Kategorie: Allgemein

Antwort zum parlamentarischen Antrag zur Anerkennung von PAS

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NR Mag. Harald STEFAN

Betreff: Entschließungsantrag 572/A(E) XXV.GP 

Sehr geehrter Hr. Abgeordneter!                                         Wien, am 4.8.2014

Der Verein „Väter ohne Rechte“ bedankt sich bei Ihnen für die Einreichung des vorliegenden Entschließungsantrags betreffend PAS, der ja auch bereits 2011von Dr. Fichtenbauer eingebracht wurde. Offensichtlich wurde darauf schon 2011 von den Regierungsparteien nicht reagiert bzw. wurde der Antrag abgewiesen.

Aus unserer Sicht stellt sich die Situation leider trotz des seit 1.2.2013 gültigen „neuen“ FamNamRechtsänderungsgesetzes, das ausdrücklich als „Meilenstein  des Familienrechts“  gelobt wurde, für die meisten Betroffenen unverändert dar:

Nach wie vor wird bei den meisten strittigen Obsorgeverfahren NICHT die gemeinsame Obsorge belassen bzw. verfügt.

Nach wie vor werden Besuchsrechtsregelungen trotz eindeutiger Hinweise auf absichtliches Vereiteln und damit Induktion von PAS von den Gerichten NICHT durchgesetzt, obwohl das Gesetz ausreichend Möglichkeiten dafür einräumt.

Nach wie vor dauern Obsorge-und Besuchsrechtsverfahren viel zu lange, sodass es häufig rasch zu Entwicklung von PAS kommt.

Nach wie vor negieren Gutachter klassische PAS-Symptome, vielfach wird überhaupt „Entfremdung“ gar nicht wahrgenommen oder absichtlich geleugnet.

Nach wie vor werden Anträge von Vätern, die die Kinderrechte und die Einhaltung der Art. 3,6,8 und 14 der EMRK einfordern,  durch alle Instanzen bis zum OGH abgewiesen. Hier wird die Abweisung durch den OGH praktisch immer mit §62 (keine ausreichende rechtliche Relevanz!) begründet, d.h. der OGH beschäftigt sich mit der Sache gar nicht, weil er davon ausgeht, dass kein öffentliches rechtliches Interesse damit verbunden sei. Im Klartext heißt das, dass man aus politischen Gründen keine Änderung der Judikatur zulassen möchte. Für die betroffenen Elternteile und deren Kindern bedeutet dies aber, dass es keine rechtliche Unterstützung für die Aufrechterhaltung einer vitalen Eltern-Kind-Beziehung in Österreich gibt, sondern diese von der Haltung eines Elternteils (zumeist der Mutter) abhängig ist.

Wir sind daher überzeugt davon, dass die unveränderte Rechtsprechung im österreichischen Familienrecht

–      verfassungswidrig

–      menschenrechtswidrig

–      diskriminierend

–      kindeswohlschädigend

ist, und begrüßen daher Ihren Antrag.

Die Hoffnung auf eine positive Behandlung bzw. einer Annahme dieses Antrags durch die politisch Verantwortlichen erscheint jedoch im Lichte der gegenwärtigen Mehrheitsverhältnisse im Parlament und den bekannten Proponenten zur Verhinderung eines menschenrechtskonformen österreichischen Familienrechts als eher gering.

Aus Sicht des Vereins „Väter ohne Rechte“ bedarf es einer echten Reform des Familienrechts mit den entsprechenden Durchsetzungsmöglichkeiten sowie einer öffentlichen Darstellung der schwerwiegenden Folgen von PAS für Kinder und Elternteile.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Robert Holzer (Vorstand und Pressesprecher Verein „Väter ohne Rechte“)

Dipl.-Ing. Maximilian Urban (Obmann des Vereins „Väter ohne Rechte“)

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Väter ohne Rechte beim Justizminister

Der Verein Väter ohne Rechte hat sich am 17.07.2014 anlässlich der Pressekonferenz des österreichischen Justizministers Dr. Wolfgang Brandstetter bei der Familiengerichtshilfe Graz eingefunden und wies auf die Problematiken in Obsorgeverfahren für Trennungskinder und die Missstände im Familienrecht hin.

Auch der Verein wurde in der Pressekonferenz thematisiert

Herr Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter hat dem Verein im Ministerium einen Termin vorgeschlagen um über mögliche Lösungsansätze zu diskutieren.

Es wurde auch ein Video zu der Veranstaltung, an dem die Väterplattform teilnahm produziert.

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Leserbrief von Dr. Holzer zu Profilartikel: „Die verlorenen Kinder“

Leserbrief zu Profil Nr. 29 vom 14.7.2014 (und der link zum tatsächlich abgedruckten)

zum Leitartikel von Edith Meinhart und Christa Zöchling  „Die verlorenen Kinder“: (link zum Artikel)

Der Artikel bezieht sich hauptsächlich auf strafrechtlich relevante – und damit medienwirksame –  Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen.

Die alltäglichen Schwierigkeiten mit orientierungslosen Kindern und Jugendlichen in Familie, Schule und Freundeskreis sind aber viel häufiger als schwere Straftaten. Die deutliche Zunahme an psychischen Auffälligkeiten durch Trennungssituationen und vor allem die gesellschaftlich akzeptierte Vaterlosigkeit von hunderttausenden Kindern wird in der Zukunft noch enorme Kosten für den Staat verursachen und die gesellschaftspolitische Herausforderung der nächsten Generationen sein.

Diese Tatsache ist hinlänglich bekannt, aber solange das österreichische Rechtssystem als politisches Protektorat der AlleinerzieherInnen-Ideologie fungiert , diese per Gerichtsbeschluss umsetzt und das Recht des Kindes auf beide Elternteile missachtet, wird es zu keiner Lösung der Probleme kommen können.

 

Dr. Robert Holzer

Facharzt für Kinder-und Jugendheilkunde

Vorstand und Pressesprecher Verein „Väter ohne Rechte“

Heiligenstädter Str. 51

1190 Wien

e-mail: dr.robert.holzer@drei.at

Wien, am 15.7.2014

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Verfahrenshilfe – Sinn, Missbrauch und der Kampf mit ungleichen Mitteln

Rechtshilfe kleinDie Verfahrenshilfe ist ein wichtiges Rechtsinstrument und hohes Gut um einer Partei, die nicht genügend finanzielle Mittel oder kein ausreichendes Verständnis für die Rechtslage aufbringen kann
eine juristische Vertretung angedeihen zu lassen. Sie kann ebenso für eine Befreiung von Gerichtsgebühren, Gebühren für Zeugen, Sachverständigenkosten, Dolmetscher usw. gewährt werden. Innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Verfahrens kann eine Partei dazu verpflichtet werden, die Verfahrenshilfe ganz oder teilweise zurückzuerstatten.

Kampf mit ungleichen Mitteln in der Rechtspraxis

Häufig stellt sich das in der täglichen Rechtspraxis bei strittigen Verfahren so dar:

Außerstreutverfahren kleinEine Partei (zu 90% der Vater = Unterhaltszahler) bekommt aufgrund des eigenen höheren Einkommens keine Verfahrenshilfe gewährt, die zweite Partei (zu 90% die Mutter = Unterhaltsempfängerin) kann ein geringes Einkommen nachweisen und bekommt die Verfahrenshilfe in vollem Umfang zugestanden. Im Außerstreitverfahren des österreichischen Familienrechts fallen darunter einvernehmliche und strittige Scheidungen, Vermögensaufteilungsverfahren, Obsorge – und Kontaktrechtsregelungen, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Unterhaltsverhandlungen (sowohl Ehegatten-Unterhalt als auch Unterhalt für Kinder). Im Falle des Kindesunterhalts wird sogar die finanzielle Situation des Kindes für die Anspruchsberechtigung der Verfahrenshilfe herangezogen, weil de jure das Kind den Unterhalt einfordert!  Die Gerichte ziehen im Zuge des Verfahrens zur einfacheren richterlichen Entscheidungsfindung
diverse Hilfseinrichtungen wie z.B. die Jugendwohlfahrt, Familiengerichtshilfe, Elternberatung, Mediatoren, Besuchsvermittler, Kinderbeistände,  Besuchscafes, Sachverständigengutachter usw. heran. Häufig werden diese sogar verpflichtend
angeordnet.

leere Hosentaschen klein

Nahezu alle diese Leistungen sind kostenpflichtig und häufig an der Grenze der finanziellen Möglichkeiten.  Hinzu kommen eigene Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Antragskosten usw. Häufig werden zusätzlich auch noch strafrechtlich relevante Vorwürfe ins Treffen geführt. Es ist bekannt, dass sich strittige Verfahren und Subverfahren auch aufgrund von Rekursanträgen oft Jahre hinziehen. Doch während für die Verfahrenshilfe beziehende Streitpartei (zumeist die Mutter) keinerlei Kosten entstehen, blutet die Partei ohne Verfahrenshilfe (fast immer der Vater) finanziell aus. Ersparnisse schrumpfen, Schulden müssen gemacht werden, die finanzielle Abwärtsspirale nimmt ihren Lauf.

Die finanziell belastete Partei (zumeist der Vater) hat daher eher die Motivation ein rasches Verfahrensende herbeizuführen, während die mit Verfahrenshilfe ausgestattete Partei (fast immer die Mutter) auf diesen Faktor keine Rücksicht nehmen muss. Hier ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, Verfahren können ohne finanzielles Risiko durch weitere Anträge verzögert werden, gepaart mit der unaufhaltsam fortschreitenden Eltern-Kind-Entfremdung.

Der Verein Väter ohne Rechte fordert daher die Richterschaft auf, vor Beauftragung von Gutachten, Zulassen von Anträgen, Zuweisen zu Hilfseinrichtungen gewissenhaft zu prüfen ob sich dahinter nicht die Absicht verbirgt Verfahren vorsätzlich zu verzögern um einer Partei (zumeist der Vater) weiteren finanziellen Schaden zuzufügen und die Kindesentfremdung zum Schaden des Kindes zu begünstigen.

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Väter ohne Rechte am Vatertag im Radio

okitalk logoVorstandsmitglied Martin Stiglmair von Väter ohne Rechte im Radio bei OKITALK zum Thema Politik zum Anfassen:

– Geschlechterkampf / Ideologiekampf – der eben keiner ist.
zum Thema Kindeswohl
über die Jugendwohlfahrt (Amt für Jugend und Familie)
über Standards bei Gutachten und geforderte Mindestanforderungen
zum wiederholten Attentat zum Vatertag auf das Vereinsbüro
über Kinder in Prozessen und die damit verbundene Problematik
die Diskrepanz von Förderungen und dubiose Selbstkontrolle
gesellschaftliche Verantwortung und Volksvertreter
– Gewaltschutzgesetz und Missbrauch
– Kindesentführungen
Rolle und Verantwortung der Medien, Handhabung, Falschinformation und fehlende Sanktionsmöglichkeiten
Montagsmahnwachen
Meinungsfreiheit
Verantwortung zur Bildung
– Gewaltformen

Sendung vom Vatertag am 08.06.2014 (124 Minuten)
Link zur Sendung

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Muttertag und Vatertag in Österreich

Was will die Redaktion der ÖSTERREICH-Zeitschrift mit Schlagzeilen wie „Jede Mutter ist ein Kaiser“ bewirken? Dürfen etwa die Mütter und der Muttertag so groß gefeiert werden, während der Vatertag zur Nebensache und über ihn nur marginal berichtet wird (wenn überhaupt)? Dürfen Väter pauschal als weniger wert betrachtet werden? Ist ein liebevoller Vater, der für das Kind und für die Familie sorgt, indem er Geld und Güter besorgt, weniger Elternteil als die Mutter?

 

Zeitungen und Medien in Österreich – eine Paraderolle stellt ÖSTERREICH dar – präsentieren immer wieder herrliche positive Rollen von Müttern. Und Väter verkommen als notwendiges Übel, als nur manchmal hilfreich, und auch als weniger kinderliebend. Das ist kein Journalismus – das sind Kampagnen gegen Väter und Männer in Österreich.

 

Wir möchten hiermit Nein sagen zu dieser einseitigen und abwertenden Berichterstattung über Väter und fordern „Gleichberechtigung“ – auch in den Medien. Gleichberechtigung für beide Elternteile, denn Kinder brauchen beide gleichermaßen.

 

Vgl. Titelblätter in der ÖSTERREICH-Zeitschrift zum Muttertag „Jede Mutter ist ein Kaiser“ und zum Vatertag „Fußball WM“.

Muttertag-Titelblatt in OESTERREICH Vatertag-Titelblatt in OESTERREICH

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Infostand am Vatertag

Unicef  kleinDer Verein Väter ohne Rechte hat auch heuer wieder einen Infostand am Vatertag veranstaltet. Es galt sich bei den Vätern für deren mannigfaltigen Leistungen in Kindererziehung, Pflege, Haushalt und den Müttern, die das ermöglichen zu bedanken.

Eine erste öffentliche Bekanntgebung  zu einer Kundgebung am Tag der Kinderrechte am 20.September 2014 wurde formuliert. Der Verein wird zeitgerecht informieren.

Video Vatertag

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Attentat zum Vatertag

Attentat Frauensymbol Vatertag kleinNachdem das Büro von Väter ohne Rechte in Wien bereits mehrmals Ziel von Verwüstungen und Vandalenakten war; wir sprechen hier von eingeschlagenen Scheiben, Einbrüchen, gestohlenen Computern und im Februar diesen Jahres auch noch mit der Morddrohung „Väter wir machen Euch kalt“  besprüht wurde, ist am  8.6.2014 der nächste Akt der Gewalt sichtbar geworden.

Unser Vereinsbüro wurde erneut Ziel eines Angriffs mit offensichtlich feministischen Hintergrund. Verstärkte Sicherheitsvorkehrungen konnten diese, bislang anonymen und feigen Angriffe nicht verhindern.

Attentat Frauensymbol Vatertag

Diesmal wurde unser Rolladen mit dem Frauensymbol besprüht. Dass der Angriff genau am Vatertag sichtbar wurde, lässt keinen Zweifel an der fragwürdigen Intention der TäterINNEN.

Liebe FeministINNEN, danke für die offensichtliche und plakative Demonstration Eurer Gesinnung.

Der Verein Väter ohne Rechte verurteilt jede Form der Gewalt.

Polizeiliche Ermittlungen werden aufgenommen und eine weitere Strafanzeige wird folgen

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Gutachterskandal – Justizskandal Egon B.

Bild Gutachten klDer endlose Fall des Gutachters Egon B. – wirtschaftliche Verflechtungen und warum es sich um einen Justizskandal handelt

Für Herrn B. gilt die Unschuldsvermutung. Die Vorwürfe wiegen schwer.

Er war jahrelang selbst Gutachter in zahlreichen Fällen in Salzburg und  in Oberösterreich im Außerstreitverfahren. Es ging um hochsensible Bereiche wie Erziehungsfähigkeit, Besuchskontakte, Obsorge, Fremdunterbringung  von Kindern u.ä. mehr.

Video Kampf ums Kind (Problematik Gutachter)
ab Minute 14:00 Fall Egon B.

Vorwürfe seit 2008

copy and paste klEs wird ihm vorgeworfen Fließbandgutachten z.B.: durch Kopieren seitenlanger Textpassagen (inkl. Rechtschreibfehler) erstellt zu haben. Einmal wurde sogar der Name eines Kindes eines Gutachtens in ein anderes Gutachten kopiert! Ebenso soll zumindest  ein einzelner Wert im Zuge einer Testung vorsätzlich so manipuliert worden sein um zu einem „gewünschten“ Ergebnis zu kommen.  Auch sollen Testverfahren berechnet worden sein, die gar nicht durchgeführt wurden. Die Kosten eines dieser Gutachten wurden häufig mit über € 3000,– angegeben. Dutzende Gutachten pro Jahr stellte der Gutachter.

über 70 Medienberichte

Anzeige

anzeige polizei kl

Immer mehr Menschen fanden sich, die Kritik an seinen Gutachten formulierten und es kam zu Anzeigen wegen schweren Betrugs und Beweisfälschung. Die Justiz und die Kriminalpolizei ermittelten zuerst in Oberösterreich.

 

Der Übergutachter

Prof. Dr. Max Steller von der Berliner Charite wurde beauftragt 13 seiner Gutachten zu überprüfen und kommt in seinem Bericht zu einem vernichtenden Ergebnis: „In allen geprüften Gutachten von B. fanden sich so erhebliche Mängel, dass die Gutachten aus fachlicher Sicht als völlig verfehlt zu bewerten sind. Sind für die Entscheidungsfindung des Gerichts unbrauchbar.“  Erwachsene wurden mit nur für Kinder geeigneten Testbatterien untersucht und umgekehrt. In Gutachten tauchten Kinder auf, obwohl gar keine Kinder zu begutachten waren. Mindeststandards wurden nicht eingehalten. Eine Fülle von weiteren gravierenden Mängel wurde festgestellt.

Prüfungsstandards für Gerichtssachverständige

Richtlinie für die Erstellung von Gutachten

Ethikrichtlinien für Gutachten

 

Die wirtschaftlichen Verflechtungen

geld kl

Egon B. war nicht nur als Gutachter tätig. Er ist Geschäftsführer  der TAF Therapeutisch ambulante Familienbetreuung, die beinahe monopolartig in Salzburg mit Gutachten noch immer betraut wird; auch mit Jugendwohlfahrten wird eng kooperiert. Jährlich werden mehrere Millionen Steuergelder auch im Zuge von Rahmenverträgen an die TAF bezahlt – immer noch. Die TAF hat eine Schwesterfirma die at.FAM – dessen Geschäftsführer ist wieder Egon B.  Die TAF wiederum gehört dem Verein „Institut für Psychoanalyse und Familientherapie“ – und wer ist dort Geschäftsführer – wieder Egon B.

Konsequenzen

  • Am 31.12.2009 stellte der Gutachter seine Sachverständigentätigkeit zur Gänze ein.rote karte kl
  • Seit 2012 stellte der Gutachter seine Geschäftsführerfunktion bei der TAF ruhend – im Firmenbuch scheint er immer noch auf.
  • Die GWG (Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie) unter der Leitung von Dr. Josef Salzgeber distanziert sich bereits ebenfalls vom Gutachter.

 

Justizskandal

justiz klDie Linzer Staatsanwaltschaft erhob erstmals Anklage. Die Zuständigkeit des Gerichtes wurde mit Salzburg bestimmt. Da dort beinahe alle Richter besagten Gutachter beauftragten und es eine quasi Monopolstellung des Gutachters gab erklärte sich das Salzburger Gericht für befangen. Erst neulich entschied der OGH in Wien, dass in diesem Fall keine Befangenheit gegeben sei, gegen den Willen der Salzburger Justiz. Von den Betroffenen wird bemängelt, dass nur der Vorwurf der falschen Beweisaussage und nicht das Delikt des schweren (gewerbsmäßigen) Betruges verfolgt wird.

Dies stieß mehreren Betroffenen auf und so wurde 2013 eine Strafanzeige gegen unbekannte Täter innerhalb der Justiz eingebracht. Diese Anzeige ist im Jänner 2014 von der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien an die Staatsanwaltschaft Linz abgetreten worden, wo sie in wenigen Tagen eingestellt wurde. So wurde auch ein Fortsetzungsantrag in Linz eingebracht, der vom Senat abgelehnt wurde. Bereits mehrere Richter haben Unterstützerschreiben an das Gericht gesandt. Der Verteidiger von Egon B. beantragte in dem Verfahren einige Entlastungszeugen, die meisten davon sind selbst Richter am Salzburger Gericht, so auch der Vizepräsident des LG Salzburgs.

Kann ein Strafverfahren gegen einen Gutachter an einem Gericht geführt werden, für das dieser über Jahre tätig war?
Nun gibt es endlich eine Richterin – sie selbst gab an, dass „eine unvoreingenommene und überparteiliche Verfahrensführung am LG Salzburg, zweifelhafter Anschein abgeleitet werden kann.“

Egon B. kündigte an, ein neues Gutachten vorzulegen, demzufolge er den „objektiven Sorgfaltsmaßstab“ mehr als erfüllt habe.

Was sagt eigentlich der Justizminister Herr Wolfgang Brandstetter zu der Causa?
Und wann wird es endlich zu einem vernünftigen Verfahren kommen????

Stellungnahme des Vereins Väter ohne Rechte 2013

 

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KEIN Treffen zwischen VoR und Frauenhäuser

Fraunhaus_Logo

Information zum Treffen des Obmannes  Herrn Dipl.-Ing. Maximilian Urban vom Verein „Väter ohne Rechte“ und der  Chefin der Autonomen Frauenhäuser Frau Maria Rösslhumer:

Der Verein „Väter ohne Rechte“  bemüht sich bekanntermaßen seit Jahren mit ALLEN politischen Parteien und Menschen, die sich für unsere Kinder einsetzen wollen, zu kommunizieren. Um die bekannten Missstände in der Form zu besprechen, damit letztendlich eine kindgerechte  Familienrechtssituation entstehen kann. Im Verein Väter ohne Rechte beträgt der Frauenanteil ca. 42%

Im Zuge eines durch Frau Maria Sipl-Wöginger  vermittelten Treffens zwischen unserem Obmann Herrn Dipl.-Ing. Maximilian Urban und Frau Maria Rösslhumer, sollte es zu einem  Meinungsaustausch, v.a. betreffend Missbrauch von Gewaltschutzeinrichtungen durch scheidungswillige Frauen kommen. Damit verbunden ist häufig auch der völlige Kontaktabbruch des Vaters zum gemeinsamen Kind ohne rechtliche Grundlage.

Es wurde das Treffen für den 25.4.2014 um 13h im Cafe Urania vereinbart.

Frau Maria Rösslhumer hat den Termin leider nicht wahrgenommen. Im Nachgang wurden Kommunikationsmißverständnisse geltend gemacht und jetzt ist angeblich keine Zeit mehr für dieses Treffen, da Sie mehrheitlich im Ausland ist und (mit unserem Steuergeld) Frauenhäuser im benachbarten Ausland unterstützt werden.

Wir werten dies als deutlichen Hinweis für eine Missachtung von Umsetzungsmöglichkeiten um ein gutes Miteinander im Interesse unserer Kinder, der Familien sowie der Gesellschaft Österreichs zu haben.

Der Verein  „Autonome österreichische Frauenhäuser“ wird zu 100% durch das Bundeskanzleramt gefördert, damit ergibt sich, dass ALLE Österreicher einen finanziellen Beitrag leisten. Ergo dessen ist  umso mehr gemeinsam eine für alle Beteiligten gute Lösung  zu erreichen, sehr wünschenswert.

Damit es FÜR UNSERE KINDER einen guten, gemeinsamen Weg gibt, sind wir gerne weiter gesprächsbereit.

Der Vorstand

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