Kategorie: Presseaussendung

Internationaler Tag der elterlichen Entfremdung (PAS) am 25. April!

Wie jedes Jahr, ist es leider auch heuer wieder nötig, auf den internationalen Tag der elterlichen Entfremdung hinzuweisen! PAS (Parental Alienation Syndrom, "elterliches Entfremdungssyndrom") ist leider nach wie vor eine Krankheit, die Kinder trifft, deren mindestens ein Elternteil den regelmäßigen Kontakt oder sogar die Betreuung be- oder verhindern. Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfahren dadurch ein Trauma daß sie den entfremdeten Elternteil grundlos ablehnen. Dieses Trauma ist reversibel, so daß dieses Syndrom wieder verschwindet. Aber nur, wenn beide Elternteile eine möglichst gleichteilige Betreuung aufsetzen und einen möglichst unkomplizierten Umgang miteinander haben.

Wie jedes Jahr unterstützt Väter ohne Rechte diese Aktion der Mitglieder der Platform of European Fathers.

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Ja zum Opferschutz, aber ein klares Nein zur Verhetzung von Vätern

Mißbrauch von Wegweisungen muß Konsequenzen haben.

Wien (OTS/https://www.vaeter-ohne-rechte.at) - Die Wegweisung nach §38a SPG ist ein wichtiges Instrument des Opferschutzes! Und es wird laut Bezirksgericht auch missbraucht. Der Missbrauch bleibt konsequenzlos. Aus Sicht des Vereins Väter ohne Rechte zeigt der Gesetzgeber, dass er keine Ahnung davon hat, wie die Lebenspraxis im Bereich der Wegweisungen aussieht. Die Männerabteilung vertritt die Väter und deren Kinder jedenfalls nicht. Der Verein Väter ohne Rechte, der sich klar zum Schutz von Opfern bekennt, weist darauf hin, dass gerade die Wegweisung ein beliebtes Instrument von Müttern ist, um in Obsorgeverfahren Väter zu diffamieren und zu kriminalisieren und das alleinige Obsorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder zu erlangen. Väter ohne Rechte fordert seit über einem Jahrzehnt eine Sanktion für Mütter, die Väter verleugnen. Justiz- und Innenministerium sind diesbezüglich weiterhin untätig. Sie verabsäumen es, den Missbrauch der Wegweisung zu sanktionieren, um so die Gewaltopfer mit diesem Instrument tatsächlich schützen zu können. Stattdessen wird eine weitere Sanktion gegen Väter eingeführt, die die Täterin-Opfer-Umkehr im Missbrauchsfall verstärkt, anstatt den Missbrauch zu hinterfragen. Dadurch wird das Kindeswohl nachhaltig geschädigt.

Rückfragen & Kontakt:

Verein Väter ohne Rechte
office@vaeter-ohne-rechte.at
www.vaeter-ohne-rechte.at

Ja zum Opferschutz, aber ein klares Nein zur Verhetzung von Vätern | Verein Väter ohne Rechte, 02.08.2021 (ots.at)

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TiK – Talk im Kino mit Väter ohne Rechte zum Thema Unterhalt

Väter ohne Rechte und der (Kindes-) Unterhalt

Am 30.06.2021 wurde um 19:30 Uhr die zweite Folge des von uns organisierten Live-Podcasts gesendet. Sie können diese Folge gerne nachsehen (Episode 2):

TiK - Talk im Kino; mit Väter ohne Rechte zum Thema Unterhalt - YouTube

In der Sendung beleuchteten wir das Thema Unterhalt, warum, wieso und wie hoch; die Problemfelder des Unterhaltsrechts mit der Schärfe der Konsequenzen bei Unterhaltsverletzungen und auch verbundene Probleme im Familienrecht, Reformmöglichkeiten und welche Erfahrungen wir mit unseren Mitgliedern zu dem Thema machen.

Viel Spaß beim Ansehen und achten Sie auf die nächsten Episoden!

Zum Nachhören und Nachschauen (Episode 1):

TiK - Talk im Kino; mit Väter ohne Rechte und Elfie Donnelly - YouTube

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Das Wien: Väter ohne Rechte – Allen Kindern beide Eltern!

https://www.vaeter-ohne-rechte.at/wp-admin/post.php?post=8011&action=edit#

Verein „Väter ohne Rechte“: „Allen Kindern beide Eltern“
Wenn sich zwei Eltern streiten, freut sich niemand. Am wenigsten das Kind. Der Kontakt zu beiden Eltern ist sehr wichtig für Kinder.

Hier können Sie den Artikel öffnen: link.

Startseite - Das Wien (das-wien.at)

Das Wien - E-Book (das-wien.at)

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TiK – Talk im Kino mit Väter ohne Rechte und Elfie Donnelly

Väter ohne Rechte und das Versagen der Behörden

Am 12.05.2021 wurde um 19:30 Uhr die erste Folge des von uns organisierten Live-Podcasts gesendet. Sie können diese Folge gerne nachsehen:

TiK - Talk im Kino: Episode 1 (Väter ohne Rechte) - YouTube

In der Sendung wurde angesprochen, wozu uns sonst keine Gelegenheit gegeben wird. Wir zeigen auf, in welchen Bereichen die Behörden versagen und wir bringen den Bericht einer betroffenen Großmutter: Elfie Donnelly, die Autorin so berühmter Kinderbücher wie Benjamin Blümchen oder Bibi Blocksberg hat live erzählt, wie sehr sie ihr Enkelkind vermisst, das von der Kindesmutter ganz offensichtlich nach Indien entzogen wurde.

Viel Spaß beim Ansehen und achten Sie auf die nächsten Episoden!

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Parental Alienation Day 2021!

Wie jedes Jahr, erinnert der Verein Väter ohne Rechte auch heuer an den internationalen Parental Alienation Day, den Tag der Elternentfremdung, am 25. April.

Väter ohne Rechte ist Mitglied in der Platform of European Fathers (PEF), dessen protugiesisches Mitglied "Igualdade Parental" heuer das hier downloadbare Poster hat anfertigen lassen.

Wie zu sehen, bzw. nachzuzählen und nachzulesen, haben sich heuer 54 Organisationen aus 30 Ländern und 5 Kontinenten gemeldet um gemeinsam dieser Schädigung des Kindeswohles zu gedenken.

Bei Fragen zu PAS wenden Sie sich gerne an uns, mailto:office@vaeter-ohne-rechte.at.

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Väter ohne Rechte unterstützt das Arbeitsmarktpaket für Frauen!

Auch nach dem 8. März (Weltfrauentag) unterstützen wir die Forderung nach einem Arbeitsmarktpaket für Frauen und Mütter zum Wohle der Kinder.

Väter ohne Rechte unterstützt die Forderung der SPÖ nach einem Arbeitsmarktpaket für Frauen, weil dies nach Meinung des Vereins eine Unterstützung der Situation von Kindern getrennter und gemeinsam lebender Eltern ist. Damit einhergehend muss die Betreuung der Kinder von einem entsprechenden Angebot (Kindergärten, Schulen) begleitet UND gleichteilig mit den Vätern abgewickelt werden. Durch dieses Modell kann das geltende Unterhaltsrecht reformiert und am Bedarf des Kindes ausgerichtet werden. Sobald das umgesetzt ist, ist die Versorgung und Entwicklung der Kinder besser abgesichert, da unterhaltspflichtige Väter in Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit mit deutlichen Einkommensverlusten nicht angespannt und exekutiert werden, und so durch die unverschuldete finanzielle Notsituation der bisherigen Unterhaltsverpflichtung nachgekommen werden kann!

Hier geht es zur Presseaussendung:

Väter ohne Rechte unterstützt das Arbeitsmarktpaket für Frauen! | Verein Väter ohne Rechte, 08.04.2021 (ots.at)

https://www.vaeter-ohne-rechte.at/vor_fuer_arbeitsmarktpaket_frauen/

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Männerpolitik auf dem Abstellgleis

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Aigner,
zunächst möchte ich mich sehr herzlich für Ihren Kommentar in der Presse vom 25.11.2020 bedanken. Als Gründer und Obmann des Vereins Väter ohne Rechte (VoR) kann ich Ihren Worten nur vollinhaltlich zustimmen, die ich durch folgende persönliche Erfahrungen ergänzen möchte:
Obwohl der Verein ausdrücklich überparteilich ist, wurde er immer in eine Nähe zur FPÖ gerückt, die es in Wahrheit nie gab. Dieses Faktum wurde von den Medien ebenso negiert, wie die Tatsache, dass der Verein sich immer für die Gleichbehandlung und Gleichberechtigung BEIDER Geschlechter eingesetzt hat. Von Anbeginn an war die Frauenquote im Verein annähernd gleich hoch wie die der Männer, die bei uns Unterstützung gesucht haben. Von einer einseitigen Ausrichtung kann daher nicht die Rede sein, ganz abgesehen davon, dass sich der Verein in erster Linie nicht um Väter oder Mütter gekümmert hat, sondern tatsächlich um das Kind und dessen Recht auf BEIDE Elternteile nach einer Trennung oder Scheidung. Die ausdrückliche Kompetenz des Vereins wurde von DiskussionsveranstalterInnen und den Medien konsequent missachtet. Das ging sogar soweit, dass Entgegnungen oder Hinweise auf unrichtige Berichterstattungen, die auf allgemein anerkannten wissenschaftlichen Studien basierten, einfach ignoriert wurden. Aus meiner Sicht wurden stattdessen ganz bewusst Fake News in den Medien kolportiert. Vermutlich wurden auch ganz bewusst keine VertreterInnen des Vereins in Fernsehsendungen eingeladen, weil deren Kompetenz die gewünschte Botschaft der, wie ich meine, oftmals politisch instrumentalisierten Medien, zumindest in Frage gestellt hätte. Nicht selten mussten wir hören, dass unsere Äußerungen leider nicht gedruckt werden dürfen, weil die Chefredaktion das abgelehnt hat. Die fertigen, weit objektiveren und faktenbasierten Artikel von JournalistInnen landeten im Rundordner. Als ein Beispiel unter vielen darf ich die, wie ich meine, im Frühjahr 2020 laufende Kampagne des ORF gegen Männer und Väter bringen, bei der beispielsweise in der Sendung Thema, moderiert von Herrn Feuerstein, oder im ORF Wien zahlreiche Diskriminierungen von Männern und Vätern sanktionslos ausgesprochen wurden. Die vom Verein Väter ohne Rechte sofort erfolgten Erwiderungen wurden sowohl von den Printmedien, als auch vom ORF und allen anderen angeschriebenen Sendern, vor allem aber auch von der Politik nicht einmal mit einem Beistrich erwähnt. Diese aus meiner Sicht bewusst gesteuerte Missachtung lässt einem Verein, der auf ehrenamtliche MitarbeiterInnen angewiesen ist und nicht einmal annähernd die finanziellen Mittel erhält, wie sie die kleinste Frauenorganisation bekommt, kaum eine Chance, öffentlich wirksam aufzutreten. Umso stolzer kann der Verein sein, dass er nach wie VoR aktiv ist und im Sinne des oben erwähnten Rechts des Kindes auf BEIDE Eltern nicht müde wird, sich für dieses einzusetzen.

Martin Stiglmayr, Obmann

https://www.diepresse.com/5902289/mannerpolitik-auf-dem-abstellgleis

Männerpolitik auf dem Abstellgleis _ DiePresse.com

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Studie zu Elternentfremdung enthüllt verstörende Trends

Dieser Bericht legt zum ersten Mal offen, wie verheerend, finanziell ruinös und seelisch schädigend für Elternentfremdung für Betroffene. Dabei wurde diese Studie durchgeführt, obwohl die UK Familiengerichte darüber Stillschweigen bewahren.

Die wichtigsten Ergebnisse sind:

  • Die Hälfte der Befragten haben ihre Kinder mehr als 6 Monate nicht gesehen (die Grenze, die James A. Gardener für das Entstehen von PAS anführt)
  • 10% haben ihre Kinder mehr als 5 Jahre nicht gesehen
  • 58% der Kinder waren von einem Nichteinhalten der Kontaktvereinbarungen betroffen, großteils zum wiederholten Male
  • 80% berichten von Gesundheitsschäden
  • 55% haben monetäre Schwierigkeiten erlebt
  • 16 Personen dachten an Selbstmord oder haben diesen versucht.

Den Bericht in englischer Sprache finden Sie unter: https://parentalalienationuk.info/our-report/ 

Den Bericht veröffentlicht hat Good Egg Safety: https://www.prnewswire.co.uk/news-releases/good-egg-safety-releases-report-following-one-year-study-into-parental-alienation-revealing-disturbing-trends-857441097.html?m

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Beschwerde über den ORF bei der RTR

BESCHWERDE

gem. § 36 Abs. 1 Zi 1 lit. b des ORF-Gesetzes

Hier das Dokument zum Download
Beschwerde verfasst und eingebracht von Rechtsanwalt Dr. Thomas Krankl

 

An die

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

Mariahilfer Straße 77-79

1060 Wien

 

Der Beschwerdeführer ist eine die Rundfunkgebühr entrichtende Person und erhebt der Beschwerdeführer, unterstützt durch jedenfalls 120 Personen, die ebenfalls die Bedingungen des § 36 Abs. 1 Zi 1 lit. b des ORF Gesetz erfüllen,

Beschwerde an die Regulierungsbehörde.

 

Beschwerdegegenstand ist die Berichterstattung in der Sendung „Thema“, welche am 27.4.2020

in ORF2 um 21:10 Uhr ausgestrahlt wurde.

Die Berichterstattung in der Sendung Thema betraf den Teil über die häusliche Gewalt, konkret mit der Widmung „Auf engstem Raum - häusliche Gewalt in der Isolation“.

Der österreichische Rundfunk hat seit Beginn der Corona-Krise, sohin seit Mitte März 2020, fast täglich über einen angeblich bevorstehenden Anstieg der häuslichen Gewalt berichtet. Es wurden dabei mehrfach immer wieder in diversen Sendungen Aktivistinnen, des Vereines der Frauenhäuser zu Interviews gebeten, welche über die Gewalt im häuslichen Bereich berichteten.

 

Die in Beschwerde gezogene Berichterstattung der betreffenden Thema-Sendung wurde dann nach einem Zeitraum von ca. sechs Wochen nach dem Beginn des Covid19-Lockdowns ausgestrahlt.

Die Berichterstattung der betreffenden Thema-Sendung wurde durch den Redakteur, Herrn Feuerstein, durchgeführt und führt dieser zu Beginn der Thema-Sendung aus, dass die häusliche Gewalt nach mehr als sechs Wochen nicht angestiegen ist, doch wird dies vom zuständigen Redakteur dann nur als „Ruhe vor dem Sturm“ bezeichnet.

 

In dieser betreffenden Thema-Sendung werden mehrfach Berichte über angeblich gewalttätige Männer dargelegt. Es kommen mehrfach Aktivistinnen des Vereines „Frauenhäuser“ zu Wort und erzählen diese immer wieder Berichte über gewalttätige Männer.

 

Die ebenfalls zu Wort kommende Aktivistin des Vereines Frauenhäuser, Frau Andrea Brehm, berichtet dann zwischendurch über den Rückgang der Gewalt, wobei dann durch den österreichischen Rundfunk nachfolgend mehrere Werbespots des Vereines Frauenhäuser Wien, eines Werbespots der Männerberatung mit den Frauenhäusern gebracht werden.

 

Obwohl in der Sendung mehrfach sowohl durch den Moderator, als auch durch interviewte Personen, wie die Aktivistin des Frauenhauses, Frau Andrea Brehm, berichtet wird, dass die Gewalthandlungen sogar in der Corona-Zeit auf ein Niveau unter dem Februar gefallen sind, wird durch die Redaktion auf derartige Aussagen immer wieder ein Spot geschaltet, in dem über brutale Männergewalt oder gewalttätige Väter berichtet wird.

 

Auf eine Berichterstattung darüber, dass Kindesmisshandlungen zurückgegangen sein, folgt wieder ein Werbespot der Frauenhäuser über gewalttätige Männer und ein Aufruf von Aktivistinnen des Frauenhauses, sich doch zu trauen die Polizei öfters anzurufen.

 

Der Beschwerdeführer geht davon aus, dass der ORF in der betreffenden Thema-Sendung seinen Objektivitätsgrundsatz bei der Gestaltung der Sendung durch eine keineswegs objektive Auswahl und Vermittlung von Informationen verletzt hat. Auch die durchgeführten Sachanalysen und die Moderation wird in keinster Weise unter Wahrung des Grundsatzes der Objektivität getätigt, sondern wird trotz eines Sinkens der häuslichen Gewalt durch Männer in einer diskriminierenden Art und Weise ständig durch Zwischenschaltung von Werbespots des Vereines Frauenhäuser Wien sowie anderer Frauenhausorganisationen, im Zusammenwirken mit der Männerberatung, suggeriert, dass Gewalt nur und ausschließlich von Männern ausgeht und die männliche Gewaltbereitschaft auch in der Corona-Krisenzeit offensichtlich besonders hoch ist.

 

Bei einer objektiven Auswahl und Vermittlung von Informationen unter Wahrung des Grundsatzes der Objektivität und einer Nichtdiskriminierung von Männern hätte der Österreichische Rundfunk jedenfalls auch darüber berichten müssen, dass die Gewalttätigkeit durch Frauen gegenüber Männern erheblich angestiegen ist. Über Gewalt durch Frauen gegenüber Männern, gibt es jedoch überhaupt keine Berichterstattung in der gegenständlichen Sendung.

 

Der Beschwerdeführer geht jedenfalls davon aus, dass insbesondere durch die mehrfache Schaltung von Werbespots von Frauenhausvereinen immer wieder durch den Österreichischen Rundfunk in der gegenständlichen Sendung versucht wurde, dem Zuschauer - trotz dem Sinken der häuslichen Gewalt durch Männer - eine anhaltende und steigende Bereitschaft von männlicher Gewalt zu suggerieren.

Der Beschwerdeführer verweist auch noch darauf, dass der ORF offensichtlich auch nicht bereit ist, das Thema „Häusliche Gewalt durch Frauen“ in irgendeiner Art und Weise zu bearbeiten und zu thematisieren. Es ist dem Beschwerdeführer auch bekannt, dass unlängst die Gleichbehandlungsministerin des bevölkerungsreichsten Bundeslandes Deutschlands, aus Nordrhein-Westfalen, beispielsweise in einer Pressekonferenz angegeben hat, dass die Gewalttätigkeit von Frauen gegenüber Männern um 24 % angestiegen ist.

 

Derartige Sachanalysen werden jedoch vom Österreichischen Rundfunk in keinster Weise erhoben und stattdessen ausschließlich Männer als massivst gewaltbereite Personen hingestellt, die in der Corona-Krise als besonders gefährlich gelten.

 

Beweis: in Beschwerde gezogene Sendung, sowie Vernehmung des Beschwerdeführers, weitere Beweise vorbehalten;

 

Der Beschwerdeführer stellt den

Antrag

die Regulierungsbehörde möge erkennen, dass der Österreichische Rundfunk durch Ausstrahlung der Sendung „Thema“ vom 27.4.2020 das ORF-Gesetz verletzt hat.

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