April 2018 Archiv

Pressekonferenz VoR 25.April internationaler PAS Tag

Justizdebakel/Ausnahmezustand im Familienrecht!!!

Absurde Kindesabnahmen, gezielte Eltern-Kind-Entfremdung, befangene Gerichte, Falschbeschuldigungen, dubiose Gutachten, Heimskandale, sanktionslose Kontaktboykotte

Der 25. April jedes Jahres ist der internationale PAS-Tag.

PAS (Parental Alienation Syndrome), vulgo EKE (Eltern-Kind-Entfremdung) ist seit 4 Jahrzehnten in der wissenschaftlichen Literatur untersucht und bezeichnet den psychischen Missbrauch von Kindern, der in Österreich stark verharmlost, teilweise geleugnet wird. Bereits nach 6 Monaten kann ein minderjähriges Kind nach effizientem Missbrauch den Elternteil, mit dem es keinen permanenten Kontakt hat, aktiv ablehnen, nur um dem Elternteil mit Kontakt zu gefallen. Damit löst das Kind den Loyalitätskonflikt.

Das Familienrecht Österreichs gleicht einer Havarie - an allen Ecken und Enden leckt es. Die Folgen sind dramatisch für Kinder und Eltern. Zurück bleiben entrechtete Väter, verarmte Mütter und emotional verwahrloste Kinder. Egal welchen Themenbereich man speziell ins Auge fasst, die Krise ist manifest. Anhand acht aktueller Fallbeschreibungen werden Familienanwälte ihre Finger in jeweils eine andere Wunde der Gerichtsbarkeit legen um das wahre Ausmaß des Dilemmas zu verdeutlichen.

Moderiert wird die Veranstaltung von Martin Morauf, dem Obmann der NGO Väter ohne Rechte.

Referenten:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Krasser zum Thema Kindesabnahmen, Heimskandale
Rechtsanwalt Mag. Thomas Kaumberger zu PAS und zum willkürlichen Wegzug von Elternteilen
Rechtsanwalt Mag. Michaela Krankl zu Falschbeschuldigungen, Konsequenzen und Jugendwohlfahrt
Vater Franz Brunner zur Befangenheit von Gerichten

Für Brötchen und Mineralwasser ist gesorgt, Pressemappen vor Ort. Die betroffenen Elternteile werden im Publikum sitzen und stehen den Journalisten nach der PK auch persönlich zur Verfügung.

Die gesamte Pressekonferenz wird vom Team PAGO mitgefilmt und anschließend veröffentlicht!


Datum: 
25.04.2018
Uhrzeit: 10:00 - 12:00 Uhr

Ort: Cafe Prückel, Goldsaal
Stubenring 24, 1010 Wien, Österreich

Rückfragen & Kontakt:

NGO Väter ohne Rechte
Hotline +43 660 315 67 85
office@vaeter-ohne-rechte.at
www.vaeter-ohne-rechte.at

Interessierte Pressevertreter werden um Kontaktaufnahme gebeten.

APA-OTS: inkl. Videos
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180416_OTS0142/pressekonferenz-vaeter-ohne-rechte-25-april-internationaler-pas-tag-justizdebakelausnahmezustand-im-familienrecht

Videos Dank freundlicher Genehmigung von Bobby van der Pan und KGPG zur Verfügung gestellt.

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Dänemark will Doppelresidenz im Gesetz verankern

Die dänische Regierung hat am 27. März 2018 in Zusammenarbeit mit sämtlichen Parteien im Parlament ein neues Gesetz zum Scheidungsrecht beschlossen.
Am 1.April 2019 tritt es in Kraft!
(Änderungen vorbehalten)

 

Gleichwertige Elternschaft wird ab jetzt das Grundprinzip. Im Ausgangspunkt wird die Sorge der Kinder gleichmäßig zwischen den Eltern verteilt. Dabei strebt man eine 7/7-Regelung an. Das heißt, das Kind wohnt sieben Tagen bei dem einen Elternteil und danach sieben Tage bei dem anderen. Abweichungen davon können die Eltern jederzeit frei vereinbaren, z.B. bei Schichtdienst.

Für Paare, die Kinder haben, führt man eine Reflektionsperiode von drei Monaten ein. Bislang konnten sich alle Paare augenblicklich scheiden lassen, wenn sie das wünschten. Jetzt müssen sie drei Monate warten.

Beide Eltern sind künftig sogenannte Wohnorts-Eltern. Das heißt, dass alle Mitteilungen aus z.B. der Schule an beide Eltern geschickt werden. Der sogenannte Kinderscheck (eine regelmäßige Zahlung vom Staat an den Eltern) wird 50/50 zwischen den geschiedenen Eltern geteilt.

Die dänischen Politiker haben erkennbar die Kritik, Vorschläge und neue Forschungen zur Kenntnis genommen, und die dänischen Interessensorganisationen, auch die Väter-Organisationen, sind mit dem neuen Beschluss zufrieden.

Bisher wurden Konfliktfälle, wenn die Eltern gegeneinander um die Sorge der Kinder kämpften, in der sogenannten Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) behandelt. Jedoch gab es sehr viel Kritik, dass die dort angestellten Frauen oft voreingenommen gegen Väter waren. Jetzt wird das ganze System völlig verändert. Es wird dreisträngig und relativ einfach.

Es entsteht eine neue Behörde, "Familieretshuset" (das Familiengerichtshaus). Hier werden alle Scheidungsanträge behandelt. Die Fälle werden zuerst in drei Typen eingeteilt:

1) Grün. Einfache Fälle, wo die Familienmitglieder alles selber arrangieren können, und das Mitwirken von Behörden kaum notwendig ist.

2) Gelb. Weniger einfache Fälle. Hierhin kommen Familien, die erst durch den Rat von Behörden eine Lösung ihrer Konflikte finden können. Wenn das nicht gelingt, kommt die Sache vor Gericht.

3) Rot. Fälle, wo die Lage schon am Anfang schwer zu entwirren ist. Diese Fälle gehen direkt zum Gericht. Das Familiengericht behandelt nur solche Fälle, die nicht vom Familiengerichtshaus gelöst werden können. Es behandelt auch Fälle, wo z.B. die Eltern nach der Scheidung ihre Verpflichtungen nicht einhalten, z.B. wenn die Mutter das Kind nicht zum verabredeten Termin dem Vater überlässt.

In diesem Familiengerichtshaus etabliert man auch die "Børneenhed" (Kinder-Einheit), die dafür sorgt, dass die Rücksicht auf das Kind immer Vorrang hat. Diese Einheit sorgt auch dafür, dass es immer einen Erwachsenen gibt, mit dem das Kind sprechen kann, wenn es möchte."*

Die Quote ist pikant: 60.000 grüne, 30.000 gelbe und nur 7.000 rote Fälle. Es gibt also - nur durch Einführung des Doppelresidenzmodells - einen erheblich kleineren Prozentsatz strittiger Fälle als in Österreich. Das österreichische System dagegen versagt vollkommen. Es ist nicht nur erheblich schlechter, es produziert durch Fehlanreize sogar aktiv die Katastrophen für Kinder.

Quelle: https://www.regeringen.dk/nyheder/aftale-om-nyt-skilsmissesystem/

WICHTIG: Noch hat das Gesetz nicht alle parlamentarischen Instanzen durchlaufen, aber die Richtung stimmt schon mal.

 

 

 

 

 

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