22. März 2020 Archiv

Zu viel Nähe als Konfliktpotential?

Stellungnahme des Vereins „Väter ohne Rechte“ zum ORF Artikel „Zu viel Nähe als Konfliktpotential“ vom 19.3.2020. https://orf.at/stories/3157761/

Sehr geehrte ORF Redaktion!

Abgesehen davon, dass schon der Ausdruck „Nähe“ in Ihrem Artikel aus unserer Sicht als negativ besetzte Assoziation im Zusammenhang mit Familie dargestellt wird, sind wir der Meinung, dass inhaltlich völlig unhaltbare schwere Anschuldigungen und Vorurteile gegenüber Vätern und Männern in Form eines angeblichen prinzipiellen Bedrohungspotentials durch diese als propagandistische Auflistung zu finden sind. Zusätzlich wird unserer Ansicht nach mit Werbeeinschaltungen und in Form von Links zu feministischen Organisationen der Eindruck erweckt, als wäre tatsächlich die Familie durch „zu viel Nähe“ (und zwar offenbar nur durch die Väter) ein höchstgefährlicher Ort.

Alle seriösen Gewaltstudien belegen, dass häusliche Gewalt von beiden Geschlechtern in gleichem Ausmaß ausgeübt wird! Diesbezüglich hat der Verein den ORF schon mehrfach auf unzählige Studien hingewiesen, die dies belegen und die aus unserer Sicht von Seiten des ORF nach wie vor konsequent ignoriert werden.

Ihre, wie wir meinen, massiv tendenzielle Darstellung ist aus Sicht des Vereins besonders in Krisenzeiten mehr als verwerflich und schürt den Verdacht, dass der ORF – wie schon so oft – feministischer und extrem väterfeindlicher Organisationen zu mehr Öffentlichkeit und damit verbunden auch zu mehr Fördergeldern verhelfen möchte.

Aus unserer Sicht sollten Sie ganz besonders in Krisenzeiten von Hetze und Hass gegenüber einer Bevölkerungsgruppe (in diesem Fall Väter) Abstand nehmen und keinem möglicherweise politischen Auftrag väterfeindlicher Organisationen folgen!

Wir verbleiben mit familienfreundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit!

Vorstand des Vereins „Väter ohne Rechte“ Wien, am 22.3.2020

Rückfragehinweis:
Helpline: 0660 315 67 85
Martin Stiglmayr 0699 1198 1587

Väter ohne Rechte
www.vaeter-ohne-rechte.at
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Kontaktrecht und COVID-19 Pandemie

Aufgrund von vielen Anfragen haben wir die wichtigsten Informationen zum Kontaktrecht innerhalb der derzeit bestehenden Ausgangsbeschränkungen zusammen getragen.
Ursprünglich war der Kontakt zu den Kindern als nicht betreuender Elternteil untersagt, aber in der Zwischenzeit wurde das Problem erkannt und daher gibt es folgende Überlegungen.

Nachdem es (zumindest zum aktuellen Zeitpunkt) keine rechtliche Grundlage für ein generelles Kontaktverbot bei Scheidungskindern gibt, hat das Justizministerium dann am Donnerstagabend doch Entwarnung gegeben und angekündigt, dass in einem neuen Erlass des Gesundheitsministeriums eine Ausnahme für Scheidungskinder geplant sei. Wie genau diese Ausnahmen aussehen sollen, wird am Montag (Anmerkung 23.3.2020) bekanntgegeben. Derzeit gilt daher Folgendes: Bis auf Weiteres kann das Kontaktrecht grundsätzlich ausgeübt werden, zumindest in den Gebieten, die nicht unter Quarantäne stehen. Eine Aussetzung des Kontaktrechts wäre in manchen Fällen aber gerechtfertigt, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass das Kind oder eine weitere Person, die mit dem Kind im Haushalt lebt, krank ist und potenziell infiziert sein könnte. Gleiches gilt, wenn eine Person aus den Risikogruppen, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, durch den Kontakt mit dem anderen Elternteil gefährdet werden würde. (DerStandard.at, 20.3.2020)

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200320_OTS0183/kontaktrecht-und-coronavirus

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