November 2013 Archiv

Neuerlicher Freispruch durch Mag. Michaela Krankl!

Neuerlicher FREISPRUCH, auch im zweiten Rechtsgang!
 
Nach jahrelangen Verhandlungen für den Kampf um seine Tochter und die Aktivitäten für Kinderrechte wurde der Vater Kurt Essmann auch beim neuaufgerollten Prozess am 2. Verhandlungstag, den 21.11.2013 durch die Richterin Dr.Gerda Krausam zur Gänze freigesprochen. Vertreten wurde Kurt Essmann wie üblich durch Frau Mag. Michaela Krankl.
Wie schon der Richter Dr. Stefan Apostol am 31.3.2011 feststellte, Kurt Essmann hatte zu keinem Zeitpunkt nur irgendeinen subjektiven Tatvorsatz jemanden zu bedrohen, noch hat er objektive Drohhandlungen gesetzt!

Wir gratulieren unserer Anwältin der Kinderrechte, Mag. Michaela Krankl.

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Stellungnahme zum Urteil des LG St. Pölten

Stellungnahme des Vereins zum Urteil des LG St. Pölten (Vorsitzender HR Dr. Christian Schramm, Mag. M. Fischer und Mag. Wessely) GZ 21 R 58/13g-42 vom 16.Mai 2013:

Der Verein „Väter ohne Rechte“ hat auf Grund zahlreicher Hinweise durch die Bevölkerung darauf hingewiesen, dass es Sachverständige gibt, deren Gutachten ganz offensichtlich NICHT dem neuesten wissenschaftlichen Stand entsprechen. Diese Aussage wurde in einem speziellen Fall untermauert durch mehrere kritische Stellungnahmen von WissenschaftlerInnen aus dem Bereich „Sachverständige im Familienrecht“.

Wichtig ist zu betonen, dass es in Österreich nach wie vor KEINE bindenden Standards oder Richtlinien gibt, um Gutachten zu erstellen. Dieses Faktum ist beispielsweise in anderen europäischen Ländern völlig undenkbar. Bei uns kann daher jede und jeder Sachverständige im Grunde genommen machen, was er/sie will.

Nachdem der Verein also die Tätigkeit einer bestimmten Person aus dem Sachverständigenpool in Zweifel zog, wurde der Verein von dieser Person angezeigt. In der ersten Instanz bekam der Verein zu 75% Recht. Die Person berief und bekam erstaunlicherweise in der zweiten Instanz zu 100% Recht. Der Verein wurde verurteilt, seine Behauptungen zurückzunehmen und € 10.345,70 Euro zu zahlen.

Der Verein nimmt zur Kenntnis, dass Kritik an Gerichtssachverständigen in Obsorgeverfahren in Österreich offensichtlich nicht zulässig ist. Ebenso ist das Hinterfragen von Methodik und Wissenschaftlichkeit selbst durch vorliegende Kritik kompetenter Fachleute nicht möglich. Betroffene sind daher ganz offensichtlich auf Gedeih und Verderb dem Gutdünken von Sachverständigen ausgeliefert, die, wie oben angeführt, offensichtlich machen können, was sie wollen.

Kritik zu üben, ist ein Menschenrecht. Der Konsumentenschutz lebt davon ebenso wie viele andere Institutionen. Nur im familienrechtlichen Sachverständigenbereich scheint Kritik nicht erlaubt zu sein geschweige denn, das Aufzeigen von massiven Missständen. Inwieweit dies mit der allgemeinen Meinungsfreiheit in Einklang steht, möge der Leser selbst beurteilen.

Die Tatsache, dass die betreffende Person mit einem betroffenen Vorstandsmitglied in mehrfachen gerichtlichen Auseinandersetzungen steht (mehrfache Anzeigen und Gegenanzeigen), wurde vom LG St. Pölten dahingehend interpretiert, dass dies kein Streit sei. Daher sei auch die Standesregel nicht verletzt, die zum Inhalt hat, dass ein Sachverständiger sich als befangen erklären muss, wenn er mit einer betroffenen Person Streit hat. Solche Entscheidungen tragen aus Sicht des Vereines massiv dazu bei, dass das Vertrauen in die Justiz immer mehr schwindet. Aus Sicht des Vereines wird niemand in der Bevölkerung ernsthaft bestreiten, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung sehr wohl als „Streit“ zu interpretieren ist.

Der Verein „Väter ohne Rechte“ betrachtet das vorliegende Urteil daher als politisch motivierte Justizwillkür und als Versuch, die Arbeit des Vereins im Sinne unserer Kinder zu unterbinden. In der zweiten Instanz sitzen aus Sicht des Vereines sehr oft RichterInnen, die weniger nach dem Gesetz als nach politischer väterfeindlicher Ideologie handeln. Man wollte ganz offensichtlich den Verein „Väter ohne Rechte“ vernichten insbesondere durch die auferlegte Zahlung.

Das ist nicht gelungen! Und wir werden uns weiterhin von solchen Maulkorberlässen und Urteilen nicht beirren lassen. Wir werden weiterhin unsere ganze Kraft dafür einsetzen, weiter für Gerechtigkeit und die Umsetzung der Rechte unserer Kinder auf beide Elternteile im Familienrecht zu kämpfen. Auf Basis dieses Grundrechts werden weiterhin Sachverständige in Obsorgeverfahren kritisch beobachtet werden, dies gilt selbstverständlich auch für die angesprochene Person.

Der Vorstand                                                                                                      Wien, am 12.11.2013

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Klare Servicestruktur des Vereins Väter ohne Rechte

Nicht nur unsere Umgebung entwickelt sich weiter, auch unser Verein wächst und wird immer bekannter. Nachdem die mitarbeitenden Mitglieder ihre Tätigkeit in ihrer Freizeit (unter Einschränkung von Hobbys und Partnerschaften) durchführen und mit ihrem Privatgeld finanzieren, das Aufkommen aber weiter steigt, haben wir uns entschlossen, unser Angebot neu zu strukturieren:

  1. Auskünfte ausschließlich für eingetragene Mitglieder des Vereins (50,- EUR jährlich als Einmalzahlung).
  2. Beibehaltung der 14 - tägigen Sprechstunden nur für zahlende Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag kann auch in der Sprechstunde übergeben werden.
  3. Telefonische Auskünfte über eine kostenpflichtige Rufnummer.
  4. Möglichkeit der Kontaktaufnahme über e-mail (office@vaeter-ohne-rechte.at) jederzeit.
  5. Terminvereinbarung für die Sprechstunde erfolgt auch nur mehr über diese office-e-mail-Adresse.

Die fehlende finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand, mangelnde Sponsorenverträge und nicht zuletzt die vielen Versuche von Proponenten derjenigen politischen Minderheit, die definitiv keine echte Gleichberechtigung beider Elternteile und auch keinen Schutz unserer Kinder vor dem Verlust eines Elternteils bei Trennung / Scheidung wollen, schließen den Verein von Fördermitteln aus.

Zum Beispiel bekommen die österreichischen Frauenhäuser öffentliche Förderungen von ca. 10 Millionen EUR jährlich, parteinahe Verlagsgesellschaften öffentliche Förderungen in der Höhe von 133 Millionen EUR. Daher sind Aktivitäten mit kostenintensiver Rechtsberatung und die mediale Präsenz für diese Einrichtungen vergleichsweise günstig und flächendeckend möglich. Um in eine ähnliche Position zu kommen, müssen also finanzielle Aspekte eine zentrale Rolle spielen. Der Vorstand hat sich jedoch entschlossen, für Mitglieder sehr moderate Beiträge einzuheben, weil wir wissen, dass viele Betroffene aufgrund der finanziellen Belastung durch Unterhaltsleistungen, Vermögensaufteilungsverfahren und Gerichtskosten sehr eingeschränkt zahlungsfähig sind.

Der Verein fühlt sich verpflichtet, die Kernthemen (gemeinsame Obsorge als Regelfall ohne Bedingungen; Verkürzung der Verfahren auf max. 6 Monate; Umsetzung gültiger Beschlüsse; Etablierung von Kontaktrechtsverletzungen sowie Entfremdung und PAS als strafrechtliche Tatbestände; Förderung von Doppelresidenz; gerechteres Unterhaltssystem ohne Anspannung und mit garantierter Mindestsicherung) auf politischer und gesellschaftlicher Ebene zu transportieren und entsprechende Gesetzesänderungen durchzusetzen. Zusätzlich sind natürlich Kosten für unser Büro, Plakate, Folder, Info-Tische und Telefonie abzudecken.

Alle Vorstände und Mitarbeiter führen die Aktivitäten des Vereins kostenlos und caritativ durch. An dieser Stelle sei auch allen gedankt, die ihre Mitgliedschaft ordnungsgemäß wahrnehmen, ganz besonderer Dank gilt jenen Mitarbeitern, die unermüdlich die Inhalte des Vereins mit hohem persönlichen Engagement im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit medienwirksam verbreiten.

All jenen, die sich nicht entschließen können oder wollen, die Inhalte des Vereins mitzutragen, möge die Brutalität des Beziehungsmordes zwischen getrennt lebenden Elternteil und seinem leiblichen Kind erspart bleiben. Die gesetzliche Lage ist menschenrechtswidrig, verfassungswidrig und diskriminierend und vor allem gegen das Kindeswohl gerichtet! Das hat sich leider mit der sog. „Familienrechtsreform 2012“ nicht geändert. Alle Betroffenen, die etwas dazu betragen möchten, dass sich dieses krankmachende System ändert, sind herzlich eingeladen als Mitglieder und Mitarbeiter beim Verein mitzuwirken. Unterstützung in Form einer Mitgliedschaft beim Verein "Väter ohne Rechte" ab einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 50 Euro ist über unsere Website möglich: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/mitgliedschaft-unterstutzung/mitgliedschaft/

Der Vorstand am 8.11.2013

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Fast 40 Prozent weibliche Zustimmung!

Bei unseren vielen Informationsständen und -veranstaltungen dieses Jahr haben wir unsere Besucher gebeten, sich für eine gemeinsame Obsorge und gleichberechtigte Scheidungs- und Trennungsfolgen einzusetzen.

2202 Menschen haben sich bei dieser Gelegenheit für mehr Gleichberechtigung ausgesprochen und unsere Petition unterschrieben. Das erfreuliche daran: 38,5 % davon sind Frauen und Mütter. Das zeigt einmal mehr, daß es an der Zeit für Veränderung ist und die Männer und Väter mit ihrer Sorge um die österreichische Gesellschaftspolitik nicht alleine sind.

Wir bedanken uns bei allen Unterstützern und ersuchen darum, in Kontakt mit dem Verein zu bleiben, damit Änderungen im Familienrecht umgesetzt werden können. Die politischen Verantwortlichen werden über den Erfolg der Petition informiert. Dazu bitten wir die bisherigen fleißigen Sammler zu dem noch bekanntzugebenden Termin zu erscheinen. Und die Aktion wird weitergeführt.

Wir laden Sie weiterhin ein, Mitglied zu werden und ersuchen Sie Betroffene an den Verein weiterzuleiten.

An alle, die noch nicht mitgearbeitet haben und an einer Mitarbeit in unserem Verein interessiert sind: bitte meldet und beteiligt Euch. Wir müssen gemeinsam die Rahmenbedingungen ändern, im Einzelfall stoßen die meisten von uns allzu bald an die Grenzen des Machbaren.

Der Vorstand, Väter ohne Rechte.

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