Mai 2014 Archiv

Gutachterskandal – Justizskandal Egon B.

Bild Gutachten klDer endlose Fall des Gutachters Egon B. - wirtschaftliche Verflechtungen und warum es sich um einen Justizskandal handelt

Für Herrn B. gilt die Unschuldsvermutung. Die Vorwürfe wiegen schwer.

Er war jahrelang selbst Gutachter in zahlreichen Fällen in Salzburg und  in Oberösterreich im Außerstreitverfahren. Es ging um hochsensible Bereiche wie Erziehungsfähigkeit, Besuchskontakte, Obsorge, Fremdunterbringung  von Kindern u.ä. mehr.

Video Kampf ums Kind (Problematik Gutachter)
ab Minute 14:00 Fall Egon B.

Vorwürfe seit 2008

copy and paste klEs wird ihm vorgeworfen Fließbandgutachten z.B.: durch Kopieren seitenlanger Textpassagen (inkl. Rechtschreibfehler) erstellt zu haben. Einmal wurde sogar der Name eines Kindes eines Gutachtens in ein anderes Gutachten kopiert! Ebenso soll zumindest  ein einzelner Wert im Zuge einer Testung vorsätzlich so manipuliert worden sein um zu einem „gewünschten“ Ergebnis zu kommen.  Auch sollen Testverfahren berechnet worden sein, die gar nicht durchgeführt wurden. Die Kosten eines dieser Gutachten wurden häufig mit über € 3000,-- angegeben. Dutzende Gutachten pro Jahr stellte der Gutachter.

über 70 Medienberichte

Anzeige

anzeige polizei kl

Immer mehr Menschen fanden sich, die Kritik an seinen Gutachten formulierten und es kam zu Anzeigen wegen schweren Betrugs und Beweisfälschung. Die Justiz und die Kriminalpolizei ermittelten zuerst in Oberösterreich.

 

Der Übergutachter

Prof. Dr. Max Steller von der Berliner Charite wurde beauftragt 13 seiner Gutachten zu überprüfen und kommt in seinem Bericht zu einem vernichtenden Ergebnis: „In allen geprüften Gutachten von B. fanden sich so erhebliche Mängel, dass die Gutachten aus fachlicher Sicht als völlig verfehlt zu bewerten sind. Sind für die Entscheidungsfindung des Gerichts unbrauchbar.“  Erwachsene wurden mit nur für Kinder geeigneten Testbatterien untersucht und umgekehrt. In Gutachten tauchten Kinder auf, obwohl gar keine Kinder zu begutachten waren. Mindeststandards wurden nicht eingehalten. Eine Fülle von weiteren gravierenden Mängel wurde festgestellt.

Prüfungsstandards für Gerichtssachverständige

Richtlinie für die Erstellung von Gutachten

Ethikrichtlinien für Gutachten

 

Die wirtschaftlichen Verflechtungen

geld kl

Egon B. war nicht nur als Gutachter tätig. Er ist Geschäftsführer  der TAF Therapeutisch ambulante Familienbetreuung, die beinahe monopolartig in Salzburg mit Gutachten noch immer betraut wird; auch mit Jugendwohlfahrten wird eng kooperiert. Jährlich werden mehrere Millionen Steuergelder auch im Zuge von Rahmenverträgen an die TAF bezahlt – immer noch. Die TAF hat eine Schwesterfirma die at.FAM – dessen Geschäftsführer ist wieder Egon B.  Die TAF wiederum gehört dem Verein „Institut für Psychoanalyse und Familientherapie“ – und wer ist dort Geschäftsführer – wieder Egon B.

Konsequenzen

  • Am 31.12.2009 stellte der Gutachter seine Sachverständigentätigkeit zur Gänze ein.rote karte kl
  • Seit 2012 stellte der Gutachter seine Geschäftsführerfunktion bei der TAF ruhend – im Firmenbuch scheint er immer noch auf.
  • Die GWG (Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie) unter der Leitung von Dr. Josef Salzgeber distanziert sich bereits ebenfalls vom Gutachter.

 

Justizskandal

justiz klDie Linzer Staatsanwaltschaft erhob erstmals Anklage. Die Zuständigkeit des Gerichtes wurde mit Salzburg bestimmt. Da dort beinahe alle Richter besagten Gutachter beauftragten und es eine quasi Monopolstellung des Gutachters gab erklärte sich das Salzburger Gericht für befangen. Erst neulich entschied der OGH in Wien, dass in diesem Fall keine Befangenheit gegeben sei, gegen den Willen der Salzburger Justiz. Von den Betroffenen wird bemängelt, dass nur der Vorwurf der falschen Beweisaussage und nicht das Delikt des schweren (gewerbsmäßigen) Betruges verfolgt wird.

Dies stieß mehreren Betroffenen auf und so wurde 2013 eine Strafanzeige gegen unbekannte Täter innerhalb der Justiz eingebracht. Diese Anzeige ist im Jänner 2014 von der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien an die Staatsanwaltschaft Linz abgetreten worden, wo sie in wenigen Tagen eingestellt wurde. So wurde auch ein Fortsetzungsantrag in Linz eingebracht, der vom Senat abgelehnt wurde. Bereits mehrere Richter haben Unterstützerschreiben an das Gericht gesandt. Der Verteidiger von Egon B. beantragte in dem Verfahren einige Entlastungszeugen, die meisten davon sind selbst Richter am Salzburger Gericht, so auch der Vizepräsident des LG Salzburgs.

Kann ein Strafverfahren gegen einen Gutachter an einem Gericht geführt werden, für das dieser über Jahre tätig war?
Nun gibt es endlich eine Richterin - sie selbst gab an, dass "eine unvoreingenommene und überparteiliche Verfahrensführung am LG Salzburg, zweifelhafter Anschein abgeleitet werden kann."

Egon B. kündigte an, ein neues Gutachten vorzulegen, demzufolge er den "objektiven Sorgfaltsmaßstab" mehr als erfüllt habe.

Was sagt eigentlich der Justizminister Herr Wolfgang Brandstetter zu der Causa?
Und wann wird es endlich zu einem vernünftigen Verfahren kommen????

Stellungnahme des Vereins Väter ohne Rechte 2013

 

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KEIN Treffen zwischen VoR und Frauenhäuser

Fraunhaus_Logo

Information zum Treffen des Obmannes  Herrn Dipl.-Ing. Maximilian Urban vom Verein „Väter ohne Rechte“ und der  Chefin der Autonomen Frauenhäuser Frau Maria Rösslhumer:

Der Verein „Väter ohne Rechte“  bemüht sich bekanntermaßen seit Jahren mit ALLEN politischen Parteien und Menschen, die sich für unsere Kinder einsetzen wollen, zu kommunizieren. Um die bekannten Missstände in der Form zu besprechen, damit letztendlich eine kindgerechte  Familienrechtssituation entstehen kann. Im Verein Väter ohne Rechte beträgt der Frauenanteil ca. 42%

Im Zuge eines durch Frau Maria Sipl-Wöginger  vermittelten Treffens zwischen unserem Obmann Herrn Dipl.-Ing. Maximilian Urban und Frau Maria Rösslhumer, sollte es zu einem  Meinungsaustausch, v.a. betreffend Missbrauch von Gewaltschutzeinrichtungen durch scheidungswillige Frauen kommen. Damit verbunden ist häufig auch der völlige Kontaktabbruch des Vaters zum gemeinsamen Kind ohne rechtliche Grundlage.

Es wurde das Treffen für den 25.4.2014 um 13h im Cafe Urania vereinbart.

Frau Maria Rösslhumer hat den Termin leider nicht wahrgenommen. Im Nachgang wurden Kommunikationsmißverständnisse geltend gemacht und jetzt ist angeblich keine Zeit mehr für dieses Treffen, da Sie mehrheitlich im Ausland ist und (mit unserem Steuergeld) Frauenhäuser im benachbarten Ausland unterstützt werden.

Wir werten dies als deutlichen Hinweis für eine Missachtung von Umsetzungsmöglichkeiten um ein gutes Miteinander im Interesse unserer Kinder, der Familien sowie der Gesellschaft Österreichs zu haben.

Der Verein  „Autonome österreichische Frauenhäuser“ wird zu 100% durch das Bundeskanzleramt gefördert, damit ergibt sich, dass ALLE Österreicher einen finanziellen Beitrag leisten. Ergo dessen ist  umso mehr gemeinsam eine für alle Beteiligten gute Lösung  zu erreichen, sehr wünschenswert.

Damit es FÜR UNSERE KINDER einen guten, gemeinsamen Weg gibt, sind wir gerne weiter gesprächsbereit.

Der Vorstand

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Häusliche Gewalt von Frauen – belächelt, ignoriert – ein Tabu!

frau schlägt mann kleinNatürlich ist in vielfachen Studien belegt, dass auch Männer häufig Opfer von häuslicher Gewalt ihrer Partner sind. Über die Wahrnehmung der prozentuellen Verteilung scheint aber ein großes Missverständnis in unserer Gesellschaft vorzuliegen. Frauen, die Schlagen sind ein Tabu, das tunlichst nicht thematisiert werden soll. Zu beinahe gleichen Teilen verteilt sich die Gewaltbereitschaft europaweit - trotzdem hält sich noch immer die Mär vom schlagenden Mann und der Frau als Opfer hartnäckig.

Viele Männer trauen sich aus Scham nicht die Vorfälle zur Anzeige zu bringen (und fänden dabei Eingang in die Kriminalstatistik) auch weil sie nicht nur seitens der Familie und der Gesellschaft, sondern auch von den handelnden Organen bestenfalls mild belächelt werden. Die Dunkelziffer ist kaum messbar. Eine englische Werbeagentur hat zu dem Thema wie mit männlicher UND weiblicher Gewalt im öffentlichen Raum umgegangen wird ein aufschlussreiches Video erstellt:

Video Gewalt

Selbst in Österreich gibt es Studien vom ÖIF, Österreichischen Institut für Familienforschung gemeinsam mit der Universität Wien, beauftragt vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (bmwfj) - findet sich übrigens auch auf der Seite des Frauenministeriums.(Gewaltprävalenzstudie)
Studie 

Vaterverbot widmete sich dem Thema 2010
Gewaltbericht Vaterverbot

Es gibt zahlreiche Studien aus ganz Europa.
500 Studien zum nachlesen

Väter ohne Rechte veranstaltete ebenso zu diesem Themenschwerpunkt eine Vortragsreihe in mehreren Bundesländern.

Mit archaischen Mythen und Wahrnehmungen setzen wir uns auseinander um langfristig ein Umdenken zu bewirken.

 

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Schande für SPÖ am 1.Mai 2014

Am 1. Mai 2014 hatte auch der Verein „Väter ohne Rechte“ eine angekündigte und genehmigte Informationsveranstaltung betreffend Gemeinsamer Obsorge und Diskriminierung von Vätern und Müttern sowie deren Kinder durch das österreichische Familienrecht. Es wurden vor dem Burgtheater Plakate und Transparente aufgestellt und Info-Folder verteilt. Eine Gruppe radikaler SP-Feministinnen stellte sich vor die Plakate und beschimpfte Mitglieder des Vereins, in dessen Vorstand auch SP-Mitglieder sind, auf das Gröbste. Unter anderem wurde auch der Spruch „Nazis raus“ skandiert, es wurden Transparente entrissen und körperliche Attacken gegen die Mitglieder des Vereins getätigt, sodass die Polizei und der Verfassungsschutz diese schützen mussten.

Der Verein protestiert gegen diese verbalen und körperlichen Attacken durch SP-Sympathisanten. Mitglieder des Vereins als „Nazis“ zu verunglimpfen und damit auch eine dort anwesende betroffene jüdische Mutter ohne Rechte massiv zu beleidigen, ist nicht nur verwerflich, sondern sollte von der SP-Parteispitze nicht geduldet werden.

Im Übrigen hält der Verein fest, dass Teile der bei der Versammlung anwesenden Mitglieder auch SPÖ-Mitglieder sind und auch im Vorstand sich SP-Mitglieder befinden. Es ist daher geradezu absurd, diese Personen als „Nazis“ zu bezeichnen.

Wir fordern daher die SP-Spitze auf, sich für dieses aggressive Verhalten ihrer Mitglieder offiziell zu entschuldigen und zu distanzieren.

Herr Faymann, Herr Häupl, Frau Heinisch-Hosek, wir fordern Sie auf:

Pfeifen sie den Pöbel zurück und entschuldigen Sie sich für Ihre charakterlosen GenossInnen!

Der Vorstand

http://www.youtube.com/watch?v=wMjTd-oBKSQ&list=UUdH8tdBc_wQjCGvW40ylfMw

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