Antwort zum parlamentarischen Antrag zur Anerkennung von PAS

An

NR Mag. Harald STEFAN

Betreff: Entschließungsantrag 572/A(E) XXV.GP 

Sehr geehrter Hr. Abgeordneter!                                         Wien, am 4.8.2014

Der Verein „Väter ohne Rechte“ bedankt sich bei Ihnen für die Einreichung des vorliegenden Entschließungsantrags betreffend PAS, der ja auch bereits 2011von Dr. Fichtenbauer eingebracht wurde. Offensichtlich wurde darauf schon 2011 von den Regierungsparteien nicht reagiert bzw. wurde der Antrag abgewiesen.

Aus unserer Sicht stellt sich die Situation leider trotz des seit 1.2.2013 gültigen „neuen“ FamNamRechtsänderungsgesetzes, das ausdrücklich als „Meilenstein  des Familienrechts“  gelobt wurde, für die meisten Betroffenen unverändert dar:

Nach wie vor wird bei den meisten strittigen Obsorgeverfahren NICHT die gemeinsame Obsorge belassen bzw. verfügt.

Nach wie vor werden Besuchsrechtsregelungen trotz eindeutiger Hinweise auf absichtliches Vereiteln und damit Induktion von PAS von den Gerichten NICHT durchgesetzt, obwohl das Gesetz ausreichend Möglichkeiten dafür einräumt.

Nach wie vor dauern Obsorge-und Besuchsrechtsverfahren viel zu lange, sodass es häufig rasch zu Entwicklung von PAS kommt.

Nach wie vor negieren Gutachter klassische PAS-Symptome, vielfach wird überhaupt „Entfremdung“ gar nicht wahrgenommen oder absichtlich geleugnet.

Nach wie vor werden Anträge von Vätern, die die Kinderrechte und die Einhaltung der Art. 3,6,8 und 14 der EMRK einfordern,  durch alle Instanzen bis zum OGH abgewiesen. Hier wird die Abweisung durch den OGH praktisch immer mit §62 (keine ausreichende rechtliche Relevanz!) begründet, d.h. der OGH beschäftigt sich mit der Sache gar nicht, weil er davon ausgeht, dass kein öffentliches rechtliches Interesse damit verbunden sei. Im Klartext heißt das, dass man aus politischen Gründen keine Änderung der Judikatur zulassen möchte. Für die betroffenen Elternteile und deren Kindern bedeutet dies aber, dass es keine rechtliche Unterstützung für die Aufrechterhaltung einer vitalen Eltern-Kind-Beziehung in Österreich gibt, sondern diese von der Haltung eines Elternteils (zumeist der Mutter) abhängig ist.

Wir sind daher überzeugt davon, dass die unveränderte Rechtsprechung im österreichischen Familienrecht

-      verfassungswidrig

-      menschenrechtswidrig

-      diskriminierend

-      kindeswohlschädigend

ist, und begrüßen daher Ihren Antrag.

Die Hoffnung auf eine positive Behandlung bzw. einer Annahme dieses Antrags durch die politisch Verantwortlichen erscheint jedoch im Lichte der gegenwärtigen Mehrheitsverhältnisse im Parlament und den bekannten Proponenten zur Verhinderung eines menschenrechtskonformen österreichischen Familienrechts als eher gering.

Aus Sicht des Vereins „Väter ohne Rechte“ bedarf es einer echten Reform des Familienrechts mit den entsprechenden Durchsetzungsmöglichkeiten sowie einer öffentlichen Darstellung der schwerwiegenden Folgen von PAS für Kinder und Elternteile.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Robert Holzer (Vorstand und Pressesprecher Verein „Väter ohne Rechte“)

Dipl.-Ing. Maximilian Urban (Obmann des Vereins „Väter ohne Rechte“)


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