Prozessbeobachter: Vater der Kindesentziehung beschuldigt 4.8.2015


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In den letzten Jahren häufen sich die Fälle von Kindesentziehungen, meist setzt sich damit ein Elternteil über gerichtliche Beschlüsse hinweg und die gemeinsamen Kinder werden oft gegen den Willen des Kindes sogar ins Ausland gebracht. Man erinnere sich nur an den letzten Fall von Kindesentziehung der entführten Rosalie, da bekam die Mutter 8 Monate bedingt: Arktiel

In diesem Fall war es anders!

Vater Albert E Foto

Hintergrund:

Der 10 Jahre alte Sohn Albert E. weigert sich nach den Ferien zu seiner Mutter zurück zu kehren. Der Vater fährt mit dem Sohn zu Gericht, der Sohn erzählt der Richterin dass er nicht mehr zur Mutter zurück will und ab jetzt beim Papa wohnen möchte. => Die Richterin droht dem Vater sofort eine Strafe an, wenn er den Sohn nicht zur Mutter zurück bringt. Die Mutter stellt einen Antrag auf Rückführung des Sohnes. Die Richterin fasst, ohne den Akt zu kennen, in kürzester Zeit einen Beschluss, der den Vater zur Rückbringung des Kindes verpflichtet. Um keine Zeit zu verlieren wird der Beschluss vom Gerichtsvollzieher persönlich zugestellt. Zwei Tage später versichert die Richterin dem Albert E. noch einmal telefonisch, dass er natürlich nicht gewaltsam mit der Polizei von seinem Vater abgeholt wird, nachdem dieser ihr noch einmal seine Ängste vor Übergriffen und körperlich/seelischer Misshandlung im Haushalt der Mutter erzählt. Albert E. schildert der Richterin auch eindrucksvoll seine Angst vor Polizei und Jugendamt.Grund dafür ist, dass seine Mutter ihm einen Tag zuvor telefonisch gedroht hat, dass sie ihn mit Polizei und Jugendamt holen lassen wird. Diese sehr umfangreiche und präzise Schilderung seiner Ängste wird von der Richterin konsequent ignoriert. „Zufällig“ waren bei diesem Gespräch der Obmann des Vereins Vaterverbot sowie ein österreichischer Nationalrat anwesend. Zwei Stunden später stehen 3 Polizeiautos mit 5 bewaffneten Beamten in der Einfahrt der Vaters, um Albert E. abzuholen. Nur durch die „zufällige“ Anwesenheit einer Nationalrätin, brechen die Beamten nach Rücksprache mit der Richterin ihren Einsatz ab.

Der Vater bekommt eine Anzeige wegen Kindesentziehung.....

Die mediale Berichterstattung zeichnet in solchen Fällen immer das Bild der „bösen“ Väter, die per internationalem Haftbefehl weltweit gesucht und vom Sondereinsatzkomando Cobra verhaftet werden müssen. Doch nie wird die Frage gestellt, wie groß die ungehörte Verzweiflung und Angst um sein Kind sein muss, wenn diese Väter trotzdem mit aller Kraft versuchen das Wohl ihrer Kinder zu schützen.

Was für Mütter als „ihr gutes Recht“ bezeichnet wird, bedeutet für Kinder und Väter brutale Verfolgung, Kriminalisierung und sofortigen Kontaktabbruch.

Noch nie wurden die Angst und die Verzweiflung des Albert E. in diesem Fall von der Justiz wahr genommen und schon gar nicht entsprechend gehandelt.

Albert lebt nunmehr seit einem Jahr bei seinem Vater und ist überglücklich. Obwohl er das erste Monat nicht zur Schule gehen durfte, hat er die erste Klasse Gymnasium mit lauter „sehr gut“ beendet

Am Dienstag, den 4. August findet im Landesgericht St. Pölten von 9:00 bis 11:00 Uhr im Saal 101, 1. Stock Altbau, die Hauptverhandlung gegen den Vater von Albert E. statt. Vorgeworfen wird ihm §195 StGB mit einem Strafrahmen von drei Jahren Gefängnis.

Nachdem bereits eine Verhandlung kurzfristig abgesagt wurde, hat zwischenzeitlich das zuständige Jugendamt dem Gericht seine volle Unterstützung für die Strafverfolgung des Vaters zugesichert.

Wörtlich aus einem Aktenvermerk: „ Dieser (Anmerkung: Der zuständige Fachbereichsleiter des Jugendamts) teilt mit, dass von Seiten des KHJT (Anm: Jugendamt) die Ermächtigung zur Strafverfolgung jedenfalls erteilt werde, …“

Bemerkenswert ist, dass noch kein Sozialarbeiter des Jugendamts Albert bisher persönlich kennen gelernt hat. Dies, obwohl seit Anfang Oktober 2014 das Jugendamt die Obsorge über Albert hat. Auch alle Einladungen von Seiten Alberts und seines Vaters werden vom Jugendamt konsequent abgelehnt. Obwohl Albert nun seit fast einem Jahr beim Vater wohnt, darf sein Hauptwohnsitz nicht beim Vater angemeldet werden. Dass Albert keinen Reisepass bekommt überrascht angesichts dessen auch nicht mehr. Auch die zuständige Richterin im Obsorgeverfahren hat kein Interesse daran, Albert persönlich kennen zu lernen.

Da §195 ein Ermächtigungsdelikt ist, findet das Verfahren, durch welches der Vater in Haft genommen werden soll, ausschließlich auf Betreiben der Mutter und Unterstützung durch das Jugendamt statt.

Da das Verfahren öffentlich ist, besteht hier Gelegenheit "gelebte Justiz" hautnah an einem praktischen Beispiel zu erleben. Jeder Prozessbeobachter stellt für Albert und seinen Vater eine große Hilfe dar!.

Fragen und Anmeldung als Prozessbeobachter bitte bei Alberts Anwalt, Mag. Thomas Kaumberger, 0699/17127980

Da die letzte geplante Verhandlung am Vortag abgesagt wurde, bittet Herr Kaumberger um Anmeldung, um gegebenenfalls informieren zu können.

weitere Links zum Fall:

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http://us3.campaign-archive2.com/?u=0ff7be21365d8300422c65d40&id=45737b7af4
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