Mag. Michaela Krankl ist Rechtsanwältin in Wien. Seit über 25 Jahren setzt sie sich für Kinderrechte ein. Sie hat sich den Titel "Anwältin der Kinder" redlich in unzähligen Fällen verdient.
Im Zuge der Coronakrise ist sie vermehrt mit Fällen von Kontaktverweigerungen eines Elternteils konfrontiert. Frau Mag. Krankl bemerkt die Gefahr der Eltern-Kind-Entfremdung jetzt besonders deutlich, während Corona.
Die aktuelle Situation hat sie veranlasst einen Brief an die Ärztekammer zu schreiben und an den ORF weiterzuleiten.
Frau Mag. Krankl betrachtet schon immer Eltern-Kind-Entfremdung als massives gesundheitliches und medizinisches Problem, so auch öffentlich bei folgender Pressekonferenz.
Die Kinderschutz-NGO Väter ohne Rechte (VoR) unterstützt dieses Anliegen und bedankt sich für diese Eigeninitiative!
Für weiterführende Informationen steht Ihnen sowohl die
Rechtsanwältin Mag. Michaela Krankl
als auch der Verein unter den u.a. Links zur Verfügung.
Permanentlink zu diesem Beitrag: https://www.vaeter-ohne-rechte.at/corona-kontaktrechts-aussetzungsgrund-rechtsanwaeltin-kontaktiert-aerztekammer-und-orf/
Wieder einmal hat der ORF nichts Besseres zu tun, als sich für die gleichsam ideologischen wie zum Großteil einseitigen und vielfach unwahren Ausführungen mancher Frauenorganisationen zu prostituieren. Die mittlerweile zahlreichen durch objektivierbare Belege unterstützten Entgegnungen des Vereins Väter ohne Rechte erneut missachtend, wird auf Kosten der Steuerzahler wieder eine Sendung gebracht, deren Zweck ausschließlich die Sicherung der Millionen für das angeblich einzige Opfer häuslicher Gewalt namens „Frau“ ist. Um das zu untermauern, werden wieder einmal Zahlen aus der ganzen Welt bemüht, um den Mann als Gewalttäter zu denunzieren. In Wahrheit sinken die Zahlen häuslicher Gewalt in Österreich, aber auch in Deutschland - beispielsweise in Köln oder in NRW, wo die Frauenhäuser einen 30-prozentigen Rückgang ihrer Tätigkeit melden. Auch die Frauenhäuser in der Steiermark haben nach eigenen Angaben weniger zu tun. Nur Personen wie Rosa Logar (verpflichtendes Schulunterrichtsfach gewaltfreie Beziehung) und Co. berichten in üblicher Manier meistens ohne Quellenangabe, dass es angeblich ganz anders sei – und meinen in Wirklichkeit, dass sie weiterhin eine Unmenge an völlig unnötigen Fördergeldern lukrieren wollen. Dafür ist ihnen jedes Mittel recht! Glücklicherweise hat wenigstens die Frauenministerin Susanne Raab deutlich gemacht, wie viel Geld diese Organisationen erhalten. Über die Ansicht der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF), aberwitzige 210 Millionen Euro zu benötigen, wird wohl auch sie nur gelächelt haben…
Zu bedauern ist aus Sicht des Vereins, dass die von Frauen ausgehende Gewalt wieder einmal nicht erwähnt worden ist, ebenso wenig, wie die Tatsache, dass es eine Unmenge an männlichen Opfern gibt. Nicht verwunderlich ist für den Verein, dass von der Männerabteilung diesbezüglich natürlich wieder kein Statement gekommen ist – diese Abteilung darf sich aus Sicht des Vereins durchaus als verlängerter Arm von Logars, Rösslhumers (verpflichtendes Anti-Gewalt-Trainung auch ohne Verurteilung und U-Haft) und Co. betrachten.
Der ORF hat sich nach unserer Ansicht wieder einmal den Frauenhäusern unterworfen, nur um deren Geldgier zu befriedigen. Die Argumente der Frauenhäuser sind wie wir meinen vom Verein Väter ohne Rechte leicht zu widerlegen – der ORF scheut diese Konfrontation allerdings, weil sich seine einseitige, parteiische und ideologisch klar gefärbte Gesinnung dann deutlich offenbaren würde. Der ORF betreibt daher aus unserer Sicht diesbezüglich wieder einmal Propaganda in Reinkultur unter Missachtung der Wirklichkeit und vergisst dabei auf alle männlichen Gewaltopfer.
Der Verein Väter ohne Rechte (VoR) nimmt Stellung zur Pressekonferenz vom 25.03.2020 geführt von der Frauenministerin Susanne Raab, Justizministerin Alma Zadic und Familienministerin Christine Aschbacher bzgl. Änderungen im Familienrecht. Es steht außer Frage, dass diese Zeiten besondere Maßnahmen erfordern.
Väter ohne Rechte bedauert, dass Frauen und Mütter seitens der Bundesregierung besonders in Pressekonferenzen informiert werden, während unterhaltspflichtige Väter keine gesonderten Informationen oder gleichwertige Unterstützung erhalten.
Hier die Pressekonferenz:
Die Änderungen im Überblick:
1. Der staatliche Unterhaltsvorschuss wird beschleunigt – es ist bis 30. April 2020 kein Exekutionsantrag des Kindes mehr notwendig. Die Auszahlungen gelten für die nächsten 6 Monate - Unterhaltsbeschlüsse finden weiterhin statt .
Liebe Bundesregierung, wie sollen unterhaltspflichtige Väter mit ihrem Einkommensverlust umgehen? Mehrere hunderttausend neue AMS-Meldungen, hunderttausende in Kurzarbeit, weit über 100.000 Einzelunternehmen?
Die rechtliche Lage:
Väter müssen trotz Einkommensverlust weiterhin den vollen Unterhalt bezahlen. Ein eigenmächtiges Kürzen oder Einstellen des Unterhalts wäre rechtswidrig.
Die einzige rechtliche Option von Vätern ist daher nun, dass sie einen Herabsetzungsantrag stellen, denn wobei erst mit Aufgabedatum die Frist der Neuberechnung, die wohl mit ziemlicher Sicherheit viele Monate auf sich warten lassen wird, beginnt.
Zumindest besteht die Hoffnung, dass nach Beschlussfassung der inzwischen zu viel geleistete Unterhalt gegengerechnet wird. Sicher ist aber auch das nicht! Verzichten Väter darauf, einen solchen Herabsetzungsantrag zu stellen, gibt es rechtlich gesehen keine rückwirkende Handhabe!
Bis dato war es immerhin stets gelebtes Recht, dass zuviel bezahlter Unterhalt mit dem Hinweis, die Kindesmutter hätte ihn »in gutem Glauben verbraucht« nicht rückforderbar war!
VoR betont ausdrücklich, dass dies nur Väter betrifft die Einkommensverluste durch Kündigung, Zeitarbeit, etc. hinnehmen müssen.
Gerne steht Ihnen unser Team unter office@vaeter-ohne-rechte.at und unsere Helpline unter 0660/ 315 67 85 mit Hilfestellungen und Informationen zur Verfügung
Dürfen Kinder trotz der verordneten Maßnahmen zu einem Elternteil, bei dem sie nicht oder nicht hauptsächlich wohnen, gebracht werden (zB. bei Scheidungskindern)?
Es ist auch unter den aktuellen Maßnahmen zulässig, das Haus zu verlassen, um vorgesehene Kontaktrechte zwischen Eltern und Kindern auszuüben. Die derzeit geltende Verordnung erlaubt die Betretung des öffentlichen Raums für diesen Zweck (siehe dazu https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen.htm)
Kinder, die schon bisher zur Hälfte in dem einen und zur Hälfte in dem anderen Haushalt lebten, können daher wie gewohnt wechseln. Ebenso sind die üblichen Wochenendkontakte oder stundenweisen Kontakte mit einem Elternteil durch die Verordnung nicht eingeschränkt.
Eltern können auch - wie bisher - einvernehmlich andere Besuchsregelungen treffen (im Streitfall müsste das zuständige Pflegschaftsgericht entscheiden).
Überlegen Sie gemeinsam, wie vorzugehen ist, wenn in einem Haushalt besonders gefährdete Personen leben (zB Großeltern oder Menschen mit Vorerkrankungen). Gehen Sie zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Ihrer Kinder gemeinsam mit Hausverstand vor und nehmen Sie die Gefahren ernst. Überlegen Sie gemeinsam, ob Sie zum Schutz von besonders gefährdeten Menschen den Kontakt nicht vorübergehend einschränken und vermehrt auf Telefonate und Videotelefonie umsteigen können.
Wir können nur an alle appellieren, die Gefahren ernst zu nehmen und in dieser Krisenzeit eine einvernehmliche Lösung zu finden, die zu der konkreten Situation passt. Helfen Sie mit, diese Krisensituation gemeinsam zu bewältigen.
Im Fall einer behördliche verhängten Quarantäne sind natürlich die behördlichen Auflagen jedenfalls einzuhalten.
Ist es in diesen Zeiten möglich, entführte Kinder zurückzuführen?
Der Betrieb der Gerichte und des BMJ steht für dringende Angelegenheiten des Kindschaftsrechts weiterhin zur Verfügung. Dazu zählen zweifellos auch Rückführungen entführter Kinder. Inwieweit es allerdings faktisch möglich ist, die Rückführung in der Praxis umzusetzen, wenn Einreisesperren bestehen und Flugverbindungen reduziert werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei kann auch das BMEIA behilflich sein.
Stellungnahme des Vereins „Väter ohne Rechte“ zum ORF Artikel „Zu viel Nähe als Konfliktpotential“ vom 19.3.2020. https://orf.at/stories/3157761/
Sehr geehrte ORF Redaktion!
Abgesehen davon, dass schon der Ausdruck „Nähe“ in Ihrem Artikel aus unserer Sicht als negativ besetzte Assoziation im Zusammenhang mit Familie dargestellt wird, sind wir der Meinung, dass inhaltlich völlig unhaltbare schwere Anschuldigungen und Vorurteile gegenüber Vätern und Männern in Form eines angeblichen prinzipiellen Bedrohungspotentials durch diese als propagandistische Auflistung zu finden sind. Zusätzlich wird unserer Ansicht nach mit Werbeeinschaltungen und in Form von Links zu feministischen Organisationen der Eindruck erweckt, als wäre tatsächlich die Familie durch „zu viel Nähe“ (und zwar offenbar nur durch die Väter) ein höchstgefährlicher Ort.
Alle seriösen Gewaltstudien belegen, dass häusliche Gewalt von beiden Geschlechtern in gleichem Ausmaß ausgeübt wird! Diesbezüglich hat der Verein den ORF schon mehrfach auf unzählige Studien hingewiesen, die dies belegen und die aus unserer Sicht von Seiten des ORF nach wie vor konsequent ignoriert werden.
Ihre, wie wir meinen, massiv tendenzielle Darstellung ist aus Sicht des Vereins besonders in Krisenzeiten mehr als verwerflich und schürt den Verdacht, dass der ORF – wie schon so oft – feministischer und extrem väterfeindlicher Organisationen zu mehr Öffentlichkeit und damit verbunden auch zu mehr Fördergeldern verhelfen möchte.
Aus unserer Sicht sollten Sie ganz besonders in Krisenzeiten von Hetze und Hass gegenüber einer Bevölkerungsgruppe (in diesem Fall Väter) Abstand nehmen und keinem möglicherweise politischen Auftrag väterfeindlicher Organisationen folgen!
Wir verbleiben mit familienfreundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit!
Vorstand des Vereins „Väter ohne Rechte“ Wien, am 22.3.2020
Aufgrund von vielen Anfragen haben wir die wichtigsten Informationen zum Kontaktrecht innerhalb der derzeit bestehenden Ausgangsbeschränkungen zusammen getragen.
Ursprünglich war der Kontakt zu den Kindern als nicht betreuender Elternteil untersagt, aber in der Zwischenzeit wurde das Problem erkannt und daher gibt es folgende Überlegungen.
Nachdem es (zumindest zum aktuellen Zeitpunkt) keine rechtliche Grundlage für ein generelles Kontaktverbot bei Scheidungskindern gibt, hat das Justizministerium dann am Donnerstagabend doch Entwarnung gegeben und angekündigt, dass in einem neuen Erlass des Gesundheitsministeriums eine Ausnahme für Scheidungskinder geplant sei. Wie genau diese Ausnahmen aussehen sollen, wird am Montag (Anmerkung 23.3.2020) bekanntgegeben. Derzeit gilt daher Folgendes: Bis auf Weiteres kann das Kontaktrecht grundsätzlich ausgeübt werden, zumindest in den Gebieten, die nicht unter Quarantäne stehen. Eine Aussetzung des Kontaktrechts wäre in manchen Fällen aber gerechtfertigt, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass das Kind oder eine weitere Person, die mit dem Kind im Haushalt lebt, krank ist und potenziell infiziert sein könnte. Gleiches gilt, wenn eine Person aus den Risikogruppen, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, durch den Kontakt mit dem anderen Elternteil gefährdet werden würde. (DerStandard.at, 20.3.2020)
Wiener Sozialmarkt START UP kooperiert mit der Kinderschutz-NGO Väter ohne Rechte!
Auch beim größten privaten und gemeinnützigen Sozialmarkt Wiens ist die angespannte finanzielle Situation vieler Trennungsväter bekannt. Das Klientel des Sozialmarktes sind alle Personen mit niedrigem Einkommen wie Senioren, Studenten, Arbeitssuchende - aber eben auch Väter, die massiv Unterhalt leisten müssen und dabei nicht über die Runden kommen.
Väter ohne Rechte (VoR) kennt die Grausamkeiten des österreichischen Unterhaltsrechtes aus unzähligen Fällen. Teilweise absurd hohe Unterhaltsverpflichtungen für die Kinder treiben regelmäßig Väter in den Ruin. Als klassisches Beispiel sei hier das Anspannungsprinzip erwähnt. Dabei wird der Vater gerichtlich verpflichtet von einem fiktiven (höheren) Gehalt, dass er gar nicht tatsächlich erwirtschaftet, Unterhalt zu leisten. Die Abwärtsspirale dreht sich ab hier nochmal schneller. Woher der Vater das Geld nehmen soll, ist dem Staat vollkommen egal; hier ist er unerbittlich. Betroffen davon sind sowohl unselbstständig Beschäftigte, aber auch selbstständig Erwerbstätige.
Noch dramatischer gestaltet sich das österr. Unikum des Unterhaltsexistenzminimums, dass ermöglicht bei Unterhaltsschulden bis zu 25 Prozent unter das Existenzminimum zu pfänden.
Zur Veranschaulichung:
Das Existenzminimum 2020 beträgt Euro 966,-- / Monat Der erhöhte Grundbetrag 2020 für Väter beträgt Euro 1320,-- / Monat Das Unterhaltsexistenzminimum 2020 beträgt daher Euro 990,-- / Monat
Vergleich: In Deutschland beträgt der Selbstbehalt Euro 1160,-- / Monat.
Mit diesem Einkommen sollen Väter ihr Auskommen finden, meint der Staat. Miete bezahlen, Strom, Heizung, Telefon, Internet, eventuelle andere Schulden bedienen und auch noch ein tolles Entertainmentprogramm für die gemeinsamen Kinder finanzieren?!
Um das zu schaffen muss gespart werden wo kann, ja selbst die eigene Ernährung stellt hier mitunter eine finanziell kaum zu stemmende Hürde dar. Väter ohne Rechte (VoR) kennt zahllose solche Schicksale.
Hier bieten die Foodpoints von START UP eine ganz wesentliche Hilfe!
Es wird gar Wiens 1. Online-Sozialmarkt geboten.
Für gehbehinderte Personen wird auch nach Hause geliefert.
Der Verein START UP bietet aber auch noch zahlreich andere Serviceleistungen, wie z.B. ein günstiges Lastentaxi und vieles mehr.
Väter ohne Rechte gratuliert den Betreibern zu ihrem Engagement, bedankt sich für das soziale Bewusstsein und ist zuversichtlich, dass damit auch vielen Wiener Vätern geholfen werden wird! Herzlichen Dank für diese Initiative!
Die Kinderschutz-NGO "Väter ohne Rechte" (VoR) trauert um Sozialaktivist Michael Klap, der uns unerwartet am 17.12.2019 für immer verließ. Er engagierte sich Jahrzehnte überall dort wo Kindern Schaden zugefügt wurde.
Eine Mutter hintertreibt mit viel Raffinesse nach der Scheidung den Kontakt der Tochter zu ihrem Vater. Gibt es auch umgekehrt – im wahren Leben. Ein echtes Problem unserer Zeit.
Die Scheidung von Julia und Tom ist längst Geschichte. Er lebt mit neuer Partnerin und deren Kind zusammen und hat doch weiterhin liebevollen Kontakt zu seiner eigenen Tochter. Doch seine Exfrau hat die Trennung in Wahrheit nicht verwunden. Erst durch kleine Nadelstiche, dann von anwaltlicher Seite zu immer drastischeren Schritten ermuntert, zerstört sie die eigentlich liebevolle Beziehung des Vaters zu seiner Tochter. So weit, bis diese sich inständig weigert zu ihrem Vater zu gehen. Das Gericht sieht das Kindeswohl am Ende ausschließlich auf Seiten der Mutter. Hilflos muss der Vater diesem Entzug des eigenen Kindes zusehen. Ein bewegender Film, der zigtausende ähnlicher Fälle zur Grundlage hat und darum ein heimliches aber brisantes Thema unserer Gegenwart aufgreift, für das es schon eine Fachbezeichnung gibt: das sog. PAS – Parental Alienation Syndrom – die von einem Elternteil gestützte Entfremdung von Kind und PartnerIn. Bis am Ende nicht das Kindesglück, sondern das Kindesunglück unausweichlich ist.
Mit Fug und Recht kann man behaupten, dass dieser Film das realistischste und wichtigste Familiendrama des Jahres 2020 sein wird. Als Leser dieses Artikels werden Sie sich der Thematik durchaus bewusst sein. Es ist von besonderer Bedeutung, dass Sie als Betroffener Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen etc. ebenso auf diesen Film nachdrücklich aufmerksam machen, damit dieses Thema möglichst breitenwirksam diskutiert werden wird, Missstände aufgezeigt werden können und Verständnis und Lösungsansätze für solche Situationen geschaffen werden können. Aus Erfahrung weiß VoR, dass Nichtbetroffene uns unsere Schicksale oft nicht recht glauben können.
Leider erreicht uns zum wiederholten Male die Nachricht vom Selbstmord eines Vaters, der die psychische Gewalt durch die Scheidungsindustrie nicht mehr ausgehalten hat.
Hier sein Abschiedsbrief.
Liebe Leute! 1.) Da ich meine Kinder nicht sehen darf und meine Noch Ehefrau N. B. geb. 1.4.jj mich auf alles klagt was es gibt muss ich mir das Leben nehmen. Sie weigert sich das ich telefonieren kann mit meinen 3 kleinen. Jeder weiss dass ich an meine Kids hänge und nicht ohne sie leben möchte. Deshalb ist meine Entscheidung gefallen. Ich habe so viel geboten sogar mein Haus und 1000 Euro monatlich für die Kids aber sie will mehr. Die Gier, leider sie will halt nicht arbeiten gehen. Bitte lasst dieses Schreiben auch der Presse, Kronenzeitung und Medien zukommen da es viele Männer gibt denen es so geht wie mir. Gerichtbrief habe ich einer Frau übergeben. Da ich bei klarem Verstand bin und ein Testament schreibe mit Zeugen habe ich gewisse letzte Wünsche. […] 2.) Eine grosse Bitte habe ich, sagt meinen 3 Kleinen das ich sie über alles liebe. Meine 2 grossen auch bitte. Es ist mir sehr WICHTIG! 3.) Es ist wichtig das es die Medien erfahren dass Menschen (Frau) wie N. B. gibt die Männer wie mir keine andere Wahl lassen. […] 4.) Frau B. sollte sich schämen dass sie den Kindesvater gezwungen hat Selbstmord zu begehen! 5.) So nun war es. Ich hoffe anderen Männern (Väter) passiert nicht das gleiche B. H.
Anmerkung Vorstand Väter ohne Rechte: Selbstmord ist kein Ausweg. Man nimmt sich damit die Chance, für seine Kinder da zu sein und sie vielleicht irgendwann wieder in die Arme schließen zu können. Man nimmt aber auch den Kindern die Chance sich dem Elternteil wieder zuzuwenden und zwei Elternteile zu haben. Holt euch bitte rechtzeitig Hilfe, aus Liebe zu euren Kindern!