Corona und Unterhalt

 

CORONA und Unterhalt

Der Verein Väter ohne Rechte (VoR) nimmt Stellung zur Pressekonferenz vom 25.03.2020 geführt von der Frauenministerin Susanne Raab, Justizministerin Alma Zadic und Familienministerin Christine Aschbacher bzgl. Änderungen im Familienrecht. Es steht außer Frage, dass diese Zeiten besondere Maßnahmen erfordern.

 

Väter ohne Rechte bedauert, dass Frauen und Mütter seitens der Bundesregierung besonders in Pressekonferenzen informiert werden, während unterhaltspflichtige Väter keine gesonderten Informationen oder gleichwertige Unterstützung erhalten.

Hier die Pressekonferenz:

Die Änderungen im Überblick:

1. Der staatliche Unterhaltsvorschuss wird beschleunigt – es ist bis 30. April 2020 kein Exekutionsantrag des Kindes mehr notwendig. Die Auszahlungen gelten für die nächsten 6 Monate - Unterhaltsbeschlüsse finden weiterhin statt .

2. Bei Wegweisungen durch die Polizei haben diese die Anträge auf einstweilige Verfügungen dabei.

Liebe Bundesregierung, wie sollen unterhaltspflichtige Väter mit ihrem Einkommensverlust umgehen? Mehrere hunderttausend neue AMS-Meldungen, hunderttausende in Kurzarbeit, weit über 100.000 Einzelunternehmen?

Die rechtliche Lage:

Väter müssen trotz Einkommensverlust weiterhin den vollen Unterhalt bezahlen. Ein eigenmächtiges Kürzen oder Einstellen des Unterhalts wäre rechtswidrig.

Die einzige rechtliche Option von Vätern ist daher nun, dass sie einen Herabsetzungsantrag stellen, denn wobei erst mit Aufgabedatum die Frist der Neuberechnung, die wohl mit ziemlicher Sicherheit viele Monate auf sich warten lassen wird, beginnt.

Zumindest besteht die Hoffnung, dass nach Beschlussfassung der inzwischen zu viel geleistete Unterhalt gegengerechnet wird. Sicher ist aber auch das nicht! Verzichten Väter darauf, einen solchen Herabsetzungsantrag zu stellen, gibt es rechtlich gesehen keine rückwirkende Handhabe!

Bis dato war es immerhin stets gelebtes Recht, dass zuviel bezahlter Unterhalt mit dem Hinweis, die Kindesmutter hätte ihn »in gutem Glauben verbraucht« nicht rückforderbar war!

VoR betont ausdrücklich, dass dies nur Väter betrifft die Einkommensverluste durch Kündigung, Zeitarbeit, etc. hinnehmen müssen.

Gerne steht Ihnen unser Team unter office@vaeter-ohne-rechte.at und unsere Helpline unter 0660/ 315 67 85 mit Hilfestellungen und Informationen  zur Verfügung

 

Bitte bleiben Sie gesund!

 

 

 

 

 

 

 

 


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