VoR zum Entschließungsantrag betreffend Trennungsopfer – gemeinsame Obsorge beider Elternteile

Stellungnahme des Vorstands des Vereins „Väter ohne Rechte“ zum Entschließungsantrag 986/A (E) vom 18.3.2015 (XXV.GP) der FPÖ:

Der Vorstand unterstützt den Entschließungsantrag vollinhaltlich. Die Erfahrungen des Vereins mit Betroffenen zeigen eine deutliche Missachtung des Rechts des Kindes auf beide Elternteile mit einer nach wie vor extremen Schieflage zu Ungunsten der österreichischen Väter und deren Kinder. Nach wie vor werden 93% der strittigen Obsorgeverfahren mit deutlicher Bevorzugung der Mütter abgeschlossen. Vielfach werden bei den Beschlussfassungen der Familiengerichte verfassungsmäßige Grundrechte des Kindes und das Recht auf Familie außer Acht gelassen und hiermit auch der Grundstein für die Entwicklung von Entfremdung zwischen Vater und Kind gelegt. Die sogenannte „Familienrechtsreform“ von 2012 (wirksam ab 1.2.2013) hat nach unseren Erfahrungen nicht die gewünschte Wirkung im Sinne unsere Kinder erzielt, was angesichts der Tatsache, dass de facto auch eindeutige Verschlechterungen darin enthalten sind (z.B. alleinige Bestimmung des Aufenthaltsorts durch die Mutter) nicht verwundert. Im internationalen Vergleich hinkt Österreich noch immer weit hinten nach und die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen gestaltet sich nach wie vor extrem schwierig. Auch die Verkürzung der Verfahren zum Schutz vor PAS sowie die Durchsetzung gültiger Beschlüsse scheint in weiter Entfernung zu sein.

Die politische Verantwortung dafür tragen die Regierungsparteien, die es über viele Jahrzehnte nicht geschafft haben, ein modernes und wissenschaftlichen sowie internationalen Standards angepasstes Familienrecht zu beschließen.

Wir finden es schade, dass bereits mehrere parlamentarische Anträge zur Verbesserung der familienrechtlichen Situation von den politisch Verantwortlichen abgelehnt wurden. Es stimmt auch nachdenklich, dass es keine Eigeninitiative der Regierungsparteien zur Beendigung der verfassungswidrigen Situation gibt, sondern offenbar das Familienrecht für ideologische Machtspiele am Rücken unserer Kinder missbraucht wird.

Es bleibt daher gar nichts anderes übrig, als den vorliegenden Entschließungsantrag zu unterstützen und die Regierungsparteien aufzufordern, endlich das österreichische Familienrecht nach internationalen Grundsätzen im Sinne unserer Kinder zu so gestalten, dass nicht bei Scheidung / Trennung das Kind de facto automatisch auf einen Elternteil verzichten muss.

Der Vorstand                                                                                   24.3.2015

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00986/imfname_390526.pdf


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