Juli 2014 Archiv

Innkids Braunau 2-tägiges Kinderfest

innkids_index 110Väter ohne Rechte engagiert sich seit Jahren für Kinder, hat ein hohes Sozialengagement  und ist herzlich von den  Veranstaltern des 4. US CARS & BIKERS HELP KIDS und zum 5. Braunauer Kindertag der Innkids eingeladen worden um mit einem Infostand sich für die Rechte von Kindern einzusetzen. Selbstverständlich werden wir dieser Einladung folgen.

Um was geht es:

Seit Jahren veranstalten diverse Organisation aus Braunau/Inn  gemeinsam mit der Unterstützung diverser Privattreibender ein 2-tägiges Fest für Kinder und Eltern. Jedes Jahr wird mit dem Reinerlös eine Investition getätigt, um nachhaltig Kinderleben positiv zu beeinflussen. So wurde bereits u.a. einem autistischen Mädchen eine Delfintherapie finanziert, an anderer Stelle im Krankenhaus Braunau ein Spielzimmer für schwer behinderte und an Leukämie erkrankten Kindern ausgestattet. Dieses Jahr soll ein Therapieraum für 9 behinderte Kinder verwirklicht werden.

Link zur Veranstaltung mit wirklich allen Infos

Wir setzen uns aber nicht nur für Kinder mit besonderen Bedürfnissen ein, sondern auch für Trennungskinder, die einen Elternteil aus ihrem Leben vollkommen unverschuldet samt familiären Anhang verloren haben. Ebenso für nicht obsorgeberechtigte Elternteile.

Väter ohne Rechte und Vaterverbot werden an beiden Tagen anwesend sein, informieren und für alle Fragen ein offenes Ohr haben.

Ort: Braunauer Festgelände, Festgeländestraße, 5280 Braunau am Inn

Datum:    09. August 2014 Infostand von 12:00 – 16:00 Uhr

Darum:    10. August 2014 Infostand von 10:00 – 15:00 Uhr

Wir bitten um zahlreiches Erscheinen!

Im Auftrag unserer Kinder!

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Väter ohne Rechte beim Justizminister

Der Verein Väter ohne Rechte hat sich am 17.07.2014 anlässlich der Pressekonferenz des österreichischen Justizministers Dr. Wolfgang Brandstetter bei der Familiengerichtshilfe Graz eingefunden und wies auf die Problematiken in Obsorgeverfahren für Trennungskinder und die Missstände im Familienrecht hin.

Auch der Verein wurde in der Pressekonferenz thematisiert

Herr Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter hat dem Verein im Ministerium einen Termin vorgeschlagen um über mögliche Lösungsansätze zu diskutieren.

Es wurde auch ein Video zu der Veranstaltung, an dem die Väterplattform teilnahm produziert.

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Leserbrief von Dr. Holzer zu Profilartikel: „Die verlorenen Kinder“

Leserbrief zu Profil Nr. 29 vom 14.7.2014 (und der link zum tatsächlich abgedruckten)

zum Leitartikel von Edith Meinhart und Christa Zöchling  „Die verlorenen Kinder“: (link zum Artikel)

Der Artikel bezieht sich hauptsächlich auf strafrechtlich relevante – und damit medienwirksame -  Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen.

Die alltäglichen Schwierigkeiten mit orientierungslosen Kindern und Jugendlichen in Familie, Schule und Freundeskreis sind aber viel häufiger als schwere Straftaten. Die deutliche Zunahme an psychischen Auffälligkeiten durch Trennungssituationen und vor allem die gesellschaftlich akzeptierte Vaterlosigkeit von hunderttausenden Kindern wird in der Zukunft noch enorme Kosten für den Staat verursachen und die gesellschaftspolitische Herausforderung der nächsten Generationen sein.

Diese Tatsache ist hinlänglich bekannt, aber solange das österreichische Rechtssystem als politisches Protektorat der AlleinerzieherInnen-Ideologie fungiert , diese per Gerichtsbeschluss umsetzt und das Recht des Kindes auf beide Elternteile missachtet, wird es zu keiner Lösung der Probleme kommen können.

 

Dr. Robert Holzer

Facharzt für Kinder-und Jugendheilkunde

Vorstand und Pressesprecher Verein „Väter ohne Rechte“

Heiligenstädter Str. 51

1190 Wien

e-mail: dr.robert.holzer@drei.at

Wien, am 15.7.2014

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Verfahrenshilfe – Sinn, Missbrauch und der Kampf mit ungleichen Mitteln

Rechtshilfe kleinDie Verfahrenshilfe ist ein wichtiges Rechtsinstrument und hohes Gut um einer Partei, die nicht genügend finanzielle Mittel oder kein ausreichendes Verständnis für die Rechtslage aufbringen kann
eine juristische Vertretung angedeihen zu lassen. Sie kann ebenso für eine Befreiung von Gerichtsgebühren, Gebühren für Zeugen, Sachverständigenkosten, Dolmetscher usw. gewährt werden. Innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Verfahrens kann eine Partei dazu verpflichtet werden, die Verfahrenshilfe ganz oder teilweise zurückzuerstatten.

Kampf mit ungleichen Mitteln in der Rechtspraxis

Häufig stellt sich das in der täglichen Rechtspraxis bei strittigen Verfahren so dar:

Außerstreutverfahren kleinEine Partei (zu 90% der Vater = Unterhaltszahler) bekommt aufgrund des eigenen höheren Einkommens keine Verfahrenshilfe gewährt, die zweite Partei (zu 90% die Mutter = Unterhaltsempfängerin) kann ein geringes Einkommen nachweisen und bekommt die Verfahrenshilfe in vollem Umfang zugestanden. Im Außerstreitverfahren des österreichischen Familienrechts fallen darunter einvernehmliche und strittige Scheidungen, Vermögensaufteilungsverfahren, Obsorge – und Kontaktrechtsregelungen, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Unterhaltsverhandlungen (sowohl Ehegatten-Unterhalt als auch Unterhalt für Kinder). Im Falle des Kindesunterhalts wird sogar die finanzielle Situation des Kindes für die Anspruchsberechtigung der Verfahrenshilfe herangezogen, weil de jure das Kind den Unterhalt einfordert!  Die Gerichte ziehen im Zuge des Verfahrens zur einfacheren richterlichen Entscheidungsfindung
diverse Hilfseinrichtungen wie z.B. die Jugendwohlfahrt, Familiengerichtshilfe, Elternberatung, Mediatoren, Besuchsvermittler, Kinderbeistände,  Besuchscafes, Sachverständigengutachter usw. heran. Häufig werden diese sogar verpflichtend
angeordnet.

leere Hosentaschen klein

Nahezu alle diese Leistungen sind kostenpflichtig und häufig an der Grenze der finanziellen Möglichkeiten.  Hinzu kommen eigene Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Antragskosten usw. Häufig werden zusätzlich auch noch strafrechtlich relevante Vorwürfe ins Treffen geführt. Es ist bekannt, dass sich strittige Verfahren und Subverfahren auch aufgrund von Rekursanträgen oft Jahre hinziehen. Doch während für die Verfahrenshilfe beziehende Streitpartei (zumeist die Mutter) keinerlei Kosten entstehen, blutet die Partei ohne Verfahrenshilfe (fast immer der Vater) finanziell aus. Ersparnisse schrumpfen, Schulden müssen gemacht werden, die finanzielle Abwärtsspirale nimmt ihren Lauf.

Die finanziell belastete Partei (zumeist der Vater) hat daher eher die Motivation ein rasches Verfahrensende herbeizuführen, während die mit Verfahrenshilfe ausgestattete Partei (fast immer die Mutter) auf diesen Faktor keine Rücksicht nehmen muss. Hier ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, Verfahren können ohne finanzielles Risiko durch weitere Anträge verzögert werden, gepaart mit der unaufhaltsam fortschreitenden Eltern-Kind-Entfremdung.

Der Verein Väter ohne Rechte fordert daher die Richterschaft auf, vor Beauftragung von Gutachten, Zulassen von Anträgen, Zuweisen zu Hilfseinrichtungen gewissenhaft zu prüfen ob sich dahinter nicht die Absicht verbirgt Verfahren vorsätzlich zu verzögern um einer Partei (zumeist der Vater) weiteren finanziellen Schaden zuzufügen und die Kindesentfremdung zum Schaden des Kindes zu begünstigen.

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