Kategorie: Allgemein

ÖVP Salzburg stellt Antrag auf Doppelresidenz

Langjährige Forderungen der Väterplattform zur Einführung einer Doppelresidenz beschäftigten unlängst den Verfassungsgerichtshof und den Europarat – nun kommt es zu Reaktionen in der österreichischen Politik, die ÖVP Salzburg setzt sich nun für die Doppelresidenz ein und fordert in diesem Zusammenhang auch eine Neuregelung von Familienbeihilfe und eine Novellierung des Unterhaltsrechts

övp salzburg

Hier der Antrag im Original zum Nachlesen und download: övp salzburg antrag doppelresidenz

Antrag der Abg. KO Mag. Gutschi, Mag. Mayer und Martina Jöbstl betreffend das Modell der Doppelresidenz in Österreich.

Die „Parlamentarische Versammlung“ des Europarates unterzeichnete am 2.10.2015 einstimmig die Resolution zur Ratifizierung der Doppelresidenz als Standard in allen EUMitgliedsstaaten. In der Erklärung heißt es, die Staaten seien aufgerufen, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, damit das Modell der Doppelresidenzen verstärkt genutzt werden kann. In vielen europäischen Ländern wie Schweden oder Belgien ist die Doppelresidenz bereits Realität und vielfach der Normalfall. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern und bekommen durch die Doppelresidenz die Möglichkeit, zu beiden Elternteilen einen intensiven Kontakt zu halten und mit beiden Alltag zu erleben, somit ist nicht ein Elternteil primär für den Alltag und der Besuchselternteil für Freizeit und Abenteuer zuständig. Auch die Loyalitätskonflikte des Kindes verringern sich, wenn es sich nicht für oder gegen einen Elternteil entscheiden muss. Durch den Alltagsbezug können die Eltern ihre Erziehungsverantwortung gleichermaßen wahrnehmen und die Kinder verlieren weder Vater noch Mutter aus ihrem alltäglichen Leben. Die Vorteile liegen auch für Eltern auf der Hand, da dieses Modell eine gegenseitige Entlastung bietet.

In Österreich gab es bisher zwar die Möglichkeit auf ein ausgedehntes Kontaktrecht, das Modell der Doppelresidenz, also dass ein Kind bei geteiltem Sorgerecht zwei Wohnsitze hat, war bisher jedoch nicht möglich. Der Verfassungsgerichtshof hat nun jedoch die Rechtslage in Österreich klar ausgelegt und kam zur Erkenntnis, dass das Gesetz Doppelresidenzen nicht ausschließen darf. Das Kind solle zwar weiterhin an einem Ort hauptgemeldet sein, das sei aber eine rein formale Sache – schließlich brauche es einen Hauptwohnsitz, zum Beispiel für die Anmeldung an Schule und Kindergarten.

Der Hauptwohnsitz bestimmt jedoch auch, wo staatliche Unterstützungsleistungen wie die Familienbeihilfe landen. Genau das dürfte in Zukunft laut Verfassungsgerichtshof für Konflikte sorgen. Auch wie der Unterhalt künftig bemessen wird, wenn das Kind zur Hälfte beim unterhaltszahlenden Elternteil und zur Hälfte beim anderen Elternteil lebt, ist noch nicht geregelt. Der Verfassungsgerichtshof ging auf diesen Punkt nicht ein, dafür sollte jedoch im Sinne der Gleichbehandlung von beiden Elternteilen eine gesetzliche Lösung gefunden werden.

Beim geteilten Sorgerecht mit Doppelresidenz ist die Erziehung und Betreuung des Kindes Aufgabe von Mutter und Vater. Eine exakte 50:50-Aufteilung des Kindsaufenthalts wurde in der oben genannten EU-Resolution nicht verlangt, das eröffnet die Möglichkeit, die Aufteilung je nach Lebenssituation von Eltern und Kind auch 60:40 oder anders flexibel zu regeln. Mit der Zuerkennung von Doppelresidenzen würde auch die Aufteilung der Familienbeihilfe einhergehen und es würde sich ein Reformbedarf beim Unterhaltsrecht ergeben.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den folgenden Antrag,

Der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1. Die Landesregierung wird ersucht, mit der Forderung an die Bundesregierung heranzutreten,
1.1. im Sinne der Gleichberechtigung das Modell der Doppelresidenz ehest möglich gesetzlich zu verankern,
1.2. Regelungen zu schaffen, wie beim Modell der Doppelresidenz bzw. bei gleichwertiger Betreuungsleistung beider Elternteile die Unterhaltspflicht sowie die Aufteilung der staatlichen Unterstützungen angepasst werden kann.

2. Dieser Antrag wird dem Verfassungs- und Verwaltungsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung an das Hohe Haus zugewiesen. Salzburg, am 2. November 2015

 

 

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weitere Beiträge zum Thema Doppelresidenz:

Der VfGH entdeckt die Doppelresidenz
Europarat unterzeichnet Resolution zur Doppelresidenz
Petition der Väterplattform online im österreichischen Parlament

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Autor Andreas Lipp unterstützt Väter ohne Rechte mit neuem Buch

Andy Lipp BuchVon den Füßen der Pinguine und der Liebe der Väter – Andreas Lipp

Väter ohne Rechte bemerkt seit geraumer Zeit einen massiven Interessensanstieg am Thema gleichberechtigte Elternschaft – das Thema ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen und lässt niemanden kalt – immer wieder gibt es Kontakt zu Künstlern verschiedener Genres und es wird versucht auf die Situation von Trennungskindern aufmerksam zu machen, auch von nicht selbst direkt betroffenen Personen wie Andreas Lipp.

Andreas Lipp wird mit dem Gewinn des Buches Väter ohne Rechte unterstützen – dafür bedanken wir uns herzlich und wünschen viel Erfolg!

aus dem Buchrücken:
Ein Mann, eine Frau, 2 zänkische Familien und ein unleserlicher Schwangerschaftstest. Das Leben an sich als Labyrinth voll Tücken und täglich neuen Stolpersteinen. Seiner Herzbausteine entrissen, glaubt Philip die seelische Talsohle bereits erreicht zu haben, nicht ahnend dass dies erst der Anfang war. Wieviel muss ein Mensch ertragen, nur um bei seinen Liebsten sein zu können?

Bestellmöglichkeit:
http://www.amazon.de/Von-F%C3%BC%C3%9Fen-Pinguine-Liebe-V%C3%A4ter/dp/3738648585

Statement von Andreas Lipp:
„Ich bin Vater von 2 Söhnen (3J. & 5J.) und der Autor des Romans „Von den Füßen der Pinguine und der Liebe der Väter“. In dem Buch geht es um das „Abenteuer Vater“, dem Drahtseilakt Familie und den Verlust von geliebten Menschen. Die Idee zu dem Buch kam mir nach unzähligen Schilderungen von Vätern im Bekanntenkreis und im Arbeitsumfeld, die Ihre Kinder nicht, oder nur sehr eingeschränkt sehen dürfen. Oftmals wurden die Kinder sogar als Waffe eingesetzt, um den Vätern etwas heimzuzahlen. Wie es scheint ist unter dem Deckmantel „Wohl der Kinder“ einigen Menschen jedes Mittel recht, um seine eigenen Interessen durchzusetzen. Das Thema betrifft aber nicht nur Väter die getrennt von ihren Kindern leben, sondern eigentlich jeden Papa. Wer als lediger Vater schon einmal versucht hat z.B. sein Kind für den Kindergarten einzutragen, weiß wovon ich spreche. Wohlgemerkt lebte ich mit meiner Freundin, heute Frau zusammen in einem Haushalt. Dennoch wurde ich abfällig behandelt und weggeschickt, da man ohne einer Einverständniserklärung der Mutter nichts für mich tun könne! Gleichberechtigung ist in meinen Augen etwas anderes. Ich glaube ich spreche da nicht nur von mir, wenn ich sage, das die meisten Väter von heute deutlich aktiver in der Erziehung involviert sind, als das noch vor Jahrzehnten der Fall war. Dementsprechend sollte man auch die Gesetze anpassen. Leider wird diesem Thema in der Öffentlichkeit viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das sollte sich unbedingt ändern!“

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Der VfGH entdeckt die Doppelresidenz

vaeterplattform Pictogramm_Doppelresidenz_klein logo vfgh

 

 

 

 

Reaktion der österreichischen Väterplattform auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes

Download: Reaktion auf Verfassungsgerichtsurteil Väterplattform

Der VfGH entdeckt die Doppelresidenz in der bestehenden Gesetzeslage.

Ein kurioses Urteil liefert der VfGH in der Frage der Doppelresidenz: Laut diesem wäre sie auch bisher schon möglich, es brauche keine Gesetzesänderung! Das ist umso überraschender, als der Gesetzgeber anlässlich der Reform des Familienrechtes 2013 extra erwähnt hat, dass Doppelresidenz gar nicht möglich ist.

Der Verfassungsgerichtshof musste also „klein beigeben“ und beschließen, dass zwar die Eltern das Doppelresidenzmodell für sich anwenden können, allerdings nur im Sinne von ausgeglichenen Betreuungszeiten. Die Fragen des hauptsächlichen Aufenthalts und damit der polizeilichen Meldung, sowie die Eingänge der wirtschaftlichen Transferleistungen (Familienbeihilfe, Kindesunterhalt) bleiben unverändert und ungelöst stehen.

Damit wird das Familienrecht noch undurchschaubarer: zentrale Forderungen einer elterlichen Gleichbehandlung bleiben unberücksichtigt. 

Die Idee, dass Doppelresidenz schon jetzt möglich gewesen wäre, scheitert an der gerichtlichen Praxis. Die Kinder und deren Eltern sind weiterhin vom individuellen Verhalten (Willkür) des Richters bzw. der Richterin abhängig.

Weder Gleichberechtigung noch Rechtssicherheit werden dadurch herbeigeführt. 

Obwohl erst 2013 der letzte Versuch einer Novellierung des österreichischen Familienrechts stattgefunden hat, ist es noch immer höchste Zeit einmal eine Reform ehrlich und durchdacht anzugehen. Zum Kindeswohl und im Sinne der
Gleichberechtigung der Kinder zu ihren Eltern.

Die Väterplattform fordert daher eine Komplett-Reform des Familienrechtes inkl. Aufenthalts- und Unterhalts-Neuregelung durch eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Väterorganisationen.

 

Die österreichische Väterplattform

Banner Väterplattform

Presseinformation des VfGH
Entscheidung des VfGH

weitere Beiträge zum Thema Doppelresidenz:
Europarat fordert Doppelresidenz als Standardmodell
Halbe/Halbe heißt auch Doppelresidenz
Stellungnahme Väterplattform an das BM für Justiz mit 49 Studien
Petition Väterplattform Doppelresidenz online Parlament

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Offener Brief an die Familiensprecher der Parteien

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An die Familiensprecher der Parlamentsparteien

SPÖ Frau Angelika Lueger
ÖVP Herr DI Georg Strasser
FPÖ Frau Anneliese Kitzmüller
Grünen Frau Mag. Judith Schwentner
NEOS Herr Michael Pock
Team Stronach Herr Leopold Steinbichler

 

49 Studien für die Doppelresidenz

 

Der Europarat fordert mit einstimmiger Mehrheit die Doppelresidenz.

Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, die Doppelresidenz (in Deutschland heißt es Wechselmodell), also die Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile, als bevorzugtes anzunehmendes Modell im Gesetz zu verankern. Die Resolution wurde mit 46 Stimmen dafür:, 0 Gegenstimmen und 2 Abwesenden einstimmig verabschiedet und soll von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.

In Österreich ist die Doppelresidenz gesetzlich nicht erlaubt. Es muss ein überwiegender Wohnort für Trennungskinder festgelegt werden, zu dem dann alle Transferleistungen (Alimente, Kindergeld, etc.) gelangen. Auch freiwillig dürfen Eltern nicht Halbe/Halbe-Aufteilung vereinbaren.

Der Verein „Väter ohne Rechte“ hat schon 2014 an den zahlreichen Infoständen Unterschriften gesammelt und mit der Väterplattform Österreich die parlamentarische Petition „Halbe/Halbe heißt auch Doppelresidenz“ eingebracht , in der die Aufhebung des Verbotes und die Doppelresidenz als Standard gefordert wird.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BI/BI_00066/index.shtml#tab-Uebersicht

Der vom Frauenministerium behauptete Gefährdung des Kindeswohls durch die Doppelresidenz hat „Väter ohne Rechte“ eine Stellungnahme mit 49 internationalen Studien, die für die Doppelresidenz sprechen, entgegen gestellt. Unter diesen ist auch eine Studie der Universität Wien zu finden.

Gleichzeitig läuft ein Verfahren am Verfassungsgerichtshof, das die Rechtmäßigkeit des Verbotes der Doppelresidenz überprüft. Die diesbezügliche Klage wurde sogar von einem Gericht, dem Landesgericht Wien eingebracht.

Es wird Zeit, dass sich die Regierung, vor allem das Familienministerium mit dieser Thematik beschäftigt und die Doppelresidenz gesetzlich erlaubt wird. Gleichzeitig sollte das Frauenministerium endlich von seinen starren Forderungen abweichen, um gute Lösungen für ALLE, (Mütter, Kinder und Väter) zu ermöglichen.

 

Verein „Väter ohne Rechte“ ZVR: 856266734                                                                       Reidling, 16..10.2015

offener Brief Familiensprecher Doppelresidenz     als pdf

Weitere Beiträge zum Thema Doppelresidenz:

Europarat fordert Doppelresidenz als Standardmodell
VfGH befasst sich mit der Doppelresidenz
Halbe/Halbe heißt auch Doppelresidenz
Petition Doppelresidenz online Parlament
Stellungnahme BM für Familien und Jugend
Stellungnahme BM für Bildung und Frauen
Stellungnahme BM für Justiz
Stellungnahme Väter ohne Rechte an das BM für Justiz mit 49 Studien

 

 

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Europarat unterzeichnet Resolution zur Doppelresidenz als Standardmodell

Logo Europarat

Am 02.10.2015 fand eine Sitzung der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg statt. Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, die Doppelresidenz/Wechselmodell, also die Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile, als bevorzugtes anzunehmendes Modell im Gesetz zu verankern. Die Resolution wurde mit 46 Stimmen dafür:, 0 Gegenstimmen und 2 Abwesenden einstimmig verabschiedet und soll von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.

Abstimmungsergebis im Detail, mit Namen, Fraktionszugehörigkeit und Nationalität

Eine erste Übersetzung liegt uns bereits im Wortlaut vor:

Gleichheit und gemeinsame elterliche Verantwortung: die Rolle der Väter

Parlamentarische Versammlung

1. Die Parlamentarische Versammlung fördert konsequent die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und im Privatbereich. Wesentliche Verbesserungen in diesem Bereich, auch wenn sie immer noch nicht ausreichend sind, können in den meisten Mitgliedsstaaten des Europarates beobachtet werden. Innerhalb der Familie muss die Gleichstellung von Eltern gewährleistet und gefördert werden, von dem Moment an, wo das Kind auf die Welt kommt. Die Beteiligung beider Eltern in ihrer Erziehung des Kindes ist von Vorteil für dessen Entwicklung. Die Rolle der Väter gegenüber ihren Kindern, ebenso kleinen Kindern, muss besser anerkannt und angemessener bewertet werden.

2. Gemeinsame elterliche Verantwortung bedeutet, dass die Eltern bestimmte Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber ihren Kindern haben. Tatsache ist jedoch, dass Väter manchmal mit Gesetzen, Praktiken und Vorurteilen konfrontiert werden, die dazu führen können, ihnen die dauerhafte Beziehung zu ihren Kindern vorenthalten. In seiner Resolution 1921 (2013) „Die Gleichstellung der Geschlechter, der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben und gemeinsame Verantwortung“, fordert die Versammlung die Behörden der Mitgliedstaaten auf, das Recht der Väter zu respektieren, um die gemeinsame Verantwortung sicherzustellen, dass das Familienrecht im Falle einer Trennung oder Scheidung die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge im besten Interesse für die Kinder, auf der Grundlage gegenseitiger Vereinbarung zwischen den Eltern, sicherstellt.

3. Die Versammlung möchte hierbei hervorheben, dass die Achtung des Familienlebens sowohl durch das Grundrecht der in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (ETS No. 5), sowie durch zahlreiche internationale Rechtsinstrumente, zu bewahren ist. Für jeden Elternteil und sein Kind ist die Möglichkeit, zusammen zu sein, ein wesentlicher Bestandteil des Familienlebens. Eltern-Kind-Trennung hat unheilbare Auswirkungen auf ihre Beziehung. Eine solche Trennung sollte nur von einem Gericht und nur unter außergewöhnlichen Umständen mit ernsten Risiken für das Wohl des Kindes angeordnet werden.

4. Darüber hinaus ist die Versammlung überzeugt, dass die Entwicklung gemeinsamer Obsorge hilft, Geschlechterstereotypen in Bezug auf die Rolle von Frauen und Männern in der Familie zu überwinden, welche lediglich ein Spiegelbild der soziologischen Veränderungen darstellt, wie sie sich in den letzten fünfzig Jahren in Hinblick auf die Privat- und Familien-Sphäre entwickelt hat.

5. Angesichts dieser Überlegungen fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf:

5.1. das Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten (ETS Nr 160) und das Übereinkommen über den Umgang mit Kindern (ETS Nr 192) zu unterzeichnen und / oder zu ratifizieren, wenn sie es nicht bereits getan haben,

5.2. das Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, sofern sie es noch nicht gemacht haben, zu unterzeichnen und/ oder zu ratifizieren und diese in einer Form umzusetzen und zu implementieren, dass sichergestellt ist, dass jene Behörden, welche für die Durchsetzung zuständig sind, diesen umgehend nachkommen und sie befolgen.

5.3. sicherzustellen, dass die Eltern die gleichen Rechte gegenüber ihren Kindern nach dessen Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis haben, und jedem Elternteil das Recht garantieren, informiert zu werden, und ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Leben und die Entwicklung ihres Kindes beeinflussen, im besten Interesse des Kindes zu erhalten.

5.4. von ihren Gesetzen jede Benachteiligung zu entfernen, die auf dem Familienstand der Eltern basiert, die ihr Kind anerkannt haben;

5.5. in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) nach einer Trennung einzuführen, und Ausnahmen ausschließlich auf Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sind;

5.6. respektieren das Recht der Kinder in allen Angelegenheiten angehört zu werden, die sie betreffen, wenn sie ein ausreichendes Verständnis für die betreffenden Fragen besitzen;

5.7. berücksichtigen die geteilte Betreuung bei der Vergabe von Sozialleistungen;

5.8. setzen alle erforderlichen Schritte um, damit Entscheidungen in Bezug auf den Wohnsitz der Kinder und deren Zugang zu diesen Rechten voll durchgesetzt werden, inklusive dem Nachgehen von Beschwerden bezüglich Behinderung der Kindesübergaben;

5.9. Mediation im Rahmen der juristischen Familienverfahren, die Kinder involvieren, zu fördern, insbesondere durch die Einführung einer gerichtlich angeordneten Pflicht der Informationsberatung, um die Eltern aufzuklären, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) eine sinnvolle Option im besten Interesse des Kindes darstellt, und eine solche Lösung zu erarbeiten, indem sichergestellt wird, dass die Mediatoren eine angemessene Schulung erhalten und durch die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit auf der Grundlage des „Cochemer Modells “ trainiert sind;

5.10. stellen sicher, dass alle Fachkräfte, die während des Familien-Gerichtsverfahrens in Kontakt mit Kindern kommen, die notwendige interdisziplinäre Ausbildung auf die spezifischen Rechte und Bedürfnisse von Kindern der verschiedenen Altersgruppen besitzen, wie auch sonst bei allen Verfahren, in die Kinder involviert sind, den Leitlinien des Rates für eine kinderfreundliche Justiz entsprechen;

5.11. Elternschaftspläne zu fördern, die Eltern ermöglichen, die wichtigsten Aspekte, die das Leben der Kinder betreffen, selbst zu bestimmen und die Einführung der Möglichkeit für Kinder, eine Überprüfung der Vereinbarungen, die sie selbst betreffen, zu überprüfen bzw. zu bewerten, insbesondere ihrem Wohnort;

5.12. bezahlten Elternurlaub für Väter einzuführen, wobei ein Modell der nicht übertragbaren Karenzzeiten zu bevorzugen ist.

 

Hier das Dokument im engl. Original und zum Download:
Europarat Resolution 2079 equality and shared parental responsibility the role of fathers

 

Weitere Beiträge zumThema Doppelresidenz:

Halbe/Halbe heißt auch Doppelresidenz
Altes vom Frauenministerium
Väterplattform überreicht Bürgerinitiative im Parlament
Trennungskinder dürfen nicht in zwei Haushalten leben

 

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Offener Brief an die Frauenberatungsstelle Kassandra und NÖN

Zu den letzten öffentlichen Auftritten des Vereins Väter ohne Rechte vor dem BG Mödling bei dem u.a. der Missbrauch mit dem Missbrauch thematisiert wurde meldete sich sowohl die SPÖ Mödling als auch die Frauenberatungsstelle Kassandra in einem Artikel der NÖN, zu Wort

Artikel vollinhaltlich hier nachzulesen

Link zum Hintergrund

aus gegebenen Anlass veröffentlicht nun der Verein den offenen Brief der bereits am 17.08.2015 gesendet wurde und bisher zu keiner Reaktion oder Stellungnahme geführt hat und verweist auf einige aktuelle Studien, deren Veröffentlichung in Österreich vorsätzlich und damit grob fahrlässig unterdrückt werden.

Offener Brief zum Missbrauch des § 38a SPG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Interesse haben wir Ihren Beitrag in der NÖN gelesen, Link anbei.

Wir sind der Meinung, dass sowohl die RichterInnen als auch die PolizeibeamtInnen ihre Arbeit machen. Laut persönlicher Aussage vor Zeugen, haben zumindest ein Rechtspfleger, eine Richterin und ein Kriminalinspektor ausgesagt, dass im Bezirk Mödling 50 % der Wegweisungen erlogen und vorgetäuscht sind, um an nachehelichen Ehegattenunterhalt heranzukommen.

Dieser Missbrauch eines an sich guten Gesetzes führt dazu, dass einem echten Opfer nicht mehr geglaubt wird. Nicht einmal mehr vor Polizei und Gericht. Unser Aufruf an das BG Mödling ist daher, diesem Missbrauch durch scheidungswillige Damen Einhalt zu gebieten. Ein Aufruf, den wir an Sie weitergeben, damit in Zukunft echte Opfer von Gewalt geschützt werden können und nicht milde belächelt.

Solange der Missbrauch mit dem § 38a SPG salonfähig bleibt, werden Opfer von Gewalt nicht ausreichend geschützt werden können.

Die Anzeige wegen Beleidigung gegen anwesende Personen bei unserer Informationsveranstaltung wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Inhaltslosigkeit eingestellt.

Der Vorstand Väter ohne Rechte

P.S.: Die Namen des Rechtspflegers, der Richterin und des Kriminalinspektors sowie die Aktenzahl sind nach persönlicher Rückfrage zu erfahren.

offener Brief Kassandra NoeN

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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen VoR ein

Am 12.05.2015 veranstaltete der Verein Väter ohne Rechte einen Infostand vor dem BG Mödling, der für Aufregung sorgte. VoR liegen zahlreiche, teils jahrelange Verfahren und Beschlüsse vor, die oft zum Haare raufen sind. Konsequenzlos werden Väter den Kindern vorenthalten, unbewiesene Anschuldigungen aufgestellt, Missbrauch mit dem Missbrauch betrieben, Akteneinsicht verweigert, Verfahren verschleppt, Anträge oft nicht einmal bearbeitet u.v.m. In zumindest einem Fall hat sich beinahe die komplette Richterschaft des BG selbst für befangen erklärt.

Die zahlreichen Hilferufe der Betroffenen bewogen uns direkt vor den Hallen der Justiz einen Infostand abzuhalten, der tatsächlich zahlreiches Echo hervorrief. So kamen zahlreiche Mütter und Väter auf uns zu, unterschrieben unsere Petition auf Doppelresidenz, selbst Anwälte, auf dem Weg zur nächsten Verhandlung erfragten unsere Kontaktdaten, da sie von Schikanen gegen ihre Mandanten berichteten.

Die ansässige Richterschaft reagierte sehr verstört, allen voran der Gerichtsvorsteher Dr. Harald FRANZ. Bereits beim Ausladen des Equipments wurden wir mit der Androhung von Besitzstörungsklagen konfrontiert, die Polizei wurde von ihm gerufen, Genehmigungen von uns vorgelegt – alles war rechtens.

Die große Ressonanz auf unsere Anwesenheit bewog den Hofrat und Pressesprecher des BG Mödling zu einem späteren Zeitpunkt nocheinmal die Polizei zu rufen. Folgendes Plakat erhitzte die Gemüter der Richterschaft: „ACHTUNG!!! HIER ARBEITEN BEFANGENE RICHTER!!!“ Gerichtsvorsteher FRANZ sah darin eine Beleidigung und erstattete Anzeige, die Polizei hielt telefonisch Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, diese ordnete an, die Personalien der anwesenden betroffenen Väter zu erheben. Die NÖN berichtete von dem Vorfall und veröffentlichte ein Bild des Transparentes. Link

 

Väter ohne Rechte nahm Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt und tatsächlich wurden 7 Personen angezeigt, die Polizei selbst sah keinen Grund für eine Verfolgung, da kein Anfangsverdacht bestünde. Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt schloss sich dieser Meinung an und stellte das Verfahren ohne auch nur einer einzigen Beschuldigtenvernehmung ein.

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Doch das war nicht das Ende der Fahnenstange. Die Grünen stellten eine parlamentarische Anfrage zum Thema Gewaltschutzmaßnahmen u.a. eben auch wie oft und an welchen Standorten denn ein Betretungsverbot und eine Wegweisung gerichtlich ausgesprochen wurde. Der Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter beantwortete diese und unsere Erfahrungen bestätigend stellte sich heraus, dass das BG Mödling tatsächlich die klare Nummer 1 in Niederösterreich in beiden Fällen ist. Hier das österreichweite Ergebnis der Anfragenbeantwortung.

Dies nahm Väter ohne Rechte zum Anlass für eine plakative Aktion. Direkt gegenüber des BG Mödling wurde eine 5 x 2 Meter große Plakatwand angemietet und konfrontierte mit diesem „Mödlinger Scheideweg“ das Gericht und die Mödlinger Bevölkerung.

IMG_20150714_093208Da sich weitere Väter bei uns meldeten entschloss sich VoR auch zu einem neuerlichen, ebenfalls polizeilich angemeldeten und genehmigten Infostand direkt vor dem Gericht. Dem BG Mödling wurde eine Torte überreicht von Teilnehmern in Sträflingskleidung mit der „Gratulation“ zum Landesmeistertitel und fand selbstverständlich auch kritische Worte wie anscheinend inflationär mit Wegweisungen und Betretungsverboten hier umgegangen wird.

Video der Veranstaltung

BG Mödling (2)               Tortenübergabe Mödling

 

 

 

 

 

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VfGH befasst sich mit der Doppelresidenz

Wand vfghAm 23.09.2015 fand am Verfassungsgerichtshof eine öffentliche Verhandlung zum Thema Doppelresidenz statt.

Antragsteller zur Überprüfung ob es sich beim Quasi-Verbot um einen Verfassungsbruch handle, war das LG für ZVR. „Das antragstellende Gericht bringt Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit der angefochtenen Bestimmungen vor, da es durch diese zu einem faktischen Verbot einer tatsächlichen gleichteiligen Betreuung komme bzw. dem Pflegschaftsgericht verboten sei, eine Einzelfallprüfung durchzuführen und im Ausnahmefall eine Doppelresidenz festzulegen. Diese zwingende Privilegierung eines Elternteils stelle dabei sowohl eine Verletzung des Rechtes auf Achtung des Familienlebens gemäß Art. 8 EMRK als auch des Diskriminierungsverbotes des Art. 14 EMRK, des Gleichbehandlungsgebotes des Art. 7 B-VG sowie des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern (BGBI. I 4/2011) dar.“ – so auszugsweise aus dem Referat des Verfassungsrichters Christoph Grabenwarter.

Hier das komplette Referat zum Nachlesen und downloaden:
Referat Unterlagen VfGH 23.09.2015

Als Regierungsvertreter war Dr. Peter Barth vom BMJ anwesend und gebetsmühlenartig wiederholte er, dass die Richter nach jeweiligem Ermessen Aufteilungen zwischen 0 zu 100 und 49 zu  51 Prozent festlegen können, wobei die zweite Variante dem Wesen einer Doppelresidenz (nehezu) entspricht. Nur eine genaue 50:50 Beteiligung schließt der Gesetzgeber absichtlich aus, da mit dem hauptsächlichen Aufenthaltsort eine Reihe von Mehrleistungen (Förderung Wohnung, Familienbeihilfe, Schulgeld,…) verbunden sind. Das Frauenministerium hat in seiner Stellungnahme zu der parlamentarischen Petition der Väterplattform eine ganz ähnliche Meinung vertreten, ebenso sind aus dem Familienministerium bereits solche Aussagen bekannt. Seit Jahren wird immer wieder behauptet, dass DIE hauptsächliche Triebfeder der Väter eine Unterhaltsreduktion oder gar ein Unterhaltsausschluss ist, und nicht ein echtes Interesse der Väter an einer gleichberechtigten und gleichteiligen Erziehung und Betreuung.  Mittlerweile argumentieren auch auf Ministeriumsebene weite Kreise öffentlich mit der Unterbrechung des Geldflusses zur (grundsätzlich falsch bezeichneten) alleinerziehenden Kindesmutter, nicht nur in der Unterhaltsfrage, sondern auch bei den sonstigen Transferleistungen.

Ein faires gleichberechtigtes Elternmodell ist nicht gewollt!

Auch die Frage des Wohnortwechsels im Zuge des ABR (Aufenthaltsbestimmungsrechtes) wurde diskutiert.
Dieses stellt die Kinder oft vor große Herausforderungen; berechtigt die derzeitige Gesetzeslage den hauptsächlich betreuenden Elternteil sowohl im Inland als auch ins Ausland zu verziehen, ohne Mitsprache des anderen Elternteils.auch hier gibt es eine massive Ungleichgewichtung der beiden Elternteile, unabhängig vom praktizierten Betreuungsschlüssel. Sehr wohl gibt es zwar eine Informationspflicht, ein Verstoß dagegen bleibt aber konsequenzlos bestätigte auch der Regierungsvertreter.

Doppelresidenz gegen den Willen eines Elternteils? Doppelresidenz als Regelfall?

Dies sind  die Schlüsselfragen, die auch den Verfassungsgerichtshof noch beschäftigen werden. Die Antragsteller wollten von einem Standardmodell nichts wissen, sondern betonten mehrmals, dass diese (Einzelfall-)Lösung ausschließlich für Elternteile gedacht sei, die ohnehin dieses Modell bereits gelebt haben und wo dies beide wollen. Genau da liegt aber die Krux – ein Standardmodell würde eine Fülle von Konflikten grundsätzlich ausschließen. Nur wenn dieses Modell dem Kindeswohl nicht entsprechen würde, sollten abweichende Betreuungsschlüssel beschlossen werden, einig waren sich Richter und Anwaltsseite, dass es sehr wohl Fälle gibt, bei denen eine 50:50 Lösung dem Kindeswohl am Besten entsprechen würde. Sehr viele europäische Länder praktizieren das Doppelresidenzmodell (Wechselmodell) bereits erfolgreich, in den Ländern in denen es Standardmodell ist (z.B.: Frankreich, Belgien,…) hat sich die Zahl der Familienrechtsverfahren schlagartig um 75 % reduziert – ein eindrucksvoller Beweis für dieses konfliktfreiere und familienfreundlichere Modell.

Die österreichische Gesetzgebung will anscheinend nicht aus den jahrelangen positiven Erfahrungen anderer Länder partizipieren, obwohl Familien und Gerichte massiv entlastet würden!

Der Verfassungsgerichtshof wird seine Entscheidung zu gegebener Zeit mündlich oder schriftlich bekanntgeben – die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt 7 Monate.

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Urteil: Euro 10.000,– Schmerzengeld für Vater wegen Entfremdung

Das Landesgericht Korneuburg hat unter der Leitung des Richters Mag. Robert Altmann ein richtungsweisendes Urteil gesprochen. Eine Mutter wurde zu einer Schmerzengeldzahlung und Übernahme der Kosten einer Therapie des Kindesvaters von gesamt Euro   10.983,75 verurteilt.

Dabei hat das Gericht es sich nicht leicht gemacht – auch eine Teilschuld des Vaters wurde festgestellt. Das Verschuldensverhältnis wurde mit 1:3 zu Lasten der Mutter beurteilt.

Klick zum Download      Geldstrafe gegen Mutter wegen Besuchsboykott 

Es handelt sich um eine jahrelange Gerichtsodysee, die mit diesem Urteil ihr vorläufiges Ende gefunden hat. Eine Kindesmutter hat über Jahre den Kontakt des gemeinsamen Kindes zum Vater massiv erschwert oder vereitelt und laut Gericht vorsätzlich die Entfremdung zum Kind vorangetrieben. Die Liste der Vorhalte ist lang und der 50-seitige Beschluss gibt Einblick in die wesentlichsten Ereignisse.

Video des betroffenen Vaters Helmut Zeiner aus 2012 „Nicht ohne meinen Sohn!“

Tausende Trennungsväter sehen sich immer wieder mit Besuchsboykotten und einer unendlichen Kreativität der entfremdenden Mütter konfrontiert warum denn Kontakte der gemeinsamen Kinder mit dem Vater nicht stattfinden können oder sollen – dabei werden auch strafrechtlich relevante Behauptungen vorgebracht und rechtsgültige Gerichtsbeschlüsse ignoriert. Häufig werden dabei nicht objektivierbare Schutzbedürfnisse entwickelt und die eigene Aversion gegen den Kindesvater als Ängste auf die Kinder projiziert – diese Kindesentfremdung wird auch, wie im vorliegenden Fall vorsätzlich betrieben – äußerst selten kommt es zu einer Konsequenz für den entfremdenden Elternteil, auch mangels Anerkennung eines strafrechtlichen Tatbestands – eine langjährige Forderung des Vereins.

Diese Entscheidung ist zu begrüßen um entfremdenden Elternteilen Einhalt zu gebieten und das Recht des Kindes auf beide Elternteile entsprechend zu stärken!

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Anschlagsserie setzt sich fort

ANSCHLAGSSERIE auf das Büro von Väter ohne Rechte setzt sich fort!

Am letzten Junitag wurde ein weiteres mal das Büro des Vereins Väter ohne Rechte verwüstet, diesmal von anarchistischen Vandalen, die neben literweise Farbe auch noch einige Flugzettel plakativ auf der Auslage hinterließen.

1 - Kopie 2 - Kopie

 

 

 

 

 

 

Es wird von einer FREIHEIT gesprochen, die sich so definiert:

ALLE, DIE UNS REGIEREN UND BEHERRSCHEN WOLLEN AUS UNSEREN LEBEN ZU VERTREIBEN.

Väter ohne Rechte ist keine Partei und parteiunabhängig, ausgerechnet das Vereinslokal als Vertreter von Kinderrechten und einer gleichberechtigten Elternschaft als Anschlagsziel zu wählen scheint auf den ersten Blick etwas weit hergeholt. Seit Jahren wird Vereinsvertretern ja von verschiedenen Personen vorgeworfen, dass das Anliegen die Forderungen z.B. nach einer gemeinsamen Obsorge als Regelfall doch nur ein Vorwand sei um andere zu unterdrücken und zu beherrschen. Besonders unverhohlen haben dass ja linke hasserfüllte Demonstranten bei der friedlichen Kundgebung des Vereins am 1. Mai 2014, aber auch bereits an anderen Orten geschrien: VIDEO

Das Büro wurde bereits häufig Ziel solcher Anschläge, Fenster wurden eingeschlagen, das Büro aufgebrochen, Computer gestohlen, zahlreiche Schmierereien, auch am Vatertag und selbst vor Morddrohungen wird seitens dieser Chaoten nicht zurückgeschreckt.

Attentat zum Vatertag: Link

Morddrohung gegen Väter ohne Rechte „VÄTER – wir machen Euch kalt“  Link

Der Verein nimmt diesen wiederholten Akt der Verwüstung zur Kenntnis, eine weitere Anzeige wurde erstattet.

Es ist befremdlich dass immer wieder gegen den Verein öffentlich und im versteckten so vehement vorgegangen wird – man stelle sich vor welche Empörung nach einer solchen Vielzahl an Vorfällen herrschen würde wäre eine Frauenberatungsstelle davon betroffen!

 

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