ansicht nach mit Werbeeinschaltungen und in Form von Links zu feministischen Organisationen der Eindruck erweckt, als wäre tatsächlich die Familie durch „zu viel Nähe“ (und zwar offenbar nur durch die Väter) ein höchstgefährlicher Ort.

Alle seriösen Gewaltstudien belegen, dass häusliche Gewalt von beiden Geschlechtern in gleichem Ausmaß ausgeübt wird! Diesbezüglich hat der Verein den ORF schon mehrfach auf unzählige Studien hingewiesen, die dies belegen und die aus unserer Sicht von Seiten des ORF nach wie vor konsequent ignoriert werden.

Ihre, wie wir meinen, massiv tendenzielle Darstellung ist aus Sicht des Vereins besonders in Krisenzeiten mehr als verwerflich und schürt den Verdacht, dass der ORF – wie schon so oft – feministischer und extrem väterfeindlicher Organisationen zu mehr Öffentlichkeit und damit verbunden auch zu mehr Fördergeldern verhelfen möchte.

Aus unserer Sicht sollten Sie ganz besonders in Krisenzeiten von Hetze und Hass gegenüber einer Bevölkerungsgruppe (in diesem Fall Väter) Abstand nehmen und keinem möglicherweise politischen Auftrag väterfeindlicher Organisationen folgen!

Wir verbleiben mit familienfreundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit!

Vorstand des Vereins „Väter ohne Rechte“ Wien, am 22.3.2020

Rückfragehinweis:
Helpline: 0660 315 67 85
Martin Stiglmayr 0699 1198 1587

Väter ohne Rechte
www.vaeter-ohne-rechte.at
www.eltern-ohne-rechte.at

https://www.youtube.com/user/VaeterohneRechte
https://www.facebook.com/groups/vaeterohnerechte/

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Kontaktrecht und COVID-19 Pandemie

Aufgrund von vielen Anfragen haben wir die wichtigsten Informationen zum Kontaktrecht innerhalb der derzeit bestehenden Ausgangsbeschränkungen zusammen getragen.
Ursprünglich war der Kontakt zu den Kindern als nicht betreuender Elternteil untersagt, aber in der Zwischenzeit wurde das Problem erkannt und daher gibt es folgende Überlegungen.

Nachdem es (zumindest zum aktuellen Zeitpunkt) keine rechtliche Grundlage für ein generelles Kontaktverbot bei Scheidungskindern gibt, hat das Justizministerium dann am Donnerstagabend doch Entwarnung gegeben und angekündigt, dass in einem neuen Erlass des Gesundheitsministeriums eine Ausnahme für Scheidungskinder geplant sei. Wie genau diese Ausnahmen aussehen sollen, wird am Montag (Anmerkung 23.3.2020) bekanntgegeben. Derzeit gilt daher Folgendes: Bis auf Weiteres kann das Kontaktrecht grundsätzlich ausgeübt werden, zumindest in den Gebieten, die nicht unter Quarantäne stehen. Eine Aussetzung des Kontaktrechts wäre in manchen Fällen aber gerechtfertigt, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass das Kind oder eine weitere Person, die mit dem Kind im Haushalt lebt, krank ist und potenziell infiziert sein könnte. Gleiches gilt, wenn eine Person aus den Risikogruppen, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, durch den Kontakt mit dem anderen Elternteil gefährdet werden würde. (DerStandard.at, 20.3.2020)

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200320_OTS0183/kontaktrecht-und-coronavirus

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