Dänemark hat ein Problem: es werden zu wenige Kinder geboren. Das Familienrecht hat sich in den letzten Jahren geändert. Von Schwangerschaftsprävention wurde auf Schwangerschaftsmotivation umgestellt.
Das macht sich ein dänischer Reiseanbieter (Spies) zunutze und lädt die potentiellen Großeltern ein, ihre Kinder auf Urlaubsreisen in den Süden zu schicken um endlich doch noch das Aufwachsen von Enkelkindern zu erleben.
der natürlich mit einem Augenzwinkern zu betrachten ist. Aber wie so oft im Leben: hinter jedem Spaß steckt ein Stück Wahrheit. Man möge sich selbst die Frage stellen: ist eigener Nachwuchs erstrebenswert oder gibt es genug junge Menschen auf unserer Welt, die nur noch reallokiert werden müssen (und es teilweise schon selbst aufgrund der prekären Verhältnisse in ihrer Heimat tun)?
Das Geschäft mit dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs
Vater klagt Kinderschutzorganisation „die möwe“ auf Euro 50.000,–
Kinderschutzorganisationen und Kinderschutzzentren wie z.B. „die möwe“ leisten vielfach einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft besonders in der Betreuung von minderjährigen Kindern die Opfer psychischer, physischer oder sexueller Gewalt geworden sind. Das Angebot reicht von Onlineberatung über Einzeltherapiesettings bis zur psychosozialen Prozessbegleitung uvm.
„die möwe“ wurde 1989 als gemeinnütziger Verein gegründet und ist seit 1996 „Anerkannter Freier Träger der Jugendwohlfahrt“ Jedes Jahr erwirtschaftet „die möwe“ aus öffentlichen Mitteln, Spenden und Abrechnungen aus Erlösen des Bundesministeriums für Justiz, den diversen Gebietskrankenkassen und der MA 11 über Euro 2.000.000,–
Immer wieder werden Fälle an Väter ohne Rechte (VoR) herangetragen, bei denen sich Ungereimtheiten bezüglich Falschbeschuldigungen aufdrängen. Nicht nur VoR ist bekannt, dass der Vorwurf einer Mutter z.B. von Gewaltvorwürfen an den Müttern und/oder den Kindern bis hin zu dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des Kindes durch den Vater entscheidende Vorteile bei den Scheidungs- Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren mit sich bringen.
Es kommt zu Falschanschuldigungen, so sind uns auch Fälle von anderen Organisationen bekannt. Immer wird von diesen Organisationen auch ausdrücklich betont, dass „Gespräche durch Beratungen mit ALLEN Betroffenen und Beteiligten“ geführt werden. Dies ist leider sehr häufig nicht der Fall, wie auch treffend Martin Stiglmayr in nachfolgendem Video (in der ORF-Sendung im Zentrum öffentlich aufdeckte).
ORF im Zentrum Martin Stiglmayr ab Minute 34:00 bis Minute 39:00
https://www.youtube.com/watch?v=71hAwzd2HiI
aber auch andere Fälle sind uns bekannt, selten schaffen es diese an die Öffentlichkeit, so wie zum Glück bei diesem betroffenen Vater und VoR-Mitglied:
Video betroffener Vater Puls 4
Man kann also durchaus von einem Systemfehler sprechen, bei dem ein Missbrauch mit dem Missbrauch seitens Kindesmüttern, aber auch aufgrund mangelnder kritischer Hinterfragung von Opferschutzeinrichtungen allen Anschuldigungen Glauben geschenkt wird.
Kinderschutzorganisationen betonen immer wieder ihre Parteilichkeit gegenüber den Kindern – das ist auch nachvollziehbar., Bei so manchen Spendenaufrufen lässt sich aber überdeutlich ein Meinungsgrundbild„Vater Täter – Kind Opfer“ feststellen. Besonders perfide liest sich der Spendenaufruf der „möwe“ aus 2013 kurz vor der dem Advent, zur lukrativsten Spendenzeit. Man musste schon zweimal und ganz genau hinsehen. Das war das Sujet, das den Eindruck erweckte, dass es sich um einen Ausschnitt eines Zeitungsartikels und damit um ein reales Verbrechen gehandelt hat.
Tatsächlich fand man im kaum lesbaren Kleingedruckten, dass es sich um ein fiktives, also erfundenes Verbrechen handelt und wurde gar als beispielhaft dargestellt! Die rote Umrandung hat VoR hinzugefügt.
fiktiv, also erfunden
Ein besonders dramatischer Fall ist uns seit langem bekannt, der eine Fülle an Wunderlichkeiten bereits mit sich gebracht hat. Der Vater verklagt jetzt „die möwe“ auf rund Euro 50.000,–, der Name des Vaters ist der Redaktion bekannt, er ist mit einer Veröffentlichung der Klage einverstanden. Die komplette Klagschrift steht zur Einsicht und zum Download am Ende des Artikels zur Verfügung.
Hintergründe und Auszüge der Klage:
Die Ehe der beiden leiblichen Eltern wurde 2008 einvernehmlich geschieden. Das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind wurde der Mutter zugesprochen. Seit 2014 wird das mj. Kind von der „möwe“ psychotherapeutisch behandelt. Viele Jahre gab es ein Kontaktrecht des Vaters, der bei diesen Unternehmungen auch Wert auf eine sportliche und kulturelle Förderung des gemeinsamen Kindes Rücksicht legte.
Mehrmals wurde der Mutter im Zuge eines Kontaktrechtsaussetzungsantrages über das Bezirksgericht (BG) Mödling aufgefordert den Nachweis über den Träger, Art der Behandlung, Intervalle, etc. bekanntzugeben.
Die Mutter informierte ausschließlich über den Träger und über ein 2-Wochen Intervall, allerdings nicht über Art der Therapie etc. Selbst als das BG Mödling selbst beim Träger nachfragte, berief sich dieser auf seine Verschwiegenheitspflicht nach dem Psychotherapeutengesetz und erteilte damit dem Gericht eine (von diesem u.U gewünschte) Absage.
Im Jänner 2014 wurde von der Kinderbeiständin der Jugendwohlfahrt für das Kind eine Anzeige wegen behaupteten sexuellen Missbrauchs erstattet. Bereits am 05.02.2014 wurde das Strafverfahren seitens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eingestellt!
Obwohl bereits „die möwe“ im Februar 2014 von der Einstellung des Strafverfahrens, dem Gutachten der Sachverständigen als auch die Stellungnahme der Familiengerichtshilfe nachweislich Kenntnis hatte, wurde die psychosoziale Prozessbegleitung weitergeführt.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt hat „die möwe“ laut klagendem Anwalt den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen.
„die Möwe“ hat das Kind weiterhin als sexuell misshandeltes Kind behandelt und den Vater als Täter gesehen, damit wurden die Verhaltenspflichten (Sorgfaltspflichten) gegenüber des Vaters grob fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich verletzt. Obwohl der „möwe“ bereits bekannt war, dass kein sexueller Missbrauch stattfand, sondern die psychische Erkrankung des Kindes andere Ursachen hatte, wie z.B.: PAS, Loyalitätskonflikte, nicht verarbeitete Trennung der Eltern, schizophrene Haltung und „hochgradige Bindungsintoleranz der Kindesmutter gegenüber dem Vater“, laut SV-Gutachten, hat „die möwe“ das Kind weiterhin als sexuell missbrauchtes Kind behandelt und damit nicht nur die psychische Erkrankung der Jugendlichen noch verstärkt, sondern auch das Familiengefüge zerstört.
Die psychotherapeutische Begleitung des Kindes war also nicht im Sinne des Gerichtsbeschlusses, ebenso nicht des SV-Gutachtens, dass bereits spätestens ab Oktober 2014 begleitete Besuchskontakte mit dem Kindesvater empfahl.
In der nunmehr zwei Jahre andauernden Behandlung des Kindes als Missbrauchsopfer, hat „die möwe“ eine totale Entfremdung des Vaters, der nur noch als „Monster“ gesehen wird erreicht. In die Therapie wurde nur die Kindesmutter und nicht der Vater miteinbezogen, wie es eben bei psychischen Erkrankungen wie PAS und w.o. angeführt state of the art und notwendig ist.
Mit einem Schreiben vom 26.11.2015 an das BG Mödling sah sich „die möwe“ veranlasst ihre Verschwiegenheitspflicht aufzuheben, um eine weitere Gefährdung des Kindeswohls zu verhindern. Dieser Gefährdungsmeldung ging ein zufälliges Treffen des Vaters mit dem Kind und mehreren Dritten voraus – der Klagschrift sind die einzelnen Vorhalte und Zitate der „möwe“ zu entnehmen.
Folge der Gefährdungsmeldung war ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung – Wegweisung.
Es wird also von einer Sittenwidrigkeit seitens der „möwe“ in der Klagschrift gesprochen. Für die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung ist das Bewusstsein der Sittenwidrigkeit nicht erforderlich.
In mehreren Schreiben der „möwe“ an das BG Mödling finden sich zahlreiche eindeutige Passagen, die den Vater herabwürdigen, wie z.B.: Er gibt leider weiterhin keine Ruhe oder Dem Kind tut es gut, dass es Ruhe vom Vater hat.
Obwohl „die Möwe“ „in bestem Einvernehmen“ mit dem Bezirksgericht Mödling „zusammenarbeitet“, hat sie es in mehr als 2 -jähriger „Tätigkeit“ (manche nennen diese Kindesmissbrauch) offensichtlich nicht der Mühe wert gefunden, sich im Sinne des von der Kindesmutter überbrachten Gerichtsauftrag (Wiederherstellung der Kontakte zum Vater) zu verhalten – und die Therapie darauf auszurichten oder die Übernahme einer solchen abzulehnen.
„die Möwe“ hat einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, indem der Vater von seiner Tochter nun als „Monster“ gesehen wird und durch die Vorgangsweise im Rahmen des Entfremdungsnetzwerkes der Vater gehindert werden soll, seine Persönlichkeitsrechte, speziell seine Rechte als Vater gem. Art. 8 EMRK, wahrzunehmen.
Der Vater begehrt daher einen Vermögensschaden von Euro 19.364,88 , weiters ein Schmerzengeld in Höhe von vorerst Euro 30.500,– für den immateriellen Schaden.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bereits in Anlehnung an den Bundesgerichtshof (BGH) Trauerschmerzengeld für nahe Angehörige bei Vorliegen groben Verschuldens zugesprochen.
Der Vater leidet an Schlafstörungen, Unkonzentriertheit und anderen psychischen Symptomen, er muss Medikamente nehmen, seine Lebenserwartung ist verkürzt.
Das Fehlverhalten der „möwe“ begründet auch zivilrechtliche Wirkungen gegenüber der Kindesmutter, da diese den Auftrag erteilt hat, somit wurde diese Klage auch der Kindesmutter zugestellt – juristisch korrekt „der Streit verkündet“.
Väter ohne Rechte wird nicht aufhören, sich dieser Fälle anzunehmen und weiterhin eine kritische Stimme zu den massiven Missständen im Familienrecht und dessen Helferindustrie zu sein. Deswegen ist in Bälde eine öffentliche Aktion des Vereins in Mödling geplant, zu der wir extra informieren werden. Auch sonst kann sich auch dieser Vater gewiss sein, die volle Unterstützung von Väter ohne Rechte zu haben.
„die möwe“ bestreitet das gesamte Klagsvorbringen !
Die erste öffentliche Verhandlung findet am 14.11.2016 am Landesgericht für Zivilrechtssachen in 1011 Wien, Schmerlingplatz 11 in Saal 8 statt. Zeit von 09:00 – 10:00 Uhr. Interessierte Beobachter und Journalisten sind herzlich eingeladen.
Die zweite öffentliche Verhandlung findet am 23.1.2017 wieder im selben Saal statt und wird mit dem Vater als Kläger beginnen. Zeit: 09:00 – 13:30 Uhr.
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Fauxpass der Vorsitzenden der Familienrichter Mag. Doris Täubel-Weinreich
Replik des Vereines „Väter ohne Rechte“ auf den Artikel „Harte Bandagen im Kampf ums Kind“ vom 12.09.2016 im Kurier Artikel Kurier
Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht in Österreich
Der gemeinnützige Verein Väter ohne Rechte (VoR) setzt sich seit beinahe 10 Jahren für die Rechte von Kindern, besonders nach Trennung/Scheidung auf beide Elternteile ein. Die drei in dem Artikel aufgelisteten Fälle stellen keineswegs Einzelfälle, sondern häufig vorkommende, man kann durchaus von einem Systemfehler in der Familienjustiz sprechen, dar.
FAUXPASS DER VORSITZENDEN DER FAMILIENRICHTER MAG. DORIS TÄUBEL-WEINREICH
Die Verhinderung des Kontaktes geschieht ja selten mutwillig wird Doris Täubel-Weinreich in dem Artikel u.a. zitiert.
Eine solche Aussage erscheint unter dem Gesichtspunkt der steigenden Aufträge der Familiengerichtshilfe, allen anderen Organisationen und den Erfahrungen von VoR wie ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Väter und Kinder.
Tagtäglich ist der Verein mit einer Vielzahl wie in dem Artikel aufgelisteten und ähnlichen Fällen seit Jahren konfrontiert, wobei die Blüten der Kontaktrechtsverweigerung durchaus noch deutlich gröbere Spitzen mit sich bringen. Die Kontaktrechtsvereitelung beginnt meist mit dem krank sein des Kindes, überraschenderweise immer am Kontaktwochenende des Vaters. Regelmäßig kommt es auch zu deutlich dramatischeren Schritten um den Vater aus dem Leben der gemeinsamen Kinder zu elemenieren. Systematisch werden Falschanschuldigungen von Gewaltvorwürfen bis hin zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des Kindes als Instrument der Väterentsorgung vorgebracht. Die aufgewandten Mittel zum Ausschluss des Vaters aus dem Leben der Kinder reichen aber auch von Nichtannahme von Post, Geschenken und Telefonaten an die Kinder bis über Wegzug in andere Bundesländer oder gar ins Ausland – regelmäßig auch widerrechtlich im Sinne einer Kindesentziehung. (Kindesentführung)
Oft erfolgt die Trennung, wenn die Kinder klein sind, und erst nach Jahren will zum Beispiel der Vater den abgebrochenen Kontakt wieder aufnehmen. wird Doris Täubel-Weinreich ebenso zitiert,
Diese Fälle mag es auch geben, die Regel ist allerdings, dass die Väter sofort nach der Trennung regelmäßigen Kontakt zu den gemeinsamen Kindern suchen. Vielmehr verhält es sich so, dass Monate vergehen, bis die Verantwortlichen (Richter, Jugendamt, Sachverständige, etc.) agieren – jede Menge Zeit zum Manipulieren der Kinder. Nicht selten werden auch, obwohl in der Scheidungsvereinbarung die Kontaktzeiten und die Obsorge einvernehmlich geregelt wurden, unmittelbar danach entgegengesetzte Anträge eingebracht!
Regelmäßig hören wir von Rechtsvertretern, aber auch von Richtern selbst wie z.B. Doris Täubel-Weinreich vielleicht sollten wir einmal Ruhe einkehren lassen und einmal nicht auf Kontakt drängen! Ruhe einkehren lassen in eine Eltern-Kind-Beziehung? Ein pädagogisches Fiasko, da gerade die Beziehung der Kinder zu ihren Eltern von Verlässlichkeit und Konstanz geprägt sein sollten. Nahezu immer will das bereits von einem Elternteil getrennte Kind auch den Kontakt zum anderen Elternteil, nur der hauptsächlich betreuende Elternteil will SEINE Ruhe.
Fr. Mag. Täubl-Weinreich muss als langjährige Familienrichterin bestens über die Entfremdungsmethoden vieler Mütter Bescheid wissen ODER sie hat ihre Aufgaben nicht ernst genug wahrgenommen. Falls beides nicht zutreffen sollte, muss man davon ausgehen, dass sie ideologisch behaftet Entscheidungen trifft und in dem Interview des Kuriers die Unwahrheit sagt. Das sollte für eine Vorsitzende einer RichterInnnevereinigung ein Rücktrittsgrund sein.
Betroffene sind aber nicht nur die Kinder selbst und die Väter, häufig sind eben auch der komplette familiäre Bund des Kindesvaters plötzlich Ausgeschlossene, das betrifft nicht nur Großeltern, sondern auch alle anderen Verwandten zu denen vorher ein inniges Verhältnis bestand. Aus der Erfahrung vieler Jahre heraus wissen wir, dass der Elternteil mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) – und das sind zu 94,7 Prozent Mütter, Abstand zum vormaligen Partner gewinnen wollen. Manchen davon ist dazu jedes Mittel recht. Vor allem aber dann, wenn ein neuer Partner ins Spiel kommt, will man doch ungestört ein neues Leben aufbauen. Der ehemalige Partner wird zum Störfaktor. Viele dieser mit dem Lebensmittelpunkt des Kindes beauftragten Eltern (meistens Mütter), vergessen dabei aber, dass auch der Vater eine mindest ebenso wichtige Rolle im Leben der/des Kindes spielt Abgewiesene Beugestrafen helfen dabei, die geplante Entfremdung noch zu fördern – werden zum Freibrief.
BEUGESTRAFEN
Bereits mehrmals hat VoR auf die Problematik bei Beugestrafen hingewiesen – hier wäre eine Reform dringend notwendig! Zum einen erleben wir sehr häufig, dass sich Richter scheuen eine solche auszusprechen; oft mit der Begründung dass damit dem Kind weniger Geld zur Verfügung stehen würde, weiters wird diese zumeist in einem so geringen finanziellen Rahmen angesetzt, dass dies Mütter in Kauf nehmen. Zum Anderen liegt häufig ein wesentliches Mißverständnis der Betroffenen über die Beugestrafe vor, denn keineswegs kann diese ausgesprochen werden für bereits begangene Kontaktrechtsvereitelungen, sondern findet nur dann Anwendung, wenn auch in Zukunft mit weiterer Boykottierung zu rechnen ist. Dies hat zur Folge, dass dann Mütter vor Gericht zusagen, dass die weiteren Kontakte funktionieren werden – dies ist häufig nur bei den ersten ein- bis zweimal der Fall, dann beginnt das Prozedere von Neuem. Beugehaft wird praktisch nie ausgesprochen.
Selbstverständlich ist das Signal an die entziehenden Mütter verheerend, wenn mehr oder weniger willkürlich und ohne Konsequenzen ein solcher Boykott oft über Jahre vorangetrieben wird, häufig mit dem Ergebnis, dass das Kind den Vater als Feind betrachtet und erst z.B.: wieder Besuchscafes zur finanziellen Einzellast des Vaters herangezogen werden müssen. VoR fordert daher die österreichische Vereinigung der Richter und das Bundesministerium für Justiz auf bei der bald anstehenden Reform des betreffenden Gesetzes (KindNamRäg) eine Nachschärfung einzuarbeiten. Eine weitere Forderung von VoR ist es PAS (Eltern-Kind-Entfremdung) als Straftatbestand einzuführen.
Nicht aus der Verantwortung sind hier die Richter zu nehmen, die mit solchen Beschlüssen und mangelnder Konsequenz, auch in Kooperation mit den Sachverständigen die Entfremdung des Kindes zum Vater noch vorantreiben.Verschleppte Anträge spielen hier zumeist die größte Rolle um Anträge wie zb. Durchsetzungsanträge auf Kontaktrecht, welche über mehrere Wochen – ja sogar Monate – unbeantwortet bleiben. Während aber der eine Elternteil um Durchsetzung seiner Kontaktrechte kämpft, treibt der andere die Kindesentfremdung ungehindert voran und werden somit, teils ganz bewusst (!), vom Richter Fakten geschaffen! Nicht selten sind Kinder dann bereits derart entfremdet und manipuliert, sodass sie den anderen Elternteil nicht mehr sehen wollen. Der Kindeswille wurde neu kreiert.
Im vergangenen Jahr forderte der Europarat einstimmig, auch unter der Unterstützung Österreichs alle Mitgliedsstaaten auf, das Doppelresidenzmodell als Standard einzuführen. In einigen Ländern Europas ist dies bereits seit geraumer Zeit der Fall und die Folgen daraus waren dramatische Rückgänge der Familienrechtsverfahren und Entlastung der Gerichte.
Plötzlich begegnen einander beide Elternteile gleichberechtigt auf Augenhöhe, da kein Machtunverhältnis zwischen den Eltern mehr vorhanden ist. Dieses Ungleichgewicht der Machtverteilung ist es, das zu Missbrauch – sowohl auf Väter-, als auch auf Mütterseite verleitet.
VoR betreut mit einem 42 prozentigen Frauenanteil eben nicht nur Väter, sondern auch betroffene Mütter und Großeltern, da sich diese bei den klassischen Frauenorganisationen nicht ausreichend unterstützt und einseitig beraten fühlen.
Wesentlichstes Argument für eine Doppelresidenz, die nicht zwangsläufig eine 50:50 Aufteilung zur Folge haben muss, ist die in dutzendfach internationalen Studien wissenschaftlich verifizierbare physische und psychische Entlastung für Kinder im Zuge von Trennungen, die sonst regelmäßig in Loyalitätskonflikte regelrecht hineingetrieben werden.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Mag. Christian Kern!
Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung!
Der Verein »Väter ohne Rechte« setzt sich seit beinahe zehn Jahren in Österreich für das Recht von Kindern auf beide Eltern auch nach einer Trennung der Eltern ein. Für so genannte »kontaktberechtigte Elternteile« – das sind in über 90 Prozent aller Fälle Väter – ist es aufgrund der derzeitigen Rechtslage und der gängigen Judikatur nahezu unmöglich, dieses Recht ihrer Kinder zu schützen, wenn der »hauptsächlich betreuende Elternteil« – also in über 90 Prozent die Mutter – das nicht möchte oder schlicht nicht kooperativ ist.
Das hat unter anderem zur Folge, dass 40 Prozent der Kinder innerhalb von drei Jahren nach der Trennung jeden Kontakt zu ihrem Vater verlieren.
Der Verein »Väter ohne Rechte« bietet den Betroffen rechtliche Beratung, Hilfestellung und oft auch psychologische Unterstützung in ihren Lebenskrisen. »Väter ohne Rechte« arbeitet ausschließlich ehrenamtlich und erhält bis dato keinerlei Förderungen von staatlicher Seite. »Väter ohne Rechte« hat einen 40 prozentigen Frauenanteil und ist mit ca. 3.000 Mitgliedern und etwa 6.000 Facebook-Mitgliedern die größte Plattform innerhalb der Väterbewegung in Europa und auch Mitglied der Plattform europäischer Väter.
In Ihrer Antrittsrede als Bundeskanzler der Republik Österreich, Herr Mag. Kern, sagten Sie, dass Sie – ich zitiere aus Ihrer Rede: »… nicht in einem Land leben möchten, in dem Kinderrechte nicht eingehalten werden«. Nun, leider tun Sie das! Österreich ist ein Land, in dem das, durch die UN-Kinderrechtskonvention vor über 26 Jahren fest geschriebene Recht von Kindern »auf Familie, auf Kontakt und auf Betreuung durch BEIDE Elternteile« nicht eingehalten und geschützt wird, sondern noch schlimmer, durch Untätigkeit der Justiz sogar oft noch weiter behindert wird.
Durch das in Österreich geltende Residenzmodell, sieht das Leben von Trennungskindern in der Praxis so aus, dass sie ausschließlich im Haushalt der Mutter leben und ihren Vater bestenfalls zwei Mal im Monat als Besucher und als »Wochenendbespaßer« erleben dürfen. Väter, die ihren Kindern auch nach der Trennung als vollwertiger Elternteil erhalten bleiben wollen, sie betreuen möchten und sie auf ihrem Weg ins Leben begleiten möchten, haben dazu in Österreich keinen gesetzlich geschützten Anspruch. Ihre Rolle wird auf die des Unterhaltzahlers reduziert.
Und während Väter, die mit ihren Unterhaltszahlungen (oftmals auch unverschuldet) in Rückstand geraten gnadenlos exekutiert werden, hat eine Mutter für das Boykottieren von gerichtlich geregelten und vorgeschriebenen Kontakten keinerlei Konsequenzen zu befürchten.
Während man in den meisten Ländern Europas diese Missstände erkannt hat und an Lösungen für gleichberechtigte Elternschaft arbeitet (in seiner Resolution 2079 forderte der Europäische Rat alle Mitgliedsländer auf, die Doppelresidenz im Sinne des Kindeswohls gesetzlich zu verankern), herrscht in Österreich diesbezüglich erschreckende Ignoranz. Im »Global Chidren Access to Justice-Ranking« des »Children Rights International Network« (CRIN) liegt Österreich an beschämender 71ster Stelle!!! – und liegt somit sogar hinter Ländern wie Bangladesh oder Namibia.
In Ihrer Rede auf der Regenbogenparade, die »Väter ohne Rechte« ausdrücklich begrüßt, da es ein starkes Zeichen für Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft ist, sagten Sie, Herr Mag. Kern: »dass alle Menschen gleich an Rechten sind« und »dass der Respekt vor der Menschenwürde unteilbar bleiben muss«.
Denken Sie, dass das auf Kinder zutrifft, die ohne Vater aufwachsen müssen, weil die österreichische Rechtsordnung sie nicht vor der Willkür eines obsorgeberechtigten Elternteils schützen kann oder will oder auf jene über 90 Prozent aller Trennungsväter, denen per Gesetz ihr Recht auf Familienleben und de facto auch oft jeder Kontakt zu ihren Kindern verweigert wird?
In einem Interview mit der Zeitschrift »profil« sagten Sie, die SPÖ »hätte die Arbeiter und die Jungen verloren, und wenn Sie die Frauen nicht mehr hätten, sähe es überhaupt zappenduster aus«. Und weiter sagten Sie, Sie wollen verlorene Wähler zurückgewinnen.
Kein einziger, der 300.000 österreichischen Trennungsväter, der die Missstände des österreichischen Familienrechts am eigenen Leib erfahren musste und niemand der erleben musste, wie ein Sohn, ein Freund, oder sonst ein geliebter Mensch zwischen den Mühlen aus Justiz und einer Unzahl von flankierenden Behörden zerrieben und an den Rand seiner psychischen und finanziellen Existenz getrieben wurde, wird unabhängig von seiner Weltanschauung, in der SPÖ, wie sie sich heute präsentiert, eine politische Heimat finden können.
Dass auf lange Sicht auch jene Frauen, die die vermeintlichen Siegerinnen im »Kampf ums Kind« sind, Betrogene des Systems »Residenzmodell« sind, ist ja mittlerweile auch hinlänglich bekannt. Nach den Kinderbetreuungsjahren, in denen oft nur prekäre Teilzeitjobs möglich sind, ist der Wiedereinstieg in den Beruf für viele Frauen schwer bis unmöglich. Die Folge ist ein Leben in der Sackgasse Richtung Altersarmut.
Die Liste der psychischen und physischen Schäden, unter denen die betroffenen Kinder zu leiden haben ist endlos. Die Folgen sind gravierend und teilweise irreversibel. Ebenso die Liste der Schäden von betroffenen Elternteilen, Lebenspartner/innen und Verwandten, wie zum Beispiel die Großeltern. Neben all diesen persönlichen und gesundheitlichen Schäden soll auch der damit entstehende volkswirtschaftliche Schaden nicht vergessen werden.
Die offensichtliche und beste Lösung für alle – eine gerechtere Aufteilung von Erwerbs- und Betreuungsarbeit auch nach einer Trennung – wird aber leider gerade von Ihrer Fraktion seit Jahren verhindert.
Das Doppelresidenzmodell sieht keineswegs – wie oft fälschlicherweise behauptet wird – eine zwangsweise 50/50-Lösung für alle ungeachtet der individuellen Situation vor. Es sieht vielmehr vor, dass – ausgehend von der Annahme, dass eine gleichteilige Betreuung die beste Lösung für die Kinder ist – beide Eltern als GLEICHBERECHTIGTE Partner auf Augenhöhe ein Betreuungsmodell erarbeiten, das für alle Beteiligten eine lebbare Lösung darstellt. Das kann 50/50, 40/60, 30/70, oder ein herkömmliches Residenzmodell sein, wenn beide Eltern und auch die Kinder das wünschen. Es darf aber nicht mehr sein, dass ein Elternteil den anderen gegen dessen Willen vollkommen von der Betreuung – oder wie derzeit noch immer der Fall – sogar von jeglichem Kontakt ausschließen kann.
In allen Ländern, in denen gleichberechtigte Elternschaft praktiziert wird, gehen die gerichtsanhängigen, hochstrittigen Obsorge- und Kontaktrechtsfälle zurück. Über 50 internationale Studien belegen, dass gleichberechtigte und gleichteilige Elternschaft nicht nur die beste Lösung für die Kinder, sondern auch für beide Eltern ist. Eine der besten und aussagekräftigsten Studien diesbezüglich stammt aus Österreich, und wird dennoch gerade in diesem Land völlig unverständlicherweise ignoriert! (»Doppelresidenz – Eine sinnvolle Alternative«, von Univ.-Ass. Mag. Dr. Harald Werneck, Institut für Psychologie der Universität Wien)
Sehr geehrter Herr Mag. Kern, wir vom Verein »Väter ohne Rechte« bitten Sie: Lassen Sie Ihren Worten Taten folgen! Helfen Sie uns, den Trennungskindern eine Stimme zu geben! Lassen Sie nicht zu, dass noch weitere tausende Kinder mit ihrer Gesundheit und ihrer Lebensqualität die Rechnung für ideologische Verbohrtheit und wahltaktische Überlegungen bezahlen müssen! Lassen Sie nicht zu, dass die Gräben zwischen Frauen und Männern noch breiter und tiefer werden und noch mehr enttäuschte und verbitterte Väter unserer Gesellschaft den Rücken kehren! Im Namen der betroffenen Kinder, Mütter, Väter, Omas, Opas, Geschwister … ersuchen wir Sie: überdenken Sie eine Reform des Familienrechts, um es getrennten Familien zu ermöglichen, bessere Eltern-Kind-Beziehungen zu führen und qualitativere Lebensmodelle entwickeln zu können. Gerne stehen wir mit aus der Praxis gewonnener Perspektive und Einblicken für einen offenen Dialog zur Verfügung.
In diesem Sinn bitten wir Sie um einen Gesprächstermin, um Ihnen persönlich einerseits unsere ehrenamtliche Tätigkeit vorstellen zu dürfen und andererseits wesentliche – oft nicht bekannte – Aspekte und Vorteile der Doppelresidenz zu präsentieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Morauf
für den Verein »Väter ohne Rechte«
August 2016
an Bundeskanzler Kern und die gesamte österreichische Bundesregierung per Mail
»… Hinweise auf eine Gefährdung ergeben sich nicht durch das Verhalten des Vaters im Umgang mit der Tochter. Der Umgangspfleger hat die eigentlichen Kontakte als postiv beschrieben … Allerdings droht die, seitens der Mutter offen vor dem gemeinsamen Kind zur Schau gestellte Ablehnung des Vaters und jeglicher Näherung seinerseits zu einer erheblichen seelischen Belastung für das Kind zu werden … geht das Gericht davon aus, dass ein Ausschluss des Umgangs für die nächsten sechs Monate zwischen dem Vater und der Minderjährigen erforderlich ist …«
Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Zeilen stammen nicht aus einem Horrorfilm oder einem schlechten Krimi! Es sind Auszüge aus einem österreichischen Gerichtsurteil vom April 2016. Tatsächlich verlieren auch heute noch Kinder ihren Vater per Gerichtsbeschluss, ganz einfach nur deshalb, weil ihn die Mutter vor dem gemeinsamen Kind dämonisiert.
Auf Seite 64 der aktuellen Ausgabe Ihrer Zeitschrift beschreiben Sie in scheinbar satirischer Weise die Vätertypen »Poser«, »Bobo« und »Methusalem«. Und Trennungsväter werden pauschal als pflichtvergessene Wochenend-Bespaßer diffamiert. Ha, ha – wie lustig!
Was denken Sie, wie sehr wird wohl der Vater gelacht haben, dem obiger Bescheid galt?
Der – wie tausende andere – nichts lieber täte, als am Leben seiner Tochter teil zu haben. Sie abends in den Schlaf zu singen, sie zu trösten, wenn sie weint und sie auf ihrem Weg hinaus ins Leben zu begleiten. Nur ist das vielen österreichischen Trennungsvätern nicht möglich. Die meisten dürfen ihre Kinder gegen ihren Willen nicht betreuen sondern nur an jedem zweiten Wochenende »besuchen«. Das österreichische Familien»recht« gesteht Vätern ein Familienleben nach einer Trennung nicht mehr zu. Und vielen Vätern wird der Kontakt zu ihren Kindern zur Gänze verweigert.
Das Recht der Kinder auf regelmäßigen Kontakt und Betreuung durch beide Elternteile – wie es in der UN-Kinderrechtscharta seit über 26 Jahren als Menschenrecht festgeschrieben ist – wird in Österreich nach wie vor nicht geschützt. Deshalb liegt Österreich im internationalen Kinderrechte-Ranking des CRIN (Child Rights International Network) auch auf Platz 71 hinter Ländern wie Bangladesch oder Uganda.
Es gibt bis dato keinerlei Anzeichen dafür, dass die Bundesregierung auch nur in Erwägung zieht, die Resolution 2079 des europäischen Rates zur gesetzlichen Verankerung der gleichberechtigten Elternschaft in Form der Doppelresidenz als anzustrebendes Standardmodell in allen Mitgliedsländern umzusetzen. Meinen Sie daher, dass Ihr Spott angebracht ist?
Väter als stereotypes Feindbild – vom untreuen Gewalttäter bis zum Unterhaltspreller – zu diffamieren und sie als Witzfiguren bloß zu stellen, ist einfach und man erntet billigen Applaus.
Das tausendfache Leid, das Kindern, Vätern, Großeltern und auf lange Sicht auch den so genannten »alleinerziehenden« Müttern wissentlich mit einem völlig überholten, kinderfeindlichen, menschenrechtswidrigen, dem Gleichheitsgrundsatz widersprechenden und ideologisch verbrämten Familienrecht angetan wird aufzuzeigen und dagegen anzuschreiben ist hingegen mühevoll und erfordert Mut, sich unter Umständen auch gegen momentan moderne, väterdiffamierende Ideologien zu stellen.
Das aber wäre die Aufgabe und die Verantwortung eines Qualtätsmediums wie dem »profil«!
Und sollten Sie vielleicht selber einen Sohn haben, dann stellen Sie sich doch einmal die Frage, ob Sie es ihrem Kind wünschen, dass es durch jene Hölle gehen muss, wie der Vater in unserem Beispiel. Und ob Sie Ihren Artikel dann so lustig fänden … Denn solange es keine Rechtssicherheit gibt, kann es jeden treffen.
Susanne Haas vom renommierten Wiener Vaterschaftstestlabor DNA Confidence und der Rechtsanwalt Hermann Schwarz halten einen Vortrag mit anschließender Diskussion im Cafe Griensteidl mit Väter ohne Rechte.
Oft bleibt ein Seitensprung ohne Folgen, aber manchmal geht daraus eine Schwangerschaft hervor und die Mutter weiß selbst nicht mehr, wer der Vater ist…
Dieser Vortrag handelt von Irrtümern und Lügen und von Kindern auf der Suche nach Ihrer Identität aber auch von Möglichkeiten zur Aufklärung auf DNA-Basis und die Rechtsfolgen erwiesener Fremdvaterschaft.
Die Quote der Kuckuckskinder wird für Deutschland und Österreich auf 6 – 8 Prozent geschätzt. Kuckuckskinder sind daher keine Einzelfälle, sondern kommen überraschend häufig vor.Vortrag Teil 1 mit Susanne Haas Vortrag Teil 2 mit Rechtsanwalt Mag. Hermann Schwarz
Bericht Diskussionsabend von „Väter ohne Rechte“ in Wien
Männer und Geschlechterpolitik – das passt zusammen!
Der Münchner Geschlechterforscher Johannes Meiners stellte Forschungsergebnisse zur Diskussion
Im Geschlechterverhältnis hat sich in den westlichen Gesellschaften während der vergangenen Jahrzehnte viel verändert. Unverändert hingegen ist der Mangel an Empathie für und der Respekt vor Männern.
Braucht es daher eine eigenständige Männerrechtsbewegung?
Falls ja, wie kann sie gestaltet werden?
Darüber diskutierten mehr als dreißig engagierte Teilnehmer am 27.April 2016 einen Abend füllend. Ort der so anregend wie leidenschaftlich gestalteten Debatte war das traditionsreiche Cafè Griensteidl am Michaelerplatz in Wien. Organisiert wurde sie von „Väter ohne Rechte“ in Kooperation mit der „Männerpartei Österreich“.
Die Grundlage für die facettenreiche Veranstaltung bildete eine sozialwissenschaft-liche Studie zur Geschlechtergerechtigkeit. Der Club of Vienna, die Denkfabrik der Stadt Wien, veröffentlichte sie im Jahr 2015 unter dem Titel: „Die Teilhabe von Frauen und Männern am Geschlechterdiskurs und an der Neugestaltung der Geschlechterrollen Entstehung und Einfluss von Feminismus und Maskulismus“.
Die Leitung der Entwicklung der Studie übernahm ab 2012 die als Wirtschaftscoach tätige Psychotherapeutin und im gesamten deutschsprachigen Raum bekannte Sachbuchautorin Christine Bauer-Jelinek. Zu den Mitwirkenden gehörte maßgeblich MANNdat-Mitglied Johannes Meiners. Er referierte nun im Griensteidl.
In seinem einstündigen Vortrag ging er nicht zuletzt auf den Bedeutungswandel zentraler Begrifflichkeiten rund um Geschlechterfragen ein: Aus Gleichberechtigung und Chancengleichheit seien in kurzer Zeit arithmetische Gleichstellung und die Verabsolutierung der Ergebnisgleichheit als einzig legitimem Ziel geworden.
Die Argumentationen aus feministischen Kreisen seien – keineswegs nur in diesem Zusammenhang – willkürlich. Der Feminismus habe sich zu einer zentralen Staatsräson entwickelt, so Meiners. Aus dieser Position heraus sorgten seine Repräsentantinnen und Repräsentanten dafür, dass echte, d. h. kontroverse Auseinandersetzungen über das Geschlechterverhältnis dauerhaft verunmöglicht werden. Stattdessen würden von der feministischen Ideologie abweichende Meinungen systematisch sowohl aus der öffentlichen Debatte als auch von staatlichen Förderungen ferngehalten.
Feminismuskritiker seien angesichts dieser Einseitigkeit und des aus dem
Machtgefälle resultierenden Drucks faktisch Dissidenten. Wie in totalitären Systemen
üblich, würden sie nicht selten als „Abweichler“ diffamiert und seien vielfach von
Rufmord bedroht. Gegen die zu befürchtenden persönlichen Nachteile gebe es kaum
Möglichkeiten, sich zu schützen bzw. zu wehren ohne Aufgabe der eigenen Haltung.
Überdies sei eine Vereinnahmung der geschlechterpolitischen Vision „Gender
Mainstreaming“ durch interessierte Kreise aus dem radikalfeministischen Milieu
erfolgt. Dies entwickelte sich – bemerkenswerterweise – nach erheblicher Skepsis
und großer Angst vor einer staatlich geförderten Beschäftigung mit Männern durch
das neue Konzept.
Auf paradoxe Weise kooperierten Feministinnen mit Arbeitgebern und Unternehmen,
dem Kapital und dessen Interessen. An dieser Stelle verwies Meiners einmal mehr
auf Bauer-Jelineks Sichtweise: Die Frau des Direktors sei mit ihrem Mann mehr
verbunden als mit ihrer Reinigungsfrau. Dies gelte für die gesamte Lebenswirklichkeit,
die Weltanschauung, Werthaltungen und Verhaltensweisen.
Im Mittelpunkt des Abends stand jedoch der – auch begrifflich – neue Maskulismus:
seine Themen, Ziele und Repräsentanten und Vieles mehr. Dabei ging der Referent
Johannes Meiners auch auf die Geschichte verschiedener Männerbewegungen seit
fast einem ganzen Jahrhundert sowie divergierende Strömungen entlang
weltanschaulicher Unterschiede ein. Dies erfolgte außerordentlich fundiert und
faktengesättigt. Zudem anhand zahlreicher veranschaulichender Beispiele aus der
Tagespolitik. Ebenso unter Nennung vieler Namen von Forschern, Bloggern und
weiterer Aktivisten innerhalb der deutschsprachigen Männerrechtsbewegung.
Feminismuskritik wende sich gegen den grassierenden Männerhass in vielen
Bereichen des öffentlichen Raumes, der das Bewusstsein der Menschen oft präge.
Weiters richte sich das Engagement gegen die obig umrissene und problematisierte,
seit Jahrzehnten machtvolle Gleichstellungspolitik. Hierbei handle es sich um eine
gesamtgesellschaftliche Herausforderung.
Sehr viele Männerrechtler, so Meiners, hätten enormen Respekt vor den
Errungenschaften der 1. und 2. Welle der Frauenbewegung. Während dessen
forderten Aktivistinnen bspw. das (auch für die meisten Männer erst kurz zuvor
eingeführte) Wahlrecht und traten für Veränderungen im Scheidungs- bzw.
Abtreibungsrecht ein. Dies vollzog im Verein mit zahlreichen, sie unterstützenden
oder sogar die Entwicklungen initiierenden Männern. Geschichtlich besonders selten
ist, dass die Veränderungen ohne blutige, lange Kämpfe realisiert wurden – ganz gegen die populäre These vom frauenverachtenden Patriarchat früherer Zeiten. Männerrechtler, so Meiners, der zahlreiche Kontakte in der Bewegung unterhält, träten für Männer ein, nicht gegen Frauen. Emanzipatorische Werte stünden im Mittelpunkt der Schaffensorientierung vieler respektabler, gescholtener Persönlichkeiten, die er bereits persönlich kennenlernen durfte:
Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit und Partizipation.
Männer sollen von Rollenerwartungen befreit werden, die Gesellschaft ihnen mehr Gestaltungsspielraum für ihre Lebensentwürfe zugestehen. Weitere Themenbereiche sind zahlreiche Fragestellungen rund um die Familie, Trennungen, das Bildungs-wesen, das Erwerbsleben in einem ganz allgemeinen Sinne, die Gesundheit, eng damit verbunden die Lebenserwartung, Pensionsfragen und auch das Strafrecht. Überall müsse ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass es illegitim, ein schweres Unrecht, ist, Jungen und Männer aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit systematisch zu benachteiligen. Wiederum erläuterte Meiners die Problematiken anhand vieler eingängiger Beispiele: Kinder hätten das Recht auf ihren Vater, unabhängig vom Verhältnis ihrer Eltern zueinander. Jungen sollten in der Schule bei ihren Schwächen so gefördert werden, wie Mädchen bei den ihren – wohlgemerkt sind die Differenzen Durchschnittswerte, die individuell erheblich variieren. Neben vielen weiteren Benachteiligungen sei bspw. auch der „Pension Gap“ anzugehen: Frauen leben fünf Jahre länger, Männer gehen fünf Jahre später in den Ruhestand.
Es brauche endlich eine echte Geschlechterforschung. Sie könne sowohl natur- als auch geisteswissenschaftlich sein und müsse ergebnisoffen erfolgen, statt derart ideologisch-normativ wie jetzt.
Politik, Medien und Gesellschaft müssten endlich respektvoll, empathisch und unterstützungsbereit (auch) mit Männern und ihren Lebenslagen umgehen:
Trotz europäischer Vorgaben wird die Bürgerinitiative „Halbe-Halbe heißt auch Doppelresidenz“ mit den Stimmen der Regierungsparteien abgewürgt
Allen Initiativen zur Etablierung und Forcierung des Doppelresidenzmodells auf europäischer Ebene (am 2.10.15 verabschiedete der Europarat einstimmig die Resolution zur Doppelresidenz als Standardmodell) und allen Lippenbekenntnissen auch des österreichischen SPÖ – Abgeordneten zum Europarat, Stefan Schennach, zum Trotz, ja selbst wider den Kurs der ÖVP – Landesparteiorganisation Salzburg (diese stellte ja einen Antrag auf Doppelresidenz) wurde die von der Väterplattform initiierte und mit 3206 Stimmen massiv unterstützte parlamentarische Petition „Halbe-Halbe heißt auch Doppelresidenz“ mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien in der Schublade der politischen Bedeutungslosigkeit versenkt.
Damit aber haben sich unsere Machthaber einmal mehr klar deklariert und demaskiert. Um auf europäischer Bühne den Schein zu wahren und keinen Anstoß zu erregen, geben sich SPÖ und ÖVP aufgeschlossen, einsichtig, modern und schwimmen bequem auf der Welle zeitgemäßer Interpretation des Begriffs „Kindeswohl“ mit. Im heimischen „Provinztheater“ allerdings bekommt der Zuseher leider immer noch nicht mehr präsentiert als die ewig gestrigen, längst überholten, dennoch ständig gebetsmühlenartig wiederholten Slogans und Parolen von bereits in die Jahre gekommener militanter Feministinnen (siehe Beitrag in der ORF – Reihe „Kulturmontag“ vom 8.2.16).
Selbst ums politische Überleben kämpfend wagen es die Spitzen der heimischen Regierungsparteien offensichtlich nicht, sich aus dem Würgegriff dieser Verhetzung mutig und entschlossen zu befreien und opfern lieber weiterhin schweigend tausendfach die elementarsten Interessen unserer Kinder auf beide Elternteile nach deren Trennung.
Anstatt alles daran zu setzten, das Wohl unserer Kinder tatsächlich ins Zentrum jeder Entscheidung zu stellen, sehen die Verantwortlichen des Justiz- und des Familienministeriums mit Penetranz und Ignoranz einfach darüber hinweg, wie von den Jugendämtern und den Familiengerichten sämtliche Weichenstellungen vorgenommen werden. Das all zu oft mit Tränen in den Augen zitierte Kindeswohl verkommt geradewegs zum Synonym für Frauenwohl. Dabei übersehen die politisch Verantwortlichen absichtlich, dass zunehmend diejenigen (jungen) Frauen, die dadurch angeblich für jahrelang erlittenes Unrecht seitens der Männer entschädigt werden sollen, solche Regelungen immer öfters aus tiefster Überzeugung selbstbewusst und kompetent in Frage stellen. Mit dem nötigen Weitblick und Verantwortungsbewusstsein ausgestattet lehnen sie es ab, persönliche Frustrationserlebnisse in der Ehe, die doch beide Partner erlebt haben, zum Anlass zu nehmen, sich im Schutz einseitiger gesetzlicher Regelungen an ihren Expartnern auf dem Rücken der Kinder zu rächen.
Österreich, wohin führt nun dein Weg?
Solange es an Mut und politischem Willen fehlt, zuzugeben, dass Väter immer mehr die mit der Kindesbetreuung verbundenen Pflichten wie selbstverständlich übernehmen (man werfe z. B. nur einmal morgens aufmerksam einen Blick auf Kindergärten und Schulen und stelle fest, wie viele Väter hier tatsächlich ihre Kinder begleiten bzw. am Nachmittag auf den Spielplätzen präsent sind), bewegt sich unser Land zusehends in die Isolation eines realitätsfernen und auch von wissenschaftlicher Seite längst unhaltbaren Weges in die Sackgasse verfehlter Familienpolitik.
Österreich, wie lange willst du das deinen Kindern noch zumuten?
Warum wir den EQUAL PARENTING DAY so dringend brauchen
Der 80. Tag im Jahr ist der letzte, an dem Kinder und Väter nach Trennung oder Scheidung der Eltern Kontakt zu einander haben dürfen, obwohl Väter 445 Tage im Jahr unterhaltspflichtig sind!
Wie selbstverständlich werden wir ständig mit dem Thema (vermeintlicher) Diskriminierungen der Frauen in welchem Bereich auch immer über die Medien aber auch auf anderem Weg konfrontiert. Und das geschieht, ob wir es wollen oder nicht, mit einer solchen Regelmäßigkeit und Penetranz, dass jeder von uns davon erfasst und fast schon vereinnahmt, zur Stellungnahme gezwungen, aber auch infolge der Übersättigung zum Abschalten angehalten wird. Jüngstes Beispiel: Der Weltfrauentag am 8. März 2016.
Wie verhält es sich aber mit der Gleichberechtigung von Vätern nach deren Trennung von den Müttern? Wird auch sie von offizieller Seite gefordert oder gar gefördert?
Von denjenigen, die unermüdlich gleiche Rechte von Frauen und Männern einfordern, wird der Bereich „Ungerechtigkeit im Einkommen zwischen Mann und Frau“ auch mit besonderer Unterstützung von offizieller Seite durch die Einführung des Equal Pay Day geradezu zelebriert.
Es würde sicherlich zu weit führen, an dieser Stelle all diejenigen Punkte anzuführen, die solche Ungerechtigkeiten – was die Privatwirtschaft betrifft – be- oder widerlegen – fest steht allerdings, dass dort, wo der Bund oder die Länder als Dienstgeber fungieren, wohl niemand mehr auch nur im Ansatz Unterschiede in der Besoldung zwischen Mann und Frau wird feststellen können. Keine Regierung in diesem Land würde es wagen geschweige denn überleben, diesbezüglich am Pranger zu stehen. Und dies gilt sinngemäß selbstverständlich für alle Bereich im öffentlichen Dienst!
Wenn es also überall dort, wo der Staat die Verantwortung trägt, keine geschlechtsspezifischen Unterschiede zwischen Mann und Frau geben darf, stellt sich geradezu wie von selbst die Frage, warum eklatante Diskriminierungen der Väter unter der Schirmherrschaft eines höchst fragwürdigen Familienrechts von den staatlichen (wir haben keine private Justiz!) Gerichten und angeschlossenen Behörden (Jugendämter etc.) tagtäglich praktiziert werden dürfen.
Oder noch deutlicher: Warum Väter, auch wenn sie sich in einer intakten Beziehung welcher Art auch immer noch so sehr um ihre Kinder gekümmert haben, im Falle des Scheiterns der Partnerschaft in 9 von 10 Fällen bei der Festlegung der Zeiten, zu denen sie für ihren Nachwuchs da sein dürfen, so eklatant benachteiligt werden.
Das heißt: Väter müssen froh sein, wenn sie ihre Kinder überhaupt an den vom Gesetz festgelegten 80 Tagen im Jahr zu Gesicht bekommen und selbstverständlich aus unendlicher Dankbarkeit dafür (man verzeihe den Sarkasmus) auch noch für alles, was die Kinder in dieser Zeit benötigen, wieder selbst aufkommen, obwohl sie doch schon dazu verurteilt worden sind, unrealistisch hohe Alimente bemessen an den angeblichen Bedürfnissen ihrer Kinder für jeweils ein volles Monat 12 x im Jahr gerichtlich exekutierbar zu bezahlen!!
Im Klartext: Väter sehen nach Trennung oder Scheidung im Idealfall (!) ihre Kinder nur 80 Tage, zahlen aber für 445 Tage im Jahr Unterhalt. Das darf nicht länger hingenommen werden!!
Ist es denn nicht Sache des Staates und der staatlichen Gerichte für Gerechtigkeit und Gleichheit von Mann und Frau vor dem Gesetz zu sorgen und es nicht zuzulassen, dass mögliche Fehlentwicklungen wohlgemerkt im privaten Bereich legal am Rücken der Kinder und ausschließlich zum Wohle der Frauen vom Staat ausgeglichen werden?
Ist hier nicht sogar das System des Rechtstaates ernsthaft in Gefahr, wenn Kinder und Väter aus den eben genannten Gründen andauernd um den Kontakt zueinander betrogen und Männer wirtschaftlich ruiniert werden?
Genau deswegen ist der Equal Parenting Day notwendig. Es muss mit dieser Markierung des 80. Tages im Jahr, nach dem Scheidungskinder und -väter 285 Tage auf jeglichen Kontakt zu einander verzichten müssen, endlich die diesbezügliche Diskriminierung der Väter gestoppt und ein selbstbewusstes Zeichen gegen die Ungerechtigkeiten gesetzt werden, die diesen mit voller Rückendeckung des Staates Tag für Tag zugefügt werden dürfen.
Equal Parenting Day abgekürzt zu EPD interpretiert zudem die Idee des Equal Pay Day in verblüffend aktueller Weise neu: Es entlarvt einerseits die Ungeheuerlichkeit, mit der Männer ganz legal im Ungeist gleichsam einer Sippenhaftung (auch Staatsbedienstete sind ja diesen Praktiken ausgeliefert!) wirtschaftlich ausgebeutet werden, andererseits aber auch den Zynismus, mit dem militante Feministinnen voller Hass auf das andere Geschlecht predigen, dass nicht geleistete Unterhaltszahlungen für die Kinderarmut in diesem Land verantwortlich seien.
Wir fordern daher ein sofortiges Ende dieser gegen die Menschenrechte und -würde verstoßenden Vorgangsweise und die Einführung der Doppelresidenz nach der Idee des Europarates!!