Kategorie: Allgemein

Doppelresidenz in 4 weiteren Staaten als Standardmodell

national parents organization

Weil geteilte Elternschaft im besten Interesse des Kindes ist …

„Because equal time-sharing by both parents is in the best interest of the child*.“ – „Weil die gleichteilige Betreuung durch beide Eltern im besten Interesse des Kindes ist.“ So simpel lautet die Begründung, mit der der Staat Florida im Jänner ein Gesetz verabschiedete, wonach Eltern auch nach einer Trennung ihre Kinder gleichberechtigt, gleichteilig und im gemeinsamen Einvernehmen betreuen sollen.
Das neue Gesetz sieht vor, dass sich beide Eltern, ausgehend von der Doppelresidenz, vor Gericht auf ein Betreuungsmodell einigen. Eine Änderung bedarf der Zustimmung des Gerichtes und darf nicht einseitig gegen den Willen eines Elternteiles vorgenommen werden.

Link zu Florida

Im Februar wurde die geteilte Elternschaft – auf englisch »shared custody« – im US-Bundesstaat Missouri per Gesetz zum Standardmodell erklärt und im März folgte Iowa. Auch hier ist die Begründung durchaus interessant: »Parents going through divorce proceedings would be granted equal time with their child unless a judge finds it’s not in the child’s best interest.« Beiden Eltern ist bereits während des Scheidungsprozesses gleich viel Zeit mit den Kindern zu gewähren, außer ein Richter befindet, dass das NICHT im besten Interesse der Kinder ist.

 Link zu Missouri

Jedes Kind kennt den Grundsatz, der in der gesamten westlichen Welt, in allen Bereichen der Judikatur die selbstverständliche Basis jeder Rechtsprechung ist: »Im Zweifel für den Angeklagten«.

Nur im Familienrecht gilt dieser Grundsatz nicht. Hier gilt, wer sich zuerst die Kinder schnappt, sitzt am längeren Ast. Der andere Elternteil muss erst beweisen, dass er fähig und in der Lage ist, seine eigenen Kinder zu betreuen. Das kann oft Jahre dauern, während im Hintergrund die Entfremdung voran schreitet. Völlig verdrehte Welt …

Link zu Iowa

Der Staat Iowa hat nun Schluss gemacht mit dieser Pervertierung unseres Rechtsempfindes. Kinder brauchen beide Eltern. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Und der Staat Iowa sorgt dafür, dass dieses Recht der Kinder nun auch durch gesetzt wird.

Luxemburg arbeitet auch gerade an einer Familienrechtsreform, die die Doppelresidenz als Standardmodell vorsieht; noch 2016 soll der neue Gesetzesentwurf stehen.

Link zu Luxemburg

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EINLADUNG – VORTRAG – DISKUSSION

femalemaleMänner und Geschlechterpolitik – wie passt das zusammen?

Im Geschlechterverhältnis hat sich in den westlichen Gesellschaften während der vergangenen Jahrzehnte viel verändert. Vieles ist dennoch gleich geblieben. Dazu zählen der Mangel an Empathie für und der Respekt vor Männern.

Braucht es daher eine eigenständige Männerrechtsbewegung und wie kann sie gestaltet werden?

Derart grundsätzliche Fragen könnten die politische Reaktion auf eine sozialwissenschaftliche Studie zur Geschlechtergerechtigkeit sein, die der Club of Vienna, die Denkfabrik der Stadt Wien, im Jahr 2015 veröffentlichte.

 

Verfasst wurde sie – unter Leitung der als Wirtschaftscoach tätigen Psychotherapeutin und bekannten Sachbuchautorin Christine Bauer-Jelinek – neben Anderen von Johannes Meiners.

Der Münchner Politologe und Geschlechterforscher stellt die Forschungsergebnisse im Rahmen einer Kooperationsveranstaltung mit Väter ohne Rechte vor.

Im Mittelpunkt steht der Maskulismus: seine Themen, Ziele und Repräsentanten; dabei geht Meiners auch auf Geschichte und Strömungen – Zahlen, Daten und Fakten – rund um die Männerrechtsbewegung ein.

Welche Rolle könnte die (deutschsprachige) Männerrechtsbewegung in künftigen Diskursen wie im öffentlichen Raum einnehmen?

Die Veranstaltung findet statt am:

Mi., 27.04., ab 18:30 Uhr

Cafè Griensteidl, im Karl Kraus Saal (seperater Eingang)

Michaelerplatz 2, 1010 Wien

Google Map

Nach dem Vortrag sind eine Fragerunde und eine fundierte Diskussion geplant. Dabei soll es nicht zuletzt um die politische Dimension einer möglichen Entwicklung der Männerrechtsbewegung gehen.

Organisiert wird sie von Väter ohne Rechte. Die Väterorganisation möchte, dass Kinder auch im Trennungsfall in gutem Kontakt mit beiden Elternteilen aufwachsen.

Die Teilnahme ist kostenlos!

Anmeldungen per Mail an: office@vaeter-ohne-rechte.at

Inhaltliches: Johannes Meiners, johannes.meiners@gmx.net, (+49) 0176 / 629 76 869.

Kurz- und Langfassung der Studie zur Geschlechtergerechtgkeit

Wir wünschen einen tollen, engagierten Abend!

 

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NEOS bringen Antrag auf Doppelresidenz ein

3Die NEOS bringen am 27.01.2016 folgenden Antrag auf Doppelresidenz ein:

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen
betreffend die gesetzliche Verankerung des Doppelresidenzmodells

Die derzeitige Rechtslage im ABGB (§§ 177 Abs 4, 179 Abs 2 ) normiert die Pflicht nicht in häuslicher Gemeinschaft lebender Eltern, einen Haushalt zu bestimmen, in dem das Kind hauptsächlich betreut wird. Aus diesen Bestimmungen erfolgt die Pflicht des einen Elternteils Unterhalt in Geld zu leisten, während der Elternteil, bei dem der hauptsächliche Aufenthalt des Kindes gemäß den Bestimmungen festgelegt wurde, Naturalunterhalt leistet.

In der juristischen Literatur wird zwar auch davon ausgegangen, dass eine annähernd gleichteilige Ausübung der Betreuung (nach Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft) vom Gesetz nicht kategorisch ausgeschlossen sei, es handelt sich hierbei aber um auszuverhandelnde Ausnahmefälle.

Mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 wurde die Obsorge beider Eltern im Fall der Scheidung bzw. der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft ermöglicht. Der Gesetzgeber wollte aber ausdrücklich festlegen, wo sich das Kind hauptsächlich aufhalten soll. Auch im Kindschafts- und Namenrechts-Änderungsgesetz 2013 wurde am „Heim erster Ordnung“ festgehalten. Es kam lediglich zu einer begrifflichen Anpassung. Das Gesetz verwendet nun neben dem „hauptsächlichen Aufenthalt“ auch die „hauptsächliche Betreuung“ des Kindes. Während der Diskussionen zum KindNamRÄG 2013 zeigte sich, dass eine Regelung der Doppelresidenz nicht an der juristischen Umsetzung oder den Anwendungsfällen scheiterte, sondern an der politischen Einigung der Regierungspartner.

De facto gibt es aber immer mehr Fälle in denen Eltern nach einer Trennung gleichermaßen die Betreuung und Verantwortung übernehmen wollen. Dies ist eine äußerst positive Entwicklung in Hinblick auf das Kindeswohl und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und sollte durch die Politik unterstützt werden. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen stehen dieser Entwicklung nach wie vor entgegen und führen zu „geheimen Vereinbarungen“ an den Gerichten vorbei, die dadurch erst recht nicht auf die Eignung für das Kindeswohl überprüft werden können.

 

Es soll daher im Interesse der Familien einerseits die bestehende Pflicht zur Bestimmung eines hauptsächlichen Aufenthalts entfallen und die Möglichkeit Geld-Unterhalt zu fordern für diese Fälle abgeschafft werden. Gleichzeitig soll ein Verfahren geschaffen werden, durch das nach pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung und einer strengen Prüfung des Kindeswohls eine gleichteilige Betreuung durch beide Elternteile in getrennten Haushalten ermöglicht wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die bestehende Pflicht zur Bestimmung des hauptsächlichen Aufenthaltsortes des Kindes und die daran geknüpfte Verpflichtung eines Elternteils zur Zahlung von Geld-Unterhalt entfällt. Gleichzeitig sollen entsprechende Bestimmungen geschaffen werden, um mit pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung und einer strengen Prüfung des Kindeswohls durch ein Gerichtsverfahren die gleichteilige Betreuung durch beide Elternteile in getrennten Haushalten zu ermöglichen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.

Quellehttps://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_01513/fnameorig_499818.html

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Hände hoch! Unterhalt!

hände hoch unterhaltAutor Markus Jacobs unterstützt mit diesem Buch Väter ohne Rechte und andere Väterorganisationen!

Hände hoch! Unterhalt“ basiert auf wahren Begebenheiten. Autor Markus Jacobs lässt uns hautnah seinen 14 Jahre andauernden – eines Sisyphus würdigen – Kampf um seine Kinder und um ein wenig Gerechtigkeit miterleben. Es ist sein sehr persönlicher Erfahrungsbericht über Trennung und Scheidung, sowie über Manipulation und Instrumentalisierung seiner Kinder. Aber auch eine erschütternde Bestandsaufnahme des Rechtssystems und eine harsche Kritik an der gängigen Praxis, mit der Anwälte das Objekt „Mann“ im Streitfall mit der Ehefrau bewerten. Das Buch ist zugleich eine Abrechnung mit Jugendämtern und Familiengerichten. So deckt der Autor auf, weshalb Männer vor Gericht kaum Chancen auf Gleichberechtigung haben. „Hände hoch! Unterhalt“ zeigt außerdem auf, dass eine Scheidungsindustrie eine sprudelnde Einnahmequelle geschaffen hat, die ein boomendes Geschäft in Milliardenhöhe garantiert. Die Rechnung geht voll auf: wenn eine Familie auseinanderbricht, freuen sich in der Regel gleich zwei Anwälte. Auch Gerichte kassieren gut und gerne. Der Autor weist ebenfalls darauf hin, welche dubiose Rolle Vater Staat beim Scheitern einer Ehe spielt und wie er sich, in schöner Scheinheiligkeit, sogar daran bereichert. So wird deutlich gemacht, aus welchem Grunde der Gesetzgeber das Recht der Kinder im Unterhalt tatsächlich stärkte und welche finanziellen Vorteile er sich durch einen simplen „Taschenspielertrick“ verschaffte. Schließlich belegt „Hände hoch! Unterhalt!“, welche bescheidenen Zukunftsperspektiven geschiedene Väter haben und was uns Rabenväter jährlich kosten. Detailliert verdeutlicht der Autor, wie familienfeindlich unser Gesellschaftssystem ist. Im Trennungsstreit verliert immer die Familie. Gewinner sind andere. Am Ende fragt Autor Markus Jacobs nach Auswegen aus dem Dilemma.

Link zum Buch

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Umfrage / Fragebogen Masterarbeit Doppelresidenz

talar hut

Für eine Masterarbeit in Psychologie an der Universität Wien untersucht Teresa Amann mögliche Auswirkungen von verschiedenen Betreuungsformen in Nachtrennungsfamilien.

Dafür werden noch dringend Personen ab 18 Jahren, die (als Kind/Jugendliche(r)) eine Zeit lang nach der Trennung/Scheidung der Eltern bei beiden Elternteilen gelebt haben gesucht um einen – natürlich anonymen – Fragebogen auszufüllen (Dauer: 10-20 Min.)

zum Fragebogen

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Anzeige wegen neuerlicher Sachbeschädigung am Vereinslokal

polizeiDer Verein sieht sich seit geraumer Zeit mit Sachbeschädigungen, Beschmierungen, Farbbeutelaktionen, Einbrüchen gar Morddrohungen konfrontiert. Die Projektionsfläche dazu ist stets das Vereinslokal. Am 19.12. wurde wieder eine solche Anzeige gemacht, da erneut Plakate auf die Auslage geklebt wurden und eine weitere Sachbeschädigung stattgefunden hat. Der Schaden hält sich in Grenzen, trotzdem erinnert diese Serie an längst vergangene Zeiten. Laut Auskunft der anwesenden Polizei wird die Anzeige an das Referat für Links- und Rechtsextremismus weitergeleitet, zusammen mit Fotos der vorangegangenen Ereignisse.
weitere Artikel zum Thema:

Anschlagsserie setzt sich fort
Attentat zum Vatertag
Morddrohung gegen Väter ohne Rechte

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Hilfswerk kooperiert mit VoR – Sprechstunden in Salzburg

Hilfswerk 180x180Väter ohne Rechte baut seine Servicestruktur aus!

Das Hilfswerk Salzburg kooperiert mit Väter ohne Rechte. Zukünftig wird das Team aus Salzburg rund um Roland Fürbas durch Burak Kalkan verstärkt. Jeden 1. und 3. Freitag im Monat wird er für Fragen und Hilfestellungen aus dem Bereich Trennung/Scheidung, Unterhalt, PAS, Kinderrechte. Mediation usw. in den Sprechstunden zur Verfügung stehen.

Die Termine sind jeweils auf der Homepage veröffentlicht. Es wird um Anmeldung unter office@vaeter-ohne-rechte.at gebeten.

 

Die Termine sind hier abrufbar!

Adresse des Hilfswerkes: 5020 Salzburg, Leitmeritzstraße 4

Wir wünschen dem Team viel Erfolg und dass vielen Kindern beide Elternteile erhalten bleiben!

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Offener Brief an die SPÖ 30.11.2015

OFFENER BRIEF AN DIE SPÖ

zum Download : OFFENER_BRIEF_AN_DIE_SPÖ_2015

 

Zu den Themen „Familienpolitik“ und „Gewaltschutz“, die in der SPÖ offenbar ausschließlich mit dem Begriff „Frauenpolitik“ verbunden sind sehen wir uns gezwungen einige Klarstellungen zu Aussagen von SP-PolitikerInnen zu tätigen:

1. Mag. Elisabeth Grossmann („alleinerziehend“) sagte vorige Woche im Plenum des österreichischen Parlaments, dass verweigerte Unterhaltszahlungen (Alimente) der Väter bzw. Ex-Männer HAUPTURSACHE für Kinderarmut sei.

Diese Aussage kann nur durch Unwissenheit im Bereich des österreichischen Unterhaltsrechts oder durch wissentliche Falschinformation erklärt werden.

Die per Gerichtsbeschluss festgelegte Verpflichtung zur Unterhaltszahlung wird innerhalb kurzer Zeit (zumeist wenige Tage) durch das zuständige Gericht mittels Drittschuldnererklärung durch Lohnpfändung exekutiert. Falls keine Exekution möglich ist, wird ein Unterhaltsvorschuss durch den dafür vorgesehenen Finanzierungstopf der Jugendämter ausbezahlt. Der Unterhaltspflichtige wird selbstverständlich verpflichtet, diesen Vorschuss samt Zinsen und Gerichtskosten zur Gänze zurückzuzahlen. Es ist also de facto unmöglich, dass Unterhaltsberechtigte (Kinder bzw. Ex-Frauen) finanziell nicht zu ihren Ansprüchen gelangen. Die Höhe richtet sich natürlich nach der wirtschaftlichen Kraft (Einkommen) des Unterhaltspflichtigen und kann auch bis 25% unter das Existenzminimum exekutiert werden! Dies schafft eine große Gruppe von armutsgefährdeten Personen, nämlich Väter und Ex-Männer. Diese Gruppe wird offenbar von der SPÖ völlig negiert, obwohl sie mit Sicherheit auch viele sozialdemokratische Väter und Ex-Männer  beinhaltet.

2. Mag. Gisela Wurm („ledig“) lobte vergangene Woche die Tätigkeit der „Frauengerichtshilfe“.

Eine Einrichtung mit dieser Benennung gibt es gar nicht, offenbar wird in der SPÖ die Familiengerichtshilfe als „Frauengerichtshilfe“ gesehen und aus ideologischen (feministischen) Gründen auch als solche benannt. Oder wird die Tätigkeit dieser Einrichtung aus Sicht der SPÖ als Serviceeinrichtung für Frauen gesehen?

3. Stadträtin Sandra Frauenberger („verheiratet“) eröffnete neuerlich die „16 Tage gegen Gewalt“, finanziert durch Steuermittel, mit der Aussage, dass der gefährlichste Ort für Frauen das eigene Schlafzimmer sei.

Damit desavouiert sie alle Ehemänner, Väter und Lebenspartner als potentielle Gewalttäter. Außerdem wird durch die Aussage, dass jede 5. Frau Opfer von Gewalt sei, ausschließlich „männliche Gewalt“  ins Visier genommen. Völlig ausgeblendet wird die Tatsache, dass Gewalt nicht männlich ist, sondern ein annähernd gleiches Verhältnis von weiblicher und männlicher Gewalt vorliegt. Dazu gibt es bereits über 250 internationale Studien, die aber von der SPÖ nicht erwähnt werden.

Insgesamt ergibt sich also das bereits gewohnte Bild der extremen Einseitigkeit und wissentlichen Falschinformation aus den Reihen der SPÖ-PolitikerInnen, die offenbar in dieser Partei eine Monopol-Stellung in der Verbreitung eines männer- und väterfeindlichen Klimas in Österreich haben.

Wir würden uns wünschen, dass zur Erreichung von echter Gleichberechtigung in der SPÖ auch Maßnahmen gesetzt werden, die solchen Aussagen einer Richtigstellung zugeführt werden und fordern daher die Parteigremien auf, die genannten Aussagen der SP-Damen zu korrigieren.

Wir sind uns natürlich im Klaren, dass aufgrund der Machtverhältnisse in der SPÖ und der bedingungslosen Kapitulation der SP-Männer vor dem politischen Feminismus wahrscheinlich nicht einmal ein relevanter Vertreter der SPÖ dazu den Mut haben wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wien, am 30.11.2015

Verein „Väter ohne Rechte“

www.vaeter-ohne-rechte.at

 

Quellenangaben:

 

http://www.w24.at/Guten-Abend-Wien-Die-Nachrichten/237379/7080

Sandra Frauenberger 25.11.2015, Interview Guten Abend Wien, Jenny Posch

https://www.youtube.com/watch?v=rn8zK9vx0N4

Mag. Elisabeth Grossmann 24.11.2015, ORF III Plenarsitzung Parlament

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20151124_OTS0290/budget-wurm-frauengerichtshilfe-gut-aufgestellt

Mag. Gisela Wurm 24.11.2015, OTS0290, SPÖ

 

 

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3206 Stimmen für die Petition Halbe-Halbe- heißt auch Doppelresidenz der Väterplattform

Die Petition der österreichischen Väterplattform kam zur politisch spannendsten und damit genau richtigen und wichtigen Zeit!

Im Februar 2015 wurde die Petition „Halbe-Halbe heißt auch Doppelresidenz“ auf der Parlamentsseite mit 1632 Zustimmungserklärungen eingebracht und online gestellt. Mit der Kenntnisnahme der Petition am 17.11.2015 mit einer Mehrheit im Parlament wurde diese mit weiteren 1574 online abgegebenen Zustimmungserklärungen beendet. Das sind insgesamt 3206 Stimmen für eine gleichberechtigte Elternschaft.

Petition beendet

ln die Abstimmungszeit fiel eine Resolution der Versammlung des Europarates, der eine Doppelresidenz als Standardmodell in allen Mitgliedsstaaten forderte. Ebenso befasste sich der Verfassungsgerichtshof mit dem Verbot der Doppelresidenz und kam zu dem Schluss, dass eine Doppelresidenz auch gegen den Willen eines Elternteils, wenn es dem Kindeswohl entspricht möglich ist. Die Ministerien der Justiz, der Familien und der Frauen und Bildung haben Stellungnahmen dazu abgegeben.

Wir sehen uns in unserer Arbeit bestätigt und danken für die umfangreiche Unterstützung!
Wir versprechen uns auch weiterhin für die Rechte unserer Kinder mit Leidenschaft einzusetzen!

Väter ohne Rechte

Väterplattform Banner

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Red Hand Revolution – Fotokunstaktion – Väterschwerpunkt

Sketch16174441Im November fanden einige Fotoshootings mit dem Künstler Andreas Fischer statt, er arbeitet gerade an einer Fotokunstaktion, dass, da auch er betroffener Vater ist auch einen Väterschwerpunkt hat. Mit großer Freude bemerken wir dass immer mehr Künstler verschiedener Genres sich der Thematik Trennungskinder annehmen da das Ungleichgewicht zwischen Vater und Mutter eklatant ist. „RED HAND REVOLUTION“ ist ein gesellschaftskritisches Kunstexperiment. Die auf den Bildern gezeigten Männer und Frauen tun ihre Meinung zu globalen Ereignissen kund oder stellen grundsätzliche Fragen. Dabei stehen TOLERANZ, FRIEDEN und GEMEINSCHAFT im Vordergrund. Die rote Hand als Symbol der Gleichheit aller Nationen lässt uns ein Zeichen der Menschlichkeit setzen.

Link zur Aktionsseite auf Facebook

Dazu Andreas Fischer:

Red Hand Revolution

Mitte 2014 entstand die Idee, ein Kunstprojekt zu starten. Aber was? Wie? Erst im Sommer 2015 kam mir die zündende Idee. „Lass die Menschen auf einem Foto etwas sagen.“ Jetzt musste eine Art Logo her. Etwas einfaches. Durch einen Zufall kam ich auf den Handabdruck als Symbol. Die Farbe sollte Rot sein. Als Zeichen der Gleichheit, weil unser aller Blut rot ist. Unabhängig von Herkunft, Stand oder Einstellung. Damit lag der Name des Projektes auf der Hand. Schließlich fehlte nur noch ein Slogan. „The power of words“, angelehnt an ein altes Zitat: „Die Feder ist mächtiger als das Schwert“.

Die ersten Experimente mit der Spiegelreflexkamera waren zwar gut. Aber so musste ich diese immer und überall dabei haben. Ich bemerkte, dass mein Handy wesentlich bessere Fotos macht, ich habe es immer dabei und kann die Bilder sofort auf dem Gerät bearbeiten und hochladen.

Nach den ersten paar Fotos häuften sich die Anfragen. Plötzlich wurde aus einem Experiment ein echtes Kunstprojekt. Also nahm ich mit VÄTER OHNE RECHTE Kontakt auf. Da ich selbst geschiedener Vater von 4 Kindern bin, kannte ich den Verein schon. VoR sagte sofort zu. Am 7. November 2015 war es so weit. Eine ganze Gruppe von Menschen nahm teil. Natürlich lag bei diesem Shooting der Focus auf den Interessen von VoR, weitere Shootings folgten.

Inzwischen wurde aus einer Idee ein großes, aussagekräftiges Kunstprojekt. Ohne alle Teilnehmer wäre dies nicht möglich gewesen. Ich danke Allen und hoffe auf viele weitere Fotos und Messages.

Alle Protagonisten haben nicht nur sich selbst mit Ihrer Zeit eingebracht, sondern auch, manchmal sehr persönliches Statement abgegeben!

Foto Muharem Dikme – A CHILD NEEDS THE FATHER
Foto Christian Schmölz alias „Der blaue Weihnachtsmann“ – FIRST DIVORCE THAN HATE? NOT WITH US KIDS!
Foto Christian Gusenbauer – STOP THE WAR AGAINST FATHERS
Foto Kinderwagen – ACCESS DENIED FOR FATHERS
Foto Sabine Morauf – PAS=CHILD ABUSE
Foto Kinderfüße – DO NOT TRAMPLE UNDERFOOT OUR RIGHTS
Foto Sven Gründel – VATER MORGANA
Foto Günter Vida – FATHER NOT VISITOR
Foto Hazem Salem – A KID NEEDS BOTH – MUM AND DAD
Foto Bernhard Krammer – TOO MANY FAMILY EXPERTS ARE CHARLATANS
Foto Martin Morauf – EQUAL PARENTING NOW
Foto Werner Kretscher – FATHER – MORE THAN A CASH-COW
Foto Michail Klaus – THE DIVORCYINDUSTRY IS THE WINNER
Foto Gerhard Kasper – FATHERS RIGHTS ARE CHILDREN RIGHTS ARE HUMAN RIGHTS
Foto Dragisa Jovanovic – NOBODY CAN REPLACE A FATHER
Foto Thomas Friedrich – EQUALITY IS NOT A ONE WAY DEAL
Foto Franz X. Brunner – I AM A FATHER! NOT A CRIMINAL!
Foto Karl Anton Maria Mach – THE FAMILY-COURT LET STAND ME IN THE RAIN
Foto Andreas Lipp – WE ARE STILL HERE
Foto Andreas Fischer – A KID NEEDS THE WARMTH OF BOTH PARENTS – NO COLD LAWS

Muharem Dikme

muarrem red hand

 

Väter sind Vorbilder und männliche Identifikationsobjekte, ja Schlüsselfiguren.

In den vergangenen Jahren hat sich ein erstaunlicher Paradigmenwechsel vollzogen.Die gesellschaftliche Realität ist der rechtlichen Grundlage entwachsen – Politik und Justiz sind in die Pflicht zu nehmen, genauso wie die Mütter und Väter. Die Botschaft: Ohne Vati geht es nicht. Unterfüttert wird das von Dutzenden Studien. Bei einer Scheidungsrate von gut 50 Prozent wachsen etwa 20 Prozent der Kinder in den Industrieländern ohne Vater auf. In über 90 Prozent aller Scheidungen bleiben die Kinder bei der Mutter. Somit fehlt ein entscheidender Teil in der Entwicklung jedes Jungen und Mädchens zu einem kompletten Mann beziehungsweise zu einer reifen Frau.

Der kleine Junge braucht den Vater als Vorbild und männliches Identifikationsobjekt. Durch die Mutter weiß der Junge nur, was eine Frau möchte, ein eigenes Männerbild kann sie ihm von Natur aus nicht
vermitteln. Kindergartentanten und Volksschullehrerinnen setzen dieses Dilemma oft noch fort. Die Folge: Jungen lernen nie, mit ihrer Kraft und Aggression maßvoll umzugehen. Das freilich wäre eine der wichtigsten Aufgaben der Väter. Ohne Vater missglückt die Abnabelung
aus Mutters Schoß. Allzu oft müssen Söhne für ihre Mütter als Partnerersatz herhalten, werden zum Tröster und Vertrauten, zur Modelliermasse für ein unerreichbares Männerideal. Macht die alleingelassene Mutter gleichzeitig den Ex-Partner schlecht, setzt sie so auch das eigene Kind zur Hälfte herab – eine Doppelmühle aus Vater-Sehnsucht und Vater-Ablehnung.

Kinder brauchen keine perfekten Väter, aber sie brauchen Väter, die greifbar sind. Kinder brauchen den Vater als Fels in der Brandung,
als Identifikationsfigur, als jemand, der Grenzen setzt und Orientierung gibt. Väter fordern ihre Kinder mehr, trauen ihnen mehr zu. Selbst die engagierteste Mutter kann, speziell bei Söhnen, das Männliche nicht ganz ersetzen.

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Sabine Morauf

morauf sabine red hand

 

PAS – Das Parental Alienation Syndrom beschreibt wie systematisch ein Elternteil die gemeinsamen Kinder indoktriniert, den anderen Elternteil herabsetzt, das Kind in einen massiven Loyalitätskonflikt getrieben wird, da Sympathiebekundungen zum entfremdeten Elternteil vom Entfremder auch bestraft werden. Die Kinder haben dabei nicht nur den Verlust eines Elternteils zu verarbeiten sondern sind gezwungen sich mit dem verbliebenen Elternteil, aus Angst auch den noch zu verlieren, sich über Gebühr zu solidarisieren. Die Skrupellosigkeit mit der entfremdende Elternteile vorgehen ihre eigenen Kinder zu manipulieren, um den Expartner zu verletzen, kann nur als Kindesmissbrauch bezeichnet werden. Es bleiben nicht nur gestörte Kinderseelen zurück, sondern auch die entfremdeten Elternteile können massive Symptome aufzeigen.

Der Begriff PAS findet sich in zahlreichen Beschlüssen, Fachbüchern, Berichten, Elternberatungen usw. – im Strafgesetzbuch findet sich dieser noch nicht – das wäre aber höchst an der Zeit, denn es handelt sich um nichts anderes als KINDESMISSBRAUCH!

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Sven Gründel

sven red hand

 

40% der Kinder verlieren nach 1-3 Jahren nach einer Trennung oder Scheidung einen Elternteil komplett aus ihrem Leben.

Die Gründe dafür sind mannigfaltig, häufig müssen Väter entgegen der Situation von Müttern ihre Teilnahme an der Pflege, Erziehung und Förderung der gemeinsamen Kinder erst mit gerichtlichen Mitteln durchsetzen. Solchen Verfahren gehen oft Kränkungen der Mütter voraus, die dann, mit allen Rechten des Rechtsstaats ausgestattet auf Gedeih und Verderb versuchen den Vater aus dem Leben des Kindes zu verbannen, dabei werden die Interessen und Rechte der Kinder hinter die eigenen Bedürfnisse gestellt. Ein wesentliches Zeichen dieser Bindungsintoleranz ist, dass die eigenen Wünsche der Mütter mit denen des Kindes gleichgesetzt werden – ein Trugschluss, denn die Kinder leiden unter dem Verlust eines Elternteils. Solche Verfahren dauern nicht selten mehrere Jahre und eine Armada an „Fachkräften“ übernimmt die Entscheidung wie oft das Kind den Vater sehen darf. Es hat sich längst herumgesprochen, dass man mit Falschanschuldigungen Vorteile in diesen Verfahren erreichen kann, diese sind laut KiMiss-Studie der Universität Thübingen in weit über der Hälfte der Fälle ein gegangenes Mittel; in den allerseltensten Fällen kommt es zu Konsequenzen sollten sich diese als falsch herausstellen. Die enormen finanziellen und emotionalen Belastungen, vor allem die massiven Loyalitätskonflikte von Kindern, die je nach Alter auch in die verfahrensrelevanten Erhebungen eingebunden sind, lässt Väter die mit ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten von der Justiz als Stiefkinder behandelt werden so manchen Einsatz für die Rechte der gemeinsamen Kinder beenden, in der Hoffnung, dass dies ein befriedender Schritt ist. Unabhängig vom Verfahrensausgang und -verlauf sind Kinder der gemeinsamen Zeit mit dem Vater beraubt, diese Zeiten beschränken sich auf ein Minimum. Ein Wohnortwechsel der Mutter, und sie hat diese Möglichkeit ohne Abstimmung mit dem Vater, erschwert die Teilnahme des Vaters am Leben der Kinder.

Was bleibt sind belastete Kinder, entrechtete Väter und getrennt erziehende Mütter. Väter sind dann oft nur mehr verblassende Erinnerungen – eine „Vater Morgana“

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Werner Kretscher
kretscher red hand

Mit dem Geldunterhalt des getrennten Vaters beginnt bereits die Entfremdung des getrennten Elternteils. Der getrennte Vater leistet Unterhalt in Geldform und das Kind bekommt es aus der Hand der Mutter.
„Dein Vater zahlt ja eh nur, was er bezahlen muß“, diesen Satz hat wohl jedes Trennungskind schon mal gehört und auch von politischer Seite her ist diese Aussage sehr beliebt. Allerdings hört man diese Aussage nur bei der Unterhaltsleistung des getrennten Elternteils (weit überwiegend Väter), beim Betreuungsunterhalt bzw Naturalunterhalt des nicht getrennten Elternteils (mit Betreuung, Pflege und Haushaltsführung macht die Mutter ja auch nur, was sie machen muß) hört man diese Aussage niemals.

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Günter Vida

vida red hand

 

Seine Kinder nur alle 14 Tage am Wochenende sehen zu dürfen ist ein Verbrechen!

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Martin Morauf

morauf red hand

 

Was in vielen Europäischen Ländern schon selbstverständlich und nachweislich die beste Lösung für Kinder ist, ist in Österreich leider noch immer nicht umgesetzt: gleichberechtigte Elternschaft. Denn Kinder haben ein Recht auf Mama und Papa!

Sämtliche Studien belegen, dass die Doppelresidenz (auch Wechselmodell) – also die gleichteilige Betreuung der gemeinsamen Kinder auch nach einer Trennung – sowohl bei Kindern als auch bei Eltern zu mehr Zufriedenheit, mehr Lebensfreude, besserer Gesundheit und zu weniger Streit führt.
Bereits 2011 wurde eine schwedische Studie veröffentlicht, die die Unterschiede zwischen Doppelresidenz und Alleinerziehertum an über 160.000 Kindern erforschte. Das Ergebnis ist wenig überraschend: Kinder, die in Doppelresidenz aufwachsen, zeigen kaum Unterschiede zu Kindern, die in intakten Familien leben. Je größer das Ungleichgewicht der elterlichen Betreuungszeiten jedoch ist, desto größer wird die Gefahr, dass die betroffenen Kinder
• Mobbingopfer
• psychisch krank (depressiv)
• Schulabbrecher
• beziehungsunfähig
• verhaltensauffällig (ADHS)
• drogenabhängig
• straffällig
usw. werden.

Es ist auch nicht einzusehen, weshalb ein Kind, das Mama und Papa gleich liebt, von heute auf morgen einen der beiden (in 95% aller Fälle den Vater) plötzlich nur mehr jedes zweite Wochenende sehen darf. Es ist höchste Zeit, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen und das RECHT DER KINDER AUF BEIDE ELTERN, das durch die internationale Kinderrechtskonvention vor 25 Jahren als Menschenrecht verankert wurde, endlich auch in Österreich durchzusetzen.

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Bernhard Krammer

krammer red hand

 

Gutachten vor Familiengerichten haben die vielleicht größte Macht, die ein paar Blatt Papier über Menschen haben können – sie entscheiden, ob Väter ihre Kinder wieder sehen, die Intervalle und die Rahmenbedingungen; und doch sind nicht nur die verwendeten Tests mangelhaft, sondern auch die Gutachter oft schlecht ausgebildet, die Gutachten strotzen nur so von Fehlern. Vielfach kommen Tests zum Einsatz, deren Aussagekraft gegen null geht, relevante Fakten werden weggelassen, falsche Darstellungen gemacht. Gutachter sind oft voreingenommen. Es ist verheerend, wenn man mit bestimmten Voreinstellungen in eine Begutachtung hineingeht und das dann auch noch zur Grundlage der eigenen Bewertung macht; dabei gilt der Grundsatz der Unvoreingenommenheit.

Das Problem ist längst auch an den Familiengerichten bekannt – und wird seit Jahren tatenlos hingenommen. In keinem anderen Rechtsbereich ist die Auswahl der Gutachter so lax geregelt, ständig gibt es Freunderlwirtschaft, Packelei und bestellte Gutachten, selbst Interventionen der Richter sind keine Seltenheit. Einige wenige Gutachter bekommen die Vielzahl der zu prüfenden Fälle.

Wenn Familienrichter sich nur ein wenig Sachkunde aneignen und ihren gesunden Menschenverstand benutzen würden, wären psychologische Gutachten zumindest bei Verfahren nach Scheidung/Trennung in den allermeisten Fällen überflüssig. Verzögerungen, durch die alle Beteiligten Schaden nehmen, und unnötige finanzielle Belastungen könnten vermieden werden.

Einige Gutachter verdienen sich den Titel SCHWACHVERSTÄNDIGE!

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Christian Gusenbauer

gigi red hand

 

Der Krieg gegen Väter – auf allen Ebenen – muss endlich gestoppt werden. Väter sollten sich nicht länger dafür rechtfertigen müssen, wenn sie ihre Kinder betreuen wollen, es sollten keine Gerichte dafür notwendig sein und es sollte schon gar keine Angriffe gegen diese Väter geben. Give peace a chance – und alle werden sehen, um wie viel besser es unseren Kindern geht. Die Umsetzung der Europarat-Resolution 2079 zur Doppelresidenz wäre der notwendige Schritt und die entsprechende Basis für daran angelehnte Betreuungsaufteilungen, um einen Großteil des derzeit herrschenden Leids bei allen Beteiligten zu beenden. Aber es ist das typisch österreichische Bild: ein Ministerium redet sich auf das andere aus, es will zwar jeder Macht besitzen, aber bei solch elementaren Themen fühlt sich niemand verantwortlich. Dabei ist es längst überfällig, diesen Krieg gegen Väter endlich zu beenden und Kindern auch nach einer Trennung der Eltern die Liebe zu beiden Elternteilen zu sichern. Kinder haben von Geburt an zwei Elternteile, daran sollte auch eine Trennung der Eltern nichts ändern.

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Gerhard Kasper

gerhard red hand

 

Väter sind Männer. Männer sind Menschen. Kinder sind erwachsen werdende Menschen. Menschen haben alle die gleichen Rechte. Kinder aber haben spezielle Rechte. Eines dieser Rechte ist, beide Eltern zu haben, solange es noch nicht selbstständig und mündig ist. Dieses Recht wird ihnen in Österreich genommen. Es wird behandelt als ob es ein Teil einer Mutter-Kind Einheit wäre und der Vater daher nur bedingt Rechte hätte. Dazu werden immer mehr Rechtsbeugungen durchgeführt um diese Bevorteilung eines Geschlechts aufrechterhalten zu können.

Den Vätern ihr Recht zu nehmen, das Kind gleichberechtigt betreuen zu dürfen, nimmt den Kindern ihr Menschenrecht auf gleichberechtigten Kontakt zu beiden Elternteilen. Und dieser Bruch der Menschenrechte in Österreich ist dringend zu stoppen!

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Dragisa Jovanovic

dragisa red hand

 

Väter sind anders als Mütter. Sie bringen eigene Qualitäten, Fähigkeiten, Herangehensweisen in die Erziehung ein. Väter fördern ihre Kinder anders als Mütter. Nicht besser, nicht schlechter – einfach anders! Und: Kinder, Väter und Mütter profitieren von diesen Unterschieden.

Ihr positiver Einfluss auf die Entwicklung Ihres Kindes:
Väter spielen – tendenziell – wilder und körperlicher mit ihren Kindern. Auf diese Weise lernen Kinder, in unvorhergesehenen Situationen gut und schnell zurechtzukommen und kreative Lösungen zu finden. Fünfjährige Kinder mit einer sehr vertrauensvollen und intensiven Beziehung zu ihren Vätern sind selbstständiger und sozial kompetenter, weniger ängstlich und stressresistenter als Kinder mit wenig vertrauensvollen Beziehungen zu ihren Vätern. Kinder von Vätern, die sich um die schulischen Belange ihrer Kinder kümmerten, haben bessere Schulnoten und eine
positivere Einstellung zur Schule. Kinder von Vätern die sich stark in der Versorgung ihrer Kinder engagiert hatten, erzielten später bessere Schulleistungen. Fünfjährige, deren Väter sich stark und emotional in der Erziehung engagierten, zeigten als Erwachsene, eine vergleichsweise hohe „emotionale Intelligenz“. Sie zeigten eine starke Fähigkeit zur Empathie und ein vergleichsweise glückliches soziales Leben: Sie hatten gute und stabile Partnerschaften und viele soziale Kontakte außerhalb der Familie.
Kinder mit einer intensiven Vater-Kind-Beziehung sind in ihren späteren Paarbeziehungen deutlich zufriedener als Kinder, die eine solche Beziehung nicht hatten. Ein hohes Maß an väterlichem Engagement in der Kindererziehung reproduziert dieses Verhalten eine Generation später.
Ihr Engagement und Ihre emotionale Beteiligung am Leben Ihres Kindes wirken sich also nicht nur in dem Moment aus, in dem Sie mit Ihrem Kind spielen, mit ihm sprechen, und es versorgen. Sie bieten Ihrem Kind damit einen Guten Start, von dem es sein Leben lang profitieren wird.

So kann und muss sich das Kind mit zwei verschiedenen Menschen auseinandersetzen – mit zwei verschiedenen Arten, versorgt zu werden, Grenzen gesetzt zu bekommen, usw. Und: Zwei Menschen sind ohnehin niemals gleich. Zum Glück für die Kinder, denn in der Väterforschung setzt sich folgende Einschätzung durch: Der Einfluss des Vaters auf das Kind ist größer, wenn sich sein Verhalten in Erziehung und Versorgung von dem seiner Partnerin unterscheidet.

Mütter sind nicht die besseren Väter und Väter nicht die besseren Mütter – ein Kind braucht beide Elternteile, auch nach einer Trennung/Scheidung.

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Thomas Friedrichs

thomas friedrich

 

Warum ich keinen Feminismus brauche:

Weil ich KEIN Täter bin!Weil ich alle Menschen gleichbehandle! Bist Du zu mir nett, bin ich zu Dir nett. Bist Du ein Arschloch, bleibst Du ein Arschloch!
Weil Gleichberechtigung mehr bedeutet als die Rechte von Frauen zu stärken.
Weil der Feminismus mit Methoden arbeitet, die ich nicht unterstützen kann.
Weil niemand mehr Unterschiede in den Geschlechtern macht, als der Feminismus.
Weil auch Männer die gleichen rechte haben sollten, wie Frauen.
Weil ich davon überzeugt bin, dass jede Frau erreichen kann, was immer sie will, wenn sie dafür arbeitet, verzichtet und zurücksteckt, so wie es jeder Mann auch macht.
Weil Frauen, in Deutschland, bereits dieselben Rechte haben wie Männer. Um genau zu sein, haben sie sogar mehr Rechte als Männer. Stichwort: Familienrecht.
Weil der Feminismus in der westlichen Welt Probleme erschafft, um Privilegien für die weibliche Bevölkerung zu erlangen.
Weil der Feminismus, heutzutage sich selten mit ECHTEN Problemen befasst.
Weil sich die Definition des Feminismus grundlegend von den Worten und den Taten des modernen Feminismus unterscheidet.
Weil ich nicht will, dass meinem Sohn beigebracht wird, dass er überprivilegiert sei.
Weil ich nicht will, dass meiner Tochter beigebracht wird, dass sie unterprivilegiert sei.
Weil ich es falsch finde, jemanden persönlich anzugreifen nur, weil er anderer Meinung ist.
Weil Männer und Frauen immer unterschiedlich sein werden, egal wie gleich wir im Gesetz oder der Gesellschaft sind.
Weil ich daran glaube, dass jeder für seine Taten selbst verantwortlich ist.
Weil ich an freie Meinungsäußerung glaube!

Und zu guter Letzt, weil es KEIN Patriarchat gibt. Gäbe es das wirklich, müssten nicht Millionen Männer aussichtslos um ihre Kinder kämpfen, denn im Patriarchat hätten sie gewonnen, weil sie Männer sind. Gäbe es das, dann würden Frauen für die gleiche Tat die gleiche Strafe bekommen. Gäbe es das, dann würden Männer nicht per se als Täter etabliert werden, obwohl bewiesen ist, dass Frauen genau so oft und sogar öfter Gewalt anwenden.

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Franx X. Brunner

Franz red hand

 

Falschbezichtigungen wegen sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung sind zwar kein neues Phänomen, nehmen aber stetig zu. Das Bayrische Landeskriminalamt zitiert in einer Untersuchung zu Vergewaltigung und sexuelle Nötigung dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden.

Es gibt auch keine anderen Straftatbestände, bei denen die Häufigkeit einer Falschanzeige so hoch wäre, was noch mehr für die Konsequenzen gilt: Keine Beweise nötig, Aussage des „Opfers“ reicht für Verurteilung völlig aus: Leichtgläubigkeit und vorschnelle Urteilsbildung von Polizei und Gerichten zu Gunsten von Opfern. Psychisch bedingte Ursachen sind häufigster Grund für Falschbezichtigungen.

Im Falle des sexuellen Missbrauchs durch den Vater ist es nicht selten die Suggestion der Mutter, die dazu führt, dass kleine Kinder plötzlich von Sachverhalten erzählen die einen Missbrauch nahe legen. Die Gefahr für Männer, Opfer weiblicher Falschbeschuldigung in Tateinheit mit freier Beweiswürdigung durch die Gerichte zu werden, ist also erheblich.

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Michail Klaus

michail red hand

 

Handelsware Kind – Das Netzwerk der Scheidungsindustrie:

Gericht, Richter, Rechtspfleger, Amtspfleger, Rechtsanwälte, Gutachter, Jugendämter, Familienpfleger, Jugendgerichts u. Jugendhilfsdienste, Kinderbeistände, Kollisionskuratoren, Mediatoren, Kinder Anwaltschaften, Gefängnisse, Psychiater, Psychologen, Psychotherapeuten, Psychiatrien, Pharmaindustrie, Gerichtsvollzieher, Justizvollzugsanstalten, Kinderheime, Besuchscafes, Pflegeeltern, Betreutes Wohnen, Umgangsbegleiter, Heilpädagogen, Heilpraktiker, Therapeuten, Pädagogen, Therapiezentren usw.

Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit!

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Kinderwagen

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Artikel 9 — Tren­nung von den Eltern; per­sön­licher Umgang

Die Ver­tragsstaaten stellen sicher, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständi­gen Behör­den in einer gerichtlich nach­prüf­baren Entschei­dung nach den anzuwen­den­den Rechtsvorschriften und Ver­fahren bes­tim­men dass diese Tren­nung zum Wohl des Kindes notwendig ist. Eine solche Entschei­dung kann im Einzelfall notwendig wer­den, wie etwa wenn das Kind durch die Eltern. mis­shan­delt oder ver­nach­läs­sigt wird oder wenn bei getrennt leben­den Eltern eine Entschei­dung über den Aufen­thalt­sort des Kindes zu tre­f­fen ist.

In Ver­fahren nach Absatz 1 ist allen Beteiligten Gele­gen­heit zu geben, am Ver­fahren teilzunehmen und ihre Mei­n­ung zu äußern.

Die Ver­tragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder bei­den Eltern­teilen getrennt ist, regelmäßige per­sön­liche Beziehun­gen und unmit­tel­bare Kon­takte zu bei­den Eltern­teilen zu pfle­gen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. Ist die Tren­nung Folge einer von einem Ver­tragsstaat ein­geleit­eten Maß­nahme, wie etwa einer Frei­heit­sentziehung, Frei­heitsstrafe, Lan­desver­weisung oder Abschiebung oder des Todes eines oder bei­der Eltern­teile oder des Kindes (auch eines Todes, der aus irgen­deinem Grund ein­tritt, während der Betr­e­f­fende sich in staatlichem Gewahrsam befindet), so erteilt der Ver­tragsstaat auf Antrag den Eltern, dem Kind oder gegebe­nen­falls einem anderen Fam­i­lien­ange­höri­gen die wesentlichen Auskün­fte über den Verbleib des oder der abwe­senden Fam­i­lien­ange­höri­gen, sofern dies nicht dem Wohl des Kindes abträglich wäre.

Die Ver­tragsstaaten stellen ferner sicher, dass allein die Stel­lung eines solchen Antrags keine nachteili­gen Fol­gen für den oder die Betrof­fe­nen hat.

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Christian Schmölz

christian schmölz red hand

 

Weihnachten ist die Zeit, wo es um die Herzen der Kinder ganz besonders geht.

Doch viele Kinder – und gerade um die Weihnachtszeit – wünschen sich beide Eltern, vereint .. oder zumindest miteinander respektvoll umgehend. Viele Kinder werden an solchen Festtagen zu stillen Leidenden, viele von Ihnen haben sogar Angst davor, ihren Wunsch, den anderen Elternteil sehen zu dürfen, auch nur auszusprechen.

Gib mit Flügeln, damit ich fliegen lernen kann.

Alles in einem Satz und doch von vielen nicht verstanden. Wenn es um Kinderrechte geht, dann interpretieren viele der Eltern diese gerne mit ihrem eigenen Weltbild. Das was für sie Glück bedeutet – das müsste es doch auch für Ihre Kinder sein? Der Wunsch, den anderen Elternteil zu sehen wird als völlig grotesk zurückgewiesen – ja sogar Geschenke an den Absender retourniert.

HAT das Kind doch jetzt alles was es sich nur wünschen könnte! Der/die Lebensgefährtin ersetzt den anderen Elternteil und eigentlich müssten wir damit doch alle glücklich sein? Der andere Elternteil wird einfach abgesägt – aus dem Leben des Kindes gerissen – und dies noch als für das „Wohl des Kindes“ verkauft. Überall dort, wo ein Kind seine so unüberwindbaren Ängste alleine meistern muss, wo es beginnt Verantwortung für beide Eltern übernehmen zu müssen; überall dort wird dessen sozialpsychologische Entwicklung massiv gestört.

Lehr mich das Fliegen … aber ich brauche dazu BODEN!

Dieser Boden wird Kindern aber oft entzogen. Anstatt für das Kind eine Brücke zu bauen, auf der es sich jederzeit zu einem Elternteil umdrehen kann … muss es jedes mal die Klippen hinabsteigen um am anderen Ende des Tals die Klippen wieder zu erklimmen. Ein beschwerlicher Weg der nicht oft schmerzende Wunden hinterlässt. Und so ist es mein größter Wunsch und Appell an jene Eltern, welche bis jetzt den Kontakt zum anderen Elternteil verhindert oder komplett boykottiert haben, in der Weihnachtszeit auf ihre Kinder zu hören. Lassen Sie die Kinder entscheiden ob sie auch mit dem anderen Elternteil feiern wollen und arrangieren sie eine faire Regelung. Sie tun es nicht für den Ex-Partner, sie tun es für Ihr Kind!

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Kinderfüße

Kinderfüße

Kinder sind unsere besten Richter!“ Otto von Bismarck

 

In der Regel haben alle Teilnehmer selbständig Impressionen zu ihrem Bild geschrieben, in diesem Fall von Minderjährigen haben wir zum Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte darauf verzichtet, stattdessen haben wir uns für einen Aphorismus entschieden.

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Andreas Lipp

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Die Obrigkeit schweigt unsere Sorgen, unsere Probleme tot, doch unsere Stimmen werden nicht verstummen, im Gegenteil, es werden  immer mehr! Kinder brauchen beide Elternteile, gerade wenn sich Mutter und Vater nicht mehr lieben! Stopp dem Missbrauch von Sätzen wie „Für das Wohl der Kinder“ zur Rechtfertigung von Kindesentzug!

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Hazem Salem

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Vaterentzug zerstört Generationen, unsere Kinder haben es sich NICHT verdient!

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Karl Anton Maria Mach

Karl Anton Maria Mach

Wer hat noch Vertrauen in die Justiz?

Eine juristische Vertretung wird fast immer abgelehnt, zugleich Verfahrenshilfe relativ willkürlich vergeben, ständig wird die Verfahrenshilfe missbraucht um noch und noch einen Antrag zu stellen oder in Rekurs zu gehen, damit das Verfahren in die Länge gezogen und der Vater finanziell ruiniert wird. Ganze Gerichte erklären sich selbst für befangen (Mödling, Salzburg). Gutachter werden beauftragt deren Expertisen nur so von Fehlern strotzen und dass nur, weil die Richterschaft zu feige ist selbst Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen, da wird lieber eine Heerschar an Helferinstitutionen beauftragt, die sich alle die Hände reiben und einen Fall zu Tode prüfen, aber nie entscheiden, so ziehen Jahre ins Land. Eine Rechtssicherheit ist sowieso auch nicht gegeben, kann doch ständig ein neuer Antrag eingebracht werden. Unschuldige müssen in Haft, bloß aufgrund von unbewiesenen Behauptungen, stellen sich diese als Falschbeschuldigungen heraus gibt es seltenst Konsequenzen. Unterhalt muss bis zu 25% unter das Existenzminimum bezahlt werden, zeitgleich erhöhen sich trotzdem die Schulden. Je höher die Instanz umso politischer werden die Entscheidungen.

Väter feiern bereits wenn sie ein Kontaktrecht alle 14 Tage bekommen und nach 2 Jahren Gerichtsverfahren eine gemeinsame Obsorge erhalten – da läuft doch einiges schief!

Und nach dem ganzen Intermezzo kommt trotzdem immer das Selbe heraus – das Kind bleibt zu 93% die Mutter. Wer hat da noch Vertrauen in die Justiz?“

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Andreas Fischer

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Vielen von uns passiert es, dass wir unsere Kinderbfür lange Zeit nicht sehen dürfen. Se es wegen des Ex-Partners oder den starren, kalten Gesetzen die uns und unsere Kinder wie eine Ware betrachten, die man einfach wegnehmen kann. Wir alle wissen, dass Kinder stets beide Eltern brauchen. So war es immer und so wird es immer sein. Für diejenigen die gerade nicht seiter wissen und beim Jugendamt auf Granit beißen habe ich einen Rat:
Habt Geduld. Viel Geduld. Eure Kinder werden – wenn auch später – mit euch in Kontakt treten. Vergesst nicht, dass ihr ein Recht auf Information habt. ZB über schulische Leistung, Krankheit udg. Fragt immer wieder am Jugendamt nach. Auch wenn ihr nicht gleich Auskunft bekommt, geht denen ruhig auf die Nerven. 1x im Monat anrufen oder hingehen. Ich weis wovon ich rede. Ich habe nun seit etwa 3 Monaten Kontakt zu meinem ältesten. Er ist jetzt 14 und wir sehen uns regelmäßig. Das Amt und seine Betreuer stehen inzwischen 100% hinter uns. Es hat mich 3 1/2 Jahre gekostet. Ich habe viel verpasst. Aber das war es wert. Um es mit den Worten von VoR auszudrücken: NEVER, NEVER, NEVER GIVE UP!!!! Es kann sich lohnen!!!

 

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