Kategorie: Allgemein

EVN-Team im Einsatz für RETTET DAS KIND NÖ

JUDENAU/TULLN/TRAISMAUER: 12 engagierte MitarbeiterInnen der EVN stellten im Rahmen der Aktion „EVN für NÖ“ ihre Arbeitskraft einen Tag lang RETTET DAS KIND NÖ zur Verfügung.
Einige gingen in der Außenwohngruppe Traismauer-Stollhofen ans Werk, welche 8 Kindern und Jugendlichen ein liebevolles Zuhause und professionelle Betreuung bietet. Das EVN-Team bestieg couragiert ein Gerüst und strich die Holzfassade. Im Garten wurden mitgebrachte Himbeeren für die Kinder gepflanzt.
Eine zweite Gruppe ließ eine Wohnung in Tulln in frischen Farben erstrahlen. In dieser werden Jugendliche, die zuvor in den Wohngruppen von JuVis Judenau betreut wurden, auf ihrem Weg in ein eigenständiges Leben unterstützt.
„EVN für NÖ“ ist ein Projekt, das Mitarbeiter-Engagement und Eigeninitiative für gemeinnützige Zwecke fördert. Dem Initiator dieses Aktionstags, Herrn Dipl.-Ing. Maximilian Urban, ist es ein großes Anliegen, sich für Kinder zu engagieren. Zusätzlich zum persönlichen Einsatz der MitarbeiterInnen, stellte die EVN dankeswerterweise das benötigte Material zur Verfügung.
EVN-MitarbeiterInnen werden seitens des Unternehmens ermutigt und unterstützt, gemeinnützige Aktionen in die Tat umzusetzen. Als führendes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen nimmt EVN damit auch seine gesellschaftliche Verantwortung wahr. Das Projekt „EVN für NÖ“ schlägt eine Brücke zwischen Beruf und Privatleben, zwischen Unternehmen und Gesellschaft.

link zu Bericht in der NÖN Herzogenburg

link zu Bericht in der NÖN Tulln

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Diplomarbeitsstudie „Elternschaft als Lernanlass“

Sehr geehrte Damen und Herren!

Liebe Mütter und Väter!

Im Rahmen meiner Diplomarbeit im Fach Erziehungswissenschaften (Studienzweig Erwachsenenbildung) mit dem Thema „Elternschaft als Lernanlass“ bin ich auf der Suche nach Teilnehmer(n)/innen, für eine empirische Studie. Im Zuge dieser Untersuchung gehe ich der Frage nach, welche Kompetenzen durch Elternschaft erworben werden und ob der Kompetenzerwerb durch bestimmte Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Daher lade ich alle Eltern herzlich dazu ein, an dieser Studie teilzunehmen. Die Umfrage dauert ca. 10-15 Minuten. Die Daten bleiben selbstverständlich völlig anonym.

Link zur Online-Studie:

https://edusurvey.aau.at/2012/index.php?sid=72171&lang=de

Vielen Dank und herzliche Grüße

Susanne Gratzer

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Antwort zum parlamentarischen Antrag zur Anerkennung von PAS

An

NR Mag. Harald STEFAN

Betreff: Entschließungsantrag 572/A(E) XXV.GP 

Sehr geehrter Hr. Abgeordneter!                                         Wien, am 4.8.2014

Der Verein „Väter ohne Rechte“ bedankt sich bei Ihnen für die Einreichung des vorliegenden Entschließungsantrags betreffend PAS, der ja auch bereits 2011von Dr. Fichtenbauer eingebracht wurde. Offensichtlich wurde darauf schon 2011 von den Regierungsparteien nicht reagiert bzw. wurde der Antrag abgewiesen.

Aus unserer Sicht stellt sich die Situation leider trotz des seit 1.2.2013 gültigen „neuen“ FamNamRechtsänderungsgesetzes, das ausdrücklich als „Meilenstein  des Familienrechts“  gelobt wurde, für die meisten Betroffenen unverändert dar:

Nach wie vor wird bei den meisten strittigen Obsorgeverfahren NICHT die gemeinsame Obsorge belassen bzw. verfügt.

Nach wie vor werden Besuchsrechtsregelungen trotz eindeutiger Hinweise auf absichtliches Vereiteln und damit Induktion von PAS von den Gerichten NICHT durchgesetzt, obwohl das Gesetz ausreichend Möglichkeiten dafür einräumt.

Nach wie vor dauern Obsorge-und Besuchsrechtsverfahren viel zu lange, sodass es häufig rasch zu Entwicklung von PAS kommt.

Nach wie vor negieren Gutachter klassische PAS-Symptome, vielfach wird überhaupt „Entfremdung“ gar nicht wahrgenommen oder absichtlich geleugnet.

Nach wie vor werden Anträge von Vätern, die die Kinderrechte und die Einhaltung der Art. 3,6,8 und 14 der EMRK einfordern,  durch alle Instanzen bis zum OGH abgewiesen. Hier wird die Abweisung durch den OGH praktisch immer mit §62 (keine ausreichende rechtliche Relevanz!) begründet, d.h. der OGH beschäftigt sich mit der Sache gar nicht, weil er davon ausgeht, dass kein öffentliches rechtliches Interesse damit verbunden sei. Im Klartext heißt das, dass man aus politischen Gründen keine Änderung der Judikatur zulassen möchte. Für die betroffenen Elternteile und deren Kindern bedeutet dies aber, dass es keine rechtliche Unterstützung für die Aufrechterhaltung einer vitalen Eltern-Kind-Beziehung in Österreich gibt, sondern diese von der Haltung eines Elternteils (zumeist der Mutter) abhängig ist.

Wir sind daher überzeugt davon, dass die unveränderte Rechtsprechung im österreichischen Familienrecht

–      verfassungswidrig

–      menschenrechtswidrig

–      diskriminierend

–      kindeswohlschädigend

ist, und begrüßen daher Ihren Antrag.

Die Hoffnung auf eine positive Behandlung bzw. einer Annahme dieses Antrags durch die politisch Verantwortlichen erscheint jedoch im Lichte der gegenwärtigen Mehrheitsverhältnisse im Parlament und den bekannten Proponenten zur Verhinderung eines menschenrechtskonformen österreichischen Familienrechts als eher gering.

Aus Sicht des Vereins „Väter ohne Rechte“ bedarf es einer echten Reform des Familienrechts mit den entsprechenden Durchsetzungsmöglichkeiten sowie einer öffentlichen Darstellung der schwerwiegenden Folgen von PAS für Kinder und Elternteile.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Robert Holzer (Vorstand und Pressesprecher Verein „Väter ohne Rechte“)

Dipl.-Ing. Maximilian Urban (Obmann des Vereins „Väter ohne Rechte“)

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Väter ohne Rechte beim Justizminister

Der Verein Väter ohne Rechte hat sich am 17.07.2014 anlässlich der Pressekonferenz des österreichischen Justizministers Dr. Wolfgang Brandstetter bei der Familiengerichtshilfe Graz eingefunden und wies auf die Problematiken in Obsorgeverfahren für Trennungskinder und die Missstände im Familienrecht hin.

Auch der Verein wurde in der Pressekonferenz thematisiert

Herr Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter hat dem Verein im Ministerium einen Termin vorgeschlagen um über mögliche Lösungsansätze zu diskutieren.

Es wurde auch ein Video zu der Veranstaltung, an dem die Väterplattform teilnahm produziert.

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Leserbrief von Dr. Holzer zu Profilartikel: „Die verlorenen Kinder“

Leserbrief zu Profil Nr. 29 vom 14.7.2014 (und der link zum tatsächlich abgedruckten)

zum Leitartikel von Edith Meinhart und Christa Zöchling  „Die verlorenen Kinder“: (link zum Artikel)

Der Artikel bezieht sich hauptsächlich auf strafrechtlich relevante – und damit medienwirksame –  Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen.

Die alltäglichen Schwierigkeiten mit orientierungslosen Kindern und Jugendlichen in Familie, Schule und Freundeskreis sind aber viel häufiger als schwere Straftaten. Die deutliche Zunahme an psychischen Auffälligkeiten durch Trennungssituationen und vor allem die gesellschaftlich akzeptierte Vaterlosigkeit von hunderttausenden Kindern wird in der Zukunft noch enorme Kosten für den Staat verursachen und die gesellschaftspolitische Herausforderung der nächsten Generationen sein.

Diese Tatsache ist hinlänglich bekannt, aber solange das österreichische Rechtssystem als politisches Protektorat der AlleinerzieherInnen-Ideologie fungiert , diese per Gerichtsbeschluss umsetzt und das Recht des Kindes auf beide Elternteile missachtet, wird es zu keiner Lösung der Probleme kommen können.

 

Dr. Robert Holzer

Facharzt für Kinder-und Jugendheilkunde

Vorstand und Pressesprecher Verein „Väter ohne Rechte“

Heiligenstädter Str. 51

1190 Wien

e-mail: dr.robert.holzer@drei.at

Wien, am 15.7.2014

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Verfahrenshilfe – Sinn, Missbrauch und der Kampf mit ungleichen Mitteln

Rechtshilfe kleinDie Verfahrenshilfe ist ein wichtiges Rechtsinstrument und hohes Gut um einer Partei, die nicht genügend finanzielle Mittel oder kein ausreichendes Verständnis für die Rechtslage aufbringen kann
eine juristische Vertretung angedeihen zu lassen. Sie kann ebenso für eine Befreiung von Gerichtsgebühren, Gebühren für Zeugen, Sachverständigenkosten, Dolmetscher usw. gewährt werden. Innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Verfahrens kann eine Partei dazu verpflichtet werden, die Verfahrenshilfe ganz oder teilweise zurückzuerstatten.

Kampf mit ungleichen Mitteln in der Rechtspraxis

Häufig stellt sich das in der täglichen Rechtspraxis bei strittigen Verfahren so dar:

Außerstreutverfahren kleinEine Partei (zu 90% der Vater = Unterhaltszahler) bekommt aufgrund des eigenen höheren Einkommens keine Verfahrenshilfe gewährt, die zweite Partei (zu 90% die Mutter = Unterhaltsempfängerin) kann ein geringes Einkommen nachweisen und bekommt die Verfahrenshilfe in vollem Umfang zugestanden. Im Außerstreitverfahren des österreichischen Familienrechts fallen darunter einvernehmliche und strittige Scheidungen, Vermögensaufteilungsverfahren, Obsorge – und Kontaktrechtsregelungen, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Unterhaltsverhandlungen (sowohl Ehegatten-Unterhalt als auch Unterhalt für Kinder). Im Falle des Kindesunterhalts wird sogar die finanzielle Situation des Kindes für die Anspruchsberechtigung der Verfahrenshilfe herangezogen, weil de jure das Kind den Unterhalt einfordert!  Die Gerichte ziehen im Zuge des Verfahrens zur einfacheren richterlichen Entscheidungsfindung
diverse Hilfseinrichtungen wie z.B. die Jugendwohlfahrt, Familiengerichtshilfe, Elternberatung, Mediatoren, Besuchsvermittler, Kinderbeistände,  Besuchscafes, Sachverständigengutachter usw. heran. Häufig werden diese sogar verpflichtend
angeordnet.

leere Hosentaschen klein

Nahezu alle diese Leistungen sind kostenpflichtig und häufig an der Grenze der finanziellen Möglichkeiten.  Hinzu kommen eigene Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Antragskosten usw. Häufig werden zusätzlich auch noch strafrechtlich relevante Vorwürfe ins Treffen geführt. Es ist bekannt, dass sich strittige Verfahren und Subverfahren auch aufgrund von Rekursanträgen oft Jahre hinziehen. Doch während für die Verfahrenshilfe beziehende Streitpartei (zumeist die Mutter) keinerlei Kosten entstehen, blutet die Partei ohne Verfahrenshilfe (fast immer der Vater) finanziell aus. Ersparnisse schrumpfen, Schulden müssen gemacht werden, die finanzielle Abwärtsspirale nimmt ihren Lauf.

Die finanziell belastete Partei (zumeist der Vater) hat daher eher die Motivation ein rasches Verfahrensende herbeizuführen, während die mit Verfahrenshilfe ausgestattete Partei (fast immer die Mutter) auf diesen Faktor keine Rücksicht nehmen muss. Hier ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, Verfahren können ohne finanzielles Risiko durch weitere Anträge verzögert werden, gepaart mit der unaufhaltsam fortschreitenden Eltern-Kind-Entfremdung.

Der Verein Väter ohne Rechte fordert daher die Richterschaft auf, vor Beauftragung von Gutachten, Zulassen von Anträgen, Zuweisen zu Hilfseinrichtungen gewissenhaft zu prüfen ob sich dahinter nicht die Absicht verbirgt Verfahren vorsätzlich zu verzögern um einer Partei (zumeist der Vater) weiteren finanziellen Schaden zuzufügen und die Kindesentfremdung zum Schaden des Kindes zu begünstigen.

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Väter ohne Rechte am Vatertag im Radio

okitalk logoVorstandsmitglied Martin Stiglmair von Väter ohne Rechte im Radio bei OKITALK zum Thema Politik zum Anfassen:

– Geschlechterkampf / Ideologiekampf – der eben keiner ist.
zum Thema Kindeswohl
über die Jugendwohlfahrt (Amt für Jugend und Familie)
über Standards bei Gutachten und geforderte Mindestanforderungen
zum wiederholten Attentat zum Vatertag auf das Vereinsbüro
über Kinder in Prozessen und die damit verbundene Problematik
die Diskrepanz von Förderungen und dubiose Selbstkontrolle
gesellschaftliche Verantwortung und Volksvertreter
– Gewaltschutzgesetz und Missbrauch
– Kindesentführungen
Rolle und Verantwortung der Medien, Handhabung, Falschinformation und fehlende Sanktionsmöglichkeiten
Montagsmahnwachen
Meinungsfreiheit
Verantwortung zur Bildung
– Gewaltformen

Sendung vom Vatertag am 08.06.2014 (124 Minuten)
Link zur Sendung

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Muttertag und Vatertag in Österreich

Was will die Redaktion der ÖSTERREICH-Zeitschrift mit Schlagzeilen wie „Jede Mutter ist ein Kaiser“ bewirken? Dürfen etwa die Mütter und der Muttertag so groß gefeiert werden, während der Vatertag zur Nebensache und über ihn nur marginal berichtet wird (wenn überhaupt)? Dürfen Väter pauschal als weniger wert betrachtet werden? Ist ein liebevoller Vater, der für das Kind und für die Familie sorgt, indem er Geld und Güter besorgt, weniger Elternteil als die Mutter?

 

Zeitungen und Medien in Österreich – eine Paraderolle stellt ÖSTERREICH dar – präsentieren immer wieder herrliche positive Rollen von Müttern. Und Väter verkommen als notwendiges Übel, als nur manchmal hilfreich, und auch als weniger kinderliebend. Das ist kein Journalismus – das sind Kampagnen gegen Väter und Männer in Österreich.

 

Wir möchten hiermit Nein sagen zu dieser einseitigen und abwertenden Berichterstattung über Väter und fordern „Gleichberechtigung“ – auch in den Medien. Gleichberechtigung für beide Elternteile, denn Kinder brauchen beide gleichermaßen.

 

Vgl. Titelblätter in der ÖSTERREICH-Zeitschrift zum Muttertag „Jede Mutter ist ein Kaiser“ und zum Vatertag „Fußball WM“.

Muttertag-Titelblatt in OESTERREICH Vatertag-Titelblatt in OESTERREICH

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Infostand am Vatertag

Unicef  kleinDer Verein Väter ohne Rechte hat auch heuer wieder einen Infostand am Vatertag veranstaltet. Es galt sich bei den Vätern für deren mannigfaltigen Leistungen in Kindererziehung, Pflege, Haushalt und den Müttern, die das ermöglichen zu bedanken.

Eine erste öffentliche Bekanntgebung  zu einer Kundgebung am Tag der Kinderrechte am 20.September 2014 wurde formuliert. Der Verein wird zeitgerecht informieren.

Video Vatertag

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Attentat zum Vatertag

Attentat Frauensymbol Vatertag kleinNachdem das Büro von Väter ohne Rechte in Wien bereits mehrmals Ziel von Verwüstungen und Vandalenakten war; wir sprechen hier von eingeschlagenen Scheiben, Einbrüchen, gestohlenen Computern und im Februar diesen Jahres auch noch mit der Morddrohung „Väter wir machen Euch kalt“  besprüht wurde, ist am  8.6.2014 der nächste Akt der Gewalt sichtbar geworden.

Unser Vereinsbüro wurde erneut Ziel eines Angriffs mit offensichtlich feministischen Hintergrund. Verstärkte Sicherheitsvorkehrungen konnten diese, bislang anonymen und feigen Angriffe nicht verhindern.

Attentat Frauensymbol Vatertag

Diesmal wurde unser Rolladen mit dem Frauensymbol besprüht. Dass der Angriff genau am Vatertag sichtbar wurde, lässt keinen Zweifel an der fragwürdigen Intention der TäterINNEN.

Liebe FeministINNEN, danke für die offensichtliche und plakative Demonstration Eurer Gesinnung.

Der Verein Väter ohne Rechte verurteilt jede Form der Gewalt.

Polizeiliche Ermittlungen werden aufgenommen und eine weitere Strafanzeige wird folgen

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