Kategorie: Presseaussendung

Heute Mama, morgen Papa? Wechselmodell (Doppelresidenz)!

Deutschland

Und wieder einmal ist ein europäischer Mitgliedsstaat schneller als Österreich im Familienrecht: Deutschland. Bislang war Deutschland keine Hochburg an progressiven Familienrechtsmodellen (mit Ausnahme der Cochemer Praxis), doch einmal mehr wird der letzte Platz im Familienrecht im europäischen Umfeld für Österreich bestätigt.

Deutschland will auf Klage eines Vaters das Wechselmodell (bei uns: Doppelresidenz) für das Kindeswohl und auch gegen Blockade der (meistens) Mutter einführen.

Lesen Sie mehr:

http://www.sueddeutsche.de/leben/sorgerecht-heute-mama-morgen-papa-1.3393655

 

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Kinderrechtepreis an „Quartier für Väter mit langer Anreise“

gruppenfoto-preisverleihung-mit-scheckAm 20.11. jeden Jahres, seit bereits 27 Jahren wiederholt sich der Tag der Kinderrechte der UNICEF.. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft KIJA Niederösterreich (NÖ) vergibt seit 2002 unter der Leitung der niederösterreichischen Kinderanwältin Mag. Gabriela Peterschofsky-Orange jährlich Preise in Kooperation mit der Donau-Universität Krems  und anderen Sponsoren und ehrt herausragende Projekte, die sich den Kinderrechten widmen.

Dieses Jahr wurde u.a. das Projekt "Quartier für Väter mit weiter Anreise" mit dem Kinderrechtepreis 2016 in einer Kategorie ausgezeichnet. Der Preis ist mit Euro 2000,-- dotiert. Martin Morauf hat den Preis entgegengenommen.

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Kurzbeschreibung des Projektes:

"Das Gewinnerprojekt wahrt bei Trennungen der Eltern die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf beide Elternteile. Bei einer großen geografischen Distanz kann durch Nutzen einer über Facebook organisierten Gruppe ein kostenloses Quartier für das Wahrnehmen des Kontaktrechtes gefunden werden."

Eine unabhängige Jury wählte dieses Projekt und gab in der öffentlichen Erklärung warum genau dieses Projekt als Siegerprojekt gewählt wurde in ihrer Begründung u.a. bekannt:

"Bei diesem Projekt handelt es sich um eine scheinbar einfache Idee, die in der Praxis gar nicht so leicht umzusetzen scheint. Besonders hervorzuheben ist, dass es sich um absolut kostenlose Quartiere von Gastfamilien handelt, bei denen auch neue Freundschaften entstehen. Dieses Projekt hat einen großen kinderrechtlichen Nutzen."

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Dieser ist laut Martin Morauf jedenfalls gegeben, wie er in seiner Dankesrede betonte. Beeindruckend sei die Bereitschaft der Gastgeberfamilen sich diesem Projekt anzuschließen, dass bisher bereits sowohl Vätern, Müttern, als auch beiden Elternteilen bei Fremdunterbringung des gemeinsamen Kindes kostenlose Übernachtungen geboten hat. Besonders im Hinblick auf die dahinterstehende Arbeit betonte er, dass es eben nicht nur eine Facebookgruppe sei, sondern eben auch eine im Hintergrund arbeitende Datenbank und eine extra angelegte GoogleMap. Die Anonymität der Gastgeberfamilien sei ihm ein besonderes Anliegen gewesen, ebenso mussten verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden.

Mutig vergaß auch Martin Morauf nicht Kritik an Politik und Justiz zu üben, dabei erntete er wohlwollendes Kopfnicken der anwesenden Politiker und der anderen Anwesenden. Ebenso war dies das einzig nominierte Projekt seit Jahren, dass auf das in der österreichischen Verfassung unter Artikel 2 verankerte UN-Kinderrecht "Das Recht auf beide Elternteile" zum Thema hatte. Eine großartige Leistung der Jury auch auf dieses Kinderrecht Augenmerk zu legen! Herzlichen Dank!

Mehrere Pressevertreter und namhafte Persönlichkeiten aus Kirche und Politik waren anwesend und es konnten neue Netzwerke geknüpft werden. Über diese Kooperationen werden wir in Zukunft im Detail berichten. Wir erwarten weitere Presseberichte und die KIJA NÖ hat bereits eine APA OTS mit namentlicher Nennung des Projektes versandt.

APA OTS Presseaussendung KIJA NÖ
Bewerbung Projekt "Quartier für Väter mit weiter Anreise"

Martin Moarauf gratulierte ebenso den Gewinnern der anderen Projekte!

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Norwegen ist Vorreiter im Familienrecht und Gleichbehandlung!

Norwegen möchte innerhalb der nächsten 6 Monate das Familienrecht modernisieren. Folgende Eckpunkte sind geplant.

  • gemeinsame Obsorge automatisch von Geburt des Kindes an
  • Doppelresidenz als Regelfall
  • 3 Monate Ankündigungsfrist, wenn ein Elternteil mit dem Kind verziehen oder verreisen will
  • noch einmal verbesserte Beratungsleistungen
  • Strafen bei Nichtbefolgung von Gerichtsbeschlüssen

Wie bekannt hat Norwegen beispielsweise die allgemeine Wehrpflicht für Frauen eingeführt. In der Politik dieses Landes gibt es praktisch keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern mehr.

Anbei ein Schreiben unserer dänischen Kollegen von der Platform of European Fathers, die die norwegischen "Zustände" an die UN Gleichbehandlungsstelle berichten und eine Harmonisierung oder Übernahme in europäischen Ländern fordern.

link: Familienrecht Norwegen aus Sicht Dänemark

Mit freundlichen Grüßen, Väter ohne Rechte

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Fauxpass der Vorsitzenden der Familienrichter Mag. Doris Täubel-Weinreich

Fauxpass der Vorsitzenden der Familienrichter Mag. Doris Täubel-Weinreich

Replik des Vereines "Väter ohne Rechte" auf den Artikel "Harte Bandagen im Kampf ums Kind" vom 12.09.2016 im Kurier
Artikel Kurier

 

Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht in Österreich

Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht in Österreich

Der gemeinnützige Verein Väter ohne Rechte (VoR) setzt sich seit beinahe 10 Jahren für die Rechte von Kindern, besonders nach Trennung/Scheidung auf beide Elternteile ein. Die drei in dem Artikel aufgelisteten Fälle stellen keineswegs Einzelfälle, sondern häufig vorkommende, man kann durchaus von einem Systemfehler in der Familienjustiz sprechen, dar.

FAUXPASS DER VORSITZENDEN DER FAMILIENRICHTER MAG. DORIS TÄUBEL-WEINREICH

Die Verhinderung des Kontaktes geschieht ja selten mutwillig  wird Doris Täubel-Weinreich in dem Artikel u.a. zitiert.

 

Eine solche Aussage erscheint unter dem Gesichtspunkt der steigenden Aufträge der Familiengerichtshilfe, allen anderen Organisationen und den Erfahrungen von VoR wie ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Väter und Kinder.

Tagtäglich ist der Verein mit einer Vielzahl wie in dem Artikel aufgelisteten und ähnlichen Fällen seit Jahren konfrontiert, wobei die Blüten der Kontaktrechtsverweigerung durchaus noch deutlich gröbere Spitzen mit sich bringen. Die Kontaktrechtsvereitelung beginnt meist mit dem krank sein des Kindes, überraschenderweise immer am Kontaktwochenende des Vaters. Regelmäßig kommt es auch zu deutlich dramatischeren Schritten um den Vater aus dem Leben der gemeinsamen Kinder zu elemenieren. Systematisch werden Falschanschuldigungen von Gewaltvorwürfen bis hin zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des Kindes als Instrument der Väterentsorgung vorgebracht. Die aufgewandten Mittel zum Ausschluss des Vaters aus dem Leben der Kinder reichen aber auch von Nichtannahme von Post, Geschenken und Telefonaten an die Kinder bis über Wegzug in andere Bundesländer oder gar ins Ausland – regelmäßig auch widerrechtlich im Sinne einer Kindesentziehung. (Kindesentführung)

 

Oft erfolgt die Trennung, wenn die Kinder klein sind, und erst nach Jahren will zum Beispiel der Vater den abgebrochenen Kontakt wieder aufnehmen. wird Doris Täubel-Weinreich ebenso zitiert,

 

Diese Fälle mag es auch geben, die Regel ist allerdings, dass die Väter sofort nach der Trennung regelmäßigen Kontakt zu den gemeinsamen Kindern suchen. Vielmehr verhält es sich so, dass Monate vergehen, bis die Verantwortlichen (Richter, Jugendamt, Sachverständige, etc.)  agieren - jede Menge Zeit zum Manipulieren der Kinder. Nicht selten werden auch, obwohl in der Scheidungsvereinbarung die Kontaktzeiten und die Obsorge einvernehmlich geregelt wurden, unmittelbar danach entgegengesetzte Anträge eingebracht!

Regelmäßig hören wir von Rechtsvertretern, aber auch von Richtern selbst wie z.B. Doris Täubel-Weinreich  vielleicht sollten wir einmal Ruhe einkehren lassen und einmal nicht auf Kontakt drängen!  Ruhe einkehren lassen in eine Eltern-Kind-Beziehung?  Ein pädagogisches Fiasko, da gerade die Beziehung der Kinder zu ihren Eltern von Verlässlichkeit und Konstanz geprägt sein sollten. Nahezu immer will das bereits von einem Elternteil getrennte Kind auch den Kontakt zum anderen Elternteil, nur der hauptsächlich betreuende Elternteil will SEINE Ruhe.

Fr. Mag. Täubl-Weinreich muss als langjährige Familienrichterin bestens über die Entfremdungsmethoden vieler Mütter Bescheid wissen ODER sie hat ihre Aufgaben nicht ernst genug wahrgenommen. Falls beides nicht zutreffen sollte, muss man davon ausgehen, dass sie ideologisch behaftet Entscheidungen trifft und in dem Interview des Kuriers die Unwahrheit sagt. Das sollte für eine Vorsitzende einer RichterInnnevereinigung ein Rücktrittsgrund sein.

 

Betroffene sind aber nicht nur die Kinder selbst und die Väter, häufig sind eben auch der komplette familiäre Bund des Kindesvaters plötzlich Ausgeschlossene, das betrifft nicht nur Großeltern, sondern auch alle anderen Verwandten zu denen vorher ein inniges Verhältnis bestand. Aus der Erfahrung vieler Jahre heraus wissen wir, dass der Elternteil mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) - und das sind zu 94,7 Prozent Mütter, Abstand zum vormaligen Partner gewinnen wollen. Manchen davon ist dazu jedes Mittel recht. Vor allem aber dann, wenn ein neuer Partner ins Spiel kommt, will man doch ungestört ein neues Leben aufbauen. Der ehemalige Partner wird zum Störfaktor. Viele dieser mit dem Lebensmittelpunkt des Kindes beauftragten Eltern (meistens Mütter), vergessen dabei aber, dass auch der Vater eine mindest ebenso wichtige Rolle im Leben der/des Kindes spielt  Abgewiesene Beugestrafen helfen dabei, die geplante Entfremdung noch zu fördern - werden zum Freibrief.

 

BEUGESTRAFEN

 

Bereits mehrmals hat VoR auf die Problematik bei Beugestrafen hingewiesen – hier wäre eine Reform dringend notwendig! Zum einen erleben wir sehr häufig, dass sich Richter scheuen eine solche auszusprechen; oft mit der Begründung dass damit dem Kind weniger Geld zur Verfügung stehen würde, weiters wird diese zumeist in einem so geringen finanziellen Rahmen angesetzt, dass dies Mütter in Kauf nehmen. Zum Anderen liegt häufig ein wesentliches Mißverständnis der Betroffenen über die Beugestrafe vor, denn keineswegs kann diese ausgesprochen werden für bereits begangene Kontaktrechtsvereitelungen, sondern findet nur dann Anwendung, wenn auch in Zukunft mit weiterer Boykottierung zu rechnen ist. Dies hat zur Folge, dass dann Mütter vor Gericht zusagen, dass die weiteren Kontakte funktionieren werden – dies ist häufig nur bei den ersten ein- bis zweimal der Fall, dann beginnt das Prozedere von Neuem. Beugehaft wird praktisch nie ausgesprochen.

 

Selbstverständlich ist das Signal an die entziehenden Mütter verheerend, wenn mehr oder weniger willkürlich und ohne Konsequenzen ein solcher Boykott oft über Jahre vorangetrieben wird, häufig mit dem Ergebnis, dass das Kind den Vater als Feind betrachtet und erst z.B.: wieder Besuchscafes zur finanziellen Einzellast des Vaters herangezogen werden müssen. VoR fordert daher die österreichische Vereinigung der Richter und das Bundesministerium für Justiz auf bei der bald anstehenden Reform des betreffenden Gesetzes (KindNamRäg) eine Nachschärfung einzuarbeiten. Eine weitere Forderung von VoR ist es PAS (Eltern-Kind-Entfremdung) als Straftatbestand einzuführen.

 

Nicht aus der Verantwortung sind hier die Richter zu nehmen, die mit solchen Beschlüssen und mangelnder Konsequenz, auch in Kooperation mit den Sachverständigen die Entfremdung des Kindes zum Vater noch vorantreiben.Verschleppte Anträge spielen hier zumeist die größte Rolle um Anträge wie zb. Durchsetzungsanträge auf Kontaktrecht, welche über mehrere Wochen - ja sogar Monate - unbeantwortet bleiben. Während aber der eine Elternteil um Durchsetzung seiner Kontaktrechte kämpft, treibt der andere die Kindesentfremdung ungehindert voran und werden somit, teils ganz bewusst (!), vom Richter Fakten geschaffen! Nicht selten sind Kinder dann bereits derart entfremdet und manipuliert, sodass sie den anderen Elternteil nicht mehr sehen wollen. Der Kindeswille wurde neu kreiert.

 

RESOLUTION 2079 DES EUROPARATES

Hier das engl. Original und eine deutsche Übersetzung

Im vergangenen Jahr forderte der Europarat einstimmig, auch unter der Unterstützung Österreichs alle Mitgliedsstaaten auf, das Doppelresidenzmodell als Standard einzuführen. In einigen Ländern Europas ist dies bereits seit geraumer Zeit der Fall und die Folgen daraus waren dramatische Rückgänge der Familienrechtsverfahren und Entlastung der Gerichte.

Plötzlich begegnen einander beide Elternteile gleichberechtigt auf Augenhöhe, da kein Machtunverhältnis zwischen den Eltern mehr vorhanden ist. Dieses Ungleichgewicht der Machtverteilung ist es, das zu Missbrauch – sowohl auf Väter-, als auch auf Mütterseite verleitet.

VoR betreut mit einem 42 prozentigen Frauenanteil eben nicht nur Väter, sondern auch betroffene Mütter und Großeltern, da sich diese bei den klassischen Frauenorganisationen nicht ausreichend unterstützt und einseitig beraten fühlen.

Wesentlichstes Argument für eine Doppelresidenz, die nicht zwangsläufig eine 50:50 Aufteilung zur Folge haben muss, ist die in dutzendfach internationalen Studien wissenschaftlich verifizierbare physische und psychische Entlastung für Kinder im Zuge von Trennungen, die sonst regelmäßig in Loyalitätskonflikte regelrecht hineingetrieben werden.

 

per Mail an:

service@kurier.at

sekretariat@richtervereinigung.at

minister.justiz@bmj.gv.at

doris.taeubel-weinreich@justiz.gv.at

 

 

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Väter ohne Rechte kontaktiert Bundeskanzler Kern und die Bundesregierung

 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Mag. Christian Kern!

 

Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung!

 

Der Verein »Väter ohne Rechte« setzt sich seit beinahe zehn Jahren in Österreich für das Recht von Kindern auf beide Eltern auch nach einer Trennung der Eltern ein. Für so genannte »kontaktberechtigte Elternteile« – das sind in über 90 Prozent  aller Fälle Väter – ist es aufgrund der derzeitigen Rechtslage und der gängigen Judikatur nahezu unmöglich, dieses Recht ihrer Kinder zu schützen, wenn der »hauptsächlich betreuende Elternteil« – also in über 90 Prozent die Mutter – das nicht möchte oder schlicht nicht kooperativ ist.

 

Das hat unter anderem zur Folge, dass 40 Prozent der Kinder innerhalb von drei Jahren nach der Trennung jeden Kontakt zu ihrem Vater verlieren.

 

Der Verein »Väter ohne Rechte« bietet den Betroffen rechtliche Beratung, Hilfestellung und oft auch psychologische Unterstützung in ihren Lebenskrisen. »Väter ohne Rechte« arbeitet ausschließlich ehrenamtlich und erhält bis dato keinerlei Förderungen von staatlicher Seite. »Väter ohne Rechte« hat einen 40 prozentigen Frauenanteil und ist mit ca. 3.000 Mitgliedern und etwa 6.000 Facebook-Mitgliedern die größte Plattform innerhalb der Väterbewegung in Europa und auch Mitglied der Plattform europäischer Väter.

 

 

In Ihrer Antrittsrede als Bundeskanzler der Republik Österreich, Herr Mag. Kern, sagten Sie, dass Sie – ich zitiere aus Ihrer Rede: »… nicht in einem Land leben möchten, in dem Kinderrechte nicht eingehalten werden«. Nun, leider tun Sie das! Österreich ist ein Land, in dem das, durch die UN-Kinderrechtskonvention vor über 26 Jahren fest geschriebene Recht von Kindern »auf Familie, auf Kontakt und auf Betreuung durch BEIDE Elternteile« nicht eingehalten und geschützt wird, sondern noch schlimmer, durch Untätigkeit der Justiz sogar oft noch weiter behindert wird.

 

Durch das in Österreich geltende Residenzmodell, sieht das Leben von Trennungskindern in der Praxis so aus, dass sie ausschließlich im Haushalt der Mutter leben und ihren Vater bestenfalls zwei Mal im Monat als Besucher und als »Wochenendbespaßer« erleben dürfen. Väter, die ihren Kindern auch nach der Trennung als vollwertiger Elternteil erhalten bleiben wollen, sie betreuen möchten und sie auf ihrem Weg ins Leben begleiten möchten, haben dazu in Österreich keinen gesetzlich geschützten Anspruch. Ihre Rolle wird auf die des Unterhaltzahlers reduziert.

 

Und während Väter, die mit ihren Unterhaltszahlungen (oftmals auch unverschuldet) in Rückstand geraten gnadenlos exekutiert werden, hat eine Mutter für das Boykottieren von gerichtlich geregelten und vorgeschriebenen Kontakten keinerlei Konsequenzen zu befürchten.

 

Während man in den meisten Ländern Europas diese Missstände erkannt hat und an Lösungen für gleichberechtigte Elternschaft arbeitet (in seiner Resolution 2079 forderte der Europäische Rat alle Mitgliedsländer auf, die Doppelresidenz im Sinne des Kindeswohls gesetzlich zu verankern), herrscht in Österreich diesbezüglich erschreckende Ignoranz. Im »Global Chidren Access to Justice-Ranking« des »Children Rights International Network« (CRIN) liegt Österreich an beschämender 71ster Stelle!!! – und liegt somit sogar hinter Ländern wie Bangladesh oder Namibia.

 

 

 

In Ihrer Rede auf der Regenbogenparade, die »Väter ohne Rechte« ausdrücklich begrüßt, da es ein starkes Zeichen für Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft ist, sagten Sie, Herr Mag. Kern: »dass alle Menschen gleich an Rechten sind« und »dass der Respekt vor der Menschenwürde unteilbar bleiben muss«.

 

Denken Sie, dass das auf Kinder zutrifft, die ohne Vater aufwachsen müssen, weil die österreichische Rechtsordnung sie nicht vor der Willkür eines obsorgeberechtigten Elternteils schützen kann oder will oder auf jene über 90 Prozent aller Trennungsväter, denen per Gesetz ihr Recht auf Familienleben und de facto auch oft jeder Kontakt zu ihren Kindern verweigert wird?

 

 

 

In einem Interview mit der Zeitschrift »profil« sagten Sie, die SPÖ »hätte die Arbeiter und die Jungen verloren, und wenn Sie die Frauen nicht mehr hätten, sähe es überhaupt zappenduster aus«. Und weiter sagten Sie, Sie wollen verlorene Wähler zurückgewinnen.

 

Kein einziger, der 300.000 österreichischen Trennungsväter, der die Missstände des österreichischen Familienrechts am eigenen Leib erfahren musste und niemand der erleben musste, wie ein Sohn, ein Freund, oder sonst ein geliebter Mensch zwischen den Mühlen aus Justiz und einer Unzahl von flankierenden Behörden zerrieben und an den Rand seiner psychischen und finanziellen Existenz getrieben wurde, wird unabhängig von seiner Weltanschauung, in der SPÖ, wie sie sich heute präsentiert, eine politische Heimat finden können.

 

Dass auf lange Sicht auch jene Frauen, die die vermeintlichen Siegerinnen im »Kampf ums Kind« sind, Betrogene des Systems »Residenzmodell« sind, ist ja mittlerweile auch hinlänglich bekannt. Nach den Kinderbetreuungsjahren, in denen oft nur prekäre Teilzeitjobs möglich sind, ist der Wiedereinstieg in den Beruf für viele Frauen schwer bis unmöglich. Die Folge ist ein Leben in der Sackgasse Richtung Altersarmut.

 

Die Liste der psychischen und physischen Schäden, unter denen die betroffenen Kinder zu leiden haben ist endlos. Die Folgen sind gravierend und teilweise irreversibel. Ebenso die Liste der Schäden von betroffenen Elternteilen, Lebenspartner/innen und Verwandten, wie zum Beispiel die Großeltern. Neben all diesen persönlichen und gesundheitlichen Schäden soll auch der damit entstehende volkswirtschaftliche Schaden nicht vergessen werden.

 

 

 

Die offensichtliche und beste Lösung für alle – eine gerechtere Aufteilung von Erwerbs- und Betreuungsarbeit auch nach einer Trennung – wird aber leider gerade von Ihrer Fraktion seit Jahren verhindert.

 

 

 

Das Doppelresidenzmodell sieht keineswegs – wie oft fälschlicherweise behauptet wird – eine zwangsweise 50/50-Lösung für alle ungeachtet der individuellen Situation vor. Es sieht vielmehr vor, dass – ausgehend von der Annahme, dass eine gleichteilige Betreuung die beste Lösung für die Kinder ist – beide Eltern als GLEICHBERECHTIGTE Partner auf Augenhöhe ein Betreuungsmodell erarbeiten, das für alle Beteiligten eine lebbare Lösung darstellt. Das kann 50/50, 40/60, 30/70, oder ein herkömmliches Residenzmodell sein, wenn beide Eltern und auch die Kinder das wünschen. Es darf aber nicht mehr sein, dass ein Elternteil den anderen gegen dessen Willen vollkommen von der Betreuung – oder wie derzeit noch immer der Fall – sogar von jeglichem Kontakt ausschließen kann.

 

In allen Ländern, in denen gleichberechtigte Elternschaft praktiziert wird, gehen die gerichtsanhängigen, hochstrittigen Obsorge- und Kontaktrechtsfälle zurück. Über 50 internationale Studien belegen, dass gleichberechtigte und gleichteilige Elternschaft nicht nur die beste Lösung für die Kinder, sondern auch für beide Eltern ist. Eine der besten und aussagekräftigsten Studien diesbezüglich stammt aus Österreich, und wird dennoch gerade in diesem Land völlig unverständlicherweise ignoriert! (»Doppelresidenz – Eine sinnvolle Alternative«, von Univ.-Ass. Mag. Dr. Harald Werneck, Institut für Psychologie der Universität Wien)

 

 

 

Sehr geehrter Herr Mag. Kern, wir vom Verein »Väter ohne Rechte« bitten Sie: Lassen Sie Ihren Worten Taten folgen! Helfen Sie uns, den Trennungskindern eine Stimme zu geben! Lassen Sie nicht zu, dass noch weitere tausende Kinder mit ihrer Gesundheit und ihrer Lebensqualität die Rechnung für ideologische Verbohrtheit und wahltaktische Überlegungen bezahlen müssen! Lassen Sie nicht zu, dass die Gräben zwischen Frauen und Männern noch breiter und tiefer werden und noch mehr enttäuschte und verbitterte Väter unserer Gesellschaft den Rücken kehren! Im Namen der betroffenen Kinder, Mütter, Väter, Omas, Opas, Geschwister ... ersuchen wir Sie: überdenken Sie eine Reform des Familienrechts, um es getrennten Familien zu ermöglichen, bessere Eltern-Kind-Beziehungen zu führen und qualitativere Lebensmodelle entwickeln zu können. Gerne stehen wir mit aus der Praxis gewonnener Perspektive und Einblicken für einen offenen Dialog zur Verfügung.

 

 

 

In diesem Sinn bitten wir Sie um einen Gesprächstermin, um Ihnen persönlich einerseits unsere ehrenamtliche Tätigkeit vorstellen zu dürfen und andererseits wesentliche – oft nicht bekannte – Aspekte und Vorteile der Doppelresidenz zu präsentieren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Martin Morauf

 

für den Verein »Väter ohne Rechte«

August 2016
an Bundeskanzler Kern und die gesamte österreichische Bundesregierung per Mail

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Der Kampf der verhinderten Väter

Bericht in der Kleinen Zeitung zum Vatertag am 12.6.2016:

https://www.vaeter-ohne-rechte.at/presse/medienberichte/medienberichte-vaeter-ohne-rechte/der-kampf-der-…nderten-vaeter/

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offener Brief an „profil“: was für ein Papa bist Du?

offener Brief an "Profil" anläßlich ihres Beitrages "Was für ein Papa bist Du? (link)"

»... Hinweise auf eine Gefährdung ergeben sich nicht durch das Verhalten des Vaters im Umgang mit der Tochter. Der Umgangspfleger hat die eigentlichen Kontakte als postiv beschrieben ... Allerdings droht die, seitens der Mutter offen vor dem gemeinsamen Kind zur Schau gestellte Ablehnung des Vaters und jeglicher Näherung seinerseits zu einer erheblichen seelischen Belastung für das Kind zu werden ... geht das Gericht davon aus, dass ein Ausschluss des Umgangs für die nächsten sechs Monate zwischen dem Vater und der Minderjährigen erforderlich ist ...«

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Zeilen stammen nicht aus einem Horrorfilm oder einem schlechten Krimi! Es sind Auszüge aus einem österreichischen Gerichtsurteil vom April 2016. Tatsächlich verlieren auch heute noch Kinder ihren Vater per Gerichtsbeschluss, ganz einfach nur deshalb, weil ihn die Mutter vor dem gemeinsamen Kind dämonisiert.

Auf Seite 64 der aktuellen Ausgabe Ihrer Zeitschrift beschreiben Sie in scheinbar satirischer Weise die Vätertypen »Poser«, »Bobo« und »Methusalem«. Und Trennungsväter werden pauschal als pflichtvergessene Wochenend-Bespaßer diffamiert. Ha, ha – wie lustig!

Was denken Sie, wie sehr wird wohl der Vater gelacht haben, dem obiger Bescheid galt?

Der – wie tausende andere – nichts lieber täte, als am Leben seiner Tochter teil zu haben. Sie abends in den Schlaf zu singen, sie zu trösten, wenn sie weint und sie auf ihrem Weg hinaus ins Leben zu begleiten. Nur ist das vielen österreichischen Trennungsvätern nicht möglich. Die meisten dürfen ihre Kinder gegen ihren Willen nicht betreuen sondern nur an jedem zweiten Wochenende »besuchen«. Das österreichische Familien»recht« gesteht Vätern ein Familienleben nach einer Trennung nicht mehr zu. Und vielen Vätern wird der Kontakt zu ihren Kindern zur Gänze verweigert.

Das Recht der Kinder auf regelmäßigen Kontakt und Betreuung durch beide Elternteile – wie es in der UN-Kinderrechtscharta seit über 26 Jahren als Menschenrecht festgeschrieben ist – wird in Österreich nach wie vor nicht geschützt. Deshalb liegt Österreich im internationalen Kinderrechte-Ranking des CRIN (Child Rights International Network) auch auf Platz 71 hinter Ländern wie Bangladesch oder Uganda.

Es gibt bis dato keinerlei Anzeichen dafür, dass die Bundesregierung auch nur in Erwägung zieht, die Resolution 2079 des europäischen Rates zur gesetzlichen Verankerung der gleichberechtigten Elternschaft in Form der Doppelresidenz als anzustrebendes Standardmodell in allen Mitgliedsländern umzusetzen. Meinen Sie daher, dass Ihr Spott angebracht ist?

Väter als stereotypes Feindbild – vom untreuen Gewalttäter bis zum Unterhaltspreller – zu diffamieren und sie als Witzfiguren bloß zu stellen, ist einfach und man erntet billigen Applaus.

Das tausendfache Leid, das Kindern, Vätern, Großeltern und auf lange Sicht auch den so genannten »alleinerziehenden« Müttern wissentlich mit einem völlig überholten, kinderfeindlichen, menschenrechtswidrigen, dem Gleichheitsgrundsatz widersprechenden und ideologisch verbrämten Familienrecht angetan wird aufzuzeigen und dagegen anzuschreiben ist hingegen mühevoll und erfordert Mut, sich unter Umständen auch gegen momentan moderne, väterdiffamierende Ideologien zu stellen.

Das aber wäre die Aufgabe und die Verantwortung eines Qualtätsmediums wie dem »profil«!

Und sollten Sie vielleicht selber einen Sohn haben, dann stellen Sie sich doch einmal die Frage, ob Sie es ihrem Kind wünschen, dass es durch jene Hölle gehen muss, wie der Vater in unserem Beispiel. Und ob Sie Ihren Artikel dann so lustig fänden ... Denn solange es keine Rechtssicherheit gibt, kann es jeden treffen.

Mit freundlichen Grüßen

der Vorstand von Väter ohne Rechte

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Stellungnahme zur ORF-Sendung „Kulturmontag“ vom 8.2.2016

kultur.montag.220Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Verein „Väter ohne  Rechte“ protestiert heftig gegen die in der Sendung vorgebrachten Darstellungen der familienrechtlichen Situation von Vätern. Im Gegensatz zu den Behauptungen in den Stellungnahmen der Feministinnen Helene Karmasin und Helene Klaar, ist es die diskriminierende Rechtsprechung, die in hohem Maße für den Kontaktabbruch zwischen Vater und Kind verantwortlich ist und nicht das Unvermögen bzw. der Unwille oder – wie ausführlich behauptet wurde – die „Karrieresucht“ der Väter.

Zum wiederholten Male lässt der ORF bei diesem wichtigen gesellschaftlichen Thema ausschließlich einseitige Ausführungen von bekannten und bekennenden Gegnern eines gleichberechtigten Familienrechts zu, ohne dem größten, kompetentesten und aktivsten Verein in Sachen Familienrecht die Mitsprache zu gewähren. Auch kamen im Vergleich die Männer praktisch nicht zu Wort. Ausschließlich (vorgestrige) Damen unterhielten sich zu diesem wichtigen gesellschaftlichen Thema. Das wäre etwa so, als ob der ORF eine Sendung über  „Arbeitsrecht“ machen würde, ohne einen Vertreter der Gewerkschaften mit einzubeziehen! Wir betrachten daher bis auf die Präsentation der richtigen Zahlen (93% der Obsorgeentscheidungen gehen an die Mütter) den gesamten Inhalt der Sendung als den Versuch des ORF, die Notwendigkeit einer raschen Änderung der Rechtsprechung im Sinne des Rechts des Kindes auf BEIDE Elternteile – wie sie mittlerweile in fast allen Ländern Europas und weiten Teilen der westlichen Welt aufgrund stichhaltiger kinderpsychologischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse praktiziert wird – mit banalen feministischen Argumenten zu verzögern, obwohl die gelebte Praxis die aktive Beteiligung der österreichischen Väter am Leben ihrer Kinder längst beweist.

Der Vorstand Verein „Väter ohne Rechte“

10.2.2016

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Presseinformation des Internationalen Rates für die Paritätischen Doppelresidenz

 

Presseinformation

 

Lösungen für die rechtliche und psycho-soziale Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell)

 

Der Internationale Rat für die Paritätische Doppelresidenz e. V. (ICSP) unterstützt die Entschließung 2079 des Europarates zu Gleichstellung und gemeinsamer elterlicher Verantwortung

 

Bonn, 23. Dezember 2015. Vom 9.-11. Dezember 2015 trafen sich anlässlich der Internationalen Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz in Bonn ca. 120 Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, familialen Professionen und Zivilgesellschaft aus 20 Ländern und 3 Kontinenten, um sich mit der rechtlichen und gesellschaftlichen Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) für Familien nach Trennung und Scheidung der Eltern zu befassen.. Die Tagung wurde gemeinsam vom Präsidenten des Internationalen Rates für die Paritätische Doppelresidenz e. V. (International Council on Shared Parenting – ICSP), Prof. Dr. Edward Kruk, University of British Columbia (Kanada), und Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf, Evangelische Hochschule Nürnberg (Deutschland), geleitet.

Nach Aussage von Prof. Edward Kruk zeigte diese zweite internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz deutliche Fortschritte seit der ersten ICSP-Konferenz im Vorjahr. „Während sich die erste Konferenz darauf konzentrierte, die Kluft zwischen empirischen Erkenntnissen und gesellschaftlicher und rechtlicher Praxis zu überwinden, befasste sich die zweite Konferenz mit der Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz sowohl in der rechtlichen als auch in der psycho-sozialen Praxis. Wir beobachten derzeit auf internationaler Ebene einen bedeutenden Paradigmenwechsel in Richtung Akzeptanz der Paritätischen Doppelresidenz als sinnvollem, kindeswohlorientiertem Betreuungsarrangement. Die Zeit ist reif, die Paritätische Doppelresidenz konsequent weltweit umzusetzen und damit unserer Verantwortung für die betroffenen Kinder gerecht zu werden.“

Prof. Hildegund Sünderhauf, Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates des ICSP, betonte: „Auf der Konferenz wurde deutlich, welch großer Umfang an positiven empirischen Befunden zur Paritätischen Doppelresidenz vorhanden ist. Sie bestätigen, dass diese Familienform Kindern nach Trennung und Scheidung ihrer Eltern in vielen Fällen helfen kann.“

Dr. Chantal Clot-Grangeat, klinische Psychologin und Vizepräsidentin des ICSP, bestätigte: „Die familialen Professionen sollten die Ergebnisse der empirischen Forschung in ihre tägliche Arbeit im Kontext von Trennung aufnehmen und die Chance einer Deeskalation familiärer Konflikte in einem frühen Stadium ermöglichen.“

Oliver Hunziker, Vizepräsident des ICSP und Vertreter der Zivilgesellschaft, stellte fest, dass „auf der Basis der jüngsten Entschließung 2079 des Europarates zur Gleichstellung und gemeinsamen elterlichen Verantwortung, auf der Konferenz vorgestellt durch die Initiatorin der Resolution, Françoise Hetto-Gaasch, Politiker aller Länder aktiv werden und ihre Gesetze entsprechend ändern sollten.“

Die nächste Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz wird voraussichtlich 2017 in Boston, USA, stattfinden.

Die Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz 2015 wurde gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Evangelischen Hochschule Nürnberg.

Kontakt:

Angela Hoffmeyer, Generalsekretärin
Internationale Rat für die Paritätische Doppelresidenz (ICSP)
Stiftsgasse 6, 53111 Bonn
Tel.: +49-170-800 46 15 / E-Mail: angela.hoffmeyer@twohomes.org
Website: www.twohomes.org

 

Anhang

 

Schlussfolgerungen der Konferenz

 

  1. Die Paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) ist in der Forschung und in der juristischen und psychologischen Praxis als Betreuungsarrangement nach einer Trennung anerkannt, durch das die Entwicklung und das Wohlbefinden des Kindes bestmöglich gefördert werden können. Es besteht Konsens darüber, dass die Paritätische Doppelresidenz sowohl auf rechtlichem als auch auf psycho-sozialem Gebiet unverzüglich als Grundannahme umgesetzt werden sollte und dass dies von Berufs- und Fachverbänden vollständig befürwortet und unterstützt werden sollte.
  2. Die Paritätische Doppelresidenz umfasst sowohl die gemeinsame elterliche Sorge (Entscheidungsbefugnisse) von Vätern und Müttern als auch ihre gemeinsame elterliche Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen der Kinder im Alltag unter Berücksichtigung des Alters und des Entwicklungsstandes der Kinder. Es besteht Konsens darüber, dass die Paritätische Doppelresidenz, einschließlich der Annahme gemeinsamer Verantwortung und gemeinsamer Rechte von getrennt lebenden Vätern und Müttern hinsichtlich der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder, zur rechtlichen Umsetzung in der Gesetzgebung zu verankern ist.
  3. Die Paritätische Doppelresidenz ist als das wirksamste Mittel sowohl zur Verringerung von „Hochstrittigkeit“ von Eltern als auch zur Verhinderung erstmalig auftretender familiärer Gewalt anerkannt. Es besteht Konsens darüber, dass das Ziel der rechtlichen und psycho-sozialen Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz als einer Grundannahme die Eindämmung des Elternkonfliktes nach der Trennung ist. Es besteht weiterhin Konsens darüber, dass die rechtliche und psycho-soziale Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz als einer Grundannahme insbesondere für „hochstrittige“ Familien zu fördern ist und dass dies von Berufs- und Fachverbänden vollständig befürwortet und unterstützt werden sollte.
  4. Es besteht Konsens darüber, dass die vorstehenden Punkte für die Mehrheit von Kindern und Familien gelten, aber nicht bei erwiesener familiärer Gewalt oder erwiesenem Kindesmissbrauch. In solchen Fällen sollte die Grundannahme der Paritätischen Doppelresidenz widerlegbar sein. Es besteht Konsens darüber, dass zukünftige Forschungsaktivitäten zur Paritätischen Doppelresidenz vorrangig auf die Beziehung zwischen elterlicher Sorge und familiärer Gewalt, einschließlich Kindesmisshandlung in all seinen Formen, ausgerichtet werden sollten. Es besteht weiterhin Konsens darüber, dass sowohl für die Wissenschaft als auch für die juristischen und psychologischen Berufe eine Priorität in der Entwicklung von Rechtsvorschriften und von Leitlinien für die Praxis bezüglich Schutzmaßnahmen für Fälle von erwiesener familiärer Gewalt liegen sollte.
  5. Es sind zunehmende Belege dafür vorhanden, dass durch die Paritätische Doppelresidenz Eltern-Kind-Entfremdung in Trennungsfamilien sowohl verhindert werden als auch, sofern sie bereits eingetreten ist, behoben werden kann. Es besteht Konsens darüber, dass die Durchführbarkeit einer rechtlichen Grundannahme der Paritätischen Doppelresidenz in Fällen von Eltern-Kind-Entfremdung weiter untersucht werden muss.
  6. Psychologische Beratung und Mediation tragen wesentlich zum Gelingen der Paritätischen Doppelresidenz bei. Es besteht Konsens darüber, dass ein erreichbares Netz von Familienberatungsstellen mit dem Angebot einer Familienmediation sowie andere geeignete Unterstützungsleistungen entscheidende Bestandteile aller Bemühungen zur gesetzgeberischen und psycho-sozialen Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz sind. Wir rufen die Regierungen dazu auf, solche Netze als notwendige Ergänzung zur Einführung einer rechtlichen Grundannahme der Paritätischen Doppelresidenz einzurichten.
  7. Wir fordern die Mitgliedstaaten des Europarates dazu auf, die Entschließung des Europarates vom 2. Oktober 2015 vollständig zu übernehmen. Insbesondere fordern wir die Mitgliedstaaten dazu auf, die folgenden Bestimmungen umzusetzen:
    5.5 Einführung des Grundsatzes der Doppelresidenz nach einer Trennung in ihren Gesetzen.
    5.9 Förderung und Entwicklung der Mediation im Rahmen von Gerichtsverfahren in familienrechtlichen Angelegenheiten, an denen Kinder beteiligt sind.

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Der VfGH entdeckt die Doppelresidenz

vaeterplattform Pictogramm_Doppelresidenz_klein logo vfgh

 

 

 

 

Reaktion der österreichischen Väterplattform auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes

Download: Reaktion auf Verfassungsgerichtsurteil Väterplattform

Der VfGH entdeckt die Doppelresidenz in der bestehenden Gesetzeslage.

Ein kurioses Urteil liefert der VfGH in der Frage der Doppelresidenz: Laut diesem wäre sie auch bisher schon möglich, es brauche keine Gesetzesänderung! Das ist umso überraschender, als der Gesetzgeber anlässlich der Reform des Familienrechtes 2013 extra erwähnt hat, dass Doppelresidenz gar nicht möglich ist.

Der Verfassungsgerichtshof musste also „klein beigeben“ und beschließen, dass zwar die Eltern das Doppelresidenzmodell für sich anwenden können, allerdings nur im Sinne von ausgeglichenen Betreuungszeiten. Die Fragen des hauptsächlichen Aufenthalts und damit der polizeilichen Meldung, sowie die Eingänge der wirtschaftlichen Transferleistungen (Familienbeihilfe, Kindesunterhalt) bleiben unverändert und ungelöst stehen.

Damit wird das Familienrecht noch undurchschaubarer: zentrale Forderungen einer elterlichen Gleichbehandlung bleiben unberücksichtigt. 

Die Idee, dass Doppelresidenz schon jetzt möglich gewesen wäre, scheitert an der gerichtlichen Praxis. Die Kinder und deren Eltern sind weiterhin vom individuellen Verhalten (Willkür) des Richters bzw. der Richterin abhängig.

Weder Gleichberechtigung noch Rechtssicherheit werden dadurch herbeigeführt. 

Obwohl erst 2013 der letzte Versuch einer Novellierung des österreichischen Familienrechts stattgefunden hat, ist es noch immer höchste Zeit einmal eine Reform ehrlich und durchdacht anzugehen. Zum Kindeswohl und im Sinne der
Gleichberechtigung der Kinder zu ihren Eltern.

Die Väterplattform fordert daher eine Komplett-Reform des Familienrechtes inkl. Aufenthalts- und Unterhalts-Neuregelung durch eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Väterorganisationen.

 

Die österreichische Väterplattform

Banner Väterplattform

Presseinformation des VfGH
Entscheidung des VfGH

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Halbe/Halbe heißt auch Doppelresidenz
Stellungnahme Väterplattform an das BM für Justiz mit 49 Studien
Petition Väterplattform Doppelresidenz online Parlament

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