Kategorie: Allgemein

Europarat unterzeichnet Resolution zur Doppelresidenz als Standardmodell

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Am 02.10.2015 fand eine Sitzung der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg statt. Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, die Doppelresidenz/Wechselmodell, also die Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile, als bevorzugtes anzunehmendes Modell im Gesetz zu verankern. Die Resolution wurde mit 46 Stimmen dafür:, 0 Gegenstimmen und 2 Abwesenden einstimmig verabschiedet und soll von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.

Abstimmungsergebis im Detail, mit Namen, Fraktionszugehörigkeit und Nationalität

Eine erste Übersetzung liegt uns bereits im Wortlaut vor:

Gleichheit und gemeinsame elterliche Verantwortung: die Rolle der Väter

Parlamentarische Versammlung

1. Die Parlamentarische Versammlung fördert konsequent die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und im Privatbereich. Wesentliche Verbesserungen in diesem Bereich, auch wenn sie immer noch nicht ausreichend sind, können in den meisten Mitgliedsstaaten des Europarates beobachtet werden. Innerhalb der Familie muss die Gleichstellung von Eltern gewährleistet und gefördert werden, von dem Moment an, wo das Kind auf die Welt kommt. Die Beteiligung beider Eltern in ihrer Erziehung des Kindes ist von Vorteil für dessen Entwicklung. Die Rolle der Väter gegenüber ihren Kindern, ebenso kleinen Kindern, muss besser anerkannt und angemessener bewertet werden.

2. Gemeinsame elterliche Verantwortung bedeutet, dass die Eltern bestimmte Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber ihren Kindern haben. Tatsache ist jedoch, dass Väter manchmal mit Gesetzen, Praktiken und Vorurteilen konfrontiert werden, die dazu führen können, ihnen die dauerhafte Beziehung zu ihren Kindern vorenthalten. In seiner Resolution 1921 (2013) "Die Gleichstellung der Geschlechter, der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben und gemeinsame Verantwortung", fordert die Versammlung die Behörden der Mitgliedstaaten auf, das Recht der Väter zu respektieren, um die gemeinsame Verantwortung sicherzustellen, dass das Familienrecht im Falle einer Trennung oder Scheidung die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge im besten Interesse für die Kinder, auf der Grundlage gegenseitiger Vereinbarung zwischen den Eltern, sicherstellt.

3. Die Versammlung möchte hierbei hervorheben, dass die Achtung des Familienlebens sowohl durch das Grundrecht der in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (ETS No. 5), sowie durch zahlreiche internationale Rechtsinstrumente, zu bewahren ist. Für jeden Elternteil und sein Kind ist die Möglichkeit, zusammen zu sein, ein wesentlicher Bestandteil des Familienlebens. Eltern-Kind-Trennung hat unheilbare Auswirkungen auf ihre Beziehung. Eine solche Trennung sollte nur von einem Gericht und nur unter außergewöhnlichen Umständen mit ernsten Risiken für das Wohl des Kindes angeordnet werden.

4. Darüber hinaus ist die Versammlung überzeugt, dass die Entwicklung gemeinsamer Obsorge hilft, Geschlechterstereotypen in Bezug auf die Rolle von Frauen und Männern in der Familie zu überwinden, welche lediglich ein Spiegelbild der soziologischen Veränderungen darstellt, wie sie sich in den letzten fünfzig Jahren in Hinblick auf die Privat- und Familien-Sphäre entwickelt hat.

5. Angesichts dieser Überlegungen fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf:

5.1. das Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten (ETS Nr 160) und das Übereinkommen über den Umgang mit Kindern (ETS Nr 192) zu unterzeichnen und / oder zu ratifizieren, wenn sie es nicht bereits getan haben,

5.2. das Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, sofern sie es noch nicht gemacht haben, zu unterzeichnen und/ oder zu ratifizieren und diese in einer Form umzusetzen und zu implementieren, dass sichergestellt ist, dass jene Behörden, welche für die Durchsetzung zuständig sind, diesen umgehend nachkommen und sie befolgen.

5.3. sicherzustellen, dass die Eltern die gleichen Rechte gegenüber ihren Kindern nach dessen Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis haben, und jedem Elternteil das Recht garantieren, informiert zu werden, und ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Leben und die Entwicklung ihres Kindes beeinflussen, im besten Interesse des Kindes zu erhalten.

5.4. von ihren Gesetzen jede Benachteiligung zu entfernen, die auf dem Familienstand der Eltern basiert, die ihr Kind anerkannt haben;

5.5. in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) nach einer Trennung einzuführen, und Ausnahmen ausschließlich auf Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sind;

5.6. respektieren das Recht der Kinder in allen Angelegenheiten angehört zu werden, die sie betreffen, wenn sie ein ausreichendes Verständnis für die betreffenden Fragen besitzen;

5.7. berücksichtigen die geteilte Betreuung bei der Vergabe von Sozialleistungen;

5.8. setzen alle erforderlichen Schritte um, damit Entscheidungen in Bezug auf den Wohnsitz der Kinder und deren Zugang zu diesen Rechten voll durchgesetzt werden, inklusive dem Nachgehen von Beschwerden bezüglich Behinderung der Kindesübergaben;

5.9. Mediation im Rahmen der juristischen Familienverfahren, die Kinder involvieren, zu fördern, insbesondere durch die Einführung einer gerichtlich angeordneten Pflicht der Informationsberatung, um die Eltern aufzuklären, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) eine sinnvolle Option im besten Interesse des Kindes darstellt, und eine solche Lösung zu erarbeiten, indem sichergestellt wird, dass die Mediatoren eine angemessene Schulung erhalten und durch die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit auf der Grundlage des "Cochemer Modells " trainiert sind;

5.10. stellen sicher, dass alle Fachkräfte, die während des Familien-Gerichtsverfahrens in Kontakt mit Kindern kommen, die notwendige interdisziplinäre Ausbildung auf die spezifischen Rechte und Bedürfnisse von Kindern der verschiedenen Altersgruppen besitzen, wie auch sonst bei allen Verfahren, in die Kinder involviert sind, den Leitlinien des Rates für eine kinderfreundliche Justiz entsprechen;

5.11. Elternschaftspläne zu fördern, die Eltern ermöglichen, die wichtigsten Aspekte, die das Leben der Kinder betreffen, selbst zu bestimmen und die Einführung der Möglichkeit für Kinder, eine Überprüfung der Vereinbarungen, die sie selbst betreffen, zu überprüfen bzw. zu bewerten, insbesondere ihrem Wohnort;

5.12. bezahlten Elternurlaub für Väter einzuführen, wobei ein Modell der nicht übertragbaren Karenzzeiten zu bevorzugen ist.

 

Hier das Dokument im engl. Original und zum Download:
Europarat Resolution 2079 equality and shared parental responsibility the role of fathers

 

Weitere Beiträge zumThema Doppelresidenz:

Halbe/Halbe heißt auch Doppelresidenz
Altes vom Frauenministerium
Väterplattform überreicht Bürgerinitiative im Parlament
Trennungskinder dürfen nicht in zwei Haushalten leben

 

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Offener Brief an die Frauenberatungsstelle Kassandra und NÖN

Zu den letzten öffentlichen Auftritten des Vereins Väter ohne Rechte vor dem BG Mödling bei dem u.a. der Missbrauch mit dem Missbrauch thematisiert wurde meldete sich sowohl die SPÖ Mödling als auch die Frauenberatungsstelle Kassandra in einem Artikel der NÖN, zu Wort

Artikel vollinhaltlich hier nachzulesen

Link zum Hintergrund

aus gegebenen Anlass veröffentlicht nun der Verein den offenen Brief der bereits am 17.08.2015 gesendet wurde und bisher zu keiner Reaktion oder Stellungnahme geführt hat und verweist auf einige aktuelle Studien, deren Veröffentlichung in Österreich vorsätzlich und damit grob fahrlässig unterdrückt werden.

Offener Brief zum Missbrauch des § 38a SPG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Interesse haben wir Ihren Beitrag in der NÖN gelesen, Link anbei.

Wir sind der Meinung, dass sowohl die RichterInnen als auch die PolizeibeamtInnen ihre Arbeit machen. Laut persönlicher Aussage vor Zeugen, haben zumindest ein Rechtspfleger, eine Richterin und ein Kriminalinspektor ausgesagt, dass im Bezirk Mödling 50 % der Wegweisungen erlogen und vorgetäuscht sind, um an nachehelichen Ehegattenunterhalt heranzukommen.

Dieser Missbrauch eines an sich guten Gesetzes führt dazu, dass einem echten Opfer nicht mehr geglaubt wird. Nicht einmal mehr vor Polizei und Gericht. Unser Aufruf an das BG Mödling ist daher, diesem Missbrauch durch scheidungswillige Damen Einhalt zu gebieten. Ein Aufruf, den wir an Sie weitergeben, damit in Zukunft echte Opfer von Gewalt geschützt werden können und nicht milde belächelt.

Solange der Missbrauch mit dem § 38a SPG salonfähig bleibt, werden Opfer von Gewalt nicht ausreichend geschützt werden können.

Die Anzeige wegen Beleidigung gegen anwesende Personen bei unserer Informationsveranstaltung wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Inhaltslosigkeit eingestellt.

Der Vorstand Väter ohne Rechte

P.S.: Die Namen des Rechtspflegers, der Richterin und des Kriminalinspektors sowie die Aktenzahl sind nach persönlicher Rückfrage zu erfahren.

offener Brief Kassandra NoeN

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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen VoR ein

Am 12.05.2015 veranstaltete der Verein Väter ohne Rechte einen Infostand vor dem BG Mödling, der für Aufregung sorgte. VoR liegen zahlreiche, teils jahrelange Verfahren und Beschlüsse vor, die oft zum Haare raufen sind. Konsequenzlos werden Väter den Kindern vorenthalten, unbewiesene Anschuldigungen aufgestellt, Missbrauch mit dem Missbrauch betrieben, Akteneinsicht verweigert, Verfahren verschleppt, Anträge oft nicht einmal bearbeitet u.v.m. In zumindest einem Fall hat sich beinahe die komplette Richterschaft des BG selbst für befangen erklärt.

Die zahlreichen Hilferufe der Betroffenen bewogen uns direkt vor den Hallen der Justiz einen Infostand abzuhalten, der tatsächlich zahlreiches Echo hervorrief. So kamen zahlreiche Mütter und Väter auf uns zu, unterschrieben unsere Petition auf Doppelresidenz, selbst Anwälte, auf dem Weg zur nächsten Verhandlung erfragten unsere Kontaktdaten, da sie von Schikanen gegen ihre Mandanten berichteten.

Die ansässige Richterschaft reagierte sehr verstört, allen voran der Gerichtsvorsteher Dr. Harald FRANZ. Bereits beim Ausladen des Equipments wurden wir mit der Androhung von Besitzstörungsklagen konfrontiert, die Polizei wurde von ihm gerufen, Genehmigungen von uns vorgelegt - alles war rechtens.

Die große Ressonanz auf unsere Anwesenheit bewog den Hofrat und Pressesprecher des BG Mödling zu einem späteren Zeitpunkt nocheinmal die Polizei zu rufen. Folgendes Plakat erhitzte die Gemüter der Richterschaft: "ACHTUNG!!! HIER ARBEITEN BEFANGENE RICHTER!!!" Gerichtsvorsteher FRANZ sah darin eine Beleidigung und erstattete Anzeige, die Polizei hielt telefonisch Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, diese ordnete an, die Personalien der anwesenden betroffenen Väter zu erheben. Die NÖN berichtete von dem Vorfall und veröffentlichte ein Bild des Transparentes. Link

 

Väter ohne Rechte nahm Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt und tatsächlich wurden 7 Personen angezeigt, die Polizei selbst sah keinen Grund für eine Verfolgung, da kein Anfangsverdacht bestünde. Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt schloss sich dieser Meinung an und stellte das Verfahren ohne auch nur einer einzigen Beschuldigtenvernehmung ein.

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Doch das war nicht das Ende der Fahnenstange. Die Grünen stellten eine parlamentarische Anfrage zum Thema Gewaltschutzmaßnahmen u.a. eben auch wie oft und an welchen Standorten denn ein Betretungsverbot und eine Wegweisung gerichtlich ausgesprochen wurde. Der Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter beantwortete diese und unsere Erfahrungen bestätigend stellte sich heraus, dass das BG Mödling tatsächlich die klare Nummer 1 in Niederösterreich in beiden Fällen ist. Hier das österreichweite Ergebnis der Anfragenbeantwortung.

Dies nahm Väter ohne Rechte zum Anlass für eine plakative Aktion. Direkt gegenüber des BG Mödling wurde eine 5 x 2 Meter große Plakatwand angemietet und konfrontierte mit diesem "Mödlinger Scheideweg" das Gericht und die Mödlinger Bevölkerung.

IMG_20150714_093208Da sich weitere Väter bei uns meldeten entschloss sich VoR auch zu einem neuerlichen, ebenfalls polizeilich angemeldeten und genehmigten Infostand direkt vor dem Gericht. Dem BG Mödling wurde eine Torte überreicht von Teilnehmern in Sträflingskleidung mit der "Gratulation" zum Landesmeistertitel und fand selbstverständlich auch kritische Worte wie anscheinend inflationär mit Wegweisungen und Betretungsverboten hier umgegangen wird.

Video der Veranstaltung

BG Mödling (2)               Tortenübergabe Mödling

 

 

 

 

 

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VfGH befasst sich mit der Doppelresidenz

Wand vfghAm 23.09.2015 fand am Verfassungsgerichtshof eine öffentliche Verhandlung zum Thema Doppelresidenz statt.

Antragsteller zur Überprüfung ob es sich beim Quasi-Verbot um einen Verfassungsbruch handle, war das LG für ZVR. "Das antragstellende Gericht bringt Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit der angefochtenen Bestimmungen vor, da es durch diese zu einem faktischen Verbot einer tatsächlichen gleichteiligen Betreuung komme bzw. dem Pflegschaftsgericht verboten sei, eine Einzelfallprüfung durchzuführen und im Ausnahmefall eine Doppelresidenz festzulegen. Diese zwingende Privilegierung eines Elternteils stelle dabei sowohl eine Verletzung des Rechtes auf Achtung des Familienlebens gemäß Art. 8 EMRK als auch des Diskriminierungsverbotes des Art. 14 EMRK, des Gleichbehandlungsgebotes des Art. 7 B-VG sowie des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern (BGBI. I 4/2011) dar." - so auszugsweise aus dem Referat des Verfassungsrichters Christoph Grabenwarter.

Hier das komplette Referat zum Nachlesen und downloaden:
Referat Unterlagen VfGH 23.09.2015

Als Regierungsvertreter war Dr. Peter Barth vom BMJ anwesend und gebetsmühlenartig wiederholte er, dass die Richter nach jeweiligem Ermessen Aufteilungen zwischen 0 zu 100 und 49 zu  51 Prozent festlegen können, wobei die zweite Variante dem Wesen einer Doppelresidenz (nehezu) entspricht. Nur eine genaue 50:50 Beteiligung schließt der Gesetzgeber absichtlich aus, da mit dem hauptsächlichen Aufenthaltsort eine Reihe von Mehrleistungen (Förderung Wohnung, Familienbeihilfe, Schulgeld,...) verbunden sind. Das Frauenministerium hat in seiner Stellungnahme zu der parlamentarischen Petition der Väterplattform eine ganz ähnliche Meinung vertreten, ebenso sind aus dem Familienministerium bereits solche Aussagen bekannt. Seit Jahren wird immer wieder behauptet, dass DIE hauptsächliche Triebfeder der Väter eine Unterhaltsreduktion oder gar ein Unterhaltsausschluss ist, und nicht ein echtes Interesse der Väter an einer gleichberechtigten und gleichteiligen Erziehung und Betreuung.  Mittlerweile argumentieren auch auf Ministeriumsebene weite Kreise öffentlich mit der Unterbrechung des Geldflusses zur (grundsätzlich falsch bezeichneten) alleinerziehenden Kindesmutter, nicht nur in der Unterhaltsfrage, sondern auch bei den sonstigen Transferleistungen.

Ein faires gleichberechtigtes Elternmodell ist nicht gewollt!

Auch die Frage des Wohnortwechsels im Zuge des ABR (Aufenthaltsbestimmungsrechtes) wurde diskutiert.
Dieses stellt die Kinder oft vor große Herausforderungen; berechtigt die derzeitige Gesetzeslage den hauptsächlich betreuenden Elternteil sowohl im Inland als auch ins Ausland zu verziehen, ohne Mitsprache des anderen Elternteils.auch hier gibt es eine massive Ungleichgewichtung der beiden Elternteile, unabhängig vom praktizierten Betreuungsschlüssel. Sehr wohl gibt es zwar eine Informationspflicht, ein Verstoß dagegen bleibt aber konsequenzlos bestätigte auch der Regierungsvertreter.

Doppelresidenz gegen den Willen eines Elternteils? Doppelresidenz als Regelfall?

Dies sind  die Schlüsselfragen, die auch den Verfassungsgerichtshof noch beschäftigen werden. Die Antragsteller wollten von einem Standardmodell nichts wissen, sondern betonten mehrmals, dass diese (Einzelfall-)Lösung ausschließlich für Elternteile gedacht sei, die ohnehin dieses Modell bereits gelebt haben und wo dies beide wollen. Genau da liegt aber die Krux - ein Standardmodell würde eine Fülle von Konflikten grundsätzlich ausschließen. Nur wenn dieses Modell dem Kindeswohl nicht entsprechen würde, sollten abweichende Betreuungsschlüssel beschlossen werden, einig waren sich Richter und Anwaltsseite, dass es sehr wohl Fälle gibt, bei denen eine 50:50 Lösung dem Kindeswohl am Besten entsprechen würde. Sehr viele europäische Länder praktizieren das Doppelresidenzmodell (Wechselmodell) bereits erfolgreich, in den Ländern in denen es Standardmodell ist (z.B.: Frankreich, Belgien,...) hat sich die Zahl der Familienrechtsverfahren schlagartig um 75 % reduziert - ein eindrucksvoller Beweis für dieses konfliktfreiere und familienfreundlichere Modell.

Die österreichische Gesetzgebung will anscheinend nicht aus den jahrelangen positiven Erfahrungen anderer Länder partizipieren, obwohl Familien und Gerichte massiv entlastet würden!

Der Verfassungsgerichtshof wird seine Entscheidung zu gegebener Zeit mündlich oder schriftlich bekanntgeben - die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt 7 Monate.

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Urteil: Euro 10.000,– Schmerzengeld für Vater wegen Entfremdung

Das Landesgericht Korneuburg hat unter der Leitung des Richters Mag. Robert Altmann ein richtungsweisendes Urteil gesprochen. Eine Mutter wurde zu einer Schmerzengeldzahlung und Übernahme der Kosten einer Therapie des Kindesvaters von gesamt Euro   10.983,75 verurteilt.

Dabei hat das Gericht es sich nicht leicht gemacht - auch eine Teilschuld des Vaters wurde festgestellt. Das Verschuldensverhältnis wurde mit 1:3 zu Lasten der Mutter beurteilt.

Klick zum Download      Geldstrafe gegen Mutter wegen Besuchsboykott 

Es handelt sich um eine jahrelange Gerichtsodysee, die mit diesem Urteil ihr vorläufiges Ende gefunden hat. Eine Kindesmutter hat über Jahre den Kontakt des gemeinsamen Kindes zum Vater massiv erschwert oder vereitelt und laut Gericht vorsätzlich die Entfremdung zum Kind vorangetrieben. Die Liste der Vorhalte ist lang und der 50-seitige Beschluss gibt Einblick in die wesentlichsten Ereignisse.

Video des betroffenen Vaters Helmut Zeiner aus 2012 "Nicht ohne meinen Sohn!"

Tausende Trennungsväter sehen sich immer wieder mit Besuchsboykotten und einer unendlichen Kreativität der entfremdenden Mütter konfrontiert warum denn Kontakte der gemeinsamen Kinder mit dem Vater nicht stattfinden können oder sollen - dabei werden auch strafrechtlich relevante Behauptungen vorgebracht und rechtsgültige Gerichtsbeschlüsse ignoriert. Häufig werden dabei nicht objektivierbare Schutzbedürfnisse entwickelt und die eigene Aversion gegen den Kindesvater als Ängste auf die Kinder projiziert - diese Kindesentfremdung wird auch, wie im vorliegenden Fall vorsätzlich betrieben - äußerst selten kommt es zu einer Konsequenz für den entfremdenden Elternteil, auch mangels Anerkennung eines strafrechtlichen Tatbestands - eine langjährige Forderung des Vereins.

Diese Entscheidung ist zu begrüßen um entfremdenden Elternteilen Einhalt zu gebieten und das Recht des Kindes auf beide Elternteile entsprechend zu stärken!

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Anschlagsserie setzt sich fort

ANSCHLAGSSERIE auf das Büro von Väter ohne Rechte setzt sich fort!

Am letzten Junitag wurde ein weiteres mal das Büro des Vereins Väter ohne Rechte verwüstet, diesmal von anarchistischen Vandalen, die neben literweise Farbe auch noch einige Flugzettel plakativ auf der Auslage hinterließen.

1 - Kopie 2 - Kopie

 

 

 

 

 

 

Es wird von einer FREIHEIT gesprochen, die sich so definiert:

ALLE, DIE UNS REGIEREN UND BEHERRSCHEN WOLLEN AUS UNSEREN LEBEN ZU VERTREIBEN.

Väter ohne Rechte ist keine Partei und parteiunabhängig, ausgerechnet das Vereinslokal als Vertreter von Kinderrechten und einer gleichberechtigten Elternschaft als Anschlagsziel zu wählen scheint auf den ersten Blick etwas weit hergeholt. Seit Jahren wird Vereinsvertretern ja von verschiedenen Personen vorgeworfen, dass das Anliegen die Forderungen z.B. nach einer gemeinsamen Obsorge als Regelfall doch nur ein Vorwand sei um andere zu unterdrücken und zu beherrschen. Besonders unverhohlen haben dass ja linke hasserfüllte Demonstranten bei der friedlichen Kundgebung des Vereins am 1. Mai 2014, aber auch bereits an anderen Orten geschrien: VIDEO

Das Büro wurde bereits häufig Ziel solcher Anschläge, Fenster wurden eingeschlagen, das Büro aufgebrochen, Computer gestohlen, zahlreiche Schmierereien, auch am Vatertag und selbst vor Morddrohungen wird seitens dieser Chaoten nicht zurückgeschreckt.

Attentat zum Vatertag: Link

Morddrohung gegen Väter ohne Rechte "VÄTER - wir machen Euch kalt"  Link

Der Verein nimmt diesen wiederholten Akt der Verwüstung zur Kenntnis, eine weitere Anzeige wurde erstattet.

Es ist befremdlich dass immer wieder gegen den Verein öffentlich und im versteckten so vehement vorgegangen wird - man stelle sich vor welche Empörung nach einer solchen Vielzahl an Vorfällen herrschen würde wäre eine Frauenberatungsstelle davon betroffen!

 

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Tag der Mediation – Mediation als Konfliktlösung

Vom 16. bis 18. Juni 2013 fand in Wien ein Treffen der großen deutschsprachigen Mediationsverbände aus Deutschland, Österreich und der Schweiz statt, anlässlich dessen die "Wiener Erklärung" unterzeichnet und beschlossen wurde, den 18. Juni zum "Tag der Mediation" zu erklären. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe zum diesjährigen Tag der Mediation besuchte der Verein „Väter ohne Rechte“ eine Pressekonferenz und stellte auch dort fest, dass das Thema Mediation besonders für die Lösung von Familienkonflikten Beachtung findet. Dieser Fokus spiegelte sich auch in der Besetzung des Podiums wieder.

Dieser Beitrag gliedert sich in zwei Teile
1. allgemeine Informationen zur Mediation
2. Auszüge aus der Veranstaltung
Grppenfoto komplett

Mag. Katharina Braun, Rechtsanwältin, spezialisiert u.a. auf Familienrecht, Mediatorin, Moderatorin und Mitveranstalterin

Prof. Dr. Med. Martina Leibovici-Mühlberger, Psychotherapeutin, Gynäkologin, Autorin, Mediatorin, Preisträgerin des Children Planet Awards

Dr. Susanne Kleindienst-Passweg, Richterin, Mediatorin, Pilotprojekt: gerichtliche Streitbeilegung

Gottfried Kühbauer, Mediator, diplomierter Lebens- und Sozialberater

DSA Christine Laimer, Geschäftsführerin Wiener Familienbund

Dr. Leopold Popp, Richter Bezirksgericht Deutschlandsberg

Mag. Doris Täubel-Weinreich, Richterin BG Innere Stadt, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht

Mag. Ullrich Wanderer, Mediator

Dr. Eva Wexberg, Rechtsanwältin, Mediatorin, CL-Lawyer

 

Allgemeines zur Mediation

 

Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der allparteiliche Dritte trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.

Die Mediation entwickelte sich aus der Praxis der außergerichtlichen Konfliktregelung.
Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen.

Laut EU Studie Neustart werden in Österreich zwischen 500 und 2000 Mediationen durchgeführt. Im Juni 2015 waren 2411 Mediatoren in der vom Bundesministerium für Justiz geführten Liste eingetragen. Eine Mediation dauert im Schnitt 7,5 Stunden.

Freiwilligkeit und Verschwiegenheit

Prinzipiell setzt die Mediation eine Freiwilligkeit beider Parteien voraus, daher eignet sich dieses Verfahren besonders im Vorfeld von Trennungen, bevor es zu langwierigen Gerichtsverfahren kommt. Die Mediatoren sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, da gerichtsstrategische Überlegungen keinen Raum einnehmen sollen und die beiden Medianten sich ohne Befürchtung eines verfahrensrelevanten Nachteils äußern können. Die Verschwiegenheit ist im § 18 des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes geregelt.

Aktuelle Rechtslage und verpflichtende Mediation

Seit dem 1.2.2013 hat gemäß § 95 1a Außerstreitgestz bei einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtend eine Elternberatung stattzufinden, um den Elternteilen die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder näher zu bringen.

Nach § 107 Abs 3 Außerstreitgesetz hat das Gericht in Obsorge-und Kontaktrechtsverfahren zur Sicherung des Kindeswohls erforderliche Maßnahmen anzuordnen, darunter kann neben einer Eltern- bzw. Erziehungsberatung auch eine Mediation angeordnet werden. Die Krux an der Sache ist die, dass nur ein erster Besuch gerichtlich vorgeschrieben werden kann, nicht eine Teilnahme am kompletten Mediationsprozess.

Nach Beendigung der gerichtlich angeordneten Mediation erhält das Gericht ausschließlich eine Information über das zeitliche Ausmaß und ob bzw. welche Vereinbarung getroffen worden ist, es erfolgt aber keine inhaltliche Stellungnahme oder Empfehlung.

Co-Mediation

Häufig kommt es zu Befürchtungen der Medianten, dass aufgrund des Geschlechts des Mediators eine Benachteiligung zu erwarten ist. Sowohl die Richterschaft als auch die Mediatoren begegnen diesen Ängsten damit, dass auch eine Co-Mediation möglich ist. Häufig haben diese dann sogar unterschiedliche Fachkompetenzen, z.B. eine(r) mit juristischer und eine(r) mit psychologischer Ausbildung. Dieses Setting kann durchaus als ideal bezeichnet werden, allerdings besteht darauf weder ein Rechtsanspruch noch wird dieses Setting flächendeckend österreichweit angeboten.

Förderung von Mediation

Mediation ist nicht kostenlos, je nach Einkommenssituation und Anzahl der Sorgepflichten gibt es die Möglichkeit von finanziellen Förderungen, um den Selbstbehalt zu reduzieren.

Mediationsvertrag

Üblicherweise wird zu Beginn einer Mediation eine schriftliche Vereinbarung getroffen, häufig Mediationsvertrag genannt. Es ist wichtig zu wissen, dass die angeführten Punkte nicht in Stein gemeißelt sind, und jeder der Punkte eine veränderbare Diskussionsgrundlage darstellt. Besonders bekannt ist das Beispiel der eigenen Verpflichtung zu Verschwiegenheit. Häufig sehen solche Verträge vor, dass Inhalte aus den Gesprächsrunden nicht an Dritte weitergeben werden dürfen. Über Sinn und Unsinn solcher Vereinbarungen lässt sich vortrefflich diskutieren.

 

Auszüge der Pressekonferenz

Richter Dr. Lepold Popp betonte, dass er in seinen Verfahren bereits mehrfach Erfolge durch Mediation erreichen konnte. Er ist begeisterter Anhänger der gewaltfreien Kommunikation von Marshall Rosenberg (Es gibt eine Vielzahl an Mediationsschulen) und er diese Methode nicht nur als Konzept, sondern als Haltung versteht.
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Mediator Mag. Ulrich Wanderer ist Herausgeber des Weka Handbuchs für Mediation und berichtete von den besonderen Herausforderungen bei Mediation zwischen Parteien unterschiedlichen Kulturhintergrunds und seinen Erfahrungen mit der Shuttlemediation, die zunächst Einzelgespräche vorsieht. Er erkennt treffend, dass häufig elterliche Eigeninteressen über das Kindeswohl gestellt werden, also die Kinder durchaus vom betreuenden Elternteil instrumentalisiert werden.
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Prof. Dr. Martina Leibovici-Mühlberger betonte, dass es sich bei einer Trennung/Scheidung um eine hochemotionale Ausnahmesituation handelt, der der Verlust eines Lebenstraums vorangeht und in der der ehemals geliebte Partner zum Feind mutiert. Häufig geht die Trennung mit einer kompletten Neuaufstellung des Lebens in vielen Partialen einher. Nicht selten werden dabei alte Traumen reaktiviert und ein enormes Schutzbedürfnis der gemeinsamen Kinder geäußert. Sie erkennt auch die Herausforderung für Richter, die den Wahrheitsgehalt der von beiden Parteien vorgebrachten Anschuldigungen beurteilen müssen. Häufig gelingt es beiden Parteien sehr authentisch, ihre pathologischen Wahrnehmungen zu schildern. Bildlich spricht Dr. Leibovici davon, dass der Richter beurteilen müsse, wer besser lügt.

Den Blickwinkel des Kindes betrachtet sie als wesentlichen Lösungsansatz, ihre einzige Mandantschaft ist das Kind. Mehrmals betonte sie das Recht des Kindes auf beide Elternteile, und der Erhalt dieser Ressourcen für das Kind hat oberste Priorität.

Sie würde eine Änderung des Meldegesetzes befürworten, damit die Kinder bei gleichteiliger Betreuung bei Vater und Mutter gemeldet sein können und berichtet von Fällen, bei denen die Doppelresidenz Vorteile für alle Familienmitglieder mit sich bringen würde. Anhand eines Fallbeispiels erzählt sie, dass aufgrund der Meldesituation der Vater auch bei gleichteiliger Betreuung keinen Anspruch auf eine geförderte Wohnung hat. Eine Meldung bei nur einem Elternteil drückt auch eine Wertigkeit, eine Hierarchie aus.

Während viele Mediatoren ‚Verpflichtung‘ und ‚Mediation‘ als einander ausschließend ansehen, merkt Dr.Leibovici zu Recht an, dass eine Elternberatung im Sinne der Kinder keinesfalls freiwillig sein sollte, sondern eine Anordnung jedenfalls möglich sein muss.
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Mag. Doris Täubel-Weinreich erklärt die Neuerungen der Familiengerichtshilfe mit all ihren Funktionen und berichtet danach von einer deutlichen Verbesserung der Kommunikationsbasis der Eltern. Eine Verfahrensverkürzung nimmt sie nicht wahr, allerdings gäbe es eine verbesserte Entscheidungsqualität und deutlich weniger Folgeverfahren. Sie erlebt, dass eine Einigung über das Aufteilen des Vermögens im Gegensatz zu früher wesentlich weniger emotional und deutlich schneller erreicht wird im Gegensatz zum ‚Kampf ums Kind‘.

Dabei betont sie, dass die Väter sich wesentlich mehr und bewusster in die Elternschaft einbringen, was sehr zu begrüßen ist. Gleich im Folgesatz erwähnt sie, dass während aufrechter Partnerschaft die Betreuung zum Großteil nur einer übernommen hat und sich die Väter erst nach der Trennung hier verstärkt einbringen. Dass die von Richtern erwartete Antragsflut auf eine gemeinsame Obsorge ausgeblieben ist begründet sie damit, dass im Unterschied zur deutschen Rechtslage ein Elternteil mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht benannt werden muss und daher ein solches Gerichtsverfahren relativ müßig ist, da eben eine gemeinsame Obsorge in Österreich keine Gleichberechtigung der Eltern bedeutet.

Dass die Doppelresidenz nicht Einzug in die Gesetzgebung gefunden hat ist eine politische Entscheidung. Mag. Täubel-Weinreich nimmt aber einen deutlichen Druck wahr, da der OGH kürzlich eine Entscheidung contra legem (entgegen dem Gesetz) diesbezüglich getroffen hat. Außerdem befasst sich der Verfassungsgerichtshof aufgrund eines Anrufes der Wiener Rechtsanwältin Mag. Britta Schönhart mit der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Doppelresidenz. 2016 wird es zu einer Evaluierung des Gesetzes kommen.
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DSA Christine Laimer schildert ihre Erfahrungen mit Besuchsbegleitung und Besuchscafes. Diese werden zu 90% durch Väter aufgesucht, um so wenigstens ein paar Stunden Kontakt zu den Kindern haben zu können. Die Kosten für den Elternteil betragen € 48,-- / Stunde und zusätzlich € 24,-- / Besuch. Dies ist für etliche Väter zu viel, zur Kostendeckung allerdings erforderlich. Eine Förderung von Besuchscafes umspannt 40 Stunden und kann nur einmalig (ganz wenige Ausnahmen) in Anspruch genommen werden, allerdings sind die Fördergelder meist (im Raum Wien) Ende Juni ausgeschöpft. Derzeit werden ca. 250 Familien vom Wiener Familienbund betreut, die durchschnittliche Dauer beträgt ein 1/2 bis 3/4 Jahr, vereinzelt gibt es langjährige Begleitungen. Etwa 2/3 bis 3/4 der Fälle werden letztlich erfolgreich abgeschlossen. Im Mai 2015 kam es zu einem „Ansturm wie noch nie“, die Gründe sind ihr unbekannt.

Sie erzählt von häufig auftretenden, teils massiven Beeinflussungen der Kinder, die den Vater zu Beginn nicht einmal begrüßen wollen. In diesen Fällen sollte das Gericht nach Meldung durch das Besuchscafe schnell eine gemeinsame Erziehungsberatung der Eltern anordnen. Sie erzählt sichtlich berührt von den Momenten, in denen die Kinder nach einigen Stunden freudig auf die Väter zulaufen.
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Gottfried Kühbauer betont – wenig überraschend – dass „zu Mediation immer zwei gehören und wenn einer nicht will, gibt’s keine Mediation“. Die Prozessfreudigkeit sieht er im Zusammenhang damit, inwiefern die Parteien sich finanzielle Vorteile aus der Prozessführung erhoffen, dem Ausmaß der Rache bzw. Kränkung sowie den finanziellen Möglichkeiten, den Prozess finanzieren zu können.
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Dr. Eva Wexberg stellt kurz das Modell des Collaborative Laws vor, einem außergerichtlichen Konfliktlösungsmodell zur Erarbeitung einvernehmlicher Lösungen unter Einbeziehung eigens geschulter Rechtsanwälte, die, im Falle des Scheiterns des außergerichtlichen Lösungsversuches, nicht aussagen dürfen.
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Dr. Susanne Kleindienst-Passweg berichtet von einem Pilotprojekt der gerichtlichen Streitbeilegung, die von einigen Richtern freiwillig und unentgeltlich im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Richtervereinigung angeboten wird. Diese Möglichkeit kann von den Verhandlungsrichtern und von Anwälten angeregt werden und wird dann von anderen als den Verhandlungsrichtern abgehalten. Das Ziel ist eine schnelle Lösungsfindung, bei der sich die Parteien ‚öffnen‘ können, was in einem gerichtlichen Verfahren vor dem Verhandlungsrichter nicht der Fall ist. Bisher wurden ca. 100 Fälle begleitet, ab dem 1. August 2015 soll es zu einer Begleitforschung kommen. Zur Mediation meint sie, "Eine Mediation erlaubt den Betroffenen, selbst zu entscheiden und die Entscheidung nicht dem Gericht zu überlassen. Dieses Bewusstsein zu erhöhen könnte zu einer vermehrten Inanspruchnahme von Mediation führen."
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Der Verein Väter ohne Rechte kann auf einen großen Erfahrungspool vieler Väter zurückgreifen und kann einige Mediatoren empfehlen.

Eine mehrstündige Verpflichtung zur Mediation kann jedenfalls ein geeignetes Mittel sein, um die Kommunikationsverweigerung eines Elternteils aufzubrechen, wird doch genau diese mangelnde Kommunikationsbasis sehr häufig von Anwälten oder Richtern als Grund gegen eine gemeinsame Obsorge angeführt.


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Auto Schwarz setzt ein Zeichen!

Die Firma Auto Schwarz in Kirchbach setzt ein Zeichen für Kinder, die - wie wir meinen - beide Eltern brauchen. Vielen Dank an die Eigentümer für diese Initiative, wir wünschen viel Erfolg!

Der Vorstand des Vereins Väter ohne Rechte

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Pressekonferenz VoR : Tatort Richterzimmer – wenn Richterinnen nichts mehr richten

Der Verein Väter ohne Rechte lädt zu einer Pressekonferenz ein.

TATORT RICHTERZIMMER - WENN RICHTERINNEN NICHTS MEHR RICHTEN

justiziaDerzeit häufen sich die Berichte in den Medien bei denen die Richterschaft sich als Opfer von Anfeindungen sieht. Auch anlässlich der RichterInnenwoche in Kitzbühel vom 4. - 8. Mai 2015 gab es dazu einen Themenschwerpunkt mit Workshops „Das Internet und die  Grundrechte“ und „Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz“.

Die Presse veröffentlichte am 07.05.2015 dazu den Artikel Justizschutz - wenn Richter zu Opfern werden
Auch der ORF widmete sich kürzlich diesem Thema im Report Bedrohte RichterInnen

Auffällig, dass sich ausschließlich Familienrichterinnen oder Richterinnen in Strafsachen im Zuge von Anschuldigungen in Scheidungsverfahren zu Wort melden. Selbst ein Justizschutzgesetz wird gefordert.
Auch bei der RichterInnenwoche wurden Bedenken laut ob nicht die vorhandenen Rechtsmöglichkeiten gegen solche Bedrohungen vorzugehen ausreichend seien und ob die Bedrohung einzelner Richter gleichsam das gesamte Justizsystem ins Wanken bringt.

Martin Stiglmayr und Dr. Robert Holzer informieren über die Wirklichkeit im Familienrecht und den nunmehrigen offensichtlichen Versuch von Teilen der Richterschaft, nicht nur die Meinungsfreiheit zu beschneiden, sondern auch Personen mundtot zu machen, die oftmals menschenrechtsverletzenden Aktionen von RichterInnen aufdecken.

WANN: 21. Mai 2015   14:00 Uhr

WO:  Café Museum

Operngasse 7, A-1010 Wien

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Facebookgruppe überschreitet 4000 Mitglieder Marke

4000 Mitglieder VoR FBDer Verein freut sich bereits über 4000 angemeldete Mitglieder in der Facebookgruppe. (Link) Erst im Oktober 2014 wurde das 3000. Mitglied begrüßt. Damit hat sich das Forum als eines der größten überhaupt im kompletten deutschsprachigen Raum etabliert. Da die Gesetzeslagen auch in Deutschland und der Schweiz ähnlich unerträglich für Väter sind finden auch unsere Nachbarn regelmäßig bei uns Gehör und tauschen sich aus.

Die Größe der Gruppe ist umso erstaunlicher da es sich um eine öffentliche Gruppe handelt, bei der jeder unangemeldet mitlesen kann. Diese Entscheidung wurde ganz bewusst getroffen um einen so niederschwelligen Zugang wie nur möglich zu bieten.

Das kontinuierlich wachsende Forum ist häufig eine erste Anlaufstelle in einer weiteren langen Prozessbegleitung - jedenfalls ein Zeichen, dass viele Väter das zeitliche Ungleichgewicht in der Betreuung der gemeinsamen Kinder, verbunden mit einem überdimensionierten Unterhaltsrecht bei gleichzeitiger gesetzlicher und politischer Herabwürdigung ihres Engagements nicht mehr ohne weiteres hinnehmen.

Anstatt dass Politik und Justiz das Kindeswohl im Auge haben und in ihren Entscheidungen vorrangig danach trachten den über 400.000 Trennungskindern in Österreich möglichst beide Elternteile gleichwertig zu erhalten und damit das Recht des Kinders auf beide Elternteile wahren, wird dem Kind ein Elternteil, meist der Vater entrissen. Die ohnehin geringen zugestandenen gemeinsamen Zeiten mit den Kindern werden häufig boykottiert bis es zu einem kompletten Kontaktabbruch kommt.

Facebook ist neben den Sprechstunden, den öffentlichen Infoständen, den Veranstaltungen und dem Lobbying ein wichtiger Teil des Kommunikationskonzeptes von Väter ohne Rechte und wird weiterhin gepflegt werden und lebt von den Erfahrungen und der häufigen Fachkompetenz seiner Mitglieder.

Zahlen Daten Fakten Statistik Austria

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