Kategorie: Allgemein

Tag der Mediation – Mediation als Konfliktlösung

Vom 16. bis 18. Juni 2013 fand in Wien ein Treffen der großen deutschsprachigen Mediationsverbände aus Deutschland, Österreich und der Schweiz statt, anlässlich dessen die „Wiener Erklärung“ unterzeichnet und beschlossen wurde, den 18. Juni zum „Tag der Mediation“ zu erklären. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe zum diesjährigen Tag der Mediation besuchte der Verein „Väter ohne Rechte“ eine Pressekonferenz und stellte auch dort fest, dass das Thema Mediation besonders für die Lösung von Familienkonflikten Beachtung findet. Dieser Fokus spiegelte sich auch in der Besetzung des Podiums wieder.

Dieser Beitrag gliedert sich in zwei Teile
1. allgemeine Informationen zur Mediation
2. Auszüge aus der Veranstaltung
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Mag. Katharina Braun, Rechtsanwältin, spezialisiert u.a. auf Familienrecht, Mediatorin, Moderatorin und Mitveranstalterin

Prof. Dr. Med. Martina Leibovici-Mühlberger, Psychotherapeutin, Gynäkologin, Autorin, Mediatorin, Preisträgerin des Children Planet Awards

Dr. Susanne Kleindienst-Passweg, Richterin, Mediatorin, Pilotprojekt: gerichtliche Streitbeilegung

Gottfried Kühbauer, Mediator, diplomierter Lebens- und Sozialberater

DSA Christine Laimer, Geschäftsführerin Wiener Familienbund

Dr. Leopold Popp, Richter Bezirksgericht Deutschlandsberg

Mag. Doris Täubel-Weinreich, Richterin BG Innere Stadt, Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht

Mag. Ullrich Wanderer, Mediator

Dr. Eva Wexberg, Rechtsanwältin, Mediatorin, CL-Lawyer

 

Allgemeines zur Mediation

 

Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der allparteiliche Dritte trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.

Die Mediation entwickelte sich aus der Praxis der außergerichtlichen Konfliktregelung.
Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen.

Laut EU Studie Neustart werden in Österreich zwischen 500 und 2000 Mediationen durchgeführt. Im Juni 2015 waren 2411 Mediatoren in der vom Bundesministerium für Justiz geführten Liste eingetragen. Eine Mediation dauert im Schnitt 7,5 Stunden.

Freiwilligkeit und Verschwiegenheit

Prinzipiell setzt die Mediation eine Freiwilligkeit beider Parteien voraus, daher eignet sich dieses Verfahren besonders im Vorfeld von Trennungen, bevor es zu langwierigen Gerichtsverfahren kommt. Die Mediatoren sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, da gerichtsstrategische Überlegungen keinen Raum einnehmen sollen und die beiden Medianten sich ohne Befürchtung eines verfahrensrelevanten Nachteils äußern können. Die Verschwiegenheit ist im § 18 des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes geregelt.

Aktuelle Rechtslage und verpflichtende Mediation

Seit dem 1.2.2013 hat gemäß § 95 1a Außerstreitgestz bei einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtend eine Elternberatung stattzufinden, um den Elternteilen die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder näher zu bringen.

Nach § 107 Abs 3 Außerstreitgesetz hat das Gericht in Obsorge-und Kontaktrechtsverfahren zur Sicherung des Kindeswohls erforderliche Maßnahmen anzuordnen, darunter kann neben einer Eltern- bzw. Erziehungsberatung auch eine Mediation angeordnet werden. Die Krux an der Sache ist die, dass nur ein erster Besuch gerichtlich vorgeschrieben werden kann, nicht eine Teilnahme am kompletten Mediationsprozess.

Nach Beendigung der gerichtlich angeordneten Mediation erhält das Gericht ausschließlich eine Information über das zeitliche Ausmaß und ob bzw. welche Vereinbarung getroffen worden ist, es erfolgt aber keine inhaltliche Stellungnahme oder Empfehlung.

Co-Mediation

Häufig kommt es zu Befürchtungen der Medianten, dass aufgrund des Geschlechts des Mediators eine Benachteiligung zu erwarten ist. Sowohl die Richterschaft als auch die Mediatoren begegnen diesen Ängsten damit, dass auch eine Co-Mediation möglich ist. Häufig haben diese dann sogar unterschiedliche Fachkompetenzen, z.B. eine(r) mit juristischer und eine(r) mit psychologischer Ausbildung. Dieses Setting kann durchaus als ideal bezeichnet werden, allerdings besteht darauf weder ein Rechtsanspruch noch wird dieses Setting flächendeckend österreichweit angeboten.

Förderung von Mediation

Mediation ist nicht kostenlos, je nach Einkommenssituation und Anzahl der Sorgepflichten gibt es die Möglichkeit von finanziellen Förderungen, um den Selbstbehalt zu reduzieren.

Mediationsvertrag

Üblicherweise wird zu Beginn einer Mediation eine schriftliche Vereinbarung getroffen, häufig Mediationsvertrag genannt. Es ist wichtig zu wissen, dass die angeführten Punkte nicht in Stein gemeißelt sind, und jeder der Punkte eine veränderbare Diskussionsgrundlage darstellt. Besonders bekannt ist das Beispiel der eigenen Verpflichtung zu Verschwiegenheit. Häufig sehen solche Verträge vor, dass Inhalte aus den Gesprächsrunden nicht an Dritte weitergeben werden dürfen. Über Sinn und Unsinn solcher Vereinbarungen lässt sich vortrefflich diskutieren.

 

Auszüge der Pressekonferenz

Richter Dr. Lepold Popp betonte, dass er in seinen Verfahren bereits mehrfach Erfolge durch Mediation erreichen konnte. Er ist begeisterter Anhänger der gewaltfreien Kommunikation von Marshall Rosenberg (Es gibt eine Vielzahl an Mediationsschulen) und er diese Methode nicht nur als Konzept, sondern als Haltung versteht.
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Mediator Mag. Ulrich Wanderer ist Herausgeber des Weka Handbuchs für Mediation und berichtete von den besonderen Herausforderungen bei Mediation zwischen Parteien unterschiedlichen Kulturhintergrunds und seinen Erfahrungen mit der Shuttlemediation, die zunächst Einzelgespräche vorsieht. Er erkennt treffend, dass häufig elterliche Eigeninteressen über das Kindeswohl gestellt werden, also die Kinder durchaus vom betreuenden Elternteil instrumentalisiert werden.
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Prof. Dr. Martina Leibovici-Mühlberger betonte, dass es sich bei einer Trennung/Scheidung um eine hochemotionale Ausnahmesituation handelt, der der Verlust eines Lebenstraums vorangeht und in der der ehemals geliebte Partner zum Feind mutiert. Häufig geht die Trennung mit einer kompletten Neuaufstellung des Lebens in vielen Partialen einher. Nicht selten werden dabei alte Traumen reaktiviert und ein enormes Schutzbedürfnis der gemeinsamen Kinder geäußert. Sie erkennt auch die Herausforderung für Richter, die den Wahrheitsgehalt der von beiden Parteien vorgebrachten Anschuldigungen beurteilen müssen. Häufig gelingt es beiden Parteien sehr authentisch, ihre pathologischen Wahrnehmungen zu schildern. Bildlich spricht Dr. Leibovici davon, dass der Richter beurteilen müsse, wer besser lügt.

Den Blickwinkel des Kindes betrachtet sie als wesentlichen Lösungsansatz, ihre einzige Mandantschaft ist das Kind. Mehrmals betonte sie das Recht des Kindes auf beide Elternteile, und der Erhalt dieser Ressourcen für das Kind hat oberste Priorität.

Sie würde eine Änderung des Meldegesetzes befürworten, damit die Kinder bei gleichteiliger Betreuung bei Vater und Mutter gemeldet sein können und berichtet von Fällen, bei denen die Doppelresidenz Vorteile für alle Familienmitglieder mit sich bringen würde. Anhand eines Fallbeispiels erzählt sie, dass aufgrund der Meldesituation der Vater auch bei gleichteiliger Betreuung keinen Anspruch auf eine geförderte Wohnung hat. Eine Meldung bei nur einem Elternteil drückt auch eine Wertigkeit, eine Hierarchie aus.

Während viele Mediatoren ‚Verpflichtung‘ und ‚Mediation‘ als einander ausschließend ansehen, merkt Dr.Leibovici zu Recht an, dass eine Elternberatung im Sinne der Kinder keinesfalls freiwillig sein sollte, sondern eine Anordnung jedenfalls möglich sein muss.
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Mag. Doris Täubel-Weinreich erklärt die Neuerungen der Familiengerichtshilfe mit all ihren Funktionen und berichtet danach von einer deutlichen Verbesserung der Kommunikationsbasis der Eltern. Eine Verfahrensverkürzung nimmt sie nicht wahr, allerdings gäbe es eine verbesserte Entscheidungsqualität und deutlich weniger Folgeverfahren. Sie erlebt, dass eine Einigung über das Aufteilen des Vermögens im Gegensatz zu früher wesentlich weniger emotional und deutlich schneller erreicht wird im Gegensatz zum ‚Kampf ums Kind‘.

Dabei betont sie, dass die Väter sich wesentlich mehr und bewusster in die Elternschaft einbringen, was sehr zu begrüßen ist. Gleich im Folgesatz erwähnt sie, dass während aufrechter Partnerschaft die Betreuung zum Großteil nur einer übernommen hat und sich die Väter erst nach der Trennung hier verstärkt einbringen. Dass die von Richtern erwartete Antragsflut auf eine gemeinsame Obsorge ausgeblieben ist begründet sie damit, dass im Unterschied zur deutschen Rechtslage ein Elternteil mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht benannt werden muss und daher ein solches Gerichtsverfahren relativ müßig ist, da eben eine gemeinsame Obsorge in Österreich keine Gleichberechtigung der Eltern bedeutet.

Dass die Doppelresidenz nicht Einzug in die Gesetzgebung gefunden hat ist eine politische Entscheidung. Mag. Täubel-Weinreich nimmt aber einen deutlichen Druck wahr, da der OGH kürzlich eine Entscheidung contra legem (entgegen dem Gesetz) diesbezüglich getroffen hat. Außerdem befasst sich der Verfassungsgerichtshof aufgrund eines Anrufes der Wiener Rechtsanwältin Mag. Britta Schönhart mit der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Doppelresidenz. 2016 wird es zu einer Evaluierung des Gesetzes kommen.
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DSA Christine Laimer schildert ihre Erfahrungen mit Besuchsbegleitung und Besuchscafes. Diese werden zu 90% durch Väter aufgesucht, um so wenigstens ein paar Stunden Kontakt zu den Kindern haben zu können. Die Kosten für den Elternteil betragen € 48,– / Stunde und zusätzlich € 24,– / Besuch. Dies ist für etliche Väter zu viel, zur Kostendeckung allerdings erforderlich. Eine Förderung von Besuchscafes umspannt 40 Stunden und kann nur einmalig (ganz wenige Ausnahmen) in Anspruch genommen werden, allerdings sind die Fördergelder meist (im Raum Wien) Ende Juni ausgeschöpft. Derzeit werden ca. 250 Familien vom Wiener Familienbund betreut, die durchschnittliche Dauer beträgt ein 1/2 bis 3/4 Jahr, vereinzelt gibt es langjährige Begleitungen. Etwa 2/3 bis 3/4 der Fälle werden letztlich erfolgreich abgeschlossen. Im Mai 2015 kam es zu einem „Ansturm wie noch nie“, die Gründe sind ihr unbekannt.

Sie erzählt von häufig auftretenden, teils massiven Beeinflussungen der Kinder, die den Vater zu Beginn nicht einmal begrüßen wollen. In diesen Fällen sollte das Gericht nach Meldung durch das Besuchscafe schnell eine gemeinsame Erziehungsberatung der Eltern anordnen. Sie erzählt sichtlich berührt von den Momenten, in denen die Kinder nach einigen Stunden freudig auf die Väter zulaufen.
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Gottfried Kühbauer betont – wenig überraschend – dass „zu Mediation immer zwei gehören und wenn einer nicht will, gibt’s keine Mediation“. Die Prozessfreudigkeit sieht er im Zusammenhang damit, inwiefern die Parteien sich finanzielle Vorteile aus der Prozessführung erhoffen, dem Ausmaß der Rache bzw. Kränkung sowie den finanziellen Möglichkeiten, den Prozess finanzieren zu können.
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Dr. Eva Wexberg stellt kurz das Modell des Collaborative Laws vor, einem außergerichtlichen Konfliktlösungsmodell zur Erarbeitung einvernehmlicher Lösungen unter Einbeziehung eigens geschulter Rechtsanwälte, die, im Falle des Scheiterns des außergerichtlichen Lösungsversuches, nicht aussagen dürfen.
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Dr. Susanne Kleindienst-Passweg berichtet von einem Pilotprojekt der gerichtlichen Streitbeilegung, die von einigen Richtern freiwillig und unentgeltlich im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Richtervereinigung angeboten wird. Diese Möglichkeit kann von den Verhandlungsrichtern und von Anwälten angeregt werden und wird dann von anderen als den Verhandlungsrichtern abgehalten. Das Ziel ist eine schnelle Lösungsfindung, bei der sich die Parteien ‚öffnen‘ können, was in einem gerichtlichen Verfahren vor dem Verhandlungsrichter nicht der Fall ist. Bisher wurden ca. 100 Fälle begleitet, ab dem 1. August 2015 soll es zu einer Begleitforschung kommen. Zur Mediation meint sie, „Eine Mediation erlaubt den Betroffenen, selbst zu entscheiden und die Entscheidung nicht dem Gericht zu überlassen. Dieses Bewusstsein zu erhöhen könnte zu einer vermehrten Inanspruchnahme von Mediation führen.“
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Der Verein Väter ohne Rechte kann auf einen großen Erfahrungspool vieler Väter zurückgreifen und kann einige Mediatoren empfehlen.

Eine mehrstündige Verpflichtung zur Mediation kann jedenfalls ein geeignetes Mittel sein, um die Kommunikationsverweigerung eines Elternteils aufzubrechen, wird doch genau diese mangelnde Kommunikationsbasis sehr häufig von Anwälten oder Richtern als Grund gegen eine gemeinsame Obsorge angeführt.


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Auto Schwarz setzt ein Zeichen!

Die Firma Auto Schwarz in Kirchbach setzt ein Zeichen für Kinder, die – wie wir meinen – beide Eltern brauchen. Vielen Dank an die Eigentümer für diese Initiative, wir wünschen viel Erfolg!

Der Vorstand des Vereins Väter ohne Rechte

Auto_Schwarz_Berichtbild

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Pressekonferenz VoR : Tatort Richterzimmer – wenn Richterinnen nichts mehr richten

Der Verein Väter ohne Rechte lädt zu einer Pressekonferenz ein.

TATORT RICHTERZIMMER – WENN RICHTERINNEN NICHTS MEHR RICHTEN

justiziaDerzeit häufen sich die Berichte in den Medien bei denen die Richterschaft sich als Opfer von Anfeindungen sieht. Auch anlässlich der RichterInnenwoche in Kitzbühel vom 4. – 8. Mai 2015 gab es dazu einen Themenschwerpunkt mit Workshops „Das Internet und die  Grundrechte“ und „Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz“.

Die Presse veröffentlichte am 07.05.2015 dazu den Artikel Justizschutz – wenn Richter zu Opfern werden
Auch der ORF widmete sich kürzlich diesem Thema im Report Bedrohte RichterInnen

Auffällig, dass sich ausschließlich Familienrichterinnen oder Richterinnen in Strafsachen im Zuge von Anschuldigungen in Scheidungsverfahren zu Wort melden. Selbst ein Justizschutzgesetz wird gefordert.
Auch bei der RichterInnenwoche wurden Bedenken laut ob nicht die vorhandenen Rechtsmöglichkeiten gegen solche Bedrohungen vorzugehen ausreichend seien und ob die Bedrohung einzelner Richter gleichsam das gesamte Justizsystem ins Wanken bringt.

Martin Stiglmayr und Dr. Robert Holzer informieren über die Wirklichkeit im Familienrecht und den nunmehrigen offensichtlichen Versuch von Teilen der Richterschaft, nicht nur die Meinungsfreiheit zu beschneiden, sondern auch Personen mundtot zu machen, die oftmals menschenrechtsverletzenden Aktionen von RichterInnen aufdecken.

WANN: 21. Mai 2015   14:00 Uhr

WO:  Café Museum

Operngasse 7, A-1010 Wien

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Facebookgruppe überschreitet 4000 Mitglieder Marke

4000 Mitglieder VoR FBDer Verein freut sich bereits über 4000 angemeldete Mitglieder in der Facebookgruppe. (Link) Erst im Oktober 2014 wurde das 3000. Mitglied begrüßt. Damit hat sich das Forum als eines der größten überhaupt im kompletten deutschsprachigen Raum etabliert. Da die Gesetzeslagen auch in Deutschland und der Schweiz ähnlich unerträglich für Väter sind finden auch unsere Nachbarn regelmäßig bei uns Gehör und tauschen sich aus.

Die Größe der Gruppe ist umso erstaunlicher da es sich um eine öffentliche Gruppe handelt, bei der jeder unangemeldet mitlesen kann. Diese Entscheidung wurde ganz bewusst getroffen um einen so niederschwelligen Zugang wie nur möglich zu bieten.

Das kontinuierlich wachsende Forum ist häufig eine erste Anlaufstelle in einer weiteren langen Prozessbegleitung – jedenfalls ein Zeichen, dass viele Väter das zeitliche Ungleichgewicht in der Betreuung der gemeinsamen Kinder, verbunden mit einem überdimensionierten Unterhaltsrecht bei gleichzeitiger gesetzlicher und politischer Herabwürdigung ihres Engagements nicht mehr ohne weiteres hinnehmen.

Anstatt dass Politik und Justiz das Kindeswohl im Auge haben und in ihren Entscheidungen vorrangig danach trachten den über 400.000 Trennungskindern in Österreich möglichst beide Elternteile gleichwertig zu erhalten und damit das Recht des Kinders auf beide Elternteile wahren, wird dem Kind ein Elternteil, meist der Vater entrissen. Die ohnehin geringen zugestandenen gemeinsamen Zeiten mit den Kindern werden häufig boykottiert bis es zu einem kompletten Kontaktabbruch kommt.

Facebook ist neben den Sprechstunden, den öffentlichen Infoständen, den Veranstaltungen und dem Lobbying ein wichtiger Teil des Kommunikationskonzeptes von Väter ohne Rechte und wird weiterhin gepflegt werden und lebt von den Erfahrungen und der häufigen Fachkompetenz seiner Mitglieder.

Zahlen Daten Fakten Statistik Austria

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Stellungnahme zu Strafrechtsänderungsgesetz 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unsere Stellungnahme bezieht sich im wesentlichen auf die geänderten Paragraphen 205a und 218.

Nachdem weder dem Gesetzesvorschlag selbst, noch den beigefügten Erläuterungen zu entnehmen ist, daß §205a nicht für Ehe oder (eingetragene) Partnerschaft gilt, ist zur Vollständigkeit des Gesetzesvorschlages zu klären, wie in einer Ehe oder (eingetragenen) Partnerschaft  ein fehlendes Einverständnis zu einer sexuellen Handlung bewiesen werden soll. Die Ehe und (eingetragene) Partnerschaft ist ja genau bereits das Einverständnis zu sexuellen Handlungen.

Weiters fehlt jede Definition von sexueller Sphäre, womit es dem Anzeiger, der Anzeigerin nach Paragraph 218 überlassen bleibt seine/ihre Sexuelle Spähre zu definieren.

In beiden Fällen führen die fehlenden Definitionen zu der Situation, daß der/die TäterIn als angebliches „Opfer“ geschützt werden und die eigentlichen Opfer (der mißbräuchlichen Anwendung durch unbewiesene Behauptung wegen Rache oder sonstigen Intentionen) strafverurteilt. In dem Gesetzesvorschlag fehlt die Bestrafung der mißbräuchlichen Behauptung/Verwendung der Par. 205a und 218, damit die wirklichen Opfer geschützt und die Gesetzesmißbrauchstäter zur Rechenschaft gezogen werden. Dies soll der Gesetzesmißbrauchsprävention dienen.

Es darf nicht sein, daß Menschen den Kontakt zu anderen Menschen zu meiden beginnen, weil eine §218 Behauptung aufgestellt werden könnte. Damit käme unser gesellschaftliches Leben vollständig zum Erliegen, geschweige denn, daß die Zeugungs- und Geburtenrate von Kindern gegen Null konvergieren würde.

Dieser Gesetzesvorschlag wird von uns abgelehnt!

Mit freundlichen Grüßen, der Vorstand des Vereins Väter ohne Rechte

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Trennungsschmerz sichtbar machen – Schmerzbarometer

Eine Scheidung/Trennung führt zu großen Umstellungen für die Eltern, vor allem aber für die gemeinsamen Kinder.

Schmerzbarometer
In Österreich gibt es leider kein automatisches Recht der Kinder, nach einer Trennung weiterhin bei beiden Elternteilen zu möglichst gleichen Teilen leben zu dürfen. Es muss ein hauptbetreuender Elternteil festgelegt werden, selbst bei geteiltem Sorgerecht. Als Basis für die Kinderbetreuung dient lediglich ein Kontaktrecht für den nicht hauptbetreuenden Elternteil im Ausmaß von 2 Tagen alle 14 Tage. Alles andere muss zwischen den nicht selten zerstrittenen Eltern vereinbart werden. Dadurch kommt es regelmäßig zu  jahrelangen Streitigkeiten um die Aufteilung der Betreuungszeiten. Und viel zu oft geschieht das Undenkbare: ein Elternteil – zumeist der Vater – wird mit allen Mitteln von den Kindern ferngehalten. Über Wochen, Monate und Jahre. Bis das Kind den entfremdeten Elternteil nicht mehr kennt. Und man ist vollkommen machtlos.

Diese Initiative macht den Trennungsschmerz sichtbar untermauert durch eine Fülle an Statistiken.

http://schmerzbarometer.at/

Das Schmerzbarometer erfüllt drei Aufgaben:

1.: Erfassung der wichtigsten Faktoren in Bezug auf erschwertes oder verhindertes Umgangsrecht. Über ein Kontaktformular kann jeder Elternteil, der in seinem Besuchsrecht behindert wurde oder wird, anonym die entsprechenden Angaben machen.  Die Umfrage ist so gestaltet, dass man für jede Art der Kontaktverhinderung Angaben machen kann, aktuell oder retrospektiv.

2.: Darstellung der Daten in plakativer Form: In Grafiken und Landkartendarstellungen wird die Dauer der Kontaktverhinderung und auch die Stärke des Trennungsschmerzes dargestellt. Durch kombinierte Analysen lässt sich auch ableiten, wie lange und umfangreich die eingebundenen Stellen benötigen, um das Besuchsrecht wieder herzustellen bzw.  wie häufig dies nicht geschieht. Alles erfolgt in kumulativer Form, sodass es keine Möglichkeit auf Rückschlüsse zu den einzelnen Teilnehmern gibt.

3.: Die Ergebnisse dienen zur Argumentation gegenüber Politik und Bevölkerung und sollen das dramatische Ausmaß der Entfremdung und Blockade von Kindern zu ihren Vätern darstellen. Die Umfrage ist zwar geschlechtsneutral, aber bereits kurz nach Eröffnung der Seite war eindeutig zu sehen, dass ca. 95% der Betroffenen Väter sind.

Je größer die Teilnehmerzahl wird, desto aussagekräftiger können die kombinierten Analysen gegenüber der Politik und auch der Bevölkerung eingesetzt werden. Jede einzelne Teilnahme ist äußerst wertvoll!

Sowohl die Teilnahme als auch die Nutzung der Statistiken des Schmerzbarometers sind kostenlos und stehen öffentlich zur Verfügung. Die einzelnen Datensätze der Teilnehmer sind nur für jeden einzelnen Teilnehmer verschlüsselt einsehbar und jederzeit nur für den registrierten Teilnehmer selbst veränderbar. Die E-Mail-Adressen zur Registrierung werden für keinen anderen Zweck als zur Registrierung verwendet.

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Kostenloses Quartier für Väter mit langer Anreise

Eine Gruppe engagierter Väter hat eine Initiative ins Leben gerufen, die Besuchsväter mit langer Anreise zu den gemeinsamen Kindern mit kostenlosen Quartieren unterstützt. Die Initiative wird von dutzenden Personen in Deutschland, Österreich, Schweiz und Belgien unterstützt, die gemeinsam diese Idee tragen.

Logo Quartier für Väter mit langer Anreise

Intention:
„Es kommt viel zu oft vor, dass ein Trennungskind und ein Elternteil hunderte Kilometer voneinander entfernt leben. Damit fehlt dem Kind eine wesentliche Bezugsperson in der persönlichen Entwicklung – meist der Vater.

Und oft fällt es ihnen schwer, die kompletten Besuchskosten von Anreise bis zu Übernachtung und Entertainmentprogramm zu finanzieren. Diese Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, zumindest eine kleine Hilfestellung für einige dieser Besuchseltern zu sein und vermittelt KOSTENLOSE Quartiere bei Personen, die sich – teilweise auch aufgrund eigener Erfahrungen – bereit erklären, Trennungskindern zu helfen, den Kontakt zu BEIDEN ELTERN aufrecht zu erhalten.

Infos in der Facebookgruppe   Quartier für Väter mit langer Anreise

Hier eine Karte mit den bisher zu Verfügung stehenden Quartieren.

Quartiersuchende und auch interessierte Quartiergeber können Kontakt aufnehmen.

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VoR zum Entschließungsantrag betreffend Trennungsopfer – gemeinsame Obsorge beider Elternteile

Stellungnahme des Vorstands des Vereins „Väter ohne Rechte“ zum Entschließungsantrag 986/A (E) vom 18.3.2015 (XXV.GP) der FPÖ:

Der Vorstand unterstützt den Entschließungsantrag vollinhaltlich. Die Erfahrungen des Vereins mit Betroffenen zeigen eine deutliche Missachtung des Rechts des Kindes auf beide Elternteile mit einer nach wie vor extremen Schieflage zu Ungunsten der österreichischen Väter und deren Kinder. Nach wie vor werden 93% der strittigen Obsorgeverfahren mit deutlicher Bevorzugung der Mütter abgeschlossen. Vielfach werden bei den Beschlussfassungen der Familiengerichte verfassungsmäßige Grundrechte des Kindes und das Recht auf Familie außer Acht gelassen und hiermit auch der Grundstein für die Entwicklung von Entfremdung zwischen Vater und Kind gelegt. Die sogenannte „Familienrechtsreform“ von 2012 (wirksam ab 1.2.2013) hat nach unseren Erfahrungen nicht die gewünschte Wirkung im Sinne unsere Kinder erzielt, was angesichts der Tatsache, dass de facto auch eindeutige Verschlechterungen darin enthalten sind (z.B. alleinige Bestimmung des Aufenthaltsorts durch die Mutter) nicht verwundert. Im internationalen Vergleich hinkt Österreich noch immer weit hinten nach und die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen gestaltet sich nach wie vor extrem schwierig. Auch die Verkürzung der Verfahren zum Schutz vor PAS sowie die Durchsetzung gültiger Beschlüsse scheint in weiter Entfernung zu sein.

Die politische Verantwortung dafür tragen die Regierungsparteien, die es über viele Jahrzehnte nicht geschafft haben, ein modernes und wissenschaftlichen sowie internationalen Standards angepasstes Familienrecht zu beschließen.

Wir finden es schade, dass bereits mehrere parlamentarische Anträge zur Verbesserung der familienrechtlichen Situation von den politisch Verantwortlichen abgelehnt wurden. Es stimmt auch nachdenklich, dass es keine Eigeninitiative der Regierungsparteien zur Beendigung der verfassungswidrigen Situation gibt, sondern offenbar das Familienrecht für ideologische Machtspiele am Rücken unserer Kinder missbraucht wird.

Es bleibt daher gar nichts anderes übrig, als den vorliegenden Entschließungsantrag zu unterstützen und die Regierungsparteien aufzufordern, endlich das österreichische Familienrecht nach internationalen Grundsätzen im Sinne unserer Kinder zu so gestalten, dass nicht bei Scheidung / Trennung das Kind de facto automatisch auf einen Elternteil verzichten muss.

Der Vorstand                                                                                   24.3.2015

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00986/imfname_390526.pdf

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Offener Brief an Dr. Walter Engelberger (BG Linz)

OFFENER BRIEF

an Dr. Walter Engelberger

Vorsteher des Bezirksgerichts Linz

Sehr geehrter Herr Dr. Engelberger!

Der Verein „Väter ohne Rechte“ als Teil der österreichischen Väterplattform nimmt zu Ihrer Aussage

„Das Gesetz behandelt grundsätzlich Vater und Mutter gleich. Im Vordergrund steht ausschließlich das Wohl des Kindes. Der Richter hat bei der Obsorge-Entscheidung ausschließlich danach zu handeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in irgendeiner Form die Mütter bevorzugt werden, wenn dies nicht dem Wohl des Kindes entspricht“ (Quelle: ORF Oberösterreich, 16.2.2015)

im Zusammenhang mit dem Verlangen nach Gleichbehandlung von Väter im Familienrecht wie folgt Stellung:

Um Ihrer Vorstellungskraft auf die Beine zu helfen, erinnern wir daran, dass nach wie vor über 95% der Obsorge-Entscheidungen zugunsten der Mütter ausgehen. Das würde im Umkehrschluss bedeutet, dass nur 5% der Väter in Österreich in der Lage wären für ihr Kind in geeigneter Weise sorgen zu können.

Es ist wohl bekannt, dass zwar das Gesetz grundsätzlich Vater und Mutter als gleichberechtigte Elternteile sieht, aber die österreichischen Familiengerichte sich nicht an die vorgegebenen Richtlinien halten. Im Gegenteil, es wird nach unseren Erfahrungen vielfach nach Ausschlussgründen für die gemeinsame Obsorge als Regelfall gesucht. Selbst bei Erhaltung der gemeinsamen Obsorge nach Trennung oder Scheidung wird dem Vater bei Boykott dieser Regelung keine Möglichkeit gegeben, die gemeinsame Obsorge auch faktisch zu leben. Dasselbe gilt natürlich für das sogenannte „Kontaktrecht“, das vielfach nicht einmal das Papier auf dem es geschrieben steht, wert ist. Die Umsetzung von Beschlüssen bleibt, sofern diese gegen Mütter durchzusetzen sind, noch immer kläglich auf der Strecke!

Sie haben durch Ihre Aussage ca. 180.000 österreichische Väter, die nachweislich den Kontakt zum eigenen Kind durch die Untätigkeit der Gerichte verlieren, obwohl sie alle rechtlichen Möglichkeiten nützen, öffentlich desavouiert. Wie Sie wahrscheinlich genau wissen, führt die Ungleichbehandlung der Väter in ca. 40% nach 2 Jahren nach der Trennung zum totalen Kontaktverlust zwischen Vater und Kind. Ursache dafür ist die massive Untätigkeit der Gerichte und die überlangen Verfahren über viele Monate und Jahre mit der raschen Entstehung von Entfremdung (PAS). Anzumerken ist, dass viele Pflegschaftsrichter das Phänomen von PAS nicht einmal ansatzweise kennen und daher überhaupt nicht dementsprechend agieren können – hier besteht viel Schulungsbedarf!

Ihre Aussage ist daher zurückzuweisen, weil sie weder den Tatsachen, noch dem modernen internationalen und wissenschaftlich gesicherten Grundsatz des Rechtes des Kindes auf beide Elternteile entspricht. Das Kindeswohl ist daran zu messen, dass es nach Trennung der Eltern keinen der beiden Elternteile verliert.

Alles andere ist Polemik wider besseres Wissen. Als Vertreter der Justiz sollten Sie sich der Wahrheit verpflichtet fühlen und die Realität zu diesem wichtigen Thema erkennen können. Sie haben offensichtlich Schwierigkeiten mit der Anerkennung von Tatsachen, denn selbst nicht betroffene Staatsbürger wissen sehr genau, dass Kinder und Väter in Österreich de facto keine Rechtssicherheit im Familienrecht haben.

Es ist bedauerlich, dass Vertreter der Justiz, als Schutzmacht von Kindern und Jugendlichen, damit vielfach auch mitverantwortlich für die Zerstörung der vitalen Vater-Kind-Beziehung sind. Es ist daher aus Sicht des Vereins „Väter ohne Rechte“ höchste Zeit, dass die von Ihnen geleugnete Ungleichbehandlung österreichischer Väter aufgehoben wird und das Recht des Kindes auf beide Elternteile ohne Wenn und Aber als oberste Maxime installiert wird. Davon sind wir aber leider noch meilenweit entfernt.

Aus Sicht des Vereins bleibt zu hoffen, dass Richter wie Sie endlich aufwachen und sich der Realität stellen, anstatt das Gesetz wiederzugeben, in Kenntnis dessen, dass es überwiegend negiert wird.

Der Vorstand Väter ohne Rechte fordert Sie aufgrund ihrer Aussage auf, diese den Tatsachen entsprechend öffentlich richtig zu stellen.

 

Der Vorstand

Verein „Väter ohne Rechte“                                            Reidling, 3.3.2015

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Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Väter

Der Verein „Väter ohne Rechte“ begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), in welcher die deutsche Justiz im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Umgangsrechts (Besuchsrecht) als zu lasch gerügt wird. Die Gesetzeslage sei lückenhaft, die Verfahren seien zu lange und die Gerichte verhängen zu niedrige Strafgelder bei Verstößen betreffend Besuchsregelungen. Außerdem fehle ein Rechtsmittel, sich wirksam gegen überlange Verfahren beim Familiengericht zu wehren.

Es erscheint aus Sicht des Vereins dringend notwendig, auch in Österreich endlich wirksame Maßnahmen gegen den hier üblicherweise völlig konsequenzlosen Boykott des Besuchsrechts durchzusetzen. Auch die hier vielfach über Jahre hinausgezögerten Verfahren stellen ein schwerwiegendes Problem dar. Wirksame Rechtsmittel dagegen sind in Österreich nicht einmal im Ansatz vorhanden, was in vielen Fällen dazu führt, dass die Vater-Kind-Entfremdung zu einem unüberbrückbares Hindernis für eine vitale Beziehung zwischen Vater und Kind wird.

Der Verein fordert daher die sofortige Behebung dieser in der EGMR-Entscheidung beschriebenen Mängel auch in Österreich.

Quelle:

http://www.sueddeutsche.de/leben/umgangsrecht-europaeischer-gerichtshof-staerkt-rechte-der-vaeter-1.2305684

 

Der Vorstand am 26.1.2015

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