September 2016 Archiv

Das Geschäft mit dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs – Vater klagt Kinderschutzorganisation „die möwe“ auf Euro 50.000,–

Das Geschäft mit dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs

Vater klagt Kinderschutzorganisation „die möwe“ auf Euro 50.000,--

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Kinderschutzorganisationen und Kinderschutzzentren wie z.B. "die möwe" leisten vielfach einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft besonders in der Betreuung von minderjährigen Kindern die Opfer psychischer, physischer oder sexueller Gewalt geworden sind. Das Angebot reicht von Onlineberatung über Einzeltherapiesettings bis zur psychosozialen Prozessbegleitung uvm.

 

"die möwe" wurde 1989 als gemeinnütziger Verein gegründet und ist seit 1996 „Anerkannter Freier Träger der Jugendwohlfahrt“ Jedes Jahr erwirtschaftet "die möwe" aus öffentlichen Mitteln, Spenden und Abrechnungen aus Erlösen des Bundesministeriums für Justiz, den diversen Gebietskrankenkassen und der MA 11 über Euro 2.000.000,--

 

Immer wieder werden Fälle an Väter ohne Rechte (VoR) herangetragen, bei denen sich Ungereimtheiten bezüglich Falschbeschuldigungen aufdrängen. Nicht nur VoR ist bekannt, dass der Vorwurf einer Mutter z.B. von Gewaltvorwürfen an den Müttern und/oder den Kindern bis hin zu dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des Kindes durch den Vater entscheidende Vorteile bei den Scheidungs- Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren mit sich bringen.

 

Es kommt zu Falschanschuldigungen, so sind uns auch Fälle von  anderen Organisationen bekannt. Immer wird von diesen Organisationen auch ausdrücklich betont, dass „Gespräche durch Beratungen mit ALLEN Betroffenen und Beteiligten“ geführt werden. Dies ist leider sehr häufig nicht der Fall, wie auch treffend Martin Stiglmayr in nachfolgendem Video (in der ORF-Sendung im Zentrum öffentlich aufdeckte).

ORF im Zentrum Martin Stiglmayr ab Minute 34:00 bis Minute 39:00

https://www.youtube.com/watch?v=71hAwzd2HiI

 

aber auch andere Fälle sind uns bekannt,  selten schaffen es diese an die Öffentlichkeit, so wie zum Glück bei diesem betroffenen Vater und VoR-Mitglied:

 

Video betroffener Vater Puls 4

Man kann also durchaus von einem Systemfehler sprechen, bei dem ein Missbrauch mit dem Missbrauch seitens Kindesmüttern, aber auch aufgrund mangelnder kritischer Hinterfragung von Opferschutzeinrichtungen allen Anschuldigungen Glauben geschenkt wird.

Kinderschutzorganisationen betonen immer wieder ihre Parteilichkeit gegenüber den Kindern - das ist auch nachvollziehbar., Bei so manchen Spendenaufrufen lässt sich aber überdeutlich ein Meinungsgrundbild "Vater Täter - Kind Opfer" feststellen. Besonders perfide liest sich der Spendenaufruf der "möwe" aus 2013 kurz vor der dem Advent, zur lukrativsten Spendenzeit. Man musste schon zweimal und ganz genau hinsehen. Das war das Sujet, das den Eindruck erweckte, dass es sich um einen Ausschnitt eines Zeitungsartikels und damit um ein reales Verbrechen gehandelt hat.

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Tatsächlich fand man im kaum lesbaren Kleingedruckten, dass es sich um ein fiktives, also erfundenes Verbrechen handelt und wurde gar als beispielhaft dargestellt! Die rote Umrandung hat VoR hinzugefügt.

fiktiv, also erfunden

fiktiv, also erfunden

 

 

Ein besonders dramatischer Fall ist uns seit langem bekannt, der eine Fülle an Wunderlichkeiten bereits mit sich gebracht hat. Der Vater verklagt jetzt "die möwe“ auf rund Euro 50.000,--, der Name des Vaters ist der Redaktion bekannt, er ist mit einer Veröffentlichung der Klage einverstanden. Die komplette Klagschrift steht zur Einsicht und zum Download am Ende des Artikels zur Verfügung.

Klage "die möwe"

 

Hintergründe und Auszüge der Klage:

 

Die Ehe der beiden leiblichen Eltern wurde 2008 einvernehmlich geschieden. Das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind wurde der Mutter zugesprochen. Seit 2014 wird das mj. Kind von der "möwe" psychotherapeutisch behandelt. Viele Jahre gab es ein Kontaktrecht des Vaters, der bei diesen Unternehmungen auch Wert auf eine sportliche und kulturelle Förderung des gemeinsamen Kindes Rücksicht legte.

 

Mehrmals wurde der Mutter im Zuge eines Kontaktrechtsaussetzungsantrages über das Bezirksgericht (BG) Mödling aufgefordert den Nachweis über den Träger, Art der Behandlung, Intervalle, etc. bekanntzugeben.

 

Die Mutter informierte ausschließlich über den Träger und über ein 2-Wochen Intervall, allerdings nicht über Art der Therapie etc. Selbst als das BG Mödling selbst beim Träger nachfragte, berief sich dieser auf seine Verschwiegenheitspflicht nach dem Psychotherapeutengesetz und erteilte damit dem Gericht eine (von diesem u.U gewünschte) Absage.

 

Im Jänner 2014 wurde von der Kinderbeiständin der Jugendwohlfahrt für das Kind eine Anzeige wegen behaupteten sexuellen Missbrauchs erstattet. Bereits am 05.02.2014 wurde das Strafverfahren seitens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eingestellt!

 

Obwohl bereits "die möwe" im Februar 2014 von der Einstellung des Strafverfahrens, dem Gutachten der Sachverständigen als auch die Stellungnahme der Familiengerichtshilfe nachweislich Kenntnis hatte, wurde die psychosoziale Prozessbegleitung weitergeführt.

 

Spätestens ab diesem Zeitpunkt hat "die möwe" laut klagendem Anwalt den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen.

 

"die Möwe" hat das Kind weiterhin als sexuell misshandeltes Kind behandelt und den Vater als Täter gesehen, damit wurden die Verhaltenspflichten (Sorgfaltspflichten) gegenüber des Vaters grob fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich verletzt. Obwohl der "möwe" bereits bekannt war, dass kein sexueller Missbrauch stattfand, sondern die psychische Erkrankung des Kindes andere Ursachen hatte, wie z.B.: PAS, Loyalitätskonflikte, nicht verarbeitete Trennung der Eltern, schizophrene Haltung und "hochgradige Bindungsintoleranz der Kindesmutter gegenüber dem Vater", laut SV-Gutachten, hat "die möwe" das Kind weiterhin als sexuell missbrauchtes Kind behandelt und damit nicht nur die psychische Erkrankung der Jugendlichen noch verstärkt, sondern auch das Familiengefüge zerstört.

 

Die psychotherapeutische Begleitung des Kindes war also nicht im Sinne des Gerichtsbeschlusses, ebenso nicht des SV-Gutachtens, dass bereits spätestens ab Oktober 2014 begleitete Besuchskontakte mit dem Kindesvater empfahl.

 

In der nunmehr zwei Jahre andauernden Behandlung des Kindes als Missbrauchsopfer, hat "die möwe" eine totale Entfremdung des Vaters, der nur noch als "Monster" gesehen wird erreicht. In die Therapie wurde nur die Kindesmutter und nicht der Vater miteinbezogen, wie es eben bei psychischen Erkrankungen wie PAS und w.o. angeführt state of the art und notwendig ist.

 

Mit einem Schreiben vom 26.11.2015 an das BG Mödling sah sich "die möwe"  veranlasst ihre Verschwiegenheitspflicht aufzuheben, um eine weitere Gefährdung des Kindeswohls zu verhindern. Dieser Gefährdungsmeldung ging ein zufälliges Treffen des Vaters mit dem Kind und mehreren Dritten voraus – der Klagschrift sind die einzelnen Vorhalte und Zitate der "möwe" zu entnehmen.

 

Folge der Gefährdungsmeldung war ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung – Wegweisung.

 

Es wird also von einer Sittenwidrigkeit seitens der "möwe" in der Klagschrift gesprochen. Für die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung ist das Bewusstsein der Sittenwidrigkeit nicht erforderlich.

In mehreren Schreiben der "möwe" an das BG Mödling finden sich zahlreiche eindeutige Passagen, die den Vater herabwürdigen, wie z.B.: Er gibt leider weiterhin keine Ruhe oder Dem Kind tut es gut, dass es Ruhe vom Vater hat.

 

 

Obwohl "die Möwe" „in bestem Einvernehmen“ mit dem Bezirksgericht Mödling „zusammenarbeitet“, hat sie es in mehr als 2 -jähriger „Tätigkeit“ (manche nennen diese Kindesmissbrauch) offensichtlich nicht der Mühe wert gefunden, sich im Sinne des von der Kindesmutter überbrachten Gerichtsauftrag (Wiederherstellung der Kontakte zum Vater) zu verhalten – und die Therapie darauf auszurichten oder die Übernahme einer solchen abzulehnen.

"die Möwe" hat einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, indem der Vater von seiner Tochter nun als "Monster" gesehen wird und durch die Vorgangsweise im Rahmen des Entfremdungsnetzwerkes der Vater gehindert werden soll, seine Persönlichkeitsrechte, speziell seine Rechte als Vater gem. Art. 8 EMRK, wahrzunehmen.

 

Der Vater begehrt daher einen Vermögensschaden von  Euro 19.364,88 , weiters ein Schmerzengeld in Höhe von vorerst Euro 30.500,-- für den immateriellen Schaden.

 

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bereits in Anlehnung an den Bundesgerichtshof (BGH) Trauerschmerzengeld für nahe Angehörige bei Vorliegen groben Verschuldens zugesprochen.

 

Der Vater leidet an Schlafstörungen, Unkonzentriertheit und anderen psychischen Symptomen, er muss Medikamente nehmen, seine Lebenserwartung ist verkürzt.

 

Das Fehlverhalten der "möwe" begründet auch zivilrechtliche Wirkungen gegenüber der Kindesmutter, da diese den Auftrag erteilt hat, somit wurde diese Klage auch der Kindesmutter zugestellt - juristisch korrekt "der Streit verkündet".

 

LINK ZUR KOMPLETTEN KLAGSCHRIFT und zum Download

 

Väter ohne Rechte wird nicht aufhören, sich dieser Fälle anzunehmen und weiterhin eine kritische Stimme zu den massiven Missständen im Familienrecht und dessen Helferindustrie zu sein.  Deswegen ist in Bälde eine öffentliche Aktion des Vereins in Mödling geplant, zu der wir extra informieren werden. Auch sonst kann sich auch dieser Vater gewiss sein, die volle Unterstützung von Väter ohne Rechte zu haben.

 

 "die möwe" bestreitet das gesamte Klagsvorbringen !

Die erste öffentliche Verhandlung findet am 14.11.2016 am Landesgericht für Zivilrechtssachen in 1011 Wien, Schmerlingplatz 11 in Saal 8 statt. Zeit von 09:00 - 10:00 Uhr. Interessierte Beobachter und Journalisten sind herzlich eingeladen.

Die zweite öffentliche Verhandlung findet am 23.1.2017 wieder im selben Saal statt und wird mit dem Vater als Kläger beginnen. Zeit: 09:00 - 13:30 Uhr.

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Fauxpass der Vorsitzenden der Familienrichter Mag. Doris Täubel-Weinreich

Fauxpass der Vorsitzenden der Familienrichter Mag. Doris Täubel-Weinreich

Replik des Vereines "Väter ohne Rechte" auf den Artikel "Harte Bandagen im Kampf ums Kind" vom 12.09.2016 im Kurier
Artikel Kurier

 

Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht in Österreich

Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht in Österreich

Der gemeinnützige Verein Väter ohne Rechte (VoR) setzt sich seit beinahe 10 Jahren für die Rechte von Kindern, besonders nach Trennung/Scheidung auf beide Elternteile ein. Die drei in dem Artikel aufgelisteten Fälle stellen keineswegs Einzelfälle, sondern häufig vorkommende, man kann durchaus von einem Systemfehler in der Familienjustiz sprechen, dar.

FAUXPASS DER VORSITZENDEN DER FAMILIENRICHTER MAG. DORIS TÄUBEL-WEINREICH

Die Verhinderung des Kontaktes geschieht ja selten mutwillig  wird Doris Täubel-Weinreich in dem Artikel u.a. zitiert.

 

Eine solche Aussage erscheint unter dem Gesichtspunkt der steigenden Aufträge der Familiengerichtshilfe, allen anderen Organisationen und den Erfahrungen von VoR wie ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Väter und Kinder.

Tagtäglich ist der Verein mit einer Vielzahl wie in dem Artikel aufgelisteten und ähnlichen Fällen seit Jahren konfrontiert, wobei die Blüten der Kontaktrechtsverweigerung durchaus noch deutlich gröbere Spitzen mit sich bringen. Die Kontaktrechtsvereitelung beginnt meist mit dem krank sein des Kindes, überraschenderweise immer am Kontaktwochenende des Vaters. Regelmäßig kommt es auch zu deutlich dramatischeren Schritten um den Vater aus dem Leben der gemeinsamen Kinder zu elemenieren. Systematisch werden Falschanschuldigungen von Gewaltvorwürfen bis hin zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des Kindes als Instrument der Väterentsorgung vorgebracht. Die aufgewandten Mittel zum Ausschluss des Vaters aus dem Leben der Kinder reichen aber auch von Nichtannahme von Post, Geschenken und Telefonaten an die Kinder bis über Wegzug in andere Bundesländer oder gar ins Ausland – regelmäßig auch widerrechtlich im Sinne einer Kindesentziehung. (Kindesentführung)

 

Oft erfolgt die Trennung, wenn die Kinder klein sind, und erst nach Jahren will zum Beispiel der Vater den abgebrochenen Kontakt wieder aufnehmen. wird Doris Täubel-Weinreich ebenso zitiert,

 

Diese Fälle mag es auch geben, die Regel ist allerdings, dass die Väter sofort nach der Trennung regelmäßigen Kontakt zu den gemeinsamen Kindern suchen. Vielmehr verhält es sich so, dass Monate vergehen, bis die Verantwortlichen (Richter, Jugendamt, Sachverständige, etc.)  agieren - jede Menge Zeit zum Manipulieren der Kinder. Nicht selten werden auch, obwohl in der Scheidungsvereinbarung die Kontaktzeiten und die Obsorge einvernehmlich geregelt wurden, unmittelbar danach entgegengesetzte Anträge eingebracht!

Regelmäßig hören wir von Rechtsvertretern, aber auch von Richtern selbst wie z.B. Doris Täubel-Weinreich  vielleicht sollten wir einmal Ruhe einkehren lassen und einmal nicht auf Kontakt drängen!  Ruhe einkehren lassen in eine Eltern-Kind-Beziehung?  Ein pädagogisches Fiasko, da gerade die Beziehung der Kinder zu ihren Eltern von Verlässlichkeit und Konstanz geprägt sein sollten. Nahezu immer will das bereits von einem Elternteil getrennte Kind auch den Kontakt zum anderen Elternteil, nur der hauptsächlich betreuende Elternteil will SEINE Ruhe.

Fr. Mag. Täubl-Weinreich muss als langjährige Familienrichterin bestens über die Entfremdungsmethoden vieler Mütter Bescheid wissen ODER sie hat ihre Aufgaben nicht ernst genug wahrgenommen. Falls beides nicht zutreffen sollte, muss man davon ausgehen, dass sie ideologisch behaftet Entscheidungen trifft und in dem Interview des Kuriers die Unwahrheit sagt. Das sollte für eine Vorsitzende einer RichterInnnevereinigung ein Rücktrittsgrund sein.

 

Betroffene sind aber nicht nur die Kinder selbst und die Väter, häufig sind eben auch der komplette familiäre Bund des Kindesvaters plötzlich Ausgeschlossene, das betrifft nicht nur Großeltern, sondern auch alle anderen Verwandten zu denen vorher ein inniges Verhältnis bestand. Aus der Erfahrung vieler Jahre heraus wissen wir, dass der Elternteil mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) - und das sind zu 94,7 Prozent Mütter, Abstand zum vormaligen Partner gewinnen wollen. Manchen davon ist dazu jedes Mittel recht. Vor allem aber dann, wenn ein neuer Partner ins Spiel kommt, will man doch ungestört ein neues Leben aufbauen. Der ehemalige Partner wird zum Störfaktor. Viele dieser mit dem Lebensmittelpunkt des Kindes beauftragten Eltern (meistens Mütter), vergessen dabei aber, dass auch der Vater eine mindest ebenso wichtige Rolle im Leben der/des Kindes spielt  Abgewiesene Beugestrafen helfen dabei, die geplante Entfremdung noch zu fördern - werden zum Freibrief.

 

BEUGESTRAFEN

 

Bereits mehrmals hat VoR auf die Problematik bei Beugestrafen hingewiesen – hier wäre eine Reform dringend notwendig! Zum einen erleben wir sehr häufig, dass sich Richter scheuen eine solche auszusprechen; oft mit der Begründung dass damit dem Kind weniger Geld zur Verfügung stehen würde, weiters wird diese zumeist in einem so geringen finanziellen Rahmen angesetzt, dass dies Mütter in Kauf nehmen. Zum Anderen liegt häufig ein wesentliches Mißverständnis der Betroffenen über die Beugestrafe vor, denn keineswegs kann diese ausgesprochen werden für bereits begangene Kontaktrechtsvereitelungen, sondern findet nur dann Anwendung, wenn auch in Zukunft mit weiterer Boykottierung zu rechnen ist. Dies hat zur Folge, dass dann Mütter vor Gericht zusagen, dass die weiteren Kontakte funktionieren werden – dies ist häufig nur bei den ersten ein- bis zweimal der Fall, dann beginnt das Prozedere von Neuem. Beugehaft wird praktisch nie ausgesprochen.

 

Selbstverständlich ist das Signal an die entziehenden Mütter verheerend, wenn mehr oder weniger willkürlich und ohne Konsequenzen ein solcher Boykott oft über Jahre vorangetrieben wird, häufig mit dem Ergebnis, dass das Kind den Vater als Feind betrachtet und erst z.B.: wieder Besuchscafes zur finanziellen Einzellast des Vaters herangezogen werden müssen. VoR fordert daher die österreichische Vereinigung der Richter und das Bundesministerium für Justiz auf bei der bald anstehenden Reform des betreffenden Gesetzes (KindNamRäg) eine Nachschärfung einzuarbeiten. Eine weitere Forderung von VoR ist es PAS (Eltern-Kind-Entfremdung) als Straftatbestand einzuführen.

 

Nicht aus der Verantwortung sind hier die Richter zu nehmen, die mit solchen Beschlüssen und mangelnder Konsequenz, auch in Kooperation mit den Sachverständigen die Entfremdung des Kindes zum Vater noch vorantreiben.Verschleppte Anträge spielen hier zumeist die größte Rolle um Anträge wie zb. Durchsetzungsanträge auf Kontaktrecht, welche über mehrere Wochen - ja sogar Monate - unbeantwortet bleiben. Während aber der eine Elternteil um Durchsetzung seiner Kontaktrechte kämpft, treibt der andere die Kindesentfremdung ungehindert voran und werden somit, teils ganz bewusst (!), vom Richter Fakten geschaffen! Nicht selten sind Kinder dann bereits derart entfremdet und manipuliert, sodass sie den anderen Elternteil nicht mehr sehen wollen. Der Kindeswille wurde neu kreiert.

 

RESOLUTION 2079 DES EUROPARATES

Hier das engl. Original und eine deutsche Übersetzung

Im vergangenen Jahr forderte der Europarat einstimmig, auch unter der Unterstützung Österreichs alle Mitgliedsstaaten auf, das Doppelresidenzmodell als Standard einzuführen. In einigen Ländern Europas ist dies bereits seit geraumer Zeit der Fall und die Folgen daraus waren dramatische Rückgänge der Familienrechtsverfahren und Entlastung der Gerichte.

Plötzlich begegnen einander beide Elternteile gleichberechtigt auf Augenhöhe, da kein Machtunverhältnis zwischen den Eltern mehr vorhanden ist. Dieses Ungleichgewicht der Machtverteilung ist es, das zu Missbrauch – sowohl auf Väter-, als auch auf Mütterseite verleitet.

VoR betreut mit einem 42 prozentigen Frauenanteil eben nicht nur Väter, sondern auch betroffene Mütter und Großeltern, da sich diese bei den klassischen Frauenorganisationen nicht ausreichend unterstützt und einseitig beraten fühlen.

Wesentlichstes Argument für eine Doppelresidenz, die nicht zwangsläufig eine 50:50 Aufteilung zur Folge haben muss, ist die in dutzendfach internationalen Studien wissenschaftlich verifizierbare physische und psychische Entlastung für Kinder im Zuge von Trennungen, die sonst regelmäßig in Loyalitätskonflikte regelrecht hineingetrieben werden.

 

per Mail an:

service@kurier.at

sekretariat@richtervereinigung.at

minister.justiz@bmj.gv.at

doris.taeubel-weinreich@justiz.gv.at

 

 

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