PAS Pressekonferenz VoR alle Video- und Audiosequenzen

Die gemeinnützige NGO Väter ohne Rechte (VoR) veranstaltete eine Pressekonferenz am 25. April 2018, dem internationalen PAS-Tag. VoR ist Mitglied der österreichischen Väterplattform und Mitglied der platform for european fathers. VoR bekommt keinerlei finanzielle Unterstützung oder Subvention, weder auf Bundes-  ,Landes- oder Gemeindeebene. VoR bleibt damit tatsächlich unabhängig!

PAS Plakat 2018

PEF platform of european fathers PAS awareness day 25th. April

Thema: Justizdebakel/Ausnahmezustand im Familienrecht!!!

Absurde Kindesabnahmen, gezielte Eltern-Kind-Entfremdung, befangene Gerichte, Falschbeschuldigungen, dubiose Gutachten, Heimskandale, sanktionslose Kontaktboykotte

PAS (Parental Alienation Syndrome), vulgo EKE (Eltern-Kind-Entfremdung) ist seit 4 Jahrzehnten in der wissenschaftlichen Literatur untersucht und bezeichnet den psychischen Missbrauch von Kindern, der in Österreich stark verharmlost, teilweise geleugnet wird. Bereits nach 6 Monaten kann ein minderjähriges Kind nach effizientem Missbrauch den Elternteil, mit dem es keinen permanenten Kontakt hat, aktiv ablehnen, nur um dem Elternteil mit Kontakt zu gefallen. Damit löst das Kind den Loyalitätskonflikt.

Das Familienrecht Österreichs gleicht einer Havarie - an allen Ecken und Enden leckt es. Die Folgen sind dramatisch für Kinder und Eltern. Zurück bleiben entrechtete Väter, verarmte Mütter und emotional verwahrloste Kinder. Egal welchen Themenbereich man speziell ins Auge fasst, die Krise ist manifest.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Martin Morauf, dem Obmann des Vereines.
Jeder der Referenten unterstützt oder befürwortet die Bürgerinitiatie "PAS ins Strachrecht"
JETZT mitzeichnen und unterstützen unter diesem Link!

https://www.vaeter-ohne-rechte.at/jetzt-buergerinitiative-zu-pas-unterzeichnen/

 

Die gesamte Pressekonferenz wurde vom teampago mitgefilmt und geschnitten! Herzlichen Dank für die jahrelange Kooperation!

Zur besseren Übersicht, personellen und thematischen Strukturierung wurden 10 Sequenzen erstellt, welche hier in weiterer Folge chronologisch veröffentlicht werden, ebenso auf dem YouTube-Channel , in der Facebookgruppe und auf dem Twitter-Channel von Väter ohne Rechte.

PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 1v10 (6:19 Minuten)

Martin Morauf, Obmann der gemeinnützigen NGO "Väter ohne Rechte" eröffnet die Pressekonferenz am 25. April 2018, dem internationalen PAS-Tag und stellt die Fachreferenten vor.
Mag. Michaela Krankl, Rechtsanwältin
zu den Themen Falschbeschuldigungen, Konsequenzen, Jugendwohlfahrt.
Mag. Thomas Kaumberger, Rechtsanwalt
zu den Themen PAS, willkürlicher Wegzug von Elternteilen.
Franz Brunner, Väter ohne Rechte zum Thema Befangenheit von Gerichten.
Dr. Alexander Krasser, Rechtsanwalt
zu den Themen Kindesabnahme, Heimskandal, Systemfehler und mögliche Lösungsansätze.

Es wird dem verstorbenen Vater Andreas Zahrl mit einer Schweigeminute gedacht, der sich bis zu seinem Tod für die Rechte der gemeinsamen Tochter vergeblich eingesetzt hat.
Link zu der Historie von Andreas Zahrl

Martin Morauf erläutert die Problematik der Eltern-Kind-Entfremdung und die Symptomatik des Parental-Alienation-Syndrome (PAS). Das Recht des Kindes auf beide Elternteile wird vom österreichischen Familienrecht nur mangelhaft, oftmals gar nicht geschützt. Die gesetzlichen Grundlagen für gleichberechtigte Elternschaft nach Trennung, wie sie der Europarat seit 2015 in seiner Resolution 2079 fordert, sind in Österreich noch nicht annähernd geschaffen.

Martin Morauf zu PAS

Martin Morauf mit Kritik am Familiensystem

Besorgniserregend ist auch der Bereich Kindesabnahme und Fremdunterbringung. Väter ohne Rechte weist bereits seit über einem Jahrzehnt auf gravierende Missstände im Bereich Fremdunterbringung hin.
Seit kurzem widmen sich auch die österreichischen Parteien NEOS und Liste Pilz diesem Thema.

Es geht in dieser Pressekonferenz darum, ein fehlerhaftes System und mangelhafte Kontrolle aufzuzeigen.

Link zur deutschen Übersetzung der Resolution 2079
Link zur UN-Kinderrechtskonvention
Artikel 9 "Trennung von den Eltern"
Artikel 9 Absatz 3 "Recht des Kindes auf beide Elternteile"
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
§ 138 ABGB "Kindeswohl"
Ziffer 9 "verlässliche Kontakte des Kindes zu beiden Elternteilen und wichtigen Bezugspersonen sowie sichere Bindungen des Kindes zu diesen Personen"
Ziffer 10 "die Vermeidung von Loyalitätskonflikten und Schuldgefühlen des Kindes"
Link zur Pressekonferenz der Liste Pilz zum Thema "Tatort: Jugendamt"
interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die eigens eingerichtete Seite "Tatort Jugendamt" aktuell nicht verfügbar ist?!
Link zur Rechnungshofkritik an der Familienrechtsnovelle
Link zum Liveinterview von Martin Morauf im Radio Wien

Link zur Person und Kontakt

 

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PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 2v10 (5:19 Minuten)

Mag. Michaela Krankl, Rechtsanwältin betrachtet PAS aus dem Blickwinkel der Gesundheit! Dabei spricht sie über den Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention, der ein "Recht auf Gesundheit" definiert, damit ist die körperliche, geistige und seelische Gesundheit des Kindes gemeint. In Österreich ist dieses Grundrecht für Kinder NICHT ratifiziert.

Mag. Michaela Krankl zur Gesundheitsfrage bei PAS

Mag. Michaela Krankl zum Recht des Kindes auf beide Elternteile

Link zum VoRsprechen im österreichischen Familienministerium
Link zur UN-Kinderrechtskonvention gesamt
Artikel 24 "Recht auf Gesundheit"
Link zur Studie von Prof. Dr. Ursula Gresser
Children Planet Award Preisauszeichnung Mag. Michaela Krankl

Kontakt Rechtsanwältin Mag. Michaela Krankl

per Mail: mag.krankl@aon.at

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PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 3v10 (13:23 Minuten)

Rechtsanwalt Mag.Thomas Kaumberger mit einer Falldarstellung. Sichtbar werden diverse Systemfehler in der Justiz und Verweise auf mangelnde Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren.

Die Mutter führt einen Rosenkrieg gegen den Vater. Dabei kommt es zu einer Vielzahl an "Pannen" und nicht nachvollziehbaren Entscheidungen. Während der Vater in einer 50m2 Mietwohnung sein Ausdingen findet, lebt die Gattin in (s)einer Villa, hat 2 Haushaltsgehilfen und einen Gärtner. Sie bezieht Ehegattenunterhalt und geht trotz Hochschulstudium und Zusatzausbildung maximal einer kleinen Anstellung für den Erhalt des eigenen Unterhalts nach.

Die Eltern haben 2 Söhne (12 und 17 Jahre). Im Zuge der Trennung wurde eine Anzeige wegen Gewalt an der Mutter und auch an den Kindern gemacht. Es folgte das obligatorische Betretungsverbot und eine Wegweisung. Befunde zu Verletzungen konnten nicht vorgelegt werden, selbst der konsultierte Hausarzt konnte keine Verletzungen feststellen. Trotzdem ging die Mutter in den Krankenstand und flog mit den Kindern 2 Wochen in den Türkei-Urlaub.

Das Verfahren gegen den Vater wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, trotzdem kam es nicht zu weiteren Kontakten zwischen Vater und Söhnen. Es wurde ein begleitetes Kontaktrecht vereinbart, dort konnte mit Leichtigkeit die Beziehung zu den Kindern sogar vertieft werden. Dies war der Mutter ein Dorn im Auge, sodass sie fortan auch diese Kontakte unterband. Die Besuchsbegleitung stellte dem Vater ein hervorragendes Zeugnis aus und meinte gar, dass die Kinder beim Vater leben sollten, wenn die Mutter es nicht schaffe Kontaktvereinbarungen einzuhalten. Plötzlich wurden auch vereinbarte Telefonzeiten und alle anderen Kontakte unterbunden.

Die Kinder wurden einem massiven Loyalitätskonflikt ausgesetzt. Auch die gerichtlich beauftragte Familiengerichtshilfe forderte regelmäßige Kontakte, ohne Erfolg. Der Vater hat noch immer Gemeinsame Obsorge, aber keinerlei Informationen über die gemeinsamen Kinder.

§ 38a SPG Betretungsverbot und Wegweisung
Link zur Familiengerichtshilfe
Link und Infos zum Ehegattenunterhalt
Pressemappe Fall Herr X
Mag. Kaumberger in Puls4 bei einem anderen erfolgreichen Fall

Kontakt Rechtsanwalt Mag. Thomas Kaumberger

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PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 4v10 (10:58 Minuten)

Mag. Werner Laher betritt das Podium und stellt sich als jener betroffene Vater vor, dessen Fall zuvor von Mag. Thomas Kaumberger präsentiert wurde. Werner Laher schildert seine Erfahrungen mit dem österreichischen Familienrecht.

Nach erfolgreichem Job schlitterte er in ein Burn-Out. Aufgrund der Erkrankung wandte sich die Frau von ihm ab. Er absolvierte sechs stationäre Aufenthalte und war auf REHA. Nach Wiederaufnahme der Arbeit gestand ihm seine Frau, dass sie fremdgeht.

Das symbiotische Verhältnis der Ehefrau mit den Schwiegereltern wird als Problemfeld geschildert. Werner Laher wartet seit 4 Jahren auf seine Scheidung! Nach der Wegweisung hatte er keine Möglichkeit, sich von den Kindern zu verabschieden. Die Besuchsbegleitung stellt ihm ein ausgezeichnetes Zeugnis aus und empfiehlt gar die Unterbringung der Kinder beim Vater.

Werner Laher absolvierte eine Erziehungsberatung bei fitforkids bei Dr. Mühlberger-Leibovici – die Mutter nimmt nicht einen einzigen Termin wahr. Es kommt zu zahlreichen weiteren Kontaktboykotten. Die Mutter erhält keinerlei Strafen – daher fordert der Vater, dass Kontaktboykotte bestraft werden müssen und PAS ins Strafrecht soll.

Werner Laher sagt: Massive Strafen würden helfen. 

§ 38a SPG Betretungsverbot und Wegweisung
Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG
Preisauszeichnung Children Planet Award Dr. Martina Mühlberger-Leibovici
Videobeitrag Dr. Martina Mühlberger-Leibovici "Was Kinder brauchen"
Burn-Out Prävalenzstudie (Langfassung) im Auftrag des Sozialministeriums BMASK
Pressemappe PAS Mag. Laher
Kontakt fitforkids

Kontakt über office@vaeter-ohne-rechte.at

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PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 5v10 (16:31 Minuten)

Franz Brunner, betroffener Vater schildert die Lücken der Gesetzgebung bei Befangenheit von Richtern.

Eine Odyssee an Verfahren scheint hier notwendig! In der Regel wird ein Befangenheitsantrag zuerst vom Gerichtsvorsteher bearbeitet. In diesem Fall geht der Vater davon aus, untermauert mit diversen Unterlagen, dass ein besonderes Naheverhältnis zwischen Gerichtsvorsteher und Richterin besteht. Erst nach Vorlegen diverser Unterlagen erklärt sich der Gerichtsvorsteher selbst für befangen, dazu waren aber einige Anträge und weitere Instanzen notwendig.

Die Richterin des Bezirksgerichts Mödling zeigt den Vater wegen beharrlicher Verfolgung an und fühlt sich trotzdem nicht befangen in seiner Causa. Insgesamt 15 Befangenheitsanträge hat der Vater bisher gestellt. In einem Teilverfahren hat sich gar JEDER Richter des Bezirksgerichtes Mödling für befangen erklärt.

Das Präsidium des Landesgerichtes, die Präsidentin des Landesgerichtes zeigt den Anwalt des Vaters bei der Rechtsanwaltskammer an, er würde "die Machenschaften seines Mandanten decken". Die Staatsanwaltschaft spricht von Bildung einer kriminellen Organisation, "das werde sicher nicht untersucht."

Nicht nur ein sehr kostspieliges Unterfangen, sondern eben auch ein sehr langwieriges – mittlerweile ziehen die Jahre ins Land und die bisher getroffenen Entscheidungen der befangenen Personen sind immer noch aufrecht. Für Vater und Kind ist diese Zeit verloren.

Die Justiz kümmert sich um Befangenheiten überhaupt nicht.

Die Richtervereinigung verweigert eine geforderte Stellungnahme seit dem Jahr 2016.
Die Welser Ethikerklärung der Richter findet de facto keine oder nur mangelhafte Anwendung.

§ 7 AVG Befangenheit von Verwaltungsorganen
§ 107a StGB Beharrliche Verfolgung
Link zu einem Teilverfahren des Vaters - er klagt eine Kinderschutzorganisation auf 50.000 Euro

Kontakt über office@vaeter-ohne-rechte.at

 

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PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 6v10 (19:32 Minuten)

Mag. Michaela Krankl mit einer Fallschilderung. In diesem Fall ist enthalten: Missbrauchsvorwurf, Missbrauch mit dem Missbrauch. unzumutbar lange Verfahrensdauer, Recht auf ein faires Verfahren, Verletzung der Unschuldsvermutung

§ 206 StGB Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen
§ 207 StGB Sexueller Mißbrauch von Unmündigen
Missbrauch mit dem Missbrauch
§ 13 Außerstreitgesetz
Link zur Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK)
Artikel 6 der EMRK "Recht auf ein faires Verfahren"
interessante Seite zum EMRK Art. 6 mit diversen Erläuterungen und (inter)nationalen Urteilen
Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (besonders Artikel 2)
Children Planet Award Preisauszeichnung Mag. Michaela Krankl

Kontakt Rechtsanwältin Mag. Michaela Krankl
per Mail: mag.krankl@aon.at

 

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PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 7v10 (13:50 Minuten)

Mag. Thomas Kaumberger mit einer weiteren Fallschilderung. Kindesmutter und Jugendamt haben die Entsorgung des Kindesvaters vorangetrieben. Der Vater sieht mittlerweile seine Kinder seit einem Jahr nicht mehr.

Die Mutter wollte die Rolle des Vaters nicht akzeptieren. Der Vater musste sich die Kontakte zu seinen Kindern erarbeiten, Vereinbarungen mit der Mutter wurden von Seiten der Mutter prinzipiell nicht eingehalten. Die Minderjährige blieb aufgrund des symbiotischen Lebenssystems in ihrer Entwicklung immer weiter zurück. Eine Sachverständige wurde vom Gericht beauftragt, über Erziehungsfähigkeit und Kindeswohlgefährdung durch die Mutter ein Gutachten anzufertigen. Die Sachverständige kam zu einem ganz klaren Ergebnis: Es liegt eine eindeutige Kindeswohlgefährdung und eine eingeschränkte Erziehungsfähigkeit der Mutter vor.

Die Obsorge wurde dem Vater übertragen, was heutzutage ebenfalls keine Selbstverständlichkeit darstellt. Immer wieder ist es in der Praxis so, dass verschiedene Gutachter zu demselben Schluss kommen, nämlich, dass der Vater im Gegensatz zur Mutter keine Einschränkung in der Erziehungsfähigkeit besitzt, der Verbleib der Kinder bei der Mutter eine Kindeswohlgefährdung darstellt, die Kinder jedoch dennoch bei der Mutter verbleiben, weil diese bereits so sehr von der Mutter gegen den Vater aufgebracht wurden, dass sie keinen Kontakt zum Vater wünschen.

Auch in diesem Fall wurde dem Vater vom Gericht und vom Jugendamt stets zu verstehen gegeben, dass er nur ja mit der Mutter zu kooperieren habe. Eine solche Aufforderung hätte er sich einmal als Warnung für die Mutter in früheren Zeiten gewünscht. Die Mutter hat nichts unversucht gelassen, die Obsorgeübertragung zu kippen. Mit Privatgutachten ist sie gegen die erfahrene gerichtlich bestellte Gutachterin vorgegangen, der fachliche Inkompetenz vorgeworfen wurde. Letztlich wurde der Mutter der hauptsächliche Aufenthalt der Kinder bei fast gleichteiliger Betreuung übertragen. Aus Sicht des Vaters hat man sich einer massiven Kampagne der Mutter gebeugt, die ihre Position einfach lauter dargestellt hat. Ungeklärt bleibt für ihn jedoch, in welcher Form und vor allem in welcher Konsequenz für die Mutter bei der Sachverständigen interveniert wurde. Seitdem der hauptsächliche Aufenthalt der Kinder bei der Mutter ist, wird die Rolle des Vaters, man möchte fast sagen selbstverständlich missachtet, und die Kinder gegen den Vater aufgebracht. Das Kontaktrecht wurde schrittweise eingeschränkt, bis er eines Tages im Sommer 2017 einen Anruf des Jugendamtes erhalten hat, dass sein Kontaktrecht ausgesetzt sei, weil der Verdacht formuliert wurde, das der Vater die Kinder geschlagen bzw. sexuell missbraucht habe.

In weiser Voraussicht hat er damals schon sämtlichen Behörden gesagt, dass er bereits alle Verleumdungen hinter sich hat, außer jene des sexuellen Missbrauchs, die aber mit Sicherheit auch noch eines Tages kommen werde. Nunmehr sollte auch noch das letzte Totschlagargument gegen ihn ins Treffen geführt werden. Auch wenn keine objektiven Verletzungen bei den Kindern erkannt wurden, wurde der Vater sehr lange im Unklaren gelassen, wer welche angeblichen Verletzungen erkannt habe.

Mittlerweile sind die Kinder so stark aufgehetzt, dass sie keinen Kontakt mehr zum Vater wünschen. Die Entfremdung erscheint vollendet. Das Jugendamt wollte temporär die Kinder abnehmen, hat aber aufgrund der Intervention der Mutter davon Abstand genommen. Dabei darf als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass eine Entfremdung von Kindern nur dann wirksam bekämpft werden kann, wenn sie aus dem Haushalt des entfremdenden Elternteils herausgenommen werden. Als der Vater die Herausnahme aus dem mütterlichen Haushalt aufgegriffen hat, wurde ihm vorgeworfen, dass er "keine Empathie gegenüber seinen Kindern" empfinden würde“. Als er einen gerichtlichen Antrag auf Fremdunterbringung eingebracht hat bzw. hauptsächlicher Aufenthalt bei ihm oder alleinige Obsorge, weil er überhaupt keine Information mehr bekommen hat und verständlicherweise in größter Sorge gewesen ist, wurde ihm vorgeworfen, dass er wider das Kindeswohl agiere. Dabei hat ihm das Jugendamt ursprünglich empfohlen, weiter für seine Kinder zu kämpfen.

Man sieht: Alles, was der Vater macht, wird als Fehler ausgelegt!

Dabei hat er sogar einer Beruhigungsphase zugestimmt, in der er keinen Kontakt zu seinen Kindern hatte, gebracht hat es freilich nichts, außer die Vollendung der Entfremdung. Das gut verdienende Helfersystem, dass an einer Wiederanbahnung der Kontakte zum Vater eigentlich arbeiten sollte, gibt lediglich eine Empfehlung ab, den Vater weiterhin sechs Monate aus dem Leben des Kindes zu verbannen. Die psychologische Betreuung seitens des Jugendamtes zielt mittlerweile darauf ab, ihn auf eine endgültige Trennung von seinen Kindern vorzubereiten! Informationen über seine Kinder hat er seitdem nicht bekommen, obwohl mit dem Jugendamt vereinbart war, dass er über das Helfersystem Informationen erhalten sollte, weil er trotz aufrechter gemeinsamer Obsorge sich in der Schule nicht informieren dürfe über die schulischen Leistungen und eine allfällige Verhaltensauffälligkeit.

Selbstverständlich hat er auch keine Information seitens der Mutter erhalten über die Kinder, obwohl bei einem Totalkontaktabbruch die Mutter verpflichtet gewesen wäre, ihm Information zukommen zu lassen. Wie sicher sich die Mutter im Verbund mit der Unterstützung des Jugendamtes ist, kann man daraus erkennen, dass sie auch das Angebot des Vaters oder Ersuchen des Vaters nach einem gemeinsamen Gespräch abgelehnt hat. Der Vater wurde also über den Zustand der Kinder völlig im Unklaren gelassen, obwohl bereits das von der Mutter in Auftrag gegebene Privatgutachten dargelegt hat, dass kein sexueller Missbrauch vorgelegen hat und offensichtlich ein Wunsch nach einer Präsenz einer Vaterfigur bei den Kindern gegeben ist. Es wurde vielmehr trotz dieser Hinweise ein weiterer Totalkontaktabbruch von weiteren sechs Monaten empfohlen.

Dieser Meinung hat sich das Jugendamt angeschlossen, obwohl der Privatgutachterin vom Gericht schon einmal mehr oder minder die Rute ins Fenster gehalten wurde, weil sie eine Stellungnahme ohne Aktenkenntnis abgegeben hat.

Die Mutter missachtet Gerichtsbeschlüsse, kann sich nur mangelhaft von den Kindern abgrenzen, ist symbiotisch mit den Kindern verbunden, und begründet ihre Handlungen ausschließlich mit der Verfolgung des (manipulierten) Kindeswillens - unabhängig vom Kindeswohl.

Buchtipp

Dieses Verhalten ist einer guten psychosozialen Entwicklung abträglich. Wie regelmäßig in pflegschaftsgerichtlichen Verfahren verfolgt werden muss, nimmt das Jugendamt zur besseren Klärung der Fronten massiv die Stellung eines Elternteils an, um nach außen mit einer Beruhigung argumentieren zu können, auf Sicht aber den Kindern den Vater und eine gesunde Entwicklung zu nehmen.

Eine zweite Facette ist neben dem familienrechtlichen problematischen Zusammenhängen auch die Frage des Unterhalts. Auffällig ist nämlich im gegebenen Zusammenhang, dass Unterhaltsherabsetzungsanträge des Vaters nur sehr schleppend bearbeitet werden, obwohl die Sache aufgrund der Sachverständigengutachten eigentlich entscheidungsreif wäre. Umgekehrt werden jedoch die Unterhaltserhöhungsanträge rasch bearbeitet. Es versteht sich von selbst, dass der fleißige, selbst und ständig arbeitende selbstständige Vater auch mit hohen Gutachterkosten belastet wird, um sein Grundeinkommen feststellen lassen zu können. Der Sachverständige übergeht die Kritikpunkte einer renommierten Steuerberatungskanzlei des Vaters, so dass es nicht verwundert, dass er trotz entsprechend großer und größer werdender Verbindlichkeiten und schlechterem Geschäftsaufkommen das Einkommen auf hohem Niveau angenommen wird.

Wenn der Vater die erstgerichtliche Unterhaltsentscheidung am Landesgericht überprüfen lässt, unter anderem deshalb, da ja bei der Unterhaltsfestsetzung die annähernd gleichteilige Betreuung der Kinder nicht berücksichtigt wurde, wird ihm bei der Entscheidung des Landesgerichts ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorgeworfen. Auch die Überprüfung der Entscheidung beim OGH hat keine Änderung der Situation gebracht, weil sich der OGH einfach nicht mit der Causa auseinandersetzen wollte.

Der Vater ortet eine Ungleichbehandlung zwischen ihm und der Mutter in der Frage des Unterhaltes, weil die Mutter in der Zeit, als die Mutter die Kinder nicht hatte und der Vater hauptsächlich und in weitaus überwiegenden Maße betreut hat, nicht angehalten wurde, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen.

Der Vater hofft nun, dass man nicht nur Beschlüsse erwirken kann, sondern dass diese auch dem Kindeswohl und der Gerechtigkeit entsprechen und dienen.

§ 189 ABGB Informations-, Äußerungs- und Vertretungsrecht
§ 297 StGB Verleumdung
Mag. Kaumberger in Puls4 bei einem anderen erfolgreichen Fall

Kontakt Rechtsanwalt Mag. Thomas Kaumberger

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PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 8v10 (27:34 Minuten)

Rechtsanwalt Dr. Alexander Krasser fordert, dass gesetzliche Normen durchgesetzt werden. Das findet nicht statt. Die Rolle der Familiengerichtshilfe (FGH) ist ein Feigenblatt. Richter finden es bequem, die FGH zu beauftragen und übernehmen die angeblich fachlich fundierten Stellungnahmen einfach in ihre Beschlüsse. Es fehlt an Zivilcourage, etwa von Richtern, Gutachtern, auch von Betroffenen. Mangelhafte Kontrolle ist systemimmanent. Entfremdungsmechanismen werden vom System ganz gezielt umgesetzt.

Falldarstellung "Michelle", ein PAS-Supergau.
Pressemappe PAS Fall Michelle

Zur Fremdunterbringung des Kindes kam es, weil ein Gutachter im Verfahren anmerkte, es könne in der Zukunft möglicherweise zu einer Entfremdung von der Mutter kommen, weil das Kind bei seinem Vater lebt. Aus heutiger Sicht hat das gesamte Helfersystem schlichtweg versagt. Das Jugendamt hätte den gesetzlichen Auftrag, die Familie zu stärken. Anstatt dem Kind wenigstens Teilbereiche einer unbeschwerten Kindheit zu bewahren, wurde dem Kind sein gesamtes familiäres Umfeld entzogen und jedweder Kontakt schlicht und einfach verboten. Das System ist deshalb so stark geworden, weil es Keile in die Verantwortung der Erwachsenen hineingetrieben hat. Und nur dadurch, dass die Erwachsenen nicht an einem Strang ziehen, kann das System weiter gefüttert werden.

Dr. Alexander Krasser zum Versagen des Helfersystems

Unübersichtliche Verfahrensabläufe decken sich mit einem gesunden Empfinden eines durchschnittlichen Menschen überhaupt nicht mehr. Das alles kann man nicht mehr verstehen. Und wohin hat es ein Rechtsstaat gebracht, wenn das alles nicht mehr verständlich ist?

"Das Kind muss zur Ruhe kommen" ist ein Standardsatz, den man in jedem Verfahren hört. Und teilweise geschieht das dann mit medikamentöser Unterstützung, so werden die Kinder "zur Ruhe" gebracht. Die Kinder dunsen innerhalb weniger Monate auf, der Verdacht erhärtet sich: Medikamentöse Unterstützung.
Eine Fremdunterbringung, die – man kolportiert – 7000 Euro pro Kopf pro Monat bringt, bedenken sie das, wenn nur ein Bruchteil dieses Geldes liebevollen Eltern zur Verfügung gestellt wird, wir hätten in dieser Republik lauter Genies. Was mit dem Geld passiert? Medikamente sind teuer. Personal ist teuer, auch wenn es minder ausgebildet ist, davon müssen wir uns immer wieder überzeugen. In einer Fremdunterbringung wird das Kind nicht so angenommen, wie es kommt. Eine Kindesabnahme ist immer traumatisch und Stress für ein Kind, die Bindung wird unterbrochen, das ergibt Stress.

Dr. Alexander Krasser zu Fremdunterbringungen

Es geht hier nicht um Einzelfälle, es geht hier um ein System!

Standardsätze, wie "Das Kind ist gut angekommen" oder "Dem Kind geht es gut" kommen stets zur Anwendung. Aber wie kann es einem Kind, das aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen wurde, gut gehen? Sie landen ja nicht im Paradies. Sie landen bei fremden Menschen, und meistens in einer Gruppe, die an den Rand der Gesellschaft gedrängt wird. Die Kinder untereinander nehmen dann sehr viel voneinander an, nicht nur Vokabeln, nicht nur Alltagsabläufe, teilweise schaffen es die Betreuer nicht einmal, dafür zu sorgen, dass die Kinder regelmäßig in die Schule gehen, weil es am Vorabend eine Feier gab. Jedenfalls spielt Alkohol auch eine ganz große Rolle.
Statt notwendiger Zusammenarbeit aller beteiligter Stellen werden die biologischen Eltern einfach ausgegrenzt. Es gibt keine Informationen, wenn man merkt, dass hier wieder ein Kontakt aufgebaut werden kann, werden sofort sämtliche Kontakte gekillt, ohne jegliche Begründung. Das Jugendamt treibt Keile zwischen die Erwachsenen, holt sich einzelne zu Einzelgesprächen, verbreitet Furchtbares über den anderen, dann holt man sich den anderen zum Einzelgespräch.

Und wenn das alles nicht funktioniert, dann gibt es eine anonyme Anzeige. Wer dieser Herr oder Frau Anonymus ist, darüber kann sich jeder ein Bild machen. Aber, wenn man bedenkt, wer ein Interesse daran hat, dass ein Kind fremduntergebracht sein sollte, und das ist mittlerweile ein Wirtschaftsfaktor geworden dann ist es klar, wer dieser Herr oder diese Frau Anonym sein könnte.

Rückführungen von Kindern aus der Fremdunterbringung dauern ewig, sind fast unmöglich. Es taucht immer ein lapidarer Grund auf. Besuchskontakte werden an Geburtstagen und an hohen Feiertagen verunmöglicht. Was macht das mit der Kinderseele? Das ist eine Katastrophe, und es gibt nicht den geringsten Grund, warum ein Kind seinen Geburtstag in der Fremde feiern soll, es gibt keinen Grund!

Psychische Mechanismen des Kindes führen zu einer Anpassung an die Zwänge der Fremdunterbringung, so löst das Kind den Loyalitätskonflikt.
Der Entfremdungsmechanismus widerspricht vielen gesetzlichen Normen, zumindest aber einer Dachnorm, der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Artikel 8, Recht auf Familie.

Dr. Alexander Krasser zum EMRK Recht auf Familie

Die Rolle der Volksanwaltschaft und der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist etwas enttäuschend. Kontrollen ergeben, dass eigentlich immer alles bestens ist. Im Sonderbericht der Volksanwaltschaft 2017 werden zwar die WGs, also Fremdunterbringungen in Wohngemeinschaften ein bisschen angeprangert, aber das ist wirklich sehr wenig, wenn man Bildmaterial, Zeugenaussagen etc. hat, über Medikamentenmissbrauch, Gewalt, und dergleichen, wundert man sich, was die in ihren Monitoringberichten als gut empfinden, oder nicht.

Das ganze System lebt auch durch Intransparenz. Es fließt keine, oder falsche Information. Die Jugendwohlfahrt, wenn sie die Obsorge hat, ist verpflichtet, den § 138 ABGB (Kindeswohl) einzuhalten.

Kein einziger Punkt, keine einzige Ziffer zum Wohle des Kindes wird eingehalten! Da kann ja etwas nicht stimmen!

Höfliche Beharrlichkeit ist die Empfehlung von Dr. Alexander Krasser für die Betroffenen. Alles andere ist natürlich Knochenarbeit. Der Gesetzgeber muss sich etwas einfallen lassen, sprich das Parlament, die Menschenrechtsausschuss im Nationalrat will eigentlich nichts davon wissen, die Dimension ist unverständlich, unerklärlich, aber hier ist dann natürlich einiges auf ministerieller Ebene zu erledigen.

Europäische Menschenrechtskonvention komplett dt. EMRK
Artikel 8 der EMRK "Recht auf Familie"
diverse Berichte der Volksanwaltschaft an das Parlament, Landtage, Sonderberichte usw.
Parlamentskorrespondenz Menschenrechtskontrolle im Volksanwaltschaftsausschuss
Volksanwaltschaftsausschuss im Parlament
Sonderbericht der Volksanwaltschaft über Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen (III-55d.B.)
41. Bericht der Volksanwaltschaft 2017 (III-86 d.B.)
§ 138 ABGB Kindeswohl
Menschenrechtsausschuss im Parlament
Pressemappe PAS Fall Michelle
Dr. Alexander Krasser in THEMA (ORF) zu Fremdunterbringungen
Pressekonferenz "Kinder als Ware" u.a. mit Dr. Alexander Krasser zu Heimskandalen

Kontakt Rechtsanwalt Dr. Alexander Krasser

 

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PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 9v10 (4:14 Minuten)

Mag. Michaela Krankl spricht über Lösungsansätze. Fremdunterbringung, genauer eine Entscheidung über die Gefährdungsabklärung, braucht standardisierte Regeln! Mag. Michaela Krankl fordert standardisiertes Vorgehen der Jugendwohlfahrt und Checklisten, insbesondere bei Kindesabnahmen.

Childrens Planet Award Preisauszeichnung Mag. Michaela Krankl

Kontakt Rechtsanwältin Mag. Michaela Krankl
per Mail: mag.krankl@aon.at

 

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PAS Pressekonferenz Eltern-Kind-Entfremdung 10v10 (3:02 Minuten)

Rechtsanwalt Mag. Thomas Kaumberger mit einer weiteren Falldarstellung: Wohnortwechsel nach Tirol, die Mutter zieht mit dem Kind nach Tirol. Gerichte in Wien und in Tirol fühlen sich nicht zuständig, die Verfahrensdauer wird unnötig verlängert. Meldungen von Kindeswohlgefährdung bleiben unbearbeitet liegen. Der Verlust sozialer Bindungen zu Geschwistern, Eltern oder Freunden kümmert das Gericht nicht.

Wenn das Kontaktrecht von der Mutter nicht eingehalten wird, so braucht sie keine Konsequenzen zu befürchten. Trotz Beeinflussung ist es der Wunsch des Kindes, bei seinem Vater in Wien zu leben. Der Vater soll nun im Unterhaltsverfahren auf ein fiktives Einkommen angespannt werden. Das bedeutet, dass der Vater Unterhalt leisten soll von einem Einkommen, das er gar nicht erzielt. Selbst für solche Zeiträume wird Unterhalt gefordert, in denen der Vater die hauptsächliche Betreuung des Kindes innehatte. Es ist ganz offensichtlich, dass über das Unterhaltsverfahren der Vater auch im Pflegschaftsverfahren mundtot gemacht werden soll.

Anspannungsgrundsatz
Mag. Kaumberger in Puls4 bei einem anderen erfolgreichen Fall

Kontakt Rechtsanwalt Mag. Thomas Kaumberger

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Martin Morauf zur Ohnmachtsfrage bei Klagen beim EGMR

Martin Morauf zur Konsensorientierung

Welche mediale Bedeutung PAS zukommt, lässt sich anhand der Medienresonanz an diesem Tag deutlich ablesen. Ausschließlich das Printmedium "Krone Vorarlberg" hatte die Courage einen Artikel dazu zu bringen! Kinderrechte haben in den österreichischen Medien ganz offensichtlich kaum einen Wert, ebenso wenig die Tatsache, dass das Entfremdungssyndrom (PAS) durch die (Miss-)Handlungen der österreichischen Justiz und der österreichischen Behörden massive Schäden an unseren Kindern verursacht.

Hier der Artikel zur Nachschau.

Österreich bezeichnet sich als Erfolgsmodell einer Demokratie. Bei der Umsetzung der Kinderrechte ist die Lage äußerst besorgniserregend. Doch das ist der österreichischen Politik ganz offensichtlich bislang gleichgültig! Der Verein „Väter ohne Rechte“ wird regelmäßig mit nichtssagenden Standardantworten abgespeist, die nur eines klar offenlegen: Vom Bundespräsidenten abwärts haben die Behörden und die Justiz offenbar kaum Ahnung wie die Wirklichkeit aussieht – oder man will keine Ahnung haben!

Der CRIN ist ein internationales Erhebungsinstrument zum Monitoring bei der Umsetzung von Kinderrechten weltweit. Österreich belegt den letzten Platz in der EU mit dem beschämenden Platz 71 im Global Ranking!!! Deutschland ist kaum besser aufgestellt und liegt auf Platz 66! Österreich und Deutschland liegen somit hinter Ländern wie Kenia, Südafrika, Indien, Uganda, Türkei, Togo, Albanien, Burkina Faso, Bangladesch, Namibia oder Nicaragua!

Der Better Life Index der OECD wird nach 11 verschiedenen Kategorien ermittelt. Er soll Aufschluss darüber geben wo es sich am besten leben lässt, die Lebensqualität gemessen wird. Kind sollte man in Österreich nicht sein, denn auf deren Rechte wird gepfiffen!
Länder wie die oben genannten stehen alle hinter Österreich im Better Life Index.

Beschämender kann die Situation für unsere Kinder kaum sein!

NGO Väter ohne Rechte
Hotline +43 660 315 67 85

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Impressionen von der PAS-Pressekonferenz:

 

 


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