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für Väter und Mütter

Hürden für getrennte und geschiedene Väter: Obsorge- Kontakt- und Unterhaltsrecht
Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Arts in Social Sciences (BA)
FH Oberösterreich Fakultät für Medizintechnik und angewandte Sozialwissenschaften Linz
Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit
eingereicht von Sabrina Heinetzberger
Gutachterin: Mag. (FH) Manuela Gmeiner
Linz, 08.09.2021

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/mitgliedschaft-unterstutzung/fur-vater/

Obsorge und Kontaktrecht

Alleinige oder gemeinsame Obsorge sowie die Besuchs-/Kontaktrechtsbeschlüsse können ausschließlich per schriftlichem Antrag beim zuständigen Bezirksgericht (Wohnbezirk des Kindes bzw. der Kinder) gestellt werden. Hier geht es zum Gerichtsfinder Wenn Sie Mitglied des Vereines Väter ohne Rechte sind, steht Ihnen im Mitgliederbereich ein Antragsformular zur Verfügung. Als Mitglied unterstützen Sie die Arbeit eines sehr engagierten Vereines …

Unterhalt und Alimente

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB): § 158. (1) Wer mit der Obsorge für ein minderjähriges Kind betraut ist, hat es zu pflegen und zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und es in diesen sowie allen anderen Angelegenheiten zu vertreten; Pflege und Erziehung sowie die Vermögensverwaltung umfassen auch die gesetzliche Vertretung in diesen Bereichen. (2) Solange ein Elternteil …

Wegweisung

 AnfrageWegweisungUnterzeichnet (Download)  AntwortWegweisungUnterzeichnet (Download) WegweisungUndBetretungsverbot (Download) Wegweisung (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/29/Seite.299420.html)