Oktober 2015 Archiv

Der VfGH entdeckt die Doppelresidenz

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Reaktion der österreichischen Väterplattform auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes

Download: Reaktion auf Verfassungsgerichtsurteil Väterplattform

Der VfGH entdeckt die Doppelresidenz in der bestehenden Gesetzeslage.

Ein kurioses Urteil liefert der VfGH in der Frage der Doppelresidenz: Laut diesem wäre sie auch bisher schon möglich, es brauche keine Gesetzesänderung! Das ist umso überraschender, als der Gesetzgeber anlässlich der Reform des Familienrechtes 2013 extra erwähnt hat, dass Doppelresidenz gar nicht möglich ist.

Der Verfassungsgerichtshof musste also „klein beigeben“ und beschließen, dass zwar die Eltern das Doppelresidenzmodell für sich anwenden können, allerdings nur im Sinne von ausgeglichenen Betreuungszeiten. Die Fragen des hauptsächlichen Aufenthalts und damit der polizeilichen Meldung, sowie die Eingänge der wirtschaftlichen Transferleistungen (Familienbeihilfe, Kindesunterhalt) bleiben unverändert und ungelöst stehen.

Damit wird das Familienrecht noch undurchschaubarer: zentrale Forderungen einer elterlichen Gleichbehandlung bleiben unberücksichtigt. 

Die Idee, dass Doppelresidenz schon jetzt möglich gewesen wäre, scheitert an der gerichtlichen Praxis. Die Kinder und deren Eltern sind weiterhin vom individuellen Verhalten (Willkür) des Richters bzw. der Richterin abhängig.

Weder Gleichberechtigung noch Rechtssicherheit werden dadurch herbeigeführt. 

Obwohl erst 2013 der letzte Versuch einer Novellierung des österreichischen Familienrechts stattgefunden hat, ist es noch immer höchste Zeit einmal eine Reform ehrlich und durchdacht anzugehen. Zum Kindeswohl und im Sinne der
Gleichberechtigung der Kinder zu ihren Eltern.

Die Väterplattform fordert daher eine Komplett-Reform des Familienrechtes inkl. Aufenthalts- und Unterhalts-Neuregelung durch eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Väterorganisationen.

 

Die österreichische Väterplattform

Banner Väterplattform

Presseinformation des VfGH
Entscheidung des VfGH

weitere Beiträge zum Thema Doppelresidenz:
Europarat fordert Doppelresidenz als Standardmodell
Halbe/Halbe heißt auch Doppelresidenz
Stellungnahme Väterplattform an das BM für Justiz mit 49 Studien
Petition Väterplattform Doppelresidenz online Parlament

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Offener Brief an die Familiensprecher der Parteien

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An die Familiensprecher der Parlamentsparteien

SPÖ Frau Angelika Lueger
ÖVP Herr DI Georg Strasser
FPÖ Frau Anneliese Kitzmüller
Grünen Frau Mag. Judith Schwentner
NEOS Herr Michael Pock
Team Stronach Herr Leopold Steinbichler

 

49 Studien für die Doppelresidenz

 

Der Europarat fordert mit einstimmiger Mehrheit die Doppelresidenz.

Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, die Doppelresidenz (in Deutschland heißt es Wechselmodell), also die Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile, als bevorzugtes anzunehmendes Modell im Gesetz zu verankern. Die Resolution wurde mit 46 Stimmen dafür:, 0 Gegenstimmen und 2 Abwesenden einstimmig verabschiedet und soll von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.

In Österreich ist die Doppelresidenz gesetzlich nicht erlaubt. Es muss ein überwiegender Wohnort für Trennungskinder festgelegt werden, zu dem dann alle Transferleistungen (Alimente, Kindergeld, etc.) gelangen. Auch freiwillig dürfen Eltern nicht Halbe/Halbe-Aufteilung vereinbaren.

Der Verein „Väter ohne Rechte“ hat schon 2014 an den zahlreichen Infoständen Unterschriften gesammelt und mit der Väterplattform Österreich die parlamentarische Petition „Halbe/Halbe heißt auch Doppelresidenz“ eingebracht , in der die Aufhebung des Verbotes und die Doppelresidenz als Standard gefordert wird.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BI/BI_00066/index.shtml#tab-Uebersicht

Der vom Frauenministerium behauptete Gefährdung des Kindeswohls durch die Doppelresidenz hat „Väter ohne Rechte“ eine Stellungnahme mit 49 internationalen Studien, die für die Doppelresidenz sprechen, entgegen gestellt. Unter diesen ist auch eine Studie der Universität Wien zu finden.

Gleichzeitig läuft ein Verfahren am Verfassungsgerichtshof, das die Rechtmäßigkeit des Verbotes der Doppelresidenz überprüft. Die diesbezügliche Klage wurde sogar von einem Gericht, dem Landesgericht Wien eingebracht.

Es wird Zeit, dass sich die Regierung, vor allem das Familienministerium mit dieser Thematik beschäftigt und die Doppelresidenz gesetzlich erlaubt wird. Gleichzeitig sollte das Frauenministerium endlich von seinen starren Forderungen abweichen, um gute Lösungen für ALLE, (Mütter, Kinder und Väter) zu ermöglichen.

 

Verein „Väter ohne Rechte“ ZVR: 856266734                                                                       Reidling, 16..10.2015

offener Brief Familiensprecher Doppelresidenz     als pdf

Weitere Beiträge zum Thema Doppelresidenz:

Europarat fordert Doppelresidenz als Standardmodell
VfGH befasst sich mit der Doppelresidenz
Halbe/Halbe heißt auch Doppelresidenz
Petition Doppelresidenz online Parlament
Stellungnahme BM für Familien und Jugend
Stellungnahme BM für Bildung und Frauen
Stellungnahme BM für Justiz
Stellungnahme Väter ohne Rechte an das BM für Justiz mit 49 Studien

 

 

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Europarat unterzeichnet Resolution zur Doppelresidenz als Standardmodell

Logo Europarat

Am 02.10.2015 fand eine Sitzung der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg statt. Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, die Doppelresidenz/Wechselmodell, also die Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile, als bevorzugtes anzunehmendes Modell im Gesetz zu verankern. Die Resolution wurde mit 46 Stimmen dafür:, 0 Gegenstimmen und 2 Abwesenden einstimmig verabschiedet und soll von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.

Abstimmungsergebis im Detail, mit Namen, Fraktionszugehörigkeit und Nationalität

Eine erste Übersetzung liegt uns bereits im Wortlaut vor:

Gleichheit und gemeinsame elterliche Verantwortung: die Rolle der Väter

Parlamentarische Versammlung

1. Die Parlamentarische Versammlung fördert konsequent die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und im Privatbereich. Wesentliche Verbesserungen in diesem Bereich, auch wenn sie immer noch nicht ausreichend sind, können in den meisten Mitgliedsstaaten des Europarates beobachtet werden. Innerhalb der Familie muss die Gleichstellung von Eltern gewährleistet und gefördert werden, von dem Moment an, wo das Kind auf die Welt kommt. Die Beteiligung beider Eltern in ihrer Erziehung des Kindes ist von Vorteil für dessen Entwicklung. Die Rolle der Väter gegenüber ihren Kindern, ebenso kleinen Kindern, muss besser anerkannt und angemessener bewertet werden.

2. Gemeinsame elterliche Verantwortung bedeutet, dass die Eltern bestimmte Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber ihren Kindern haben. Tatsache ist jedoch, dass Väter manchmal mit Gesetzen, Praktiken und Vorurteilen konfrontiert werden, die dazu führen können, ihnen die dauerhafte Beziehung zu ihren Kindern vorenthalten. In seiner Resolution 1921 (2013) "Die Gleichstellung der Geschlechter, der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben und gemeinsame Verantwortung", fordert die Versammlung die Behörden der Mitgliedstaaten auf, das Recht der Väter zu respektieren, um die gemeinsame Verantwortung sicherzustellen, dass das Familienrecht im Falle einer Trennung oder Scheidung die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge im besten Interesse für die Kinder, auf der Grundlage gegenseitiger Vereinbarung zwischen den Eltern, sicherstellt.

3. Die Versammlung möchte hierbei hervorheben, dass die Achtung des Familienlebens sowohl durch das Grundrecht der in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (ETS No. 5), sowie durch zahlreiche internationale Rechtsinstrumente, zu bewahren ist. Für jeden Elternteil und sein Kind ist die Möglichkeit, zusammen zu sein, ein wesentlicher Bestandteil des Familienlebens. Eltern-Kind-Trennung hat unheilbare Auswirkungen auf ihre Beziehung. Eine solche Trennung sollte nur von einem Gericht und nur unter außergewöhnlichen Umständen mit ernsten Risiken für das Wohl des Kindes angeordnet werden.

4. Darüber hinaus ist die Versammlung überzeugt, dass die Entwicklung gemeinsamer Obsorge hilft, Geschlechterstereotypen in Bezug auf die Rolle von Frauen und Männern in der Familie zu überwinden, welche lediglich ein Spiegelbild der soziologischen Veränderungen darstellt, wie sie sich in den letzten fünfzig Jahren in Hinblick auf die Privat- und Familien-Sphäre entwickelt hat.

5. Angesichts dieser Überlegungen fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf:

5.1. das Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten (ETS Nr 160) und das Übereinkommen über den Umgang mit Kindern (ETS Nr 192) zu unterzeichnen und / oder zu ratifizieren, wenn sie es nicht bereits getan haben,

5.2. das Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, sofern sie es noch nicht gemacht haben, zu unterzeichnen und/ oder zu ratifizieren und diese in einer Form umzusetzen und zu implementieren, dass sichergestellt ist, dass jene Behörden, welche für die Durchsetzung zuständig sind, diesen umgehend nachkommen und sie befolgen.

5.3. sicherzustellen, dass die Eltern die gleichen Rechte gegenüber ihren Kindern nach dessen Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis haben, und jedem Elternteil das Recht garantieren, informiert zu werden, und ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Leben und die Entwicklung ihres Kindes beeinflussen, im besten Interesse des Kindes zu erhalten.

5.4. von ihren Gesetzen jede Benachteiligung zu entfernen, die auf dem Familienstand der Eltern basiert, die ihr Kind anerkannt haben;

5.5. in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) nach einer Trennung einzuführen, und Ausnahmen ausschließlich auf Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sind;

5.6. respektieren das Recht der Kinder in allen Angelegenheiten angehört zu werden, die sie betreffen, wenn sie ein ausreichendes Verständnis für die betreffenden Fragen besitzen;

5.7. berücksichtigen die geteilte Betreuung bei der Vergabe von Sozialleistungen;

5.8. setzen alle erforderlichen Schritte um, damit Entscheidungen in Bezug auf den Wohnsitz der Kinder und deren Zugang zu diesen Rechten voll durchgesetzt werden, inklusive dem Nachgehen von Beschwerden bezüglich Behinderung der Kindesübergaben;

5.9. Mediation im Rahmen der juristischen Familienverfahren, die Kinder involvieren, zu fördern, insbesondere durch die Einführung einer gerichtlich angeordneten Pflicht der Informationsberatung, um die Eltern aufzuklären, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) eine sinnvolle Option im besten Interesse des Kindes darstellt, und eine solche Lösung zu erarbeiten, indem sichergestellt wird, dass die Mediatoren eine angemessene Schulung erhalten und durch die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit auf der Grundlage des "Cochemer Modells " trainiert sind;

5.10. stellen sicher, dass alle Fachkräfte, die während des Familien-Gerichtsverfahrens in Kontakt mit Kindern kommen, die notwendige interdisziplinäre Ausbildung auf die spezifischen Rechte und Bedürfnisse von Kindern der verschiedenen Altersgruppen besitzen, wie auch sonst bei allen Verfahren, in die Kinder involviert sind, den Leitlinien des Rates für eine kinderfreundliche Justiz entsprechen;

5.11. Elternschaftspläne zu fördern, die Eltern ermöglichen, die wichtigsten Aspekte, die das Leben der Kinder betreffen, selbst zu bestimmen und die Einführung der Möglichkeit für Kinder, eine Überprüfung der Vereinbarungen, die sie selbst betreffen, zu überprüfen bzw. zu bewerten, insbesondere ihrem Wohnort;

5.12. bezahlten Elternurlaub für Väter einzuführen, wobei ein Modell der nicht übertragbaren Karenzzeiten zu bevorzugen ist.

 

Hier das Dokument im engl. Original und zum Download:
Europarat Resolution 2079 equality and shared parental responsibility the role of fathers

 

Weitere Beiträge zumThema Doppelresidenz:

Halbe/Halbe heißt auch Doppelresidenz
Altes vom Frauenministerium
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Trennungskinder dürfen nicht in zwei Haushalten leben

 

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